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In dieser Folge geht es um Kraftsport, Körpergefühl, und Kopplungsverbote im Fitnessstudio. Außerdem hadern wir mit Spotify, wünschen uns mehr digitale Selbstbestimmung und erklären, warum uns Mastodon begeistert.
Dazu gibt es unser Feedback auf eure Kommentare und wir wünschen euch wie immer viel Vergnügen beim Hören!
Der Beitrag Dark Patterns im Fitnessstudio – Obiter Dictum 18/1 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
n dieser Episode der Rechtsbelehrung sprechen wir über das Podcasterdasein und darüber, wie wir Podcasts aufnehmen. Damit es aber nicht einseitig wird, begrüßen wir als Gäste Michael Rohrlich und Marc Oliver Thoma vom Podcast Risikobasierter Ansatz (Apple Podcasts) (YouTube-Kanal), die wiederum von ihrem Podcast „Risikobasierter Ansatz“ erzählen.
Wir sprechen darüber, wann eigentlich alles gesagt ist, wie viel Vorbereitung drinsteckt, wie wir Zuständigkeiten aufteilen, und wie wir mit dem inneren Perfektionisten umgehen, wenn eine Aufnahme nicht so geworden ist, wie wir sie uns vorgestellt haben.
Entsprechend euren Wünschen widmen wir uns auch ausführlich dem technischen Setup: Software, Hardware, Interfaces, DAWs – es wird nerdig, es fallen viele Namen, und wer schon immer wissen wollte, womit ein mit Liebe produzierter Podcast entsteht, sollte hier besonders genau hinhören.
Außerdem, wie gehen wir mit Feedback um, was wünschen wir uns für die Zukunft und wohin geht die Reise, wenn Audio, Video und virtuelle Personas immer stärker zusammenwachsen?
Herzlichen Dank an Michael und Marc Oliver für ihren Besuch und wir wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören!
Der Beitrag Aus der Podcastwerkstatt – Obiter Dictum 18/2 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In dieser Episode steht ein derzeit viel diskutiertes Vorhaben der EU im Mittelpunkt, der sogenannte „digitale Omnibus“. Das, zumindest erklärte, Ziel der so benannten Gesetzesinitiative der EU-Kommission ist es, zentrale Regelungen des digitalen Rechts, insbesondere die DSGVO und den AI Act, zu vereinfachen und Unternehmen zu entlasten. Anders formuliert: Der Datenschutz soll dereguliert, also zulasten der Verbraucher aufgeweicht werden.
Was nach Bürokratieabbau klingt, erweist sich bei näherer Betrachtung als tiefgreifender Eingriff mit erheblichen Folgen für den Datenschutz. Gemeinsam mit unserer Gästin, Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz, ordnen wir daher ein, was unter dem digitalen Omnibus zu verstehen ist und welche Bereiche des digitalen Rechts konkret verändert werden sollen.
Zunächst geht es um die Einführung der neuen Unternehmensgröße „Small & Midcaps“ und die Frage, für welche Unternehmen Pflichten wie die Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten künftig entfallen sollen und ob diese Entlastung nicht sogar zum Nachteil kleinerer Unternehmen werden könnte.
Ein weiterer Vorschlag ist pseudonyme Daten künftig häufiger als anonyme Daten einzustufen. Dies könnte datengetriebenen Geschäftsmodellen entgegenkommen, zugleich aber den Schutz der Betroffenen deutlich schwächen.
Zentral ist außerdem die geplante Erleichterung beim Training Künstlicher Intelligenz. Künftig soll die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich besonderer Kategorien wie Gesundheits-, Religions- oder Sexualdaten, auch ohne Einwilligung der betroffenen Personen auf Grundlage berechtigter Interessen möglich sein.
Auch die vorgesehenen Änderungen bei der Cookie-Regulierung werden eingeordnet. Die entscheidende Frage lautet, führt der digitale Omnibus tatsächlich zu weniger Cookie-Bannern oder lediglich zu Vorteilen für die Marketingbranche??
Das Fazit der Folge fällt deutlich aus: Der digitale Omnibus verspricht Vereinfachung, bringt aber erhebliche Rechtsunsicherheit mit sich. Statt klarer und konsistenter Regeln drohen neue Abgrenzungsfragen, Verschiebungen zulasten des Datenschutzes und eine spürbare Schwächung bewährter Schutzmechanismen zugunsten von Tech-Konzernen.
Der Beitrag EU-Pläne: KI statt Datenschutz? – Rechtsbelehrung 144 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In dieser Folge der Rechtsbelehrung geht es um das Verhältnis von Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang KI-Systeme fremde Bücher, Bilder, Fotografien, Videos und andere urheberrechtlich geschützte Werke zur Wissensgewinnung nutzen dürfen. Gemeint ist damit insbesondere das Training von KI-Modellen im Rahmen des sogenannten „Maschinellen Lernens„.
Rechtsgrundlage hierfür ist eine urheberrechtliche Ausnahmeregelung für sogenanntes „Text und Data Mining“ (TDM), die im Zuge der EU-Urheberrechtsreform 2019 eingeführt wurde.
Während sich die öffentliche Debatte seinerzeit vor allem auf Uploadfilter konzentrierte, blieb diese Ausnahme für KI-Training weitgehend unbeachtet. Sie findet sich heute in § 44b (für jedermann) und § 60d (für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung) UrhG.
Die Ausnahme erlaubt es KI-Anbietern grundsätzlich, urheberrechtlich geschützte Werke für Trainingszwecke zu nutzen. Bei kommerzieller Nutzung jedenfalls dann, wenn Rechteinhaber dieser Nutzung nicht wirksam widersprochen haben.
Welche Reichweite diese Ausnahmeregel tatsächlich hat, wie ein solcher Nutzungsvorbehalt ausgestaltet sein muss und in welchem Umfang sich KI-Systeme analysierte Inhalte „merken“ dürfen, besprechen wir mit Joerg Heidrich, Rechtsanwalt und Justiziar des Heise Verlag. Anlass bieten unter anderem aktuelle Gerichtsentscheidungen zur Frage des KI-Pre-Trainings mit urheberrechtlich geschützten Werken.
Die Kanzlei von Joerg Heidrich war zudem auf Seiten des beklagten LAION e.V. beteiligt, das wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen beim Pre-Training von KI-Modellen von einem Fotografen verklagt wurde. In der Folge besprechen wir sowohl das zum LAION e.V. ergangene Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg als auch die Entscheidung des Landgerichts München I im Verfahren GEMA gegen OpenAI.
Wir wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns über Kommentare und Diskussionen.
ANgesprochene Urteile und Verfahren
Der Beitrag KI und Urheberrecht: Lizenz zum Kopieren? – Rechtsbelehrung 143 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Unser Gast Dr. Malte Engeler formuliert es zugespitzt: Künstliche Intelligenz (KI) produziert Aussagen, die sprachlich überzeugen, aber nicht unbedingt wahr sind. KI-Modelle lassen sich seiner Ansicht nach nur dann betreiben, wenn man sich von Vorstellungen wie Richtigkeit und Wirklichkeit verabschiedet. Diese Einschätzung ist weniger Provokation als Beschreibung eines technischen Zustands, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Unser Ausgangspunkt ist die Entscheidung im Verfahren Campact vs. X, in der sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen musste, wem KI-generierte Aussagen rechtlich zuzurechnen sind und ob sich Plattformen durch technische oder rechtliche Konstruktionen der Verantwortung entziehen können. Konkret ging es um den Chat-Bot Grok auf Elon Musks Plattform X.
KI-Chatbots unterscheiden sich von klassischen Informationsdiensten dadurch, dass sie nicht lediglich Inhalte auffinden oder ordnen, sondern eigenständig formulieren. Ihre „menschlich“ wirkende Ausgabe verstärkt das Vertrauen der Nutzer und verschiebt damit die rechtliche Bewertung.
Begriffe wie „Halluzination“ oder „Konfabulation“ (Buch von Katharina Zweig) verdecken dabei eher das eigentliche Problem – KI-Systeme haben keinen Bezug zur Wirklichkeit, sondern erzeugen Wahrscheinlichkeitsaussagen, die unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt in der realen Welt plausibel erscheinen können.
Vor diesem Hintergrund diskutieren wir die rechtlichen Folgen unwahrer KI-Aussagen. Kann ein KI-Output Persönlichkeitsrechte verletzen, und wenn ja, wessen Verhalten ist maßgeblich, das des Anbieters, des Nutzers oder der Plattform?
Die Folge schließt mit einem Blick auf Datenschutz, Berichtigungsansprüche und die offene Frage, ob das Recht künftig nicht nur KI-Systeme regulieren muss, sondern auch die ausgeprägte Gutgläubigkeit der Menschen, die ihnen gegenübertreten.
Wir bedanken uns bei unserem Gast für die klaren Worte und die anschaulichen Erläuterungen, wünschen viel Vergnügen beim Hören und freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema KI und Wahrheit.
Der Beitrag KI: Abschied von der Wirklichkeit? – Rechtsbelehrung 142 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Wer hätte gedacht, dass das Beamtenrecht so polarisierend wirken kann? Daher sprechen wir über Kritik, freuen uns über Hörerzahlen, lassen uns von der Vergangenheit einholen und blicken in die Zukunft.
Viel Vergnügen beim Hören!
Ich bin auf dem Sprung in den Urlaub, daher ist der Begleittext kürzer als sonst, aber das gibt es ohnehin alles zum Nachhören.
00:00:00 – Beamtenkommentare und -kontroversen: Umgang mit negativen Kommentaren und die Frage, ob Stammtisch-Rants doch nicht das Schlechteste waren? Dazu Therapie und bunte Haare.
00:33:00 – Smartphone über Tasten sperren, um biometrische Erkennung zu blockieren.
00:35:00 – Gäste der Rechtsbelehrung in der Rechtsprechung (Dr. Marcus Wünschelbaum in „Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128“ und Dr. Christoph Engel-Bunsas in „Das Recht an der eigenen Stimme – Rechtsbelehrung 138 )“.
00:37:00 – GEMA gegen OpenAI – Urteil und Einschränkungen der KI-Nutzung für Rechtsberatung?
00:50:30 – Unsere aktuellen Hörerzahlen.
00:56:00 – Die private Frage an die Podcaster.
Der Beitrag Kritiker, Hörerzahlen, Haarfarben und Therapie – Obiter Dictum 17 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland stehen im Beamtenverhältnis. Sie arbeiten in Verwaltungen, Schulen, Gerichten oder bei der Polizei. Damit prägt das Beamtentum nicht nur den öffentlichen Dienst, sondern idealerweise auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat.
Doch was bedeutet das Beamtenverhältnis konkret? Welche Rechte, Pflichten und Grenzen gelten im Dienst und darüber hinaus? Und wie viel Neutralität, Loyalität und persönliche Freiheit verträgt dieses besondere Verhältnis zwischen Staat und Individuum? Um all diese Fragen geht es in der heutigen Episode, die sich ganz dem Thema „Beamtenrecht“ widmet.
Wir sprechen über die historischen Ursprünge und rechtlichen Grundlagen des Beamtentums, die Beamtenlaufbahn, über Pflichten, Verantwortung und Konsequenzen, von Entlassungsgründen bis zu disziplinarischen Maßnahmen bei Machtmissbrauch oder Korruption.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Zugangsvoraussetzungen und der persönlichen Eignung. Welche Rolle spielen charakterliche Zuverlässigkeit, politische Neutralität oder frühere Verfehlungen? Ebenso diskutieren wir gesellschaftliche Fragen, etwa, ob Beamte häufiger aus privilegierten Schichten stammen und wie stark der Servicegedanke im öffentlichen Dienst tatsächlich gelebt wird.
Zum Schluss geht es um das Spannungsfeld zwischen Dienstpflicht und Privatsphäre. Welche Grenzen setzt das Beamtenrecht bei politischem Engagement, öffentlicher Kritik oder persönlichen Überzeugungen und wie lassen sich Familie und Beruf im Staatsdienst miteinander vereinbaren? Ist z.B. die Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextrem geltenden Partei ein Grund jemandem die Beamtenlaufbahn zu versagen?
Zu Gast ist Sindy, Beamtin im höheren Dienst einer Bundesbehörde und dort in der Rechtsabteilung tätig. Sie ist privat bei uns zu Gast und bleibt anonym, warum, erfahrt Ihr in der Episode.
Wir bedanken uns herzlich bei Sindy für den Besuch und die anschaulichen Einblicke in das Beamtenrecht und wünschen euch viel Vergnügen beim Hören!
00:00:00 – Vorstellung der Gästin und des Themas.
00:04:30 – Warum gibt es Beamte, und seit wann existiert das Beamtentum?
00:10:00 – Was bedeutet der Beamtenstatus, und welche Aufgaben dürfen Beamten übertragen werden?
00:17:00 – Unter welchen Umständen können Beamte entlassen werden?
00:30:00 – Korruption, Machtmissbrauch und die Folgen dienstlicher Vergehen.
00:31:30 – Der Weg zur Verbeamtung: Widerrufs-, Probe- und Lebenszeitverhältnis.
00:39:00 – Welche Voraussetzungen gelten für die Beamtenlaufbahn?
00:43:00 – Politische Neutralität als Eignungskriterium: Steht eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Partei dem entgegen?
00:53:30 – Charakterliche Eignung und Vorstrafen als Hinderungsgrund.
00:55:00 – Gehören Beamte eher der sozialen Oberschicht an?
01:00:30 – Gibt es Altersgrenzen für den Einstieg in den Beamtenstatus?
01:02:00 – Kommt der Servicegedanke bei Beamten zu kurz?
01:16:00 – Wohlverhaltens- und Neutralitätspflichten im Privatleben.
01:23:00 – Dürfen Beamte ihre Dienstherren und den Staat kritisieren?
01:30:00 – Müssen Beamte sich rechtswidrigen Anweisungen widersetzen – ein Bollwerk gegen den Faschismus?
01:39:00 – Vereinbarkeit der Beamtentätigkeit mit dem Familienleben.
Der Beitrag Beamte haben Recht – Rechtsbelehrung 141 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Es ist keineswegs neu, dass die Realität mit technischen Mitteln manipuliert wird. Schon vor über einem Jahrhundert wurden beispielsweise in Ungnade gefallene Politiker aus Fotos retuschiert. Und noch vor wenigen Jahren war der Hinweis „Photoshopped“ ein Synonym für digital veränderte Bilder.
Doch seit dem Aufkommen künstlicher Intelligenz ist es für nahezu jede und jeden möglich, schnell, einfach und kostengünstig Bilder, Videos oder sogar Stimmen anderer Menschen zu manipulieren oder vollständig nachzubilden.
Die dabei entstehenden sogenannten Deepfakes (ein Kofferwort aus „Deep Learning“ und „Fake“) können nicht nur den politischen Diskurs beeinflussen, sondern auch für einzelne Menschen schwerwiegende Folgen haben.
Sie können beispielsweise zur Täuschung über Tatsachen eingesetzt werden, Menschen beleidigen oder diffamieren und – besonders gravierend – in Form sexualisierter Deepfakes zu erheblichen psychischen und physischen Belastungen für Betroffene führen.
Angesichts der Vielzahl und Schwere der möglichen Folgen stellen wir uns in dieser Folge die Frage: Schützen uns die bestehenden Gesetze ausreichend vor Deepfakes?
Dazu haben wir mit Dr. Jessica Flint eine Expertin eingeladen, die sich intensiv mit der Verbreitung von Fake News und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten beschäftigt. Gemeinsam mit ihr werfen wir einen Blick in das Dickicht der relevanten Vorschriften, die einen rechtlichen Schutz vor Deepfakes bieten könnten.
Das Ergebnis fällt eher ernüchternd aus. Trotz zahlreicher rechtlicher Ansatzpunkte fehlt, zumindest nach unserer Ansicht, eine zentrale Regelung, die ein konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige Deepfakes erleichtern würde.
Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Flint und wünschen euch viel Vergnügen beim Zuhören!
Wie immer freuen wir uns aber auch auf eure Meinungen zu diesem Thema. Haltet ihr Deepfakes ebenfalls für ein großes Risiko? Würdet ihr euch einen eigenen „Deepfake-Paragrafen“ wünschen, oder seid ihr der Ansicht, dass die bestehenden Gesetze ausreichen? Schreibt uns!
Der Beitrag Brauchen wir ein Deepfake-Verbot? – Rechtsbelehrung 140 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
Einen Fingerabdruck auf den Sensor legen, um das Smartphone zu entsperren, ist bequem und einfach. Aber darf der Finger auch unter Zwang von Polizeibeamten geführt werden? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem Beschluss von diesem Jahr bejaht (BGH, 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24).
Ermittlungsbehörden dürfen nach Ansicht des BGH Beschuldigte unter Zwang dazu bringen, ihr Smartphone mittels biometrischer Verfahren freizuschalten. Begründet wird dies mit einer erkennungsdienstlichen Vorschrift aus den 1960er Jahren, die nach Auffassung des Gerichts auch auf moderne biometrische Daten anwendbar ist (§ 81b StPO).
Die Entscheidung ist hoch umstritten. Kritiker sehen darin eine verfassungswidrige Ausweitung des Strafprozessrechts. Eine Norm, die eigentlich nur die Feststellung körperlicher Merkmale erlaubt, wird plötzlich zur Universalermächtigungsgrundlage für tiefgreifende Eingriffe in das digitale Leben. Damit geraten der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und das IT-Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität der Endgeräte massiv unter Druck.
Gemeinsam mit unserem Gast Dr. Felix Ruppert, der die Entscheidung bereits scharf kritisiert hat (StV-S, 8/2025, LTO, Deutschlandfunk Kultur), sprechen wir darüber, warum die Argumentation des BGH auf wackeligen Füßen steht.
Außerdem geht es um die Rolle von Zufallsfunden, die Grenzen durch Verhältnismäßigkeit und Durchsuchungsbeschlüsse, die Frage, ob Ermittlungsbehörden mit dem Urteil einen Blankoscheck in den Händen halten, und warum die letzte Instanz wohl das Bundesverfassungsgericht sein könnte.
Zum Schluss diskutieren wir auch die praktische Seite. Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten und sind biometrische Sicherungen wirklich die beste Wahl?
Wir bedanken uns herzlich bei unserem Gast und wünschen wie immer viel Vergnügen beim Hören.
Der Beitrag Zwangsentsperrung von Smartphones – Rechtsbelehrung 139 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
In dieser Ausgabe unseres freien Formats stellt euch zuerst Dr. Schwenke in einer fast perfekten Influencermanier sein neu erscheinendes Buch „Recht für Online-Marketing und KI“ vor:
Von dem Buch könnt ihr drei Exemplare gewinnen! Nehmt am Gewinnspiel teil, indem ihr unter diesem Beitrag oder in den begleitenden Social-Media-Beiträgen das Kennwort „Buch“ postet. Das Gewinnspiel endet am 1. Oktober 2025, und der Gewinner wird zufällig ausgewählt.
Was das eigentliche Obiter Dictum angeht, freuen wir uns ganz besonders über eure Kommentare zu den Themen Streetfotografie und Recht auf die eigene Stimme und beantworten einige in dieser Folge. Zu den letzten Folgen passt auch ein Urteil, in dem es um heimliche Videoaufnahmen in einem WG-Zimmer geht. Wir erläutern, warum solche Aufnahmen nicht automatisch strafbar sind.
Zum Abschluss beantworten wir eine „Private Frage an die Podcaster“, diesmal mit Fun und Fakten. Wenn ihr ebenfalls Fragen habt, zögert nicht, uns zu kontaktieren, sei es per Kommentar, Kontaktformular oder über soziale Netzwerke.
Ferner spielen wir das Rechtsbelehrungs-Bingo, bei dem wir uns herzlichst bei w4tsn ~> bedanken.
Wir hoffen, Ihr habt mit der Episode genauso viel Freude, wie wir bei der Aufnahme und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg beim Gewinnspiel!
Der Beitrag Bingo, Fun-Facts und heimliche Kameraaufnahmen – Obiter Dictum 16 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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