(BAG) hat in seinem Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24)
- Vergleiche und Urlaub
- Urlaub und Krankheit
- Tatsachenvergleich - warum?
- Abfindung und Sozialversicherungsabgaben
Auch ein gerichtlicher Vergleich ersetzt keine tatsächliche Urlaubserfüllung. Es geht um den gesetzlichen Mindesturlaub
Ein „Tatsachenvergleich“ über den Urlaub ist unwirksam, wenn der Urlaub erkennbar nicht genommen wurde.
Finanzielle Abgeltung ist nur bei tatsächlicher rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer versucht, Urlaubsansprüche durch pauschale Klauseln „mitzuerledigen“, riskiert Nachforderungen. Für Arbeitnehmer stärkt das Urteil die Rechtsposition und sichert zu, dass selbst bei gerichtlichen Einigungen keine Abstriche beim Mindesturlaub gemacht werden dürfen.
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Artikel:
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