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By Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)Society & Culture
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  • Umweltverantwortungsinitiative - dringend nötig oder zu radikal?
    Die Initiative der Jungen Grünen fordert, dass die Schweiz die Umwelt nur so weit belasten darf, dass sich die Natur erholen kann. Die bürgerlichen Gegnerinnen und Gegner kritisieren die Volksinitiative als extrem, sie befürchten starke wirtschaftliche Einbussen.
    Nur so viele natürliche Ressourcen verbrauchen, dass sich die Natur erholen kann. Dies ist die Forderung der so genannten Umweltverantwortungsinitiative. Lanciert wurde sie von den Jungen Grünen. Am 9. Februar entscheidet die Stimmbevölkerung darüber.
    Zeit für einen Wandel
    Laut den Initiantinnen und Initianten reichen die Massnahmen nicht, die die Schweizer Politik bisher für den Klimaschutz beschlossen hat. Es sei dringend nötig, die Wirtschaft umzubauen, sagt Olivia Senn von den Jungen Grünen. Die grossen Konzerne dürften nicht mehr länger zu viele Güter zulasten der Umwelt produzieren. Und die Bevölkerung müsse ihren Konsum einschränken.
    Drastische Einschnitte
    Der Bundesrat und die bürgerliche Parlamentsmehrheit bekämpfen die Initiative. Sie führe zu drastischen Einschnitten in unserer Lebensweise, zu höheren Preisen und zum Verlust von Arbeitsplätzen, sagt Melanie Racine von den Jungfreisinnigen. Wenn die Umweltverantwortungsinitiative angenommen werde, drohe der Lebensstandard der Schweiz auf das Niveau von Entwicklungsländern wie Afghanistan zu sinken.
    Gäste im «Forum»
    Bringt die Volksinitiative den dringend benötigten Richtungswechsel unseres Konsumverhaltens? Oder zerstört sie unseren Wohlstand? Darüber diskutieren am Donnerstag, 9. Januar, um 10 Uhr in der Diskussionssendung «Forum» auf SRF1:
    · Olivia Senn, Mitglied der Kampagnengruppe bei den Jungen Grünen Schweiz. Sie ist für die Initiative.
    · Melanie Racine, Vizepräsidentin der Jungfreisinnigen Schweiz. Sie ist gegen die Initiative.
    57 min
  • Sonntagsverkauf – darf es ein bisschen mehr sein?
    Das Arbeitsgesetz erlaubt maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr. Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Lockerung der Vorgabe und bis zu zwölf Sonntagsverkäufe.
    In vielen Regionen der Schweiz sind die Läden an maximal vier Sonntagen pro Jahr geöffnet. Im Wettbewerb mit dem Onlinehandel, welcher rund um die Uhr verfügbar ist, spielen Sonntagsverkäufe eine wichtige Rolle für den stationären Handel. Es gibt den Geschäften die Möglichkeit, Umsätze zu generieren und Kunden anzulocken, welche unter der Woche keine Zeit zum Einkaufen finden. Vor allem in der Adventszeit gehören Sonntagsverkäufe zu den umsatzstärksten Tagen des Jahres.
    Bezüglich Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufen herrscht in der Schweiz ein Flickenteppich. Auf Bundesebene regelt das Arbeitsgesetz die Arbeits- und Ruhezeiten. Von Montag bis Samstag können Läden maximal von 6-23 Uhr öffnen. Gewisse Kantone haben ein Ladenöffnungsgsetz, welches die Öffnungszeiten einschränken kann. Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen sind bewilligungspflichtig. Erlaubt sind maximal vier Sonntagsverkäufe pro Jahr.
    Das Arbeitsgesetz kennt jedoch viele Ausnahmen: Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen, Tankstellenshops, Kioske, Bäckereien/Konditoreien, Blumenläden, etc. sowie Geschäfte in Tourismusgebieten dürfen am Sonntag öffnen.
    Mehrere Vorstösse wollen das Arbeitsgesetz lockern:
    Eine Standesinitiative des Kantons Zürich fordert eine Erhöhung der Anzahl Sonntagsverkäufe von heute vier auf neu zwölf Sonntage. Eine Motion des FDP Nationalrats Philippe Nantermod will kleineren Geschäften mit begrenztem Sortiment erlauben, am Sonntag zu öffnen. Und der Bundesrat möchte städtische Tourismuszonen (wie z.B. Innenstädte) den klassischen Tourismusgebieten gleichsetzen und Sonntagsverkäufe ermöglichen.
    Reichen vier Sonntagsverkäufe pro Jahr, oder darf es ein bisschen mehr sein? Und sollen auch Geschäfte in städtischen Tourismusgebieten am Sonntag öffnen dürfen? Darüber diskutieren im «Forum»:
    · Pro Sonntagsverkauf: Cristina Cortellini, Zürcher Kantonsrätin GLP
    · Contra Sonntagsverkauf: Yvonne Feri, Präsidentin Syna – die Gewerkschaft
    Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.
    57 min
  • Suizidhilfe wird zunehmen: Braucht es ein Gesetz?
    Die Zahl der begleiteten Suizide wird sich in der Schweiz künftig verdoppeln. Braucht es ein Gesetz und strengere Kontrollen?
    Die Suizidhilfe-Kapsel Sarco der Organisation «The Last Resort» hat die Debatte um die Sterbehilfe neu entfacht. Bis 2035 könnte sich die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz mehr als verdoppeln, schätzt Uwe Güth, Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Basel. Dies von heute rund 1600 Personen auf 3500 pro Jahr.
    Ob damit auch neue Suizidhilfe-Organisationen und neue Technologien wie «The Last Resort» in unser Land kommen, weiss niemand.
    Doch in der Politik regt sich Unbehagen. Der Berner EVP-Nationalrat Marco Jost plant, in der aktuellen Wintersession einen Vorstoss einzureichen. Er möchte Suizidhilfe auf schwerkranke, sterbende Menschen beschränken. Zudem wünscht er sich mehr Aufsicht und Kontrolle über Suizidhilfe-Organisationen.
    Marion Schafroth, Präsidentin von Exit Deutsche Schweiz, ist gegen mehr Regeln. Sie argumentiert, dass ein Gesetz unnötige Einschränkungen mit sich bringen würde. Ihrer Meinung nach sollten auch ältere Menschen ohne tödliche Krankheit die Möglichkeit haben, assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen, wenn sie keinen Sinn mehr im Weiterleben sehen.
    Braucht es mehr Regeln und Gesetze? Braucht es mehr Kontrolle für Suizidhilfe-Organisationen? Oder ist die liberale Haltung der Schweiz richtig? Darüber diskutieren im «Forum»:
    · Marion Schafroth, Präsidentin «Exit Deutsche Schweiz»
    · Marc Jost, EVP-Nationalrat Kanton Bern
    57 min
  • Nein zum Autobahnausbau: Gibt es neue Rezepte gegen den Stau?
    Bisher wurden die Nationalstrassen stets ausgebaut. Doch nach dem Nein an der Urne sind jetzt neue Ideen gefragt.
    An sechs Stellen hätte das Nationalstrassennetz ausgebaut werden sollen. Doch die Mehrheit der Stimmenden wollte es anders: Mit 52,7 Prozent Nein-Stimmen wurde der Autobahnausbau am Sonntag bachab geschickt. Dies freut das links-grüne Lager. Aber das Transportgewerbe beklagt die steigenden Staustunden.
    Linke und rechte Ideen
    Was sind also die Alternativen zum Autobahnausbau? Die siegreiche Linke möchte mehr Geld in den Velo- und den Fussverkehr sowie in den Lärmschutz stecken. Indem der öffentliche Verkehr attraktiver wird, sollen Automobilistinnen und Automobilisten zum Umsteigen bewegt werden.
    FDP-Präsident Thierry Burkart fordert hingegen, dass das Nachtfahrverbot für Lastwagen auf den Autobahnen verkürzt wird. Neu sollten Lieferungen bereits ab vier Uhr morgens möglich sein. Sonst könnten die Waren zur Versorgung der Bevölkerung nicht recht geliefert werden.
    Mobility Pricing
    London, Singapur, Stockholm: Im Ausland haben verschiedene Städte eine Anti-Stau-Gebühr eingeführt. Autofahrer müssen eine Gebühr bezahlen, um in die Innenstädte zu fahren. Zu Stosszeiten ist die Gebühr jeweils höher. Ein solches Modell könnte auch für Autobahnen angewendet werden, um sie zu den Spitzenzeiten zu entlasten.
    Fachleute sehen beim Mobility Pricing grosses Potenzial, doch politisch gilt das System aktuell nicht für mehrheitsfähig. Deshalb werden andere Ideen herumgeboten, die jedoch keine sehr grosse Wirkung haben dürften. Dazu gehört, dass man Fahrbahnen für Autos mit mehreren Insassen reserviert, so genanntes Car-Pooling. Oder dass die Pannenstreifen bei Stau genutzt werden können.
    Debatte im «Forum»
    Was also sind die neuen Lösungen im Kampf gegen den Stau auf den Autobahnen? Darüber debattieren am kommenden Donnerstag, 28. November, im «Forum»:
    · Aline Trede, Fraktionschefin der Grünen
    · Thierry Burkart, FDP-Präsident und Zentralpräsident des Nutzfahrzeugverbands ASTAG
    58 min
  • Wie weiter mit den Witwen- und Witwerrenten?
    Keine lebenslangen Renten mehr für Witwen, dafür Gleichstellung der Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern. Doch die nötige Reform stockt.
    Worum geht es? Die Schweiz soll Witwer den Witwen gleichstellen, verlangte der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR in Strassburg in einem wegweisenden Urteil im Oktober 2022. Ein Witwer hatte geklagt, weil er seine Rente verlor, als das jüngste Kind volljährig wurde. Wäre er eine Frau, argumentierte der Witwer, hätte er Anrecht auf eine lebenslange Rente. Der EGMR gab ihm recht. Das Urteil ist rechtsverbindlich.
    Das gilt aktuell: Witwen haben Anspruch auf eine lebenslange Rente mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder.
    Neu: Die Schweiz hat eine Übergangsregelung eingerichtet, die auch Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gewährt. Bis die Reform vollzogen ist.
    Die Reform: Der Bundesrat sieht Folgendes vor: Egal ob Mann oder Frau, verheiratet oder nicht: Die hinterbliebene Person erhält eine Rente, bis das jüngste Kind 25-jährig ist. Danach ist Schluss. Diese Rente soll neu Hinterlassenenrente heissen.
    Das passiert mit den bestehenden Witwenrenten: Geht es nach dem Bundesrat, sollen auch laufende Witwenrenten angepasst werden. Ist eine Witwe jünger als 55 und hat keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr, wird ihr, nach einer Übergangsphase von 2 Jahren, die Witwenrente gestrichen. Witwen über 55 Jahren sind von diesen Neuerungen nicht mehr betroffen.
    Die mögliche Reform stockt: Eigentlich wollte der Bundesrat die Reform auf 2026 einführen. Sparpotential 350 Millionen Franken pro Jahr. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates hat vor ein paar Tagen die Reform vorerst gestoppt, weil diverse Vorschläge auf dem Tisch liegen, die mit der Rentenreform verknüpft sein könnten.
    Gäste in der Sendung
    · Regine Sauter, Nationalrätin FDP ZH
    · Sandra Nussbaum-Stäuble, Präsidentin Verein Aurora
    57 min
  • Hundeattacken: Braucht es Verbote oder Pflichtkurse?
    Es gibt immer mehr Hunde in der Schweiz. Auch die Beissvorfälle nehmen zu. Nun wird der Ruf nach Rasseverboten und Pflichtkursen für Hundehaltende wieder lauter.
    Die Hundedichte in der Schweiz nimmt kontinuierlich zu. 2016 gab es rund 490'000 Hunde, heute sind es rund 560'000. Mit der Zunahme der Hunde steigt auch die Zahl der Hundebisse. Erst im Oktober griff ein Rottweiler in der Zürcher Gemeinde Adlikon zwei spielende Kinder an. Beide wurden verletzt, eines schwer.
    Von verschiedener Seite wird der Ruf nach Massnahmen lauter. Im Kanton Zürich fordern zwei EDU-Kantonsräte, dass Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit verboten werden. Viele Expertinnen und Experten fordern zudem die Wiedereinführung einer Kurspflicht für Hundehaltende. Diese galt ab 2010 schweizweit, wurde jedoch Ende 2016 vom Parlament wieder abgeschafft.
    Seither sind die Kantone in der Verantwortung, entsprechend stark variieren die Regelungen zur Hundehaltung. In 13 Kantonen existieren sogenannte Rasselisten, die entweder ein vollständiges Verbot bestimmter Rassen oder eine Bewilligungspflicht vorsehen. In gewissen Kantonen gibt es eine Kurspflicht für Hundehalter, in anderen nicht.
    Braucht es ein nationales Hundegesetz, das einheitliche Regelungen für die gesamte Schweiz schafft? Sollte eine Kurspflicht für alle Hundehaltende wieder eingeführt werden? Und wie wichtig ist es, den Import von Hunden aus dem Ausland besser zu kontrollieren? Darüber diskutieren im «Forum»:
    · Hansueli Beer, Präsident Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG
    · Jan Leitz, stellvertretender Geschäftsführer EDU Kanton Zürich
    Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.
    57 min
  • Bringen die Änderungen im Mietrecht mehr Rechtssicherheit?
    Bundesrat und bürgerliche Parteien wollen die Untermiete stärker regulieren. Zudem sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer einfacher Eigenbedarf geltend machen können. Doch die Linke bekämpft die beiden Änderungen.
    Alle brauchen ein Dach über dem Kopf. Gleichzeitig herrscht in verschiedenen Regionen der Schweiz eine Wohnungsknappheit. Und die Angebotsmieten steigen seit Jahren stärker als die Löhne. Deshalb ist das Wohnen ein emotionales Thema.
    Am 24. November entscheidet die Stimmbevölkerung darüber, ob die Untermiete gesetzlich strenger geregelt wird: Neu dürfte eine Vermieterin die Untermiete verweigern, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll.
    Auch in einem zweiten Bereich soll die Position der Eigentümer gestärkt werden: Sie sollen in Zukunft einfacher Eigenbedarf für ein Haus oder eine Wohnung geltend machen können, die sie besitzen. Gegen die beiden Vorlagen ergriff der Mieterinnen- und Mieterverband das Referendum.
    Debatte im «Forum»
    Über die beiden Mietrechtsvorlagen diskutieren im «Forum»:
    * Markus Meier, Direktor Hauseigentümerverband Schweiz. Er verspricht sich von den Ände-rungen mehr Rechtssicherheit.
    * Walter Angst, Vorstandsmitglied Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband. Er befürchtet, dass die Position der Mieterinnen durch die Änderungen geschwächt würde.
    Neu wird die Sendung auch im Fernsehen auf SRF 1 übertragen.
    57 min
  • Ist die Schule für alle gescheitert? Zurück zu den Kleinklassen?
    Die FDP möchte die integrative Schule nach 13 Jahren abschaffen. In Basel und Zürich fordern Volksinitiativen das Ende der «Schule für alle». Umfragen zeigen, dass viele Lehrpersonen und Eltern das Modell für gescheitert halten.
    Das sagen die Kritiker
    Kritiker argumentieren, dass das Konzept an seine Grenzen stosse und das Niveau aller Schüler senke. Sie sehen Unruhe im Klassenzimmer und überforderte Lehrkräfte.
    Das sagen die Befürworter
    Befürworter hingegen betonen, dass Integration allen Kindern zugutekomme, insbesondere jenen mit Lernschwächen. Sie glauben, dass die Integration zu mehr Toleranz und Solidarität in der Gesellschaft führt.
    Debatte im «Forum»
    Ist die integrative Schule gescheitert? Braucht es wieder Kleinklassen? Oder ist es für Schülerinnen und Gesellschaft richtig und wichtig, dass alle Kinder in die Regelschule integriert werden? Darüber diskutieren im «Forum»:
    • Sophie Blaser, Lehrerin Kindergartenstufe und Präsidentin Bildungskommission der Gewerkschaft VPOD
    • Philipp Loretz, Sekundarschullehrer und Präsident des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB)
    58 min
  • Autobahnausbau: Teil der Lösung oder des Problems?
    An sechs Stellen sollen die Autobahnen gezielt ausgebaut werden, damit es künftig weniger stockt auf den Nationalstrassen. Doch dieses Rezept gegen den Stau ist umstritten.
    In der Schweiz stehen die Autofahrerinnen und -fahrer immer länger im Stau. In den vergangen zehn Jahren hat sich die Zahl der Staustunden auf den Autobahnen gemäss dem Bund verdoppelt – auf über 40'000 Stunden im Jahr.
    Sechs Projekte
    Im Kampf gegen den Stau wollen der Bundesrat und die Parlamentsmehrheit die Kapazität der Nationalstrassen erhöhen. Dies an neuralgischen Punkten in den Agglomerationen Bern, Basel, Genf, Schaffhausen und St. Gallen. Dafür sind Investitionen im Umfang von 5 Milliarden Franken vorgesehen. Mit dem Ausbau fliesse der Verkehr wieder besser und es könne Ausweichverkehr durch die Dörfer verhindert werden, so die Befürworterinnen und Befürworter.
    Linker Widerstand
    Doch gegen das Projekt haben rund 30 Verbände unter der Führung des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) das Referendum ergriffen. Die SP, die Grünen und die Grünliberalen lehnen den Ausbau ebenfalls ab. Sie argumentieren, der Ausbau führe zu mehr Verkehr und sei schädlich für das Klima.
    Debatte im «Forum»
    Führt der Ausbau der Autobahnen zu einem flüssigeren Verkehr oder am Ende zu mehr Stau? Darüber diskutieren im «Forum»:
    * Bundesrat Albert Rösti. Der Verkehrsminister setzt sich für die Vorlage ein, weil sie zu mehr Sicherheit und weniger Stau auf den Strassen führe.
    * Stéphanie Penher. Die Geschäftsführerin VCS bekämpft die Vorlage, weil sie ein Rezept der Vergangenheit sei und das Problem nicht löse.
    57 min
  • Abstimmung über EFAS: Befreiungsschlag oder Mogelpackung?
    Wie soll in Zukunft die Gesundheitsfinanzierung funktionieren? 14 Jahre arbeitete das Parlament an einer Reform. Kompromisse wurden gemacht. Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament sagten «Ja» zur Vorlage. Der VPOD ergriff das Referendum und warnt vor einer «Scheinreform». 
    Am 24. November stimmt die Schweiz über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) im Gesundheitswesen ab. 
    Darum geht es
    Leistenbruch oder Operation des Hallux valgus, was früher einen mehrtägigen Spitalaufenthalt zur Folge hatte, kann heute auch ambulant operiert werden. Will heissen, der Patient kommt morgens und kann einige Stunden nach der Operation wieder nach Hause gehen. Das kostet definitiv weniger als eine oder zwei Übernachtungen im Spital.
    Wer bezahlt heute?
    Bei ambulanten Eingriffen zu 100 Prozent die Krankenkasse. Beim Spitalaufenthalt bezahlt die Krankenkasse etwas weniger als die Hälfte, der grosse Rest übernimmt der Kanton.
    Das soll sich ändern
    EFAS, die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen will, so wie es im Namen steht, eine einheitliche Finanzierung. Rund dreiviertel der Kosten soll in Zukunft die Krankenkasse bezahlen, der Rest der Kanton.
    Zudem will man auch die Langzeitpflege in dieses neue Finanzierungsmodell einbinden.
    Das sagt das Ja-Komitee
    * Die Prämienzahlenden werden über alles gesehen entlastet
    * Unnötige Behandlungen und Spitalaufenthalte werden vermieden
    * Pflegeeintritte ins Heim werden verzögert, was Kosteneinsparungen bedeutet
    Das sagt das Nein-Komitee
    * Die Krankenkassenprämien werden durch EFAS weiter steigen
    * Die Pflegeheimkosten für die einzelne Person werden noch höher ausfallen
    * Der Druck auf das Pflegepersonal wird nochmals zunehmen, darunter wird die Qualität der Pflege leiden.
    Im Forum diskutieren diese Gäste mit der Hörerschaft.
    * Pro: Patrick Hässig, GLP-Nationalrat und dipl. Pflegefachmann
    * Contra: Natascha Wey, Generalsekretärin VPOD
    58 min

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