HAUSFREUNDE – Bauen, Renovieren, Finanzieren

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HAUSFREUNDE – Bauen, Renovieren, Finanzieren episodes

  • Folge 50: Änderungen bei KfW- und BAFA-Förderung.

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude beinhaltet Neubauförderung für sehr effiziente und nachhaltige Gebäude. Ebenfalls gefördert wird die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden. Das umfasst sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierung zum so genannten Effizienzhaus. Die Förderprogramme gibt es für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die Förderung besteht entweder aus Förderkrediten mit Tilgungszuschuss oder einer direkten Zuschussförderung.


    Nach der jüngsten Änderung der Förderprogramme im vergangenen August und September ist die Förderstruktur etwas übersichtlicher geworden:  Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet nur noch Kreditförderung an, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Förderung in Form direkter Zuschüsse zuständig.


    Zusammenfassung der Änderungen bei der KfW:


    1. Anpassung der Kreditbeträge. Vor allem wurden die Tilgungszuschüsse gekürzt (für Neubau und Sanierung).
    2. Die KfW bietet nur noch Kreditförderungen an. Bis zur Änderung im Sommer gab es noch die Möglichkeit für die Bestandssanierung zum Effizienzhaus einen direkten Investitionszuschuss bei der KfW zu beantragen. 
    3. Das bislang noch förderfähige Effizienzhaus 100 ist aus der Förderung gefallen. Die Mindestanforderungen sind also höher geworden. Wer jetzt mit einem KfW-Kredit sanieren will, muss also mindestens ein Effizienzhaus 85 erreichen.
    4. Keine Kreditförderung mehr für Einzelmaßnahmen. Wer Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden umsetzt, kann aber nach wie vor Zuschüsse vom BAFA erhalten. Darauf kommen wir noch zu sprechen. 
    5. Die Förderung für gasbetriebene Anlagen wurde komplett gestrichen. 
    6. Schließlich gibt es von der KfW keinen Bonus mehr für die Umsetzung eines so genannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus). Das ist ein Beratungsinstrument der Energieberater, in dem aufgeschlüsselt wird, wie Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Bislang hat die KfW Modernisierern, die diesen iSFP umgesetzt eine Extraförderung gewährt.; jetzt nicht mehr. Beim BAFA gibt es den iSFP-Bonus für bestimmte Maßnahmen schon noch.
    7. Am 22. September 2022 ist der Bonus für „Worst Performing Buildings“ gestartet. Für die Sanierung eines besonders schlechten Gebäude  – mindestens zu einem Effizienzhaus 55 – wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt.

    Zusammenfassung der Änderungen beim BAFA:


    1. Reduzierte Fördersätze. 
    2. Dafür aber neue Boni, wie den Heizungstausch-Bonus oder den Wärmepumpen-Bonus. 
    3. Biomasse wird gegenüber anderen modernen Heizungsanlagen weniger stark gefördert als bisher. Bei der Einhaltung strenger Feinstaubwerte ist allerdings ein Innovationsbonus Biomasse möglich (d.h. ein zusätzlicher Förderbonus von 5 %). 
    4. Es gibt keine Förderung mehr für gasbetriebene Anlagen.  

    Mehr Informationen erhalten sie auch auf unserer Themenseite Bausparen & Finanzieren.


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    20 min
  • Folge 49: Heizöl im Internet bestellt. Darf das zurück? – Kurzpodcast

    Bei Heizöl-Bestellungen im Internet gilt kein Widerrufsrecht


    So mancher Hauseigentümer bestellte sein Heizöl online, um von Preisschwankungen profitieren zu können. Grundsätzlich steht Verbrauchern beim Internet-Einkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Fiel innerhalb dieser Frist der Preis, wurde der Auftrag storniert und günstiger neu bestellt. Solche Widerrufe akzeptieren Heizölhändler nicht mehr und juristisch ist das korrekt. Das Widerrufsrecht soll Verbraucher vor den Gefahren beim Fernabsatzhandel schützen. Es war nie dazu gedacht, dass Käufer es taktisch zum eigenen finanziellen Vorteil ausnutzen. Die Begründung zur EU-Richtlinie 2019/2161 stellt klar: Das Widerrufsrecht gilt nicht für Heizöllieferungen, da der Unternehmer auf die Preisschwankungen am Energiemarkt keinen Einfluss hat. Amtsblatt L 328/7, Absatz 43



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    12 min
  • Folge 48: Stolperfalle E-Auto-Ladekabel - Kurzpodcast

    Das E-Auto-Ladekabel darf nicht zur Stolperfalle werden


    Am eigenen Stellplatz dürfen Eigentümer wie Mieter eine Lademöglichkeit für ihr E-Auto einrichten. Schwierig wird es jedoch, wenn auf dem Grundstück des Wohnhauses keine Parkmöglichkeit vorhanden ist und das Fahrzeug an der Straße steht. Der Halter zweier E-Fahrzeuge aus Oberursel wurde erfinderisch und wollte zwei Kabel für die Dauer der Ladevorgänge über den Bürgersteig zur öffentlichen Parkbucht legen. Gelb-schwarze Markierungen auf den Kabelbrücken sollten Fußgänger vor den 4,3 cm hohen Hindernissen warnen. Dazu hätte der E-Auto-Fahrer aber eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt gebraucht. Diese lehnte zu Recht ab, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Kabelbrücken sind Stolperfallen und schränken die Barrierefreiheit für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator ein. Für den Klimaschutz kann der Halter auch öffentliche Ladestationen nutzen. Aktenzeichen 12 K 540/21



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    9 min
  • Folge 47: Grundsteuererklärung

    In dieser Folge von HAUSFREUNDE beschäftigen wir uns mit der Grundsteuererklärung. Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen Eigentümer von Grundstücken und Immobilien für jeden Besitz bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine Neuerhebung erachtete das Bundesverfassungsgericht als notwendig, da die Berechnung der Grundsteuer bisher auf veralteten Daten beruht: in den alten Bundesländern auf Immobilienwerten, so genannten Einheitswerte, aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Da Immobilienwerte in verschiedenen Regionen seither unterschiedlich gestiegen sind stimmen Einheitswert und tatsächlicher Wert nicht mehr überein. Daher forderte das Bundesverfassungsgericht eine Grundsteuerreform. 


    Noelani Waldenmeier, stellvertretende Chefredakteurin von DAS HAUS, erklärt, welche Daten dafür benötigt und ans Finanzamt übermittelt werden müssen und worauf Immobilienbesitzer achten müssen. Da nicht alle Bundesländer das gleiche Grundsteuer-Modell anwenden, sind je nachdem wo die Immobilie beziehungsweise das Grundstück liegt unterschiedliche Angaben notwendig.


    Zu wissen, in welchem Bundesland welche Daten für die Grundsteuererklärung benötigt werden, ist ein guter Anfang. Doch an wen können sich Eigentümer wenden, wenn zum Beispiel wichtige Dokumente im Grundbuch fehlen? Und überhaupt: Was wird wie berechnet? Werden Kellerräume, Dachböden und Nutzflächen eingerechnet? Ein weiterer Faktor ist das Baujahr der Immobilie. Aber was ist bei einer Kernsanierung? Wir klären die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung. 


    Lesen Sie auf unserer Homepage alles zur Grundsteuer und zum Grundsteuer-Hebesatz.


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    29 min
  • Folge 46: Garten mit Haus gesucht – Ein Immobilienkauf in Frankreich

    HAUSFREUNDE

    In der neuen Folge des Podcasts HAUSFREUNDE erzählt DAS HAUS Chefredakteur Folkert Siemens von seinem eigenen Traumhaus im Umland von Straßburg. Nach über 15 Jahren im Zentrum der französischen Großstadt wollte der gelernte Gärtner und Landschaftsarchitekt endlich wieder einen eigenen Garten. Folglich lag sein Fokus anders als bei vielen anderen Immobilienkäufern mehr auf dem Grundstück als auf dem Haus selbst.


    In der Kleinstadt Ostwald rund 10 km vom Zentrum Straßburgs entfernt wurde Siemens schließlich fündig. Gefunden. Gekauft. Trotzdem bleibt noch viel zu tun: Auf dem insgesamt 760 Quadratmeter großen Grundstück stehen neben dem Wohnhaus noch eine alte Garage und zwei Nebengebäude, die gleich nach dem ersten Weltkrieg gebaut wurden. Das eine ist alter Lagerschuppen und das andere diente lange als Schweinestall. Alle drei Gebäude müssen abgerissen werden, weil sie ziemlich baufällig und zudem ungünstig platziert sind. Die anfallenden Abrissarbeiten und Renovierungen erledigt er vornehmlich in Eigenleistung… macht ja auch Spaß und ist ein guter Ausgleich zum Bürojob. Zudem hat er die Neugestaltung des Gartens ja gelernt. Das Haus selbst ist uneingeschränkt bewohnbar, Zeitdruck hat der neue Hausherr somit nicht.


    Außerdem berichtet Folkert Siemens über die Immobilienfinanzierung in Frankreich, die sich etwas von der in Deutschland unterscheidet. Wie er den anfallenden Bauschutt teilweise recyclen konnte und welches unerwartete Schadstoffproblem im großen Garten auftrat erzählt Folkert Siemens ebenfalls in der neuen Folge von HAUSFREUNDE.


    Lesen Sie auf unserer Homepage, was Sie zu einem Immobilienkauf in Frankreich wissen müssen.


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    28 min
  • Folge 45: Schutz für Hausrat und Haftpflicht
    HAUSFREUNDE

    **Die Privathaftpflichtversicherung **

    Privathaftpflichtversicherung klingt nach Pflichtversicherung. Das ist sie aber nicht. Sie zahlt, wenn ich andere schädige. Das können Sachschäden sein, aber auch Personenschäden und da zählen dann z.B. Arzt- und Krankenhauskosten dazu, Schmerzensgeld, Rentenzahlungen als Ausgleich für bleibende Schäden. Man kann sich vorstellen, dass das teuer werden kann. Wichtig ist deshalb auch die Mindestdeckungssumme: Der Bund der Versicherten schreibt von mindestens 15 Millionen. Versichert sind ganz allgemein die Gefahren des täglichen Lebens. Diese Gefahren können auch von meinem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel: Wenn ich im Winter versäumt habe, den Weg vorm Haus zu räumen und ein Passant rutscht aus und verletzt sich. Oder es fällt ein Dachziegel herab und trifft jemanden.
    Wenn wir von einem selbstgenutzten Einfamilienhaus ausgehen, wäre das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers. Schließlich gibt es eine Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer muss ich dafür sorgen, dass Fußgänger und Radfahrer vor Gefahren geschützt sind, die von der Immobilie und angrenzenden Gehwegen ausgehen.

    Nun noch ein Beispiel für einen Sachschaden: Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden an einem Gebäude, sofern es nicht das eigene ist. Somit kann ein Wasserschaden, ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein, wenn dieser zu einem Schaden in der Wohnung des Nachbarn führt.

    Angenommen ein Mieter hat einen Wasserschaden in seiner Wohnung. Sofern den Mieter kein Verschulden trifft, z.B. bei einem Rohrbruch, kommt für die Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung des Vermieters auf. Wenn aber der Mieter den Schaden verursacht hat, ist seine Haftpflichtversicherung zuständig. Sie haftet für sog. Mietsachschäden, also Schäden an einem privat gemieteten Wohnraum, z.B. an Wänden, Türen, Fußboden. Ein solcher Mietsachschaden muss durch den Mieter reguliert werden, zugleich muss der Mieter den Vermieter informieren. Für den eigenen Schaden, also am Mobiliar, kommt die Hausratversicherung des Mieters auf.

    Wer sein Haus vermietet hat, braucht eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Versichert sind Ansprüche, die entstehen, weil der Versicherungsnehmer Pflichten verletzt hat, wie eben den Winterdienst oder die bauliche Instandhaltung. Oder auch, wenn ein Mieter im Dunkeln stürzt, weil die Treppenhausbeleuchtung

    defekt ist. Dann übernimmt die Haus‑ und Grundbesitzer‑Haftpflichtversicherung den Schadensersatz. Auch für Grundstückskäufer kann der Abschluss eines solchen Vertrags infrage kommen, falls sie noch keine konkrete Bauabsicht haben.

    Gibt es noch weitere Spezial-Haftpflichtversicherungen?

    Als Bauherr braucht man eine Bauherren‑Haftpflichtversicherung: Sie schützt gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben. Bis zu einer bestimmten Bausumme (z.B. für Umbauten bei selbstgenutztem Wohneigentum) ist das Bauherren-Risiko in der Regel über die Private Haftpflichtversicherung mitabgedeckt.

    Eine weitere Spezial-Haftpflichtversicherung ist die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie ist für alle Besitzer einer Ölheizung wichtig: Wenn Heizöl in den Boden sickert und droht, das Grundwasser zu verseuchen, kann es teuer werden.

    Im Zusammenhang mit Wohnen könnte vielleicht noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung relevant sein. Sie ist für Eigentümer von Tieren wichtig und schützt den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Das könnten z.B. auch Schäden an gemietetem Wohnraum sein.

    **Die Hausratversicherung **

    Sie ist das Pendant zur Wohngebäudeversicherung, wenn es um das Inventar geht. Sie springt also ein, wenn durch Feuer, Hagel, Leitungswasser usw. Möbel, Gardinen, Teppiche oder auch Bücher, Elektrogeräte und Kleidung beschädigt werden. In der Regel gehört auch die Einbauküche dazu, solange sie aus vorgefertigten Modulen besteht. (Andernfalls: also individuell angefertigte, fest eingebaute Küchen gehören in die Gebäudeversicherung.)

    Auch Diebstahl ist ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings ist Diebstahl nicht gleich Diebstahl. Dazu ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 4U 161/21): Ein Versicherer musste nicht leisten, weil keine eindeutigen Einbruchspuren nachgewiesen werden konnten. In dem konkreten Fall ging es um einen Diebstahl aus einer Garage, bei dem die Geschädigte keine Einbruchspuren vorweisen und auch nicht beweisen konnte, dass das Garagentor abgeschlossen war. Aber es kommt auf die Versicherungsbedingungen an: Es gibt auch Tarife, da ist auch einfacher Diebstahl abgesichert, das heißt ohne gewaltsames Eindringen. Da kann z.B. ein Trickdiebstahl mitversichert sein, z.B. wenn „falsche Handwerker“ zuhause Wertsachen entwenden.

    Zum Standard einer Hausratversicherung gehört die Außenversicherung. Sie schützt Wertsachen, die sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befinden. Das könnten zum Beispiel Wertsachen sein, die in einem Spind eingeschlossen sind. Oder auch im Urlaub, wenn Wertsachen aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen werden. Über die Außenversicherung ist auch der Hausrat der Kinder mitversichert, wenn sie für die Ausbildung oder das Studium ausziehen.

    Nicht automatisch dabei, ist der Elementarschutz. Der ist allerdings als Erweiterung möglich.

    Für wen ist die Hausratversicherung sinnvoll?

    Die Hausratversicherung gehört nicht zu den allerwichtigsten Versicherungen.

    Viele unterschätzen aber die Werte, die sich im Laufe der Jahre in einer Wohnung ansammeln, oder durch elektronische Geräte zusammenkommen. Wenn man entsprechend hohe Werte angesammelt hat, kann die Versicherung schon sinnvoll sein.

    Für die Höhe der Versicherungssumme gibt es eine Faustformel: Fläche in Quadratmeter mal 650 Euro = Untergrenze (bei 100 qm-Wohnung also 65.000 Euro), in der Regel inklusive Verzicht auf die „Einrede der Unterversicherung“. D.h. der Versicherer prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Alternativ kann eine Wertermittlung über einen Vermittler oder Gutachter erfolgen, z.B. bei sehr hochwertigem Hausrat. Es gibt auch im Internet hilfreiche Tabellen, damit lässt sich der Wert selbst ermitteln.

    Wichtig ist außerdem …

    Einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.

    In der Meldung sollte die Versicherungsnummer genannt werden. Außerdem sollte sie Angaben enthalten zum Schadenverursacher und zum Geschädigten, zu Zeitpunkt und -ort des Schadens sowie eine Beschreibung des Schadenhergangs. Die Fristen sowie die weiteren nötigen Angaben können je nach Versicherungssparte variieren. Fotos sind vor allem bei Versicherungsschäden am Hausrat und Gebäude wichtig. Belege, Unterlagen und Bescheinigungen dagegen besonders bei der Haftpflichtversicherung.

    Die Police regelmäßig anzuschauen.

    Empfehlenswert ist ein Versicherungscheck immer auch, wenn sich Lebensumstände ändern. Z.B. nach einem Umzug muss der Versicherer informiert werden und die Hausratversicherung auf die neue Wohnung angepasst werden.

    Für alle, die von ihrem Einkommen leben: eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Die Absicherung der Arbeitskraft ist nicht nur für Eigentümer sinnvoll. Sie kann aber beispielsweise helfen, die Kreditraten weiter zu bedienen, falls ein Einkommen wegfällt.

    Zusammenfassung:

    • Wohngebäudeversicherung: Sie kommt für Schäden am Haus auf, also etwa an den Decken, Böden, Wänden.

    • Hausratversicherung: Sie ersetzt zum Beispiel beschädigte Möbel und Teppiche sowie defekte Elektrogeräte.

    • Privathaftpflichtversicherung: Sie zahlt, wenn man andere schädigt, etwa wenn das Wasser in die Wohnung des Nachbarn läuft oder ein Glas Wein auf der Party des Nachbarn umstößt und der Teppich in Mitleidenschaft gezogen wird.

    • Elementarschaden-Zusatz: Er greift bei „erweiterten Naturgefahren“, wenn der Schaden z.B. durch eine Überschwemmung entsteht, etwa bei Starkregen oder Hochwasser, und ist als Zusatz von Gebäude- und Hausratpolice zu haben.

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    24 min
  • Folge 44: Eigenleistungen! Eine gute Idee, um Budget zu sparen?
    HAUSFREUNDE

    In der aktuellen Folge des Podcasts HAUSFREUNDE steht die Eigenleistung, also Ihre eigene Muskelkraft, im Mittelpunkt. Und wie viel Geld Sie sparen können, wenn Sie selbst handwerklich tätig werden.

    Die Baupreise steigen und steigen. Für einige Bauinteressierte muss der Traum vom Haus verschoben werden und man hofft auf Zeiten, in denen die Preise für Baumaterial wieder sinken.
    Parkett verlegen, selbst tapezieren und die Wände malern hat ja fast jeder schon mal gemacht. Warum nicht auch beim eigenen Haus, wenn man handwerklich geschickt ist, bei anderen Arbeiten selbst zur Tat schreiten?
    Allerdings: Wer handwerklich noch nie gearbeitet hat und jetzt viel an seinem Haus selbst machen möchte, überschätzt gerne seine Fähigkeiten und unterschätzt den tatsächlichen Aufwand. Denn nicht umsonst haben die meisten handwerkliche Berufe eine Ausbildungszeit von drei Jahren.
    Das größte Problem: Es dreht sich eigentlich immer um das Thema Zeitmanagement und die eigenen handwerklichen Fähigkeiten. Wenn man den Beruf nicht gelernt hat und tagtäglich in dem Beruf arbeitet, fehlen einfach die Fertigkeiten, die Erfahrungen und das Wissen, wie gewisse Handgriffe nach den „anerkannten Regeln der Technik“ ausgeführt werden müssen. In Eigenleistung braucht man auch schon mal doppelt so lange wie ein Handwerker.
    Alles was mit dem Rohbau zu tun hat, also alles Konstruktive, was mein Haus trägt, sollte man den Profis überlassen. „Die Elektrik darf ich sowieso als Laie nicht ausführen, ebenso wenn Gas im Spiel ist. An Rohre, durch die Wasser fließt, würde ich mich auch nicht herantrauen. Ebenso die Heizung, das sollte man wirklich den Profis überlassen“, warnt Gunnar Brand. Ebenfalls ein Problem ist das Thema Gewährleistung: Bei all den Gewerken, die man selbst ausführt, entfällt die Gewährleistung. Bedeutet konkret, im Schadensfall kann ich keinen Handwerker anrufen, der dann den Schaden reparieren muss, sondern für alle Schönheitsfehler oder mangelhaften Ausführungen ist man selbst verantwortlich.
    Im Bereich Innenausbau kann jeder viel selbst machen. Der Klassiker ist, selbst zu tapezieren und die Wände und Decke zu streichen. Denn alles, was ich dafür brauche, bekomme ich gut im Fachhandel oder im Baumarkt. Das ist ja meist dann kurz vorm Einzug und ich behindere so nicht die anderen Handwerker. So richtig viel lässt sich da allerdings nicht einsparen. Denn die Maler sind einfach viel, viel schneller als ein ungeübter Heimwerker. Fürs Parkett- oder Laminat-Verlegen braucht es allerdings schon etwas mehr handwerkliches Geschick und auch größere Werkzeuge. Die Bretter muss man auf Länge schneiden und auch die Breite muss beim letzten Brett zugeschnitten werden. Das ist kein großes Hexenwerk und das Werkzeug dazu kann ich mir ausleihen. Das gleiche gilt auch beim Fliesen verlegen, da brauche ich allerdings schon etwas mehr Geschick und Geduld. Beim Parkett machen mir es Nut und Feder an den Brettern leicht, die immer gleiche Höhe einzuhalten. Beim Verlegen der Fliesen im Mörtelbett ist das schon schwieriger, da brauche ich Fingerspitzengefühl. Als Heimwerker sollte man mit Fugenkreuzen arbeiten, dann werden tatsächlich alle Fugen gleich breit.
    Was auch zu schaffen ist: Wer eine Holzfassade hat, kann z.B. das Anschrauben der Leisten selbst ausführen. Das ist auch recht einfach und das spart gleich richtig Geld. Oder auch das Dämmen des Dachstuhls. Die Dämmung zwischen die Balken legen, ist nicht so schwer. Aber das sollte man mit den Handwerkern schon sehr früh besprechen. Dann können die das mit beim Angebot einplanen.
    Wenn Freunde und Bekannte helfen, dann muss jeder die „helfenden Hände“ unbedingt versichern. Denn wenn was passiert, und wie schnell passiert das auf der Baustelle, dann ist der Helfer nicht versichert und die Krankenversicherung versucht mitunter dann das Geld bei mir zu holen. Bei der Berufsgenossenschaft BAU kann ich die Helfer versichern. Das ist nicht wirklich teuer und im Schadensfall ist man froh, diese Versicherung abgeschlossen zu haben.
    Und die Abrissarbeiten bei der Sanierung: Fliesen abschlagen, Teppich/PVC und weitere Bodenbeläge rausreißen, alte Türen ausbauen und entsorgen, das sollte jeder schaffen. Nichttragende Wände kann ich auch selbst abtragen. Sollte aber vorher mit einer Architektin oder einem Statiker geschaut haben, welche Wände tragend und welche nicht tragend sind.

    Infos

    Haus.de

    Kontakt

    hausfreunde @haus.de

    30 min
  • Folge 43: Wie fertig ist ein Fertighaus?
    HAUSFREUNDE

    In der aktuellen Folge des Podcasts HAUSFREUNDE wollen wir erklären, wie ein Fertighaus entsteht, was man als Bauherr oder Bauherrin selber entscheidet und wie der Produktionsprozess abläuft. Der Name „Fertighaus“ ist vielleicht etwas irreführend, denn solch ein Haus ist ja in den seltensten Fällen schon komplett fertig und schwebt einfach so auf das Grundstück. Erstellt wird ein Haus in der Holzrahmenbauweise, entsteht also aus Holz. Die fertige Wand, die als Grundkonstruktion aus Holz ist, wird im Werk vorgefertigt und kommt mit LKWs auf die Baustelle. In einer Wand sind dann bereits Leitungen und Steckdosen, die Fensteröffnungen sind ausgeschnitten und Fenster eingebaut. Auch die Fassade – aus Putz oder Holz (da gibt es viele Auswahlmöglichkeiten) – ist bereits montiert. Innerhalb von 3 Tagen steht der Bau und zwar millimetergenau. Nach dem Aufstellen des Rohbaus kommt der Innenausbau. Das dauert ungefähr 2 bis 3 Monate.

    Der Vorteil ist: Der Bauherr hat nur einen Ansprechpartner und auf der Baustelle hat er nicht viel zu tun. Die Arbeit geschieht vorher. Der Kunde muss ein Haus auswählen, sich für einen Grundriss entscheiden und die Ausstattung bis zum kleinsten Detail festlegen. Denn jedes Grundstück ist unterschiedlich, jeder Bebauungsplan – und auch jedes Budget.
    Der Fertighaushersteller arbeitet mit Architekten in ganz Deutschland zusammen, die gegebenenfalls ein Musterhaus adaptieren oder gar ein ganz neues Haus entwerfen. Auch das ist möglich und so existiert das „Haus von Stange“ schon lange nicht mehr. Jedes Fertighaus ist anders und ganz individuell. In der sogenannten Bemusterung entscheidet er über Fliesen, Waschbecken, Türklinken, Parkett, Farbe des Hauses und so weiter. Die Auswahl ist sehr groß. Ein Ausstattungsberater berät hier den Kunden – manchmal über Tage, bis alle Details festgelegt sind.
    Dann weiß man auch genau wie hoch der Festpreis des Hauses ist.
    Der Architekt Gunnar Brand und die Zeitschrift DAS HAUS haben zusammen mit SchwörerHaus ein Musterhaus entworfen. Im April 2022 wird das Musterhaus in Kappel-Grafenhausen eröffnet und wer möchte, kann sich den Entwurf dann genau ansehen. Das Haus heißt AENNE nach dem Vornamen von Aenne Burda, die nicht weit entfernt in Offenburg gelebt und gewirkt hat. Es besteht also ein klarer regionaler Bezug
    AENNE hat ein großes schützendes Dach, fröhliche französische Putzfarben zu dem Holz des Schwarzwalds. Die Treppe steht in der Mitte und so entstehen ganz neue Raumbeziehungen. Von der Dusche aus kann man zum Beispiel direkt in den Himmel schauen. Es ist ein ungewöhnliches Haus und es lohnt sich, es anzuschauen.

    Infos

    Haus.de

    www.schwoererhaus.de

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    22 min
  • Folge 42: Was bringt eine Wohngebäudeversicherung?
    HAUSFREUNDE

    Im Podcast HAUSFREUNDE berichtet Claudia Raupach, Ressortleiterin Geld & Recht, aus der Redaktion von DAS HAUS über die Wohngebäudeversicherung. Sie ist im Grunde ein Muss. Diese Versicherung steht für Schäden an einer Immobilie ein, inklusive aller Ein- und Anbauten, die mit dem Wohngebäude fest verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise Fenster, Türen und Treppen. Wenn es zu einem Totalschaden kommt, erhalten Eigentümer die Mittel, um das Gebäude wieder in gleicher Art und Güte aufbauen zu können.

    Es gibt aber keine gesetzliche Versicherungspflicht. Es kommt allerdings oft vor, dass Kreditinstitute den Nachweis einer Gebäudeversicherung verlangen, wenn die Immobilien über einen Kredit finanziert werden.
    Und eine Ausnahme gilt für Wohnungseigentümergemeinschaften, also für Häuser mit mehreren Wohnungen. Da schreibt das Wohnungseigentumsgesetz einen angemessenen Versicherungsschutz vor. Wobei offen ist, was das genau bedeutet.

    Bei welchen Ereignissen greift die Wohngebäudeversicherung?

    Die Wohngebäudeversicherung besteht aus vier verschiedenen Bausteinen:

    • Feuerversicherung:

    Sie greift, wenn ein Brand die Immobilie teilweise oder ganz zerstört,
    z.B. nach einem Blitzeinschlag. Auch für Folgeschäden durch Löschwasser.

  • Versicherung gegen Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel

  • Regulierung von Leitungswasser-Schäden

  • Da geht es vor allem um Lecks in Rohren und Leitungen.
    Das ist im Grunde das Tagesgeschäft der Versicherer – angesichts von bundesweit rund 3000 Leitungswasserschäden am Tag. Vor allem ältere Gebäude sind stark gefährdet.
    Deutschlands Versicherer zahlen rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr für die Folgen von Wasserrohrbruch u. ä. (laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV), davon entfallen 3,1 Milliarden auf Wohngebäudeversicherungen, die Kosten für die Hausratversicherung summieren sich auf 280 Millionen. Das ist mehr als für Sturm- oder Feuerschäden.

  • Elementarschutz:

  • Da sind Schäden durch Überschwemmungen abgedeckt oder Rückstau, also wenn bei Starkregen die Kanalisation die Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen kann und dann Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes in das Haus dringt.
    Aber auch durch andere Naturkatastrophen wie Lawinen, Erdrutsch und Erdbeben.

    Bei der Wohngebäudeversicherung ist es meistens so, dass die Bausteine Feuerversicherung, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel zu einem Paket geschnürt werden. Ist dem so, dann spricht man auch von der „verbundenen Wohngebäudeversicherung“. Der Schutz gegen Elementarschäden ist im Standardpaket bislang meist nicht dabei. Das kann sich ändern.

    Die Mehrheit der 17 Millionen privater Hausbesitzer haben durchaus eine Gebäudeversicherung, aber bundesweit sind weniger als die Hälfte der Gebäude auch gegen Elementarschäden versichert.

    Der GDV hat die Zahlen (von 2019) nach Bundesländern aufgeschlüsselt. Besonders wenig verbreitet ist die Elementarschadenversicherung in Norddeutschland (z. B. Niedersachsen 25 % der Gebäude, Schleswig-Holstein 29 %, Mecklenburg-Vorpommern 28 % und Bremen nur 22%). In Baden-Württemberg sind es dagegen 94 % der Gebäude (Grund: früher bestand dort eine Versicherungspflicht).
    Zahlen zu den von der jüngsten Flutkatastrophe stark betroffenen Bundesländern: in NRW 47 Prozent der Gebäude und in Rheinland-Pfalz
    37 Prozent der Gebäude.

    Warum ist der Elementarschutz nicht im Standardpaket?

    Lange hat man unterschieden in Gefahren, die alle Gebäude unabhängig ihres Standorts betreffen: Feuer, Hagel, Sturm und so weiter.
    Von Hochwasser, Erdbeben, Lawinen – also den erweiterten Naturgefahren oder Elementargefahren – sind nicht alle Gebäude gleichermaßen betroffen. Nicht jedes Haus bspw. steht in einem vom Hochwasser bedrohten Gebiet, nicht überall kommen Lawinen vor.
    Mittlerweile geht die Tendenz aber doch dahin, den Elementarschutz breit zu empfehlen. Grund sind die Folgen des Klimawandels. Zum Beispiel kann es in Regionen zu Starkregenereignissen kommen, die davon früher nicht oder kaum betroffen waren.
    Der GDV hat Gebäude je nach Standort in drei Starkregengefährdungsklassen eingeteilt: von 22,1 Millionen Adressen liegen mehr als zwei Drittel in einem Gebiet, das mittel (65,7%) oder hoch gefährdet (11,8%) ist durch Starkregen.

    Aber bekommt denn überhaupt jeder den Versicherungsschutz? Und zu welchem Preis?

    Je nach Überschwemmungsrisiko werden die Regionen eingeteilt in sogenannte Zürs-Zonen (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), und zwar in die Zonen 1 bis 4.

    Laut GDV liegen über 90 Prozent der Gebäude hierzulande in Gebieten mit niedrigerem Risiko. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus lässt sich im Schnitt für unter 100 Euro im Jahr versichern. In der zweiten Zone sind es etwa 200 oder 250 Euro, das betrifft weitere sechs Prozent der Gebäude. In Zone drei kann der Preis bei 500 Euro liegen – je nach Selbstbehalt und Umfang der Präventionsmaßnahmen.

    Da sind wir bei über 99 Prozent der Gebäude, die laut GDV problemlos gegen Hochwasser versicherbar sind. Schwieriger wird es bei Gebäuden in Zone 4. Da sind individuelle Lösungen gefragt.

    Versicherer zahlen den Betrag, den ein Wiederaufbau des Hauses kostet. Wie viel die Versicherung kostet, ist ja dann sicherlich nicht allein vom Standort abhängig, oder?

    Wie viel eine Versicherung kostet, hängt natürlich stark von den Baukosten ab. Da spielt dann auch die Größe eine Rolle: je größer, desto teurer.
    Einfluss haben z.B. auch:
    Bauart
    Baujahr
    Dachform
    Standort (Es kann sein, dass in einer Straße die Hausnummer 1 anders bewertet wird als die Hausnummer 100)

    Die Zeitschrift Finanztest hat im März 2021 Beispielrechnungen veröffentlicht: Die Tester haben sich 178 Tarife von 70 Wohngebäudeversicherern angeschaut und dann Modellhäuser (Einfamilienhäuser mit 150 qm Wohnfläche in einer definierten Bauart in Zürs-Zone 1) entwickelt, für die sie Tarife verglichen haben. Sie haben sich die Konditionen von Wohngebäudeversicherungen mit dem Vierfachschutz Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie Naturgefahren ganz genau angeguckt, und zwar für Gebäude an einem günstigen Standort (Dresden) und an einem teuren Standort (Düsseldorf). Das im Test günstigste sehr gute Angebot kostete für einen Neubau in Dresden 191 Euro im Jahr. Der gleiche Tarif kostete in Düsseldorf 328 Euro. Für ein 20 Jahre altes Haus wurden 336 bzw. 577 Euro fällig, für ein 50 Jahre altes Haus 479 bzw. 897 Euro.

    Was ist wichtig?

    Grundsätzlich ist es wichtig, die Police regelmäßig zu überprüfen. Und immer auch das Kleingedruckte zu lesen.
    Je nachdem wie alt eine Police ist, können wichtige Bausteine fehlen. Früher war es üblich, Gefahren für Häuser einzeln abzusichern. Bei sehr alten Häusern und Verträgen kann es also sein, dass es zwar eine Feuerversicherung gibt, aber keine Versicherung gegen Leitungswasser, Sturm und Hagel.
    Wichtig ist auch, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Der Vergleich in der Zeitschrift Finanztest hat gezeigt, das ist nicht immer der Fall – und das betraf übrigens nicht nur alte Verträge.
    Oft fehlt auch die Überspannung. Dann sind zwar Blitze mitversichert, nicht aber ein Einschlag in eine weiter entfernte Überlandleitung. Dabei können teure Schäden an der Heizungselektronik entstehen.
    Das sind nur ein paar Beispiele für wichtige Leistungen. Die Wohngebäudeversicherung ist ziemlich komplex. Da lohnt es sich, Zeit zu investieren und sich gründlich beraten zu lassen.

    Es können auch Pflichten in einem Vertrag vorgegeben sein: z.B. eine Heizpflicht

    Eigentümer müssen außerdem melden, wenn sich der Wert des Gebäudes erhöht, z.B. nach einem Anbau.
    Nach einer Kernsanierung eines Altbaus beispielsweise erhöht sich nicht nur der Wert, das Haus wird dann als Neubau bewertet. In der Regel gibt es dafür einen Rabatt, z. B. weil Risiken für Leitungsschäden dann deutlich reduziert sind.

    Wie geht man vor, wenn man Lücken im Vertrag feststellt?

    Am einfachsten ist es, auf den Versicherer zuzugehen und sich zu erkundigen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Lücke zu schließen bzw. wie teuer dies wäre. Man kann z. Bsp. auch einen Versicherungs-Check machen lassen. Kostenlos wird der auch über die Sparkassen angeboten. Es kann sein, dass einzelne Bausteine in den bestehenden Vertrag integriert werden. Insbesondere wenn der bestehende Vertrag schon recht alt ist, wird der Versicherer wahrscheinlich einen neuen Tarif anbieten. Das muss aber nicht schlechter sein, denn die neuen Verträge sind nicht schlechter als die alten. Das hat die Verbraucherzentrale auch bestätigt.

    Mehr Infos unter:

    haus.de
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    26 min
  • Folge 41: Wie geht eigentlich gemütlich?
    HAUSFREUNDE

    Im Podcast HAUSFREUNDE geht es in dieser neuen Folge zunächst um die Gemütlichkeit. Das muss nicht viele tausende Euro kosten, erklärt die Journalistin, Buchautorin und Bloggerin Martina Goernemann. Denn wer meint, Gardinen machen ein Zuhause gemütlich oder Teppiche oder eine Armada an Sofakissen, der kennt nur einen kleinen Teil der Wohnwahrheit.

    Warum da nur ein Stück der Wahrheit dran ist? Weil die wichtigsten Gemütlichmacher Einstellungssache sind. Gemütlich ist nämlich gleich unverkrampft! Und unverkrampft kommt von innen. „Heute machen wir es uns mal so richtig gemütlich“! In diesem Satz steckt nur ein Stück der Wahrheit. „Gemütlich“ ist nämlich nicht nur ein räumlicher Zustand, gemütlich muss man auch können und dann MACHEN. Gemütlich ist zum Beispiel vor dem Fernseher essen. Also etwas, das nicht immer möglich, erlaubt oder sinnvoll ist.
    Geräusche können auch gemütlich sein. Knisterndes Kaminfeuer, klar. Hat aber leider nicht jeder! Dafür kann man das Knistern als Hintergrundgeräusch herunterladen oder auf dem TV-Bildschirm laufen lassen.
    Das Beste: das Brodeln einer Suppe oder einer schönen, dickflüssigen, knoblauchduftenden Nudelsauce in einem großen Topf aus dem der Dampf vom Kochen aufsteigt. Das ist doch wohl der Inbegriff von gemütlich, oder?
    Womit wir auch schon beim Thema Wärme wären. Wärme ist per se gemütlich. Flauschige Decken auf Sofa und Sessel wärmen schon ein bisschen beim puren Hinschauen. Und ja, wohl dem, der einen offenen Kamin hat. Muss aber gar nicht sein, denn viele flackernde Kerzen können einem Kaminfeuer durchaus Konkurrenz machen können. Dazu stellt man vier, fünf, am besten sechs dicke Blockkerzen auf einen Hocker oder kleinen Tisch, feuerfeste Untersetzer drunter … und schon ist das Kaminfeuer light fertig. Es sind die dicht gedrängten Flammen, die die Gemütlichkeit erzeugen, nicht unbedingt die brennenden Holzscheite.
    Apropos „brennen“! Brennende Kerzen sollte man immer im Auge behalten.
    Duftkerzen? Ja, auch Duftkerzen lassen Gemütlichkeit entstehen. Sie sind aber nicht jedermanns Sache. In gemeinsamen Haushalten sollte man sich auf das Aroma einigen, denn sonst ist das, was dem einen pure Gemütlichkeit ist, für den anderen ein Grund das Haus zu verlassen. Gutes, sauberes Sojawachs und reine ätherische Öle. Darauf sollte man bei Duftkerzen achten.
    Apropos Düfte: Plätzchenduft könnte sogar eine Bushaltestelle gemütlich machen. Das gilt nicht nur für die Vorweihnachtszeit. Es kann auch Apfel- oder Marmorkuchen sein. Alles was gute Gerüche aus dem Backofen lockt, ist ein Gemütlichmacher.
    Martina Goernmanns Lieblingsduft: frisch gebackenes Brot! Am liebsten Sauerteigbrot. Das duftet besonders lange im Raum. Und anschließend die Stulle mit Butter - das lässt jedes Herz höher schlagen.
    Beleuchtung: Generell gilt indirekte Beleuchtung und Lichtquellen auf Augenhöhe sind Deckenlampen vorzuziehen. Will heißen: Immer her mit den Tisch- und Stehlampen.
    Mit der Farbtemperatur von Leuchtmitteln kann man auch einiges tun. Kaltes blaustichiges Licht kann von Natur aus nicht gemütlich sein. Gelbes warmes Licht dagegen schon.
    Dimmer sind nach wie vor ein feines Gemütlichkeitstool. Ob man nun Alexa oder Siri die Arbeit machen lässt oder den altmodischen Dimmer am Lichtschalter benutzt. Der Effekt ist immer der gleiche: Sanftes Licht macht Räume gemütlich.
    Mehr Infos unter:
    haus.de

    raumseele.de

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About HAUSFREUNDE – Bauen, Renovieren, Finanzieren

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HAUSFREUNDE ist der Bau- und Wohnratgeber der Zeitschrift DAS HAUS. Kai Glinka, Redakteur bei Haus.de spricht mit den Experten aus der Redaktion Claudia Raupach und Noelani Waldenmeier über die Themen Hausbau, Hauskauf und Finanzierung. HAUSFREUNDE ist Know-how für jeden, der sich ein Traumhaus wünscht und vermittelt alles Wissenswerte rund ums Eigenheim: vom Bauen über das Renovieren bis zum Finanzieren. Und: Gute Ideen müssen nicht teuer sein. Wer geschickt plant, spart Geld und steigert sogar das Wohn-Wohlgefühl.

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