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Die Messerattacke mit zwei Toten und drei Verletzten im bayerischen Aschaffenburg beschäftigt seit Mittwoch die Behörden. Tatverdächtig ist ein 28-Jähriger aus Afghanistan, der ausreisepflichtig war, weil er sein Asylverfahren Ende 2024 selbst abgebrochen hatte. Was den Fall allerdings noch zusätzlich brisant macht: Der Mann war offenbar schon drei Mal wegen Gewalttaten aufgefallen und deswegen in psychiatrischer Behandlung.
Nicht zuletzt deswegen wird der Fall nun auch politisch diskutiert. Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union, kündigte am Donnerstag sogar ein „faktisches Einreiseverbot“ für illegale Migranten an, sollte er Kanzler werden.
Aber können Behörden überhaupt strenger gegen solche Tätertypen vorgehen? Und sind Vorschläge wie die von Merz mit dem europäischen Asylrecht vereinbar? Darüber spricht in dieser Folge von “Auf den Punkt” der SZ-Rechtsexperte Ronen Steinke.
Weitere Nachrichten: René Benko verhaftet, zwei deutsche Filme für Oscars nominiert.
Zum Weiterlesen und -hören:
Die Forderungen von Friedrich Merz können Sie im Detail hier nachlesen.
Eine Reportage des SZ-Korrespondenten Olaf Przybilla aus Aschaffenburg finden Sie hier.
Lesen Sie gerne unsere Texte aus Davos, über die Brandrede von Javier Milei, den Auftritt des syrischen Außenministers al-Schibani oder den des neuen US-Präsidenten Trump.
Moderation, Redaktion: Vinzent-Vitus Leitgeb
Redaktion: Johannes Korsche, Nadja Schlüter
Produktion: Imanuel Pedersen
Zitiertes und zusätzliches Audiomaterial über Reuters.
Klicken Sie hier, wenn Sie sich für ein Digitalabo der SZ interessieren, um unsere
Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER
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Die Messerattacke mit zwei Toten und drei Verletzten im bayerischen Aschaffenburg beschäftigt seit Mittwoch die Behörden. Tatverdächtig ist ein 28-Jähriger aus Afghanistan, der ausreisepflichtig war, weil er sein Asylverfahren Ende 2024 selbst abgebrochen hatte. Was den Fall allerdings noch zusätzlich brisant macht: Der Mann war offenbar schon drei Mal wegen Gewalttaten aufgefallen und deswegen in psychiatrischer Behandlung.
Nicht zuletzt deswegen wird der Fall nun auch politisch diskutiert. Friedrich Merz, Kanzlerkandidat der Union, kündigte am Donnerstag sogar ein „faktisches Einreiseverbot“ für illegale Migranten an, sollte er Kanzler werden.
Aber können Behörden überhaupt strenger gegen solche Tätertypen vorgehen? Und sind Vorschläge wie die von Merz mit dem europäischen Asylrecht vereinbar? Darüber spricht in dieser Folge von “Auf den Punkt” der SZ-Rechtsexperte Ronen Steinke.
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