Fast 9000 Mal hat die eidgenössische Zollverwaltung im Frühling Bussen an Personen verteilt, die zu Beginn des Lockdowns im Ausland einkaufen gingen oder Verwandte besuchten. Viele wehrten sich gerichtlich dagegen. Das Bundesstrafgericht sagt nun, das Vorgehen der Zollverwaltung war nicht zulässig. Weitere Themen:
Werbung für Tabakprodukte ist in der Schweiz im Radio und im Fernsehen verboten. Soll dieses Verbot ausgeweitet werden: auf Zeitungen, im Kino oder an Sportveranstaltungen? Der Ständerat fand: Ja! Heute entschied sich nun der Nationalrat für einen Mittelweg.
Ist die Ausschaffungs-Initiative vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention? Offenbar ja. Denn der Europäische Menschenrechtsgerichtshofs heisst nämlich den Landesverweis gegen einen Sexualstraftäter aus Spanien gut.