Es ist Herbst 2010, am Bezirksgericht in Weinfelden versammeln sich Medienleute und Schaulustige. Vor Gericht steht Mike A. Die Indizien, dass er zwei Jahre zuvor eine thailändische Escortdame ermordet und dann entsorgt hat, sind erdrückend. Er selber beteuert, er sei unschuldig.
Vor dem Gerichtsgebäude steht auch die Initiantin der Verwahrungsinitiative. Sie hat 2004, also heute vor zwanzig Jahren, erfolgreich dafür gekämpft, dass schwere, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang festgehalten werden.
Nun wird von vielen erwartet, dass die neue Gesetzgebung erstmals zur Anwendung kommen könnte. Und es kommt tatsächlich so weit: Mike A. wird lebenslang verwahrt. Ein Stück Schweizer Justizgeschichte.
Der damalige Gerichtspräsident Pascal Schmid rekapituliert diese Tage im Herbst 2010, als er innerhalb eines Fünfergremiums entschied, die lebenslange Verwahrung gegen Mike A. auszusprechen.
Wie kam es zur Verwahrungsinitiative? Was bedeutet sie? Und kann man das überhaupt: einen Menschen auf Lebzeiten als untherapierbar einschätzen? Unsere beiden Experten, die forensische Psychologin May Beyli und der langjährige Gerichtsreporter Thomas Hasler, liefern im Gespräch mit Noah Fend ihre Einschätzungen dazu.
Lesen Sie hier unsere Berichterstattung zum Fall.
Host: Noah Fend
Gäste: Michèle Binswanger, Thomas Hasler
Produktion: Sara Spreiter
Sounddesign: Tobias Holzer
Redaktion; Tina Huber und Mirja Gabathuler
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