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In dieser Folge spreche ich mit Prof. Werner Vogd über Krankenhäuser als Organisationen unter dauerhaftem Druck und über seinen Aufsatz „Sisyphos im Krankenhaus“. Wir ordnen die Entwicklung des Krankenhauswesens mit Ökonomisierung, Regulierung und Verrechtlichung ein und beschreiben den daraus entstehenden Kosten- und Prüfungsdruck.Wir sprechen außerdem über Personalnot, verdichtete Arbeit und die Folgen für Besetzungen und Abläufe. Ein weiterer Schwerpunkt ist Vogds Perspektive auf Medizin, Recht, Wissenschaft und Ökonomie als Systeme mit eigener (Funktions-)Logik sowie auf Führung, unlösbare Managementaufgaben und soziale Dynamiken wie Sündenbockmechanismen.
Biologe und Soziologe. Seit 2008 leitet er den Lehrstuhl für Soziologie an der Universität Witten/Herdecke.
0:07 Einstieg in die Schlichtung
In dieser Folge sprechen wir über Schlichtung im Bereich von IT-Projekten und ordnen sie im Feld der Konfliktbearbeitung ein. Wir betrachten, wie Schlichtung in der Praxis funktioniert und welche Rolle sie im Verhältnis zu Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit und staatlichen Gerichtsverfahren spielt.
Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Konfliktkonstellationen, vor allem zwischen Verbraucher- und Unternehmerstreitigkeiten sowie zwischen Streitigkeiten zwischen Unternehmen (B2B = Business to Business). Im Mittelpunkt steht dabei die B2B-Schlichtung, insbesondere im IT-Bereich, wo Schlichtung häufig über vertragliche Schlichtungsklauseln vereinbart wird. Ja, genau - hier klappt das!
Wir beschreiben, dass Schlichtung ein institutionell organisiertes Verfahren ist, bei dem Schlichtungsstellen eine Verfahrensordnung bereitstellen und Schlichterinnen oder Schlichter zuweisen. Anders als in der Schiedsgerichtsbarkeit ist das Ergebnis in der Regel nicht bindend, sondern zielt auf einen Vorschlag und auf eine einvernehmliche Lösung.
Wir sprechen auch über den typischen Ablauf: Antrag bei der Schlichtungsstelle, Zustimmung der Parteien, Auftaktgespräch, Schriftsatzphase, gemeinsame Sitzungen und häufig ergänzende Einzelgespräche. Der Prozess wird meist stärker vom Schlichter gesteuert als eine klassische Mediation, bleibt aber auf Verständigung und Einigung ausgerichtet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage nach Regulierung und Abgrenzung. Wir halten fest, dass es für Schlichtung bislang keinen einheitlichen gesetzlichen Rahmen gibt und dass die Praxis von unterschiedlichen Verfahrensordnungen geprägt ist. Zugleich sehen wir Vorteile in mehr Klarheit und in einer besseren Einordnung zwischen den verschiedenen Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung.
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-Dr. Jörg Schneider-Brodtmann, Rechtsanwalt, Verhandlungsexperte und Mediator; studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Genf/Schweiz, Heidelberg; Master of Laws (Mediation und Konfliktmanagement), Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). Anwalt des Jahres für Technologierecht, Handelsblatt / Best Lawyers 2022 und 2024; Empfohlen für IT- und Technologierecht, Handelsblatt / Best Lawyers 2022, 2023 und 2024; Empfohlen für Data / Information Technology, Who’s Who Legal Global und Germany 2022 und 2023; gilt als einer der renommiertesten Anwälte für IT-Recht, WirtschaftsWoche 34/2019.
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In dieser Folge sprechen Jörg Schneider-Brotmann und ich mit Christiane Händel und Ulrich Hagel vom Roundtable für Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft über eine Nutzerumfrage zu Mediation und außergerichtlicher Streitbeilegung.
Wir gehen auf die Durchführung der Umfrage ein: Sie wurde breit gestreut, vor allem über Unternehmen, Netzwerke, IHKs und Anwaltskanzleien. Insgesamt gab es 214 Rückläufer, von denen ein großer Teil vollständig auswertbar war. Die Antworten stammten überwiegend aus einem betrieblichen Kontext, enthielten aber auch andere Perspektiven. Bei den Ergebnissen fällt vor allem auf, dass viele Teilnehmende mehr als eine Mediation erlebt hatten, Gruppenmediationen häufig waren und Co-Mediation im innerbetrieblichen Bereich eine große Rolle spielte. Gleichzeitig zeigen die Antworten eine hohe Zufriedenheit mit Mediator, Verlauf und Ergebnis. Rund drei Viertel der betrachteten Fälle endeten mit einer Vereinbarung.
Am Ende diskutieren wir, was das für Mediation insgesamt bedeutet: weniger Fokus auf reine Qualitätsdebatten, mehr auf Strukturen, Anlaufstellen, Prävention, Schulung und eine bessere Einbindung in Organisationen. Wir sprechen auch darüber, dass jüngere Menschen mit Mediation offenbar vertrauter sind und dass es für die weitere Entwicklung wichtig ist, Nutzerperspektiven stärker zu berücksichtigen.
0:21 Nutzerumfrage vorgestellt
###Im Gespräch mit Gesine Irskens
Gesine Irskens ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Hannover und verantwortete bis Ende Mai 2026 Projekte im Bereich Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Seit Juni 2026 leitet sie im Niedersächsischen Innenministerium das Referat Innovative Technologien für die Digitalisierung von Wirtschaft und
###LINK ZUM FACHARTIKEL: Gesine Irskens im Gespräch mit Sascha Weigel, Konfliktdynamik 3/2026
###Zusammenfassung
In dieser Folge sprechen wir über gerichtliche Konfliktbearbeitung und darüber, wie neue Technologien in der Justiz eingesetzt werden. Im Mittelpunkt steht das Projekt CourtnAI aus dem Niedersächsischen Justizministerium, das 2025 den Digital Justice Award gewonnen hat.
Wir berichten, wie der Einstieg über digitale Verhandlungen und den Einsatz von § 128a ZPO in Zivilverfahren erfolgte. Daraus entwickelte sich der Kontakt zur IT- und Digitalisierungsarbeit im Justizbereich sowie die spätere Beschäftigung mit künstlicher Intelligenz zur Verbesserung von Geschäftsprozessen und Servicequalität.
Ein Schwerpunkt ist der Einsatz von Virtual Reality in der Aus- und Fortbildung. Mit VR-Brillen trainieren wir Szenarien wie Zeugenvernehmungen, mündliche Prüfungen, Mediation oder Verhandlungen in einem virtuellen Gerichtssaal. Nach den Übungen gibt die KI Feedback zur Durchführung und zur Einhaltung prozessualer Rahmenbedingungen.
Wir erläutern, dass das Projekt eng mit Praktikerinnen und Praktikern entwickelt wurde. Über Workshops, Rollenspiele und fiktive Fälle wurden die relevanten Inhalte identifiziert und in die Anwendung übertragen. Dabei kommen große Sprachmodelle, Prompting und ein RAG-System mit kuratierten Fortbildungsunterlagen zum Einsatz.
Zum Schluss geht es um Nutzen und Grenzen der Anwendung. Wir sehen Vorteile durch stärkere Konzentration, höhere Handlungssicherheit und einen immersiven Lerneffekt, betonen aber auch, dass VR klassische Fortbildungen und den direkten Austausch mit Expertinnen und Experten nicht ersetzt, sondern ergänzt.
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###Kapitel
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Studierte Philosophie, Ethnologie und Allgemeine und vergleichende Literaturwissenschaft in Mainz. Nach seinem Studium arbeitete er als Lektor, u.a. an der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung in Darmstadt. Er promovierte in der Graduiertenschule des Clusters "Languages of Emotion" an der Freien Universität Berlin. Galt seine Magisterarbeit der Vergebung, so geht es in seiner Dissertation um Rache, Vergeltung und das kulturelle Imaginäre.
Im Gespräch geht es um das Thema Rache und darum, warum es in modernen Konflikt- und Rechtssystemen meist kaum offen angesprochen wird. Wir, Sascha und sein Gast, Der Philosoph Fabian Bernhardt, ordnen Rache als ein Element ein, das in Konflikten eine Rolle spielt, aber im Alltag und in der juristischen Sprache oft verdrängt wird.
Ein zentraler Punkt ist die historische Trennung von Recht und Rache seit der Aufklärung. Während in älteren Denkweisen Strafe, Vergeltung und Affekt noch zusammen gedacht wurden, versuchte die moderne Rechtsordnung Strafe als nüchterne, leidenschaftslose Ordnung zu formulieren. Bernhardt betont, dass dadurch emotionale Konflikte nicht verschwinden, sondern nur aus dem rechtlichen Rahmen herausgedrängt werden.Besprochen wird auch die starke Präsenz von Rache in Erzählungen, Filmen und Populärkultur. Der Gastgeber nennt Beispiele wie Robin Hood, Batman und andere Rachefiguren.
Bernhardt beschreibt das als moderne Racheromantik: Rache sei gesellschaftlich nicht legitim, erscheine im Imaginären aber umso stärker. Auch private Rachefantasien nach Kränkungen seien verbreitet.
Ein weiterer Schwerpunkt sind vorstaatliche oder segmentäre Gesellschaften. Dort sei Rache nicht individuell, sondern eine Angelegenheit zwischen Gruppen. Konflikte würden oft nicht durch Gewalt, sondern durch Ausgleich, symbolische Gaben, Entschuldigungen und Wiederherstellung sozialer Beziehungen geregelt. Bernhard verweist darauf, dass solche **Formen der Konfliktregelung der Mediation und restorative justice **nahekommen.Zum Schluss spricht das Gespräch über aktuelle politische Formen von Rache und Ressentiment.
Bernhard beschreibt, dass populistische Politik gezielt Gefühle von Verlust und Ungerechtigkeit anspricht und eine rächende Ordnung verspricht.
Außerdem kündigt er einen englischsprachigen Sammelband zum Thema Rache an, den er mit Kolleginnen herausgegeben hat.
0:08 Rache im Fokus
1:37 Warum Racheforschung?
3:37 Recht gegen Vergeltung
6:00 Aufklärung und Strafdenken
9:55 Rache im Imaginären
14:40 Vorstaatliche Konfliktordnung
19:45 Ausgleich statt Gewalt
23:43 Mediation und Gemeinschaft
27:02 Viele Gesichter der Rache
30:09 Versöhnung mit Grenzen
33:35 Der offene Rächer
35:06 Politik des Ressentiments
39:19 Neuer Sammelband zu Rache
Den zugrundeliegenden Fachartikel in der Konfliktdynamik kannst Du für 14 Tage hier frei verfügbar lesen.
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In dieser Folge spreche ich mit Miriam Wiedemann über ihren Beitrag zur Frage, warum wir über radikalisierte ältere Personen sprechen müssen. Im Mittelpunkt steht ein Phänomen, das bisher wenig beachtet wurde: ältere Menschen, oft ab etwa 50 oder 60 Jahren, geraten zunehmend in digitale Radikalisierungsprozesse.
Wir beschreiben, wie dieses Thema aus der Beratungspraxis entstanden ist. Während der Corona-Zeit haben sich die Anfragen verändert: Statt besorgter Eltern meldeten sich häufiger jüngere Angehörige, die über Eltern oder Großeltern berichteten, die Verschwörungsinhalte teilten oder sich politisch und gesundheitlich stark verengt äußerten. Wir ordnen Radikalisierung als schleichenden Prozess ein. Dabei spielen Filterblasen, wiederholte digitale Inhalte, Schwarz-Weiß-Denken und Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen eine Rolle. Diese Entwicklung kann sich in Gesprächen im Familienkreis, in Chats oder in alltäglichen Äußerungen zeigen und auch Entscheidungen im privaten Bereich beeinflussen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rolle digitaler Medien. Ältere Menschen nutzen Smartphones, Messenger und soziale Medien, aber oft anders als Jüngere. Wir sprechen darüber, dass ältere Nutzer Inhalte häufiger über Familienchats, E-Mails oder empfohlene Beiträge erreichen und dass sie digitale Mechanismen wie Algorithmen oder KI-generierte Inhalte oft weniger erkennen.
Wir besprechen auch, wie man reagieren kann. Wichtig ist aus unserer Sicht, den Kontakt nicht abzubrechen, sondern bei den zugrunde liegenden Bedürfnissen, die mitunter bedroht oder unbefriedigt sind, anzusetzen: soziale Isolation, Unsicherheit, Gesundheitsängste, Rentenfragen, Anerkennung und das Bedürfnis nach Selbstwirksamkeit. Als mögliche Ansatzpunkte nennen wir einladende soziale Einbindung, gemeinsame Aktivitäten und Austauschgruppen für Ältere. Zum Schluss geht es um den gesellschaftlichen Blick. Wir sprechen darüber, dass es zu wenige langfristige Angebote und zu wenig Aufmerksamkeit für ältere Zielgruppen gibt. Gleichzeitig bleibt offen, wie groß das Problem insgesamt ist, auch wenn digitale Plattformen und soziale Medien weiter eine große Rolle spielen.
0:31 Radikalisierung im Alter
2:17 Der Beratungsalltag verändert sich
5:39 Alte nutzen Medien anders
9:31 Was Radikalisierung bedeutet
14:57 Digital getrieben, aber anders
17:56 Erste Hilfe für Angehörige
19:45 Ruhestand als Risiko
22:10 Neue Angebote für Ältere
23:34 Blick auf die Zukunft
Mirijam Wiedemann hat gymnasiales Lehramt in den Fächern Englisch, Geschichte und katholische Theologie an der Universität Tübingen studiert. Nach ihrer Tätigkeit als Lehrerin in Baden-Württemberg ist sie seit 2017 die Leiterin der Geschäftsstelle für gefährliche religiös-weltanschauliche Angebote in der Stabsstelle Religionsangelegenheiten/ Staatskirchenrecht am Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
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0:09 Mediation und Betriebsräte
4:09 Betriebsrat und Konflikte
9:46 Neue Amtszeit, neue Themen
18:05 Mediation noch unbekannt
28:07 Externe Mediation absichern
31:55 Betriebsrat einbinden?
38:42 Beschwerderecht und Grenzen
45:30 Freiwilligkeit im Streit
1:03:52 Betriebsräte als Mediatoren
1:13:38 Abschluss des Streitgesprächs
In dieser Folge spreche ich mit Dr. Markus Bauckmann über Mediation im Kontext von Betriebsräten.
Dr. Marcus Bauckmann, LL.M., Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator, und Mediationssupervisor in eigener Kanzlei in Paderborn und Hamburg. Er hat Lehraufträge u.a. für (Wirtschafts-)Mediation an mehreren Universitäten inne. Schult und moderiert Betriebsräte und Betriebsratsgremien.
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In dieser Folge spreche ich mit Dr. James Peter über die Freiwilligkeit in der Mediation und darüber, was dieser Begriff im Detail bedeutet. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Freiwilligkeit zwar als hohes Gut gilt, ihre genaue Auslegung aber seit Jahren umstritten ist.
Wir beschreiben James’ Weg in die Mediation, der in den USA in den 1990ern begann und später durch weitere Ausbildungen in Europa und der Schweiz ergänzt wurde. Er arbeitet seit Jahren als Rechtsanwalt, Mediator und Ausbilder und ist seit vielen Jahren in der Lehre und Publikation zum Thema tätig.
Ein Schwerpunkt ist die Kritik an einem aus seiner Sicht dogmatischen Verständnis von Mediation. Wir sprechen darüber, dass bestimmte Regeln, etwa zur Freiwilligkeit oder zu Einzelsitzungen, teils als unantastbar behandelt werden, obwohl es in der Praxis differenziertere Sichtweisen geben kann. Wir arbeiten heraus, dass Freiwilligkeit aus James’ Sicht vor allem den Ablauf des Mediationsprozesses betrifft, nicht aber zwingend den Weg an den Tisch. Der Beginn einer Mediation könne auch angeordnet oder angestoßen werden, etwa durch Gerichte, Arbeitgeber oder andere Beteiligte, solange nicht in den Inhalt der späteren Verhandlungen eingegriffen wird.
Ein weiterer Punkt ist das Mediationsparadoxon: Konfliktparteien halten Mediation oft gerade in der akuten Konfliktsituation für unattraktiv, obwohl sie später häufig von dem Verfahren profitieren. Wir sprechen darüber, dass eine gewisse äußere Anregung oder Verpflichtung dazu führen kann, dass mehr Konflikte überhaupt in Mediation gelangen.Zum Schluss geht es um Mediationsklauseln und deren rechtliche Wirkung, besonders in der Schweiz. Dort ist nicht immer klar, wie verbindlich eine frühere Einigung auf Mediation im Streitfall ist. Wir halten fest, dass die Debatte um Freiwilligkeit praktische und rechtliche Folgen hat und noch nicht abschließend geklärt ist. Das bleibt zumindest zu hoffen.
-3:13 Mediation in der Schweiz
-5:38 Amerikanische Dogmen
-11:38 Was Freiwilligkeit wirklich meint
-15:41 Die erste Hürde
-18:36 Das Mediationsparadox
-21:45 Druck oder Verantwortung
-26:05 Anordnung im Arbeitskontext
-31:49 Freiwilligkeit und Umsetzung
-33:26 Verantwortung im sozialen Gefüge
-36:05 Zwei Ebenen der Freiwilligkeit
-40:03 Schutz der Mediatoren
-43:52 Mediationsklauseln im Streitfall
-48:43 Kreislauf der Auslegung
-50:14 EU und Schweizer Praxis
51:07 Ein Blick nach vorn
Gast: Dr. James Peter:
Renommierter Schweizer Jurist, selbstständiger Rechtsanwalt und anerkannter Experte für Mediation und außergerichtlicher Streitbeilegung in der Schweiz. Seine praktische Erfahrung im Konfliktmanagement begann 1996/1997 am Dispute Resolution Center in Austin, Texas. Seit 1999 arbeitet er als selbstständiger Anwalt in Zürich und ist heute Partner bei Krepper Spring Partner. Im Jahr 2001 gründete er das Netzwerk Bellevue Mediation mit, wo er seither als Mediator aktiv ist. Neben seiner Praxistätigkeit gibt er sein Wissen als Dozent an den Universitäten Zürich und Luzern weiter. Zudem engagiert er sich stark in Fachverbänden, unter anderem als ehemaliger Präsident der Schweizer Kammer für Wirtschaftsmediation (SKWM) und als Vorstandsmitglied der International Academy of Mediators (IAM).
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0:09 Krankheit ins Familiensystem holen
2:50 Mediziner wird Mediator
5:29 Krankheit als eigener Akteur
9:33 Schuld und Scham entlasten
13:41 Die Sprache der Krankheit
18:08 Restlaufzeit gemeinsam gestalten
23:55 Vier Krankheitskonzepte
29:52 Verantwortung neu verteilen
32:41 Tabus vor dem Lebensende
34:01 Mediatoren als Nicht-Betroffene
Jahrgang 1953, verheiratet, 3 Kinder. Grundberuf Facharzt für Allgemeinmedizin und Naturheilkunde in eigener Praxis bis 2009. Seit 2002 bin ich Mediator CfM mit den Schwerpunkten: Gesundheit und Familie.
Herzblut: Mediation in Familiensystemen, in denen die Krankheit Konflikte verursacht.
Umfangreiche Tätigkeiten als Referent, Autor, Netzwerker, …
###Kapitel
0:40 KI im Coaching
5:57 Technik wird Alltag
9:53 KI beschleunigt Wandel
14:18 Assistenz statt Ersatz
16:52 Was Maschinen nie können
24:04 Humor braucht Bewusstsein
27:08 Coaching bleibt gefragt
30:44 Vertrauen schafft Zugang
34:37 KI als Arbeitswerkzeug
42:36 Kleine Schritte reichen
46:14 Fragen wie Prompts
48:46 Chancen für Klienten
50:08 Menschliche Urteilskraft zählt
51:31 Beratung wird sich wandeln
54:54 KI im Praxisalltag
###Zusammenfassung
In dieser Folge sprechen ich mit Dr. Christopher Rauen (DBVC) über künstliche Intelligenz und neue Technologien in Beratung, Coaching und Organisationsarbeit. Wir ordnen ein, wie sich digitale Werkzeuge in vielen Branchen ausbreiten und welche Folgen das für die Arbeit mit Klienten und für den Beratungsmarkt hat.
Wir blicken auf die technologische Entwicklung zurück und vergleichen den Wandel durch Computer, Internet und heutige KI-Systeme. Dabei betonen wir, dass sich Innovationszyklen beschleunigt haben und dass vor allem Large Language Models für viele Menschen das sichtbare Gesicht von KI geworden sind.
Ein Schwerpunkt liegt auf den Grenzen von KI im Vergleich zum Menschen. Wir halten fest, dass KI Muster sehr gut erkennen und bei vielen Wissens- und Analyseaufgaben helfen kann, aber keine Körperlichkeit, keine eigenen Erfahrungen, keine Bedürfnisse und keine Emotionen hat. Daraus leiten wir ab, dass Empathie, Resonanz, Humor, Schweigen zur richtigen Zeit und die Arbeit mit komplexen, emotional aufgeladenen Fragen menschliche Stärken bleiben.
Für Coaching und Beratung sehen wir KI nicht als vollständigen Ersatz, sondern als Werkzeug und Assistenzsystem. Sie kann bei Vorbereitung, Zusammenfassungen, Hypothesenbildung, Supervision, Recherche und bei alltäglichen Fragen unterstützen. Dadurch kommen Klienten oft besser sortiert ins Gespräch, und wir können uns stärker auf Bewertung, Entscheidung, Umsetzung und Begleitung konzentrieren.
Zum Schluss sprechen wir über Vertrauen und Marktveränderungen. Wir erwarten, dass einfache Beratungsfragen stärker digitalisiert werden, während anspruchsvolle Themen weiterhin menschliche Begleitung brauchen. Wir betonen, dass die Zukunft in der Kooperation von Mensch und KI liegt und dass wir die neuen Möglichkeiten sinnvoll in unsere Arbeit integrieren sollten.
###:Gast: Dr. Christopher Rauen
Lehrbeauftragter der Universitäten Freiburg, Hannover, Flensburg und Osnabrück und Gastdozent an der Universität zu Lübeck sowie Leiter der RAUEN Coaching-Ausbildung, Fachbuchautor und Initiator und langjähriger 1. Vorsitzender des Deutschen Bundesverbandes Coaching e.V.; 2019 wurde Dr. Christopher Rauen in London als erster Deutscher mit dem „Leading Global Coaches Award“ ausgezeichnet.
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