Müssen gewisse Hunderassen verboten werden, weil sie zu gefährlich sind? Die Antwort auf diese Frage fällt je nach Kanton unterschiedlich aus. Manche Kantone führen eine Liste mit Hunderassen, für die Verbote oder Einschränkungen gelten.
Das Bundesgericht hat sich heute mit der Frage beschäftigt, ab wann ein Mischling als Listenhund gilt – konkret, ob er wegen seines Aussehens verboten werden darf, obwohl seine Rasse nicht einwandfrei nachgewiesen wurde.
News Plus fragt beim «obersten Hündeler» der Schweiz nach: Sind sogenannte «Kampfhunde» gefährlicher als ihre Artgenossen? Hansueli Beer, Präsident der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG, ist gegen ein Verbot einzelner Rassen. Für ihn ist klar, dass es am Schluss nicht auf den Hund, sondern auf die Halterin oder den Halter ankommt. Denn: «Man sieht bei den Listenhunden, dass sie sehr menschenfreundliche Hunde sind.»
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Link:
Übersicht zu den verschiedenen Regeln in den Kantonen: https://www.srf.ch/news/schweiz/rottweiler-pitbull-co-diese-hunderassen-sind-in-ihrem-kanton-verboten-die-uebersicht
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In dieser Episode zu hören:
- Hansueli Beer, Präsident Schweizerische Kynologischen Gesellschaft SKG
- Stimmen von einer Strassenumfrage in Zürich
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Team:
- Moderation: Dominik Brand
- Produktion: Martina Koch
- Mitarbeit: Julius Schmid
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