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By Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)Society & Culture
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Forum episodes

  • Leben in den Bergen - zu welchem Preis?
    Ein ganzes Dorf verschwindet unter einer gewaltigen Geröll- und Eismasse: Der Bergsturz von Blatten im Walliser Lötschental wirft nicht nur geologische Fragen auf – sondern auch politische, emotionale und gesellschaftliche.
    Neun Millionen Kubikmeter Geröll stürzten vom Kleinen Nesthorn über den Birch Gletscher ins Tal. Die Kombination aus Eis- und Felssturz ist laut Fachleuten einzigartig. Erst im Jahr 2023 musste das Dorf Brienz im Kanton Graubünden evakuiert werden, weil ein instabiler Berghang drohte, grosse Gesteinsmassen ins Tal zu schicken. Und im Jahr 2000 starben in Gondo 13 Menschen, als ein Murgang das Dorf teilweise zerstörte.
    Was passiert, wenn das Eis schmilzt, der Permafrost taut und ganze Landschaften ihren Halt verlieren? Welche Rolle spielt der Klimawandel – und wo beginnt die menschliche Verantwortung? Wie geht eine betroffene Gemeinschaft mit dem Verlust von Heimat um – und soll man zerstörte Dörfer überhaupt wieder aufbauen?
    Wie viel ist uns ein sicheres Leben in den Bergen wert – und wo endet das, was machbar, bezahlbar und vernünftig ist? Darüber diskutieren im Forum:
    · Boris Previšić, Alpenkulturforscher und Professor für Literatur- und Kulturwissenschaft, Direktor des Instituts Kulturen der Alpen
    · Hans Rudolf Keusen, Geologe Schweizerischer Alpen-Club SAC
    · Adolf Ogi, alt Bundesrat und Ehrenbürger von Kandersteg und Ehrenburger der Gemeinden im Lötschental
    Die Sendung wird zeitgleich im Fernsehen auf SRF1 übertragen.
    58 min
  • Jugendkriminalität: Braucht es härtere Strafen?
    In der Schweiz sind Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr strafmündig. Das Jugendstrafrecht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das Strafmass ist auch bei schweren Vergehen verhältnismässig gering. Das könnte sich ändern.
    Beim Jugendstrafrecht steht die Täterin oder der Täter im Fokus. Das Ziel ist es, die Jugendlichen zu erziehen und zu schützen, nicht nur zu bestrafen.
    Strafen und Massnahmen
    Die Maximalstrafen für Minderjährige wirken auf den ersten Blick sehr tief. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren müssen beispielsweise als Strafe höchstens zehn Tage gemeinnützige Arbeit leisten. Bei 15-Jährigen ist ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr möglich, bei über 16-Jährigen bis zu vier Jahren. Auch bedingte Strafen sind möglich.
    Lasch ist das Jugendstrafecht trotzdem nicht. Neben den Strafen steht den Jugendanwälten mit den sogenannten Schutzmassnahmen ein starkes Sanktionsmittel zur Verfügung. Bei schweren Delikten kann die Jugendanwaltschaft straffällige Jugendliche bis zum 25. Geburtstag beaufsichtigen, und unter Umständen in einer geschlossenen Institution unterbringen.
    Verschärfung des Jugendstrafrechts
    Eine Motion der Zürcher SVP Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Bei schweren Verbrechen sollen künftig nur unbedingte Strafen ausgesprochen werden können. Wenn Jugendliche bei angeordneten Schutzmassnahmen nicht kooperieren, sollen sie ins Gefängnis müssen. Der maximal mögliche Freiheitsentzug soll erhöht werden. Und besonders schwere Straftaten sollen nach dem Erwachsenenstrafecht beurteilt werden.
    Pro / Contra
    Die Verschärfung soll der Abschreckung dienen und die Bevölkerung schützen, sagen die Befürworter. Zudem werden härtere Strafen von Opfern und Angehörigen als gerechter empfunden.
    Die Gegner der Vorlage bezweifeln eine abschreckende Wirkung von höheren Strafen. Diese könnten zudem die Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft verringern und Betroffene stigmatisieren. Zudem führten insbesondere längere Haftstrafen zu höheren Kosten im Justizsystem.
    Soll das Jugendstrafrecht verschärft werden? Oder sollte die Prävention verbessert werden? Darüber diskutieren im Forum:
    · Pro Verschärfung: Nina Fehr Düsel, SVP Nationalrätin Kanton Zürich
    · Contra Verschärfung: Patrik Killer, Präsident der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege
    · Dr. med. Dorothea Stiefel, Kinder- und Jugendpsychiaterin, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
    Die Sendung wird zeitgleich im Fernsehen auf SRF1 übertragen.
    57 min
  • Darf der Eurovision Song Contest politisch sein?
    Der ESC ist ein unpolitischer Wettbewerb – so steht es im Reglement. Aber häufig hat er doch eine politische Dimension.
    «United by Music»: So lautet das Motto des Eurovision Song Contest. Geschaffen wurde er in den 50er-Jahren, um die kriegsversehrten europäischen Völker einander wieder näherzubringen. Und gemäss den Regeln ist er eine «unpolitische Veranstaltung». Demnach sind Liedtexte, Ansprachen und Gesten politischer Natur während des Contests untersagt. Soweit die Theorie, denn in der Realität hatte der grösste Musikwettbewerb der Welt oft eine politische Dimension.
    Politische Vorstösse
    Dass der Song Contest dieses Jahr in der Schweiz stattfindet, hat auch zu politischen Vorstössen geführt: So ergriff die EDU in Basel das Referendum gegen den Millionenkredit des Kantons für den ESC. Zwei Drittel der Stimmenden sagten an der Urne aber Ja zum Kredit.
    Gäste im «Forum»
    Darf oder soll der Eurovision Song Contest politisch sein? Darüber diskutieren am Donnerstag, 15. Mai, von 10 bis 11 Uhr im «Forum»:
    • Samuel Kullmann, Berner Grossrat der Eidgenössisch-Demokratischen Union, EDU. Kullmann wirkte am Referendum gegen den ESC-Kredit mit. Er lehnte die staatliche Unterstützung des Anlasses ab.
    • Eric Facon, Kulturjournalist. Facon beobachtet ein zunehmend aufgeheiztes Klima rund um den Song Contest. Es sei erwartbar, dass dies zu politischen Kundgebungen führe, denn der ESC finde nicht in einem Vakuum statt.
    57 min
  • Soll man Verheiratete individuell besteuern? Ja oder nein?
    Die Politik will die Individualbesteuerung, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Gegner befürchten ein Bürokratiemonster.
    In der Schweiz sorgt die Heiratsstrafe seit 40 Jahren für Diskussionen: Ehepaare, die beide berufstätig sind, zahlen bei der direkten Bundessteuer oft mehr als unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen. Eine Volksinitiative der FDP-Frauen und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats wollen das ändern. Künftig sollen alle Verheirateten individuell besteuert werden. Das ganze Steuersystem würde auf Individualbesteuerung umgestellt.
    Wer profitiert?
    Laut Bundesrat würden die Steuern für eine deutliche Mehrheit sinken. Vor allem Ehepaare mit ähnlichen Einkommen würden entlastet – darunter viele Doppelverdiener und Rentnerpaare. Der Bundesrat erhofft sich von der Individualbesteuerung auch ein Mittel gegen den Fachkräftemangel.
    Wer verliert?
    Kritiker warnen vor neuen Ungerechtigkeiten: Besonders traditionelle Einverdiener-Familien und unverheiratete Paare mit Kindern in der mittleren und höheren Einkommensklasse könnten durch die Reform stärker belastet werden. Zudem wird ein jährlicher Steuerausfall von rund 600 Millionen Franken für die Staatskassen prognostiziert.
    Widerstand und politische Debatte
    SVP und die Mitte-Partei lehnen die Individualbesteuerung ab und sprechen von einem «Bürokratiemonster». Das Umstellen des kompletten Steuersystems sei teuer, aufwändig und unnötig. Künftig müssten rund 1.7 Millionen Menschen mehr eine Steuererklärung ausfüllen in der Schweiz.
    Die Mitte-Partei hat 2024 ihre eigene «Fairness-Initiative» lanciert. Sie will an der gemeinsamen Besteuerung festhalten, aber die Heiratsstrafe durch Splitting oder Zweiverdiener-Abzüge beseitigen – ähnlich wie es viele Kantone bereits tun.
    Bringt die Individualbesteuerung mehr Steuergerechtigkeit und hilft gegen den Fachkräftemangel? Oder würden damit neue Ungleichheiten und ein Bürokratiemonster geschaffen? Darüber diskutieren im Forum:
    • Christa Markwalder, ehemals FDP-Nationalrätin und Vorstandsmitglied FDP-Frauen Schweiz
    • Marianne Binder-Keller, Ständerätin Die Mitte, Kanton Aargau
    57 min
  • Geistige Beeinträchtigung – und trotzdem wählen und abstimmen?
    In einzelnen Kantonen dürfen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung abstimmen. Auf Bundesebene nicht. Doch dies soll sich nun ändern.
    Wer den Schweizer Pass hat und über 18 Jahr alt ist, darf abstimmen und wählen. Dies gilt nicht für Menschen, welche auf Grund einer geistigen Beeinträchtigung unter einer umfassenden Beistandschaft stehen. Sie werden von einem Beistand vertreten und sind vom Stimmrecht ausgeschlossen. Dies betrifft in der Schweiz rund 16'000 Personen.
    Motion fordert politische Rechte
    Die Regelung führt dazu, dass die Meinung der betroffenen Menschen mit Beeinträchtigungen nicht zählt. Dies widerspricht der UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert hat.
    In Genf und Appenzell-Innerrhoden dürfen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung bereits wählen und abstimmen. In den Kantonen Zürich, Zug, Neuenburg und Solothurn sind ähnliche Vorstösse am Laufen. Eine Motion vom Berner EVP-Nationalrat Marc Jost, fordert auf Bundesebene umfassende politische Rechte für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.
    Missbrauchspotential?
    Von bürgerlicher Seite wird das Stimm- und Wahlrecht für Personen mit geistiger Beeinträchtigung abgelehnt. Es bestehe ein Missbrauchspotential, weil Beistände die Wahlrechte ihrer Schützlinge übernehmen könnten. Zudem sei es nicht vertretbar, dass nicht mündige und nicht handlungsfähige Personen in ein politisches Amt gewählt werden könnten.
    Sollen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung auf Bundesebene abstimmen und wählen dürfen oder nicht? Darüber diskutieren im Forum:
    · Marc Jost, EVP-Nationalrat BE
    · Jan Habeggger, Stv. Geschäftsführer insieme
    · Dominic Frei, Co-Präsident Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen (telefonisch zugeschaltet)
    57 min
  • Gentechnik: Soll die Schweiz neue Züchtungstechnologien zulassen?
    Mit einem speziellen Gentechnik-Gesetz will der Bundesrat neue Züchtungstechnologien zulassen. Notwendige Innovation oder Gefahr für Mensch und Umwelt?
    2005 wurde an der Urne das Gentech-Moratorium angenommen. Seither ist in der Schweiz der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen faktisch verboten. Ausnahmen gibt es nur unter strengen Bedingungen für die Forschung.
    2021 hat das Parlament das Moratorium ein viertes Mal bis Ende 2025 verlängert und gleichzeitig dem Bundesrat den Auftrag erteilt, den Gentech-Markt zu liberalisieren.
    Neues Gentech-Gesetz
    Anfangs April hat Bundesrat Albert Rösti einen Entwurf für eine neues Gentechnik-Gesetz (Züchtungstechnologiengesetz) präsentiert. Er will ein risikobasiertes Zulassungsverfahren für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien in der Schweiz zulassen.
    Unter "neuen Züchtungstechnologien" ist im Prinzip das "CRISPR-Verfahren" bzw. die "Gen-Schere" gemeint. Dabei wird das Erbmaterial von Pflanzen an bestimmen Stellen gezielt verändert, ohne dass fremdes Erbmaterial eingebaut wird. Die neue Technologie unterscheidet sich damit wesentlich von klassischen Gentechnik-Verfahren, welche bei Pflanzen durch Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen erzeugen.
    Pro/Contra
    Die Schweizer Allianz Gentechfrei und weitere Organisationen sind gegen eine Liberalisierung des Gentech-Marktes. Sie haben im Gegenzug die sogenannte "Lebensmittelschutz-Initiative" lanciert. Diese fordert u.a. eine Deklarationspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Zudem dürften diese nur zugelassen werden, wenn Risiken für Mensch, Tier und Umwelt geprüft wurden.
    Der Verein "Sorten für Morgen", Bauern und die Agrarindustrie kämpfen für eine möglichst freie Nutzung der Gentechnik. Mit der neuen Technik lasse sich die Züchtung beschleunigen. Damit könne man auf Klimawandel, Schädlinge und Krankheiten besser reagieren und Ernteausfälle reduzieren. Auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln könnte verringert werden.
    Diskussion
    Sollen in der Schweiz neue Züchtungstechnologien und damit auch gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen werden? Wie gross ist der Nutzen? Und wäre der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet? Darüber diskutieren im Forum:
    · Dr. Christian Ochsenbein, Geschäftsführer Delley Samen und Pflanzen AG / Vorstandsmitglied «Sorten für Morgen»
    · Claudia Vaderna, Geschäftsführerin der Schweizer Allianz Gentechfrei
    Die Sendung wird auch Live im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.
    58 min
  • Steuersenkungen für Firmen – ein Gewinn für alle?
    Der Kanton Zürich will die Gewinnsteuern für Unternehmen senken. Laut Kantonsregierung würde auch die Bevölkerung davon profitieren. Doch stimmt das?
    Am 18. Mai entscheidet die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich über eine Senkung der Gewinnsteuern für Firmen. Die Steuersenkung soll Zürich als Wirtschaftsstandort attraktiver machen, weil in den vergangenen Jahren zahlreiche Firmen aus dem Kanton weggezogen sind.
    Dabei stellt sich die Frage: Kommen tiefere Unternehmensgewinnsteuern am Ende auch der Bevölkerung zugute? Für die Befürworter ist der Fall klar: Die Steuersenkung lohnt sich nicht nur für die Firmen, sondern auch für die Allgemeinheit: Dank tieferer Steuersätze kämen neue Firmen in den Kanton Zürich.
    Die linken Parteien befürchten hingegen Steuerausfälle in Millionenhöhe, die am Ende die Bevölkerung bezahle. Bereits heute müsse der Kanton neue Schulden machen und Investitionen aufschieben.
    Was stimmt nun: Profitieren nur Grossbetriebe oder nützen die Steuersenkungen am Ende allen? Darüber debattieren im «Forum»:
    • Tobias Weidmann, Fraktionspräsident der SVP im Zürcher Kantonsrat. Er kämpft für die Steuervorlage.
    • Selma L’Orange Seigo, Präsidentin der Grünen des Kantons Zürich. Sie bekämpft die Steuersenkung.
    57 min
  • Trumps Zollhammer – und wir? Nachgeben, kontern oder verbünden?
    Die USA drehen an der Zollschraube. Alleingang oder Schulterschluss mit Europa oder China? Was ist klug für die Schweiz?
    Trumps Zollhammer trifft die Schweiz – wie reagieren wir?
    Donald Trump hat es erneut getan: Am symbolträchtigen „Tag der Befreiung“ kündigt er ein ganzes Paket neuer Importzölle an – darunter auch für Produkte aus der Schweiz. Ab dem 9. April erhebt die US-Regierung 31 Prozent Strafzoll auf alle Schweizer Waren. Davon betroffen ist auch ein Exportschlager wie Käse.
    Für Schweizer Unternehmen, die stark auf den US-Markt angewiesen sind, ist das ein harter Schlag. Die Märkte reagieren nervös, die Börsen weltweit geraten ins Wanken. Die USA bleiben dennoch der wichtigste Exportland für die Schweiz.
    Wie reagieren? Nachgeben, zurückschlagen oder uns neu verbünden?
    Im FORUM diskutieren Gäste mit Hörerinnen und Hörern:
    • Pro Dialog mit den USA: Jan Atteslander, Bereichsleiter Aussenwirtschaft und Mitglied der Geschäftsleitung von Economiesuisse
    • Für eine strategische Allianz mit Europa: Jon Pult, Nationalrat SP und Vize-Präsident der SP Schweiz
    Moderation: Sandra Schiess
    Redaktion: Sandra Schiess / Online: Anian Sprecher
    57 min
  • Spart SRF am richtigen Ort, Nathalie Wappler?
    Die Ankündigung hat für Unmut gesorgt: Bis Ende 2026 muss SRF bei seinem Angebot 8 Millionen Franken einsparen. Und das Publikum wird dies spüren, denn verschiedene Sendungen werden gestrichen.
    Wegen des Spardrucks hat das öffentliche Medienhaus den Abbau von rund 50 Vollzeitstellen angekündigt. Verschiedene Sendungen werden gestrichen: etwa die Fernsehsendung «Gesichter & Geschichten» und die Radiosendungen «Trend», «Kontext» und «Wissenschaftsmagazin».
    SRF nennt mehrere Gründe für das Sparprogramm: sinkende Werbeeinnahmen, steigende IT-Kosten, ein tieferer Teuerungsausgleich. SRF-Direktorin Nathalie Wappler bedauert, dass das Unternehmen abbauen muss: «Unsere angespannte finanzielle Situation lässt uns leider keine andere Wahl mehr, als auf viele lieb gewonnene Angebote zu verzichten.»
    Gast im Studio
    Nathalie Wappler versteht, dass die Sparpläne beim Publikum Kritik auslösen. Deshalb stellt sie sich am kommenden Donnerstag, 3. April, zwischen 10 und 11 Uhr vormittags in der Sendung «Forum – Hallo SRF!» den Fragen der SRF-Zuschauerinnen und -Hörer.
    57 min
  • Tut die Wirtschaft genug für die Lohngleichheit?
    Seit 30 Jahren gilt das Gleichstellungsgesetz, doch Lohngleichheit gilt nicht überall. Braucht es schärfere Gesetze?
    «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.» So steht es in der Bundesverfassung. Aber gemäss dem Bund gibt es unerklärte Lohnunterschiede von knapp 8 Prozent zwischen Männern und Frauen.
    Gewerkschaften und der Frauendachverband Alliance F kritisieren dies. Die Arbeitgeberseite hingegen hält schärfere Bestimmungen nicht für nötig.
    Tut die Schweizer Wirtschaft genug für die Lohngleichheit? Dieser Frage geht am Donnerstag, 27. März, die Diskussionssendung «Forum» nach. Die Gäste in der Sendung sind:
    - Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin Frauendachverband «Alliance F». Sie fordert ein Gleichstellungsgesetz, das Zähne hat.
    - Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Sie sagt, das geltende Gesetz sei ausreichend.
    57 min

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