- Sperre beim Bezug vom ALG I ist der Normalfall
- nicht nur 3 Monate, sondern auch viel länger möglich (zu kurze Kündigungsfrist)
- Bedenkzeit einräumen lassen für rechtliche Prüfung
- Drück führt nicht immer zur Anfechtungsmöglichkeit
3. nur schlechte Anfechtungsmöglichkeit der Beendigung
- Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung schwierig
4. fehlende oder schlechte Regelungen
- Verfallsklausel bei fehlendem Lohnanspruch
- Tatsachenvergleich beim Urlaub
- Freistellung falsch geregelt
- § 623 BGB (nicht per E-Mail möglich)
1. Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag
2. Auflösungsvertrag - Vorteile und Nachteile
3. Kann man einen Aufhebungsvertrag anfechten?
4. Unterschied zwischen Ruhen und Sperre beim ALG I?
5. Aufhebungsvertrag mündlich möglich?
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