Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, ebenso Aussenbereiche von Freizeitanlagen und Zoos. Bei den Restaurant-Terrassen liess sich der Bundesrat aber nicht erweichen, obwohl eine knappe Mehrheit der Kantone das gefordert hatte.
Und:
Die Restaurants und Gastro-Betriebe sollen also frühestens am 22. März ihre Aussenterrassen wieder öffnen dürfen. Der Verband GastroSuisse forderte eine schnellere Öffnung. Entsprechend fallen die Reaktionen aus. Hatte der Bundesrat denn gar kein Gehör für diese Kritik?
Aller guten Dinge sind drei – auch bei der Stellenausschreibung für den Job eines Bundesanwalts oder einer Bundesanwältin. Die Gerichtskommission ist mit den bisherigen Bewerbungen nicht zufrieden und schreibt die Stelle ein drittes Mal aus.