In den Kantonen Wallis und Graubünden dürfen vorderhand keine weiteren Wolfsrudel abgeschossen werden. Das hält das Bundesverwaltungsgericht fest. Die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Abschussgenehmigungen hätten eine aufschiebende Wirkung.(A-6740/2023 und A-6831/2023)
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