Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

By Marcus Richter & Thomas SchwenkeBusinessEducationHow To
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Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft episodes

  • KI-Verordnung erklärt – Rechtsbelehrung 130

    Mit der im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung der EU (kurz „KI-VO“, englisch: „AI Act“) übernimmt die Europäische Union eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz.

    Die KI-VO betrifft nahezu alle, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – ob Unternehmen, Freiberufler*innen, Behörden oder in bestimmten Fällen sogar Privatpersonen. Es lohnt sich also, einen genaueren Blick auf die neuen Regelungen zu werfen: Welche KI-Systeme sind verboten? Welche gelten als so risikobehaftet, dass sie strengen Prüfverfahren unterzogen werden müssen? Und wann müssen Ergebnisse von KI-Systemen als solche kenntlich gemacht werden? Zudem sprechen wir über die neuen Bußgelder, die sogar noch höher ausfallen können als die der DSGVO.

    Dabei unterstützt uns als Expertin Aurea Verebes, die als Datenschutzbeauftragte und Auditorin Unternehmen berät, die KI bereits einsetzen oder dies in Zukunft vorhaben.

    Sie ist Datenschutzbeauftragte und Auditorin für die ISO-Normen 27001 und 42001. Bei der Plesnik GmbH leitet sie den Aufbau einer neuen Abteilung für KI-Compliance. Sie ist Expertin für den Verbraucherrat der DIN e.V. und partizipiert an der Entwicklung von KI-Normen auf deutscher und europäischer Ebene. Aurea entdeckte durch das Programmieren mit Python ihr Interesse an KI. Die Erkenntnis, wie datenintensiv KI-Technologien sind, führte sie zum Datenschutz. (Foto Bastian Ramakers)

    Wir bedanken uns herzlich bei Aurea für ihre Unterstützung und Expertise – und wünschen Euch viel Spaß beim Zuhören!

    Zeitmarken
    • 00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
    • 05:00 – Wer ist von der KIVO betroffen?
    • 20:00 – Was ist eine KI?
    • 29:00 – Risikokategorien der KI-Verordnung.
    • 34:00 – Was fällt unter die Hochrisiko-KI?
    • 48:00 – Ab jetzt muss auch das Urheberrecht beachtet werden.
    • 51:00 – Fußt alles auf Vertrauensbasis?
    • 1:01:00 – Anforderungen an KI-Entwickler und Betreiber.
    • 1:11:00 – Emotionserkennung im Bewerbungsgespräch.
    • 1:20:00 – Haftung für KI-Schäden und KI-Kompetenz.
    • 1:31:00 – Sanktionen und Bußgelder bei Verstoß gegen die KI-Verordnung.
    • 1:36:00 – Kennzeichnung von KI-Inhalten und Deepfakes.
    • 1:42:00 – ISO 42001 als Prüfungs-Rahmen für die KI-Prüfung.
    • Folgen der RBL zum Thema KI
      • Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113.
      • Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2 – Rechtsbelehrung 114.
      • EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3 – Rechtsbelehrung 115
      • Weiterführende Links
        • KI – Praxisleitfaden für Datenschutzbeauftragte von Aurea Verebes.
        • KI-Verordnung (KI-VO) – Ratgeber für Unternehmen mit FAQ und Checklisten von Thomas Schwenke.
        • Der Beitrag KI-Verordnung erklärt – Rechtsbelehrung 130 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

          1 hr 50 min
        • Digitale Forensik – Rechtsbelehrung 129

          Haben E-Mails einen Beweiswert? Kann man Protokolldateien vertrauen? Und welche digitalen Beweismittel kommen im Strafverfahren am häufigsten zum Einsatz?

          In der heutigen Episode dreht sich alles um „Digitale Forensik“. Dabei geht es um die Untersuchung krimineller Handlungen mithilfe von IT-Technik. Wir klären, welche digitalen Spuren – wie E-Mails, Protokolldateien oder Daten auf Computern und Mobiltelefonen – als Beweise genutzt werden können und wie man sie richtig bewertet.

          Als Gast begrüßen wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht Jens Ferner. Jens Ferner (LinkedIn) berät in der Kanzlei Ferner Alsdorf Unternehmen im Wirtschaftsstrafrecht mit Schnittmenge von IT-Recht und Strafrecht. Daneben ist er Softwareentwickler und zertifizierter Experte für digitale Risiko- & Krisenkommunikation (SRH).

          Als Experten begrüßen wir Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sowie IT-Recht Jens Ferner. Rechtsanwalt Ferner erläutert nicht nur die Grundlagen der digitalen Forensik, sondern zeigt auch anhand seiner praktischen Erfahrungen, welche Rolle digitale Spuren in der Praxis spielen. Dabei wird deutlich, dass die technischen Aspekte wichtig sind, aber ihre richtige Vermittlung in Gerichtsverfahren mindestens genauso bedeutend ist.

          Seid daher nicht enttäuscht, dass die Wirklichkeit nicht so klar wie im Film und Fernsehen ist. Dafür ist sie mindestens genauso spannend – das werdet ihr anhand der praktischen Erfahrungen und Anekdoten, die Rechtsanwalt Ferner aus seiner Anwaltspraxis mit uns teilt, lernen.

          Wir bedanken uns sehr für die fundierten und unterhaltsamen Erläuterungen und wünschen euch viel Spaß beim Hören!

          Zeitmarken
          • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Jens Ferner.
          • 00:04:00 – Was versteht man unter „Forensik“ und wie unterscheiden sich juristische von empirischen Beweisen?
          • 00:15:00 – Was passiert, wenn sich Beweise widersprechen?
          • 00:16:30 – E-Mails, Logdateien – Sind nicht alle digitalen Spuren, anders als physische Spuren, ohnehin manipulierbar?
          • 00:33:00 – Einschreiben, Screenshots, Zeugen, digitale Signaturen und Beweissicherungsdienste – Wie kann man digitale Spuren und Beweise optimal sichern?
          • 00:44:30 – Welche Rolle spielen Sachverständige vor Gericht?
          • 00:58:00 – Welche Rolle spielt die digitale Forensik bei „analogen“ Verbrechen und wie einfach können Telefone geknackt werden?
          • 01:03:30 – PKWs und andere unerwartete Datenquellen?
          • 01:10:00 – Welche Relevanz haben Blockchain, Big Data und KI?
          • Erwähnte Episoden der RBL
            • #119 Cybercrime und White-Hat-Hacking zum Thema Penetrationstest.
            • #98 Hausdurchsuchung – Wenn die Polizei morgens klingelt.
            • #97 Adbusting und Wahlwerbung zum Thema Sachbeschädigung durch Verunstaltung.
            • #61 Schifffahrt und Blockchain zum sinnvollen Einsatz von Blockchains.
            • Der Beitrag Digitale Forensik – Rechtsbelehrung 129 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

              1 hr 19 min
            • Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13

              Wie versprochen, gehen wir in diesem Obiter Dictum auf eure Fragen zu den letzten Folgen der Rechtsbelehrung ein, in denen sich alles um die Zulässigkeit von Videoaufnahmen drehte (bzw. um Surveillance, Sousveillance und Equiveillance, Anm. der Verfasser ).

              • Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125
              • Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126
              • Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128
              • Eure Fragen haben unserem „resident“ Gast der letzten Monate, Dr. Markus Wünschelbaum, so gut gefallen, dass er sich kurzerhand bereit erklärte, sie selbst zu beantworten.

                Freut euch daher auf eine spannende Diskussion, in der es unter anderem um Videos mit Autotranskript, Lippenlesefunktionen und Dashcams gehen wird. Darüber hinaus beantworten wir erneut eine private Frage an die Podcaster, diesmal zu unseren Idolen und Vorbildern.

                Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

                Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).

                Zeitmarken
                • 00:02:30 – Begrüßung des Überraschungsgastes Dr. Markus Wünschelbaum.
                • 00:05:30 – Diskussion über die unbefugte Aufzeichnung nichtgesprochenen Wortes durch Transcript und Lippenlesen.
                • 00:22:30 – Erörterung der Möglichkeit, eine Öffentlichkeit im Sinne des § 201 StGB durch Ansage oder Stream herzustellen.
                • 00:30:00 – Diskussion über das Recht zur Lüge und den Begriff „Jura“.
                • 00:33:00 – Ist es zulässig, bei einer Behandlung durch Unfallsanitäter zur Sicherheit des Opfers zu filmen.
                • 00:39:00 – Bedingungen unter denen Dashcams genutzt werden dürfen.
                • 00:42:00 – Feedback zum Steuerrecht.
                • 00:44:00 – Wann greift die DSGVO, wenn man fremde Personen „privat“ fotografiert und muss man ihnen eine Datenschutzerklärung bereitstellen?
                • 00:55:00 – Private Frage zu unseren Idolen und Vorbildern.
                • 01:09:00 – Entstehung der Struktur einer Episode der „Rechtsbelehrung“.
                • Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
                  • Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
                  • Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
                  • Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
                  • Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
                  • Weiterführende Links
                    • „Achtung Kamera! – Hinweise zur Videoüberwachung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Behörden“ der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten.
                    • „Indie Fresse – Kluge Gedanken zu schönen Spielen“ (Steady) – Podcast von Marcus Richter und Denis Kogel
                    • Der Beitrag Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                      1 hr 23 min
                    • Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128

                      Mit dieser Folge beenden wir unsere „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe. In der ersten Folge („Wann darf ich Polizeikräfte filmen?„) haben wir uns gefragt, wann Bürger Polizeikräfte filmen dürfen. Jetzt drehen wir den Spieß um und klären, wann die Polizei Bürger filmen darf.

                      Wir freuen uns, erneut Dr. Markus Wünschelbaum begrüßen zu dürfen, um zu erläutern wann Bildaufnahmen von Demonstrationen oder der Einsatz von Bodycams erlaubt und sinnvoll sind. Ebenfalls sprechen wir darüber, wann die Polizei Verdächtige oder Unbeteiligte zur Aufklärung von Straftaten filmen darf.

                      Ein weiteres Thema ist die neue „Verordnung über künstliche Intelligenz“ (KI-VO) der EU. Diese schränkt mit vielen Ausnahmen die biometrische Auswertung von Videodaten ein. Während häufig beklagt wird, dass Maßnahamen der Aufsichtsbehörden gegen Polzeibehörden „zahnlos“ sind, verbietet die KI-VO bestimmte Maßmahmen der biomertischen Überwachung (Art. 6 Abs. 1 lit) h KI-VO).

                      Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).

                      Unser herzlicher Dank geht an Dr. Wünschelbaum für seine immer verständlichen und anschaulichen Erklärungen. Dank ihm wird das oft komplexe Zusammenspiel von EU-, Bundes- und Landesgesetzen greifbarer.

                      Die Folgen haben uns viel Freude bereitet und wie euer Feedback zeigt, euch auch!

                      Wir hoffend daher auf ein baldiges Wiedersehen und wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

                      Zeitmarken
                      • 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum und Einführung ins Thema.
                      • 00:04:30 – Warum darf man auf einer Demonstration gefilmt werden? Ist das überhaupt zulässig?
                      • 00:21:00 – Welche Konsequenzen drohen, wenn die Polizei gegen Datenschutzvorschriften verstößt?
                      • 00:27:45 – Wann dürfen und wann müssen Polizeikräfte ihre Bodycams einschalten?
                      • 00:31:45 – Wann sind Bildaufnahmen zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, z.B. bei Geschwindigkeitsmessgeräten, erlaubt?
                      • 00:40:30 – Wann dürfen Verdächtige und Unbeteiligte gefilmt oder observiert werden und wann müssen diese Aufnahmen gelöscht werden?
                      • 00:59:00 – Biometrische Auswertung von Videoaufnahmen: Warum die neue EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO) neue Grenzen für Polizeibehörden setzt.
                      • Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
                        • Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
                        • Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
                        • Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
                        • Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
                        • Urteile und genannte Folgen
                          • VG Berlin, Urteil vom 05.07.2010 – VG 1 K 905.09 – Einschüchternde Wirkung des anlasslosen Filmens von Demonstrationsteilnehmern oder auch nur des Aufbaus von Kameras.
                          • OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2015 – 7 A 10683/1 – Die Polizei darf nicht ohne Weiteres „Übersichtsaufnahmen“ von einer Kundgebung machen.
                          • „Hessendata: Erneute Verfassungsbeschwerde gegen polizeiliche Big-Data-Analysen“ – netzpolitik.org.
                          • „Sachsen: Polizei gibt zu, in 21 Verfahren Gesichtserkennung eingesetzt zu haben“ – netzpolitk.org.
                          • Verschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67 – Mit Katharina Nocun.
                          • Der Beitrag Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                            1 hr 26 min
                          • Ist das Steuerrecht gerecht? – Rechtsbelehrung 127

                            Mit dieser Folge erfüllt sich einer der Podcast-Hosts den lang gehegten Wunsch, zu seinen beruflichen Wurzeln zurückzukehren und über das unterhaltsamste und spannendste aller Rechtsgebiete zu sprechen: das Steuerrecht!

                            Um dieses komplexe und vielseitige Thema umfassend zu beleuchten, haben wir einen besonderen Gast eingeladen. Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt, ein renommierter Experte auf dem Gebiet des Steuerrechts, wird uns dabei unterstützen, die vielen Facetten dieses Rechtsgebiets zu erkunden. Gemeinsam werden wir die Grundlagen des Steuerrechts erläutern, die Frage der Gerechtigkeit im Steuersystem diskutieren und auf das viel diskutierte Thema der Steuerhinterziehung eingehen.

                            Ein weiterer spannender Aspekt, den wir in dieser Episode behandeln, ist die Rolle digitaler Technologien und künstlicher Intelligenz im Steuerrecht. Können diese Technologien dazu beitragen, das Steuerrecht in der Zukunft zu vereinfachen und effizienter zu gestalten?

                            Zu Gast begrüßen Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt (LinkedIn), Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg (Verkehrsteuern, Abgabenrecht und Bewertungsrecht), Gründer und Leiter des Instituts für digitale Transformation im Steuerrecht (IdTStR) an der selbigen Hochschule und Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Fachausschusses (Digitalisierbarkeit von Steuernormen) des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt).

                            Wir bedanken uns herzlich bei Professor Schmidt für den Besuch und für seine anschaulichen Erläuterungen des Steuerrechts. Denn es soll ja Menschen geben, die damit ein bisschen fremdeln sollten.

                            Viel Vergnügen beim Zuhören!

                            Zeitmarken
                            • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.
                            • 00:08:00 – Wo ist das Steuerrecht im Rechtsgefüge verortet, und wie unterscheiden sich Steuerberater und Rechtsanwälte?
                            • 00:16:00 – Was sind „Steuern“ überhaupt und ist unser Steuersystem gerecht?
                            • 00:37:00 – Bevorzugt das Steuerrecht Großkonzerne gegenüber normalen Bürgern, wenn es darum geht, Steuern zu sparen?
                            • 00:52:00 – Was kostet uns die Steuerhinterziehung und warum gibt es nicht mehr Steuerprüfer, die gegen Steuersünder vorgehen?
                            • 01:12:00 – Könnte man das Steuersystem mittels digitaler Technologien vereinfachen und so gerechter machen?
                            • Der Beitrag Ist das Steuerrecht gerecht? – Rechtsbelehrung 127 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                              1 hr 36 min
                            • Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126

                              In der heutigen Folge knüpfen wir an die Folge 125 an, in der wir über das Filmen von Polizeikräften im Einsatz sprachen. Auch dieses Mal steht der Videobeweis im Mittelpunkt, jedoch beleuchten wir ihn aus einer anderen Perspektive: dem Verhältnis von Privatpersonen untereinander.

                              Dabei decken wir eine breite Palette von Situationen ab – von Gewaltverbrechen über falsch geparkte Fahrzeuge bis hin zu moralisch fragwürdigem Verhalten in Sylter Strandbars. Wir sprechen über den Einsatz von Videoaufnahmen als Beweismittel und als Mittel, um potentielle Angriffe abzuwehren. Zudem betrachten wir nicht nur die Aufnahme selbst, sondern auch die Verbreitung und mögliche Veröffentlichung von Videobeweisen.

                              Die rechtliche Lage ist hierbei ebenso kompliziert wie bei der Aufnahme von Polizeikräften. Deshalb freuen wir uns, auch diesmal Dr. Markus Wünschelbaum als Gast begrüßen zu dürfen, der diese komplexe Rechtslage erläutert. Wie schon bei den Aufnahmen von Polizeikräften liegt auch hier der Schwerpunkt auf der Abwägung der Rechte der aufgezeichneten Personen gegenüber den Interessen an der Aufzeichnung.

                              Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).

                              Außerdem geben wir euch praktische Tipps, wie ihr euch in verschiedenen Situationen verhalten könnt und wie ihr prüfen könnt, ob eine Videoaufnahme zulässig ist oder besser unterlassen werden sollte.

                              Wir bedanken uns erneut bei Dr. Markus Wünschelbaum und freuen uns schon auf die dritte Folge unserer Reihe zum Videobeweis. Beim nächsten Mal wird es darum gehen, ob staatliche Kräfte wie z.B. Polizeikräfte Bild- und Tonaufnahmen von Bürgern erstellen dürfen.

                              Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns auf eure Kommentare, die wir wie gewohnt spätestens im nächsten Obiter Dictum aufgreifen werden.

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                              • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum.
                              • 00:04:46 – Zusammenfassung der letzten Folge und die Problematik eines dynamischen Geschehens (am Beispiel der Aufnahme eines tödlichen Messerangriffs auf einen Polizisten in Mannheim).
                              • 00:17:00 – Darf ich es auf Video festhalten, wenn sich andere Menschen streiten?
                              • 00:24:00 – Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, Videobeweise zu sichern und warum die DSGVO auch für Privatpersonen zur Anwendung kommt.
                              • 00:32:00 – Ist die Videoaufnahme das bessere Beweismittel?
                              • 00:41:00 – Ist das Fotografieren von Falschparkern erlaubt und sind Autokennzeichen personenbezogene Daten?
                              • 00:55:30 – Wie kann man einschätzen, wann ein Geschehen rechtswidrig ist, um es zu Beweiszwecken aufzeichnen zu dürfen, und was passiert, wenn man sich irrt?
                              • 01:05:00 – Macht es einen Unterschied, wem man die Aufnahmen zeigt oder sie veröffentlicht?
                              • 01:08:00 – Dürfen Videoaufnahmen als Mittel zur Vermeidung von Gefahren, z.B. das aufnehmende Smartphone in der Hand, oder gar eine dauerhafte Videoüberwachung erlaubt sein?
                              • 01:17:00 – Geht man das Risiko ein, dass die Sicherung des Videobeweises zu einer Straftat führen könnte?
                              • 01:31:00 – Dürfen die erstellten Aufnahmen später veröffentlicht werden und wann wird dies strafbar? (unter Bezugnahme auf die Aufnahme menschenverachtenden Gesängen junger Menschen in einer Sylter Strandbar).
                              • Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
                                • Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
                                • Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
                                • Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
                                • Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
                                • Weiterführende Links und Urteile
                                  • VG Ansbach, 02.11.2022 – AN 14 K 22.00468 – Fotografieren von Falschparkern und Übermittlung an Ordnungsbehörden durch Privatpersonen nicht datenschutzwidrig.
                                  • BGH, 15.05.2018 – VI ZR 233/17 – Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess.
                                  • Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125 mit Dr. Markus Wünschelbaum.
                                  • Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82 mit Prof. Dr. Alexander Golland.
                                  • Maßgebliche Gesetze:
                                    • Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
                                    • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen.
                                    • Erwägungsgrund 50 zur DSGVO „Weiterverarbeitung“.
                                    • §§ 22, 33 KUG – Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung
                                    • § 24 KUG – Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch Behörden für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit.
                                    • § 201 StGB – Strafbarkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes.
                                    • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
                                    • Der Beitrag Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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                                    • Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125

                                      Wenn die DSGVO im Zusammenhang mit Videoaufnahmen die Rede ist, dann geht es meistens um Verbote der Videoaufnahme. In der heutigen Folge zeigen wir jedoch, dass die DSGVO nicht nur verbietet, sondern ganz umgekehrt dann Videoaufnahmen im angemessenen Umfang erlauben und damit Bürgerrechte stärken kann.

                                      Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).
                                      Videoaufrüstung auf beiden Seiten

                                      Videoüberwachung und Bodycams sind inzwischen bei der Polizei weit verbreitet. Gleichzeitig haben Bürger mit Smartphones die Möglichkeit, Polizeieinsätze zu filmen. Das kann helfen, sich gegen ungerechtfertigte Maßnahmen zu wehren oder diese vor Gericht zu beweisen.

                                      Doch während der Einsatz von Videoaufnahmen durch Polizisten rechtlich geregelt ist, ist das Filmen von Polizeieinsätzen durch Bürger rechtlich kompliziert. Dies liegt an der Rechtslage, die zu einem rechtlichen Hindernislauf werden kann.

                                      Tonaufnahmen und Strafbarkeit

                                      Das Bundesverfassungsgericht hat 2015 entschieden, dass das Filmen von Polizisten bei Versammlungen nicht grundsätzlich unberechtigt ist. Trotzdem wird dies oft durch § 201 StGB umgangen.

                                      Dieser Paragraph verbietet die Aufnahme nicht-öffentlich gesprochener Worte. Ursprünglich gegen heimliche Diktiergeräte gedacht, wird er nun gegen Videoaufnahmen von Bürgern verwendet.

                                      Polizeimaßnahmen werden von Strafgerichten oft als nicht-öffentlich und deren Aufnahmen als strafbar und als Beweismittel nicht verwertbar eingestuft. Eine Ausnahme besteht, wenn die Polizisten nicht darauf vertrauen konnten, dass sie nicht von Dritten gehört werden.

                                      DSGVO als Maßstab

                                      Unser Gast hält diese komplizierte Rechtslage für unzufriedenstellend und unnötig. Seit 2018 gibt es nach seiner Ansicht mit der DSGVO ein Gesetz, das als Maßstab dienen kann. Es berücksichtigt den Zweck der Videoaufnahme und die Schutzinteressen von Bürgern und Polizisten. Obwohl die DSGVO ein EU-Gesetz ist und die EU das Strafrecht nicht regeln darf, argumentiert unser Gast, dass die DSGVO auch das Filmen von Polizeieinsätzen erlaubt.

                                      Änderung der Rechtsprechung in der Zukunft

                                      Die Meinung unseres Gastes hat uns überzeugt. Die Frage bleibt jedoch, ob Strafgerichte akzeptieren werden, dass die DSGVO das Strafrecht zugunsten der Bürger prägt.

                                      Was denkt ihr? Sollten Gerichte weiterhin die (faktische) Öffentlichkeit berücksichtigen oder nach der DSGVO beurteilen, ob Videoaufnahmen erlaubt sind?

                                      Wir freuen uns auf Eure Kommentare, bedanken uns herzlichst bei Dr. Markus Wünschelbaum und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!

                                      P.S. Dieser Podcast ist der erste Teil einer zweiteiligen Reihe. Im zweiten Teil werden wir mit Dr. Markus Wünschelbaum über den generellen Einsatz von Videoaufnahmen als Abwehr- und Beweismittel gehen.

                                      Alle Folgen der „Videoaufnahmen & Datenschutz“-Reihe
                                      • Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125.
                                      • Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126.
                                      • Wann hat die Polizei das Recht, mich zu filmen? – Rechtsbelehrung 128.
                                      • Recht schlägt Moral – Obiter Dictum 13.
                                      • Zeitmarken
                                        • 00:01:00 – Vorstellung unseres Gastes und Einführung in das Thema
                                        • 00:08:00 – Wann darf man Filmaufnahmen von Polizeibeamt:innen nach gegenwärtiger Rechtslage aufnehmen?
                                        • 0:19:00 – Die „faktische Öffentlichkeit“ und wann Tonaufnahmen von Polizeieinsätzen nichtöffentlich und deren Aufnahme strafbar ist.
                                        • 00:27:00 – Bedarf es einer Anpassung des Strafrechts an die modernen Gegebenheiten?
                                        • 00:34:00 – Wechsel im Zeitgeist: Warum sollte man nach 80 Jahren ein Strafgesetz anders anwenden? 00:37:00 – Wann ist eine nicht-öffentliche Tonaufnahme von Polizeibeamt:innen laut der DSGVO erlaubt?
                                        • 00:45:00 – Effet utile: Kann sich die DSGVO mittelbar auf das Strafrecht auswirken?
                                        • 00:50:00 – Kann das Aufnehmen von Polizeibeam:innen mit berechtigten Interessen der Bürger gerechtfertigt werden?
                                        • 00:58:00 – Wie sind die Chancen, dass Strafgericht ihre Rechtsprechung ändern und die DSGVO in Strafverfahren anwenden?
                                        • 01:08:00 – Beweisverwertungsverbote als Folge unerlaubter Aufnahmen
                                        • 01:14:00 – Praxistipps: Was sollte man beachten, bevor man eine Kamera auf Polizeibeamt:innen richtet?
                                        • Weiterführende Links und Urteile
                                          • “Aufnahmen von Polizeieinsätzen von der DSGVO gedeckt: Kein Film ist illegal” von  Dr. Christoph Schnabel und Dr. Markus Wünschelbaum in der LTO.
                                          • „Aufnahmen von der Polizei im Einsatz – eine notwendige datenschutzrechtliche Korrektur von § 201 StGB“ von Christoph Schnabel/Markus Wünschelbaum in „Strafverteidiger“ (StV), 6/2024, S. 405.
                                          • „Polizisten beim Lügen erwischt – Angeblicher Angriff auf Beamte“ – Bericht in der TAZ zu dem Freispruch eines Feuerwehrmannes in Hamburg nach Veröffentlichung einer Videoaufnahme.
                                          • BVerfG, 24.07.2015 – 1 BvR 2501/13 – Polizeibeamte dürfen zum Zweck der Beweissicherung gefilmt werden.
                                          • OLG Düsseldorf, 04.11.2022 – 3 RVs 28/22 – Keine Strafbarkeit am Rande einer Demonstration
                                          • OLG Zweibrücken StraFo 2022, 479 – Keine Öffentlichkeit an einem abgelegenen Teich
                                          • LG Köln, 03.09.2020 – 111 Qs 45/20 – Faktische Öffentlichkeit bei 15-20 feiernden Personen
                                          • LG Aachen, 19.08.2020 – 60 Qs 34/20 – Faktische Öffentlichkeit bei einer anderen Person im Tankstellenbereich
                                          • LG Kassel, 23.09.2019 – 2 Qs 111/19 – „lautstarke“ Äußerungen am Bahnhof, die von einer in der Nähe befindlichen Menschengruppe überhört werden, führen zum Strafausschluss
                                          • LG München I, 11.02.2019 – 25 Ns 116 Js 165870/17 – Es ist strafbar, Dienstgespräche von Polizisten während einer Demo aufzunehmen
                                          • Maßgebliche Gesetze:
                                            • §§ 22, 33 KUG – Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung
                                            • § 201 StGB – Strafbarkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes
                                            • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung.
                                            • Der Beitrag Wann darf ich Polizeikräfte filmen?– Rechtsbelehrung 125 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                                              1 hr 23 min
                                            • Fallout und juristische Methodenlehre – Obiter Dictum 12

                                              In unserem freien Format „enthüllen“ wir, warum Juristen oft in Gesetzen Details sehen, die für andere unsichtbar bleiben. Wir gehen dabei auf juristische Methoden ein, wie Gesetze interpretiert und weiterentwickelt werden.

                                              Wie dies in der Praxis funktioniert, demonstrieren wir bei der Beantwortung des Kommentar von Jo zu der Cannabisfolge: Braucht man wirklich 6 Monate an einem Ort, um Cannabispflanzen anzubauen?

                                              Zudem sind wir sind stolz darauf, dass wir nun sagen können, dass wir der Podcast sind, in dem die designierte Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Specht-Riemenschneider, bereits zu Gast war! Das, obwohl es an den Umständen der Ernennung von Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten viel zu kritisieren gibt (dazu mehr unten in den Links).

                                              Zum Abschluss diskutieren wir privat über Fallout, bevor Game of Thrones zur Hilfe kommt und den Podcast wieder auf die ordentliche juristische Schiene setzt.

                                              Wir freuen uns über euer Feedback, eure Bewertungen bei iTunes und Spotify sowie über Kommentare und Fragen!

                                              Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns über Eure Bewertungen bei iTunes, Spotify und Kommentare oder Fragen!

                                              Zeitmarken
                                              • 00:02:00 – Motivation zum Podcasten, Feedback, Lob und Kommentare
                                              • 00:15:00 – Juristische Methodenlehre oder wie kann ich unklare Gesetze verstehen?
                                              • 00:30:00 – Analogie und Teleologische Reduktion, und Hühner und Cannabisbrownies
                                              • 00:48:00 – Die Bundesdatenschutzbeauftragte war bei und Intransparenzen bei der Wahl der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten
                                              • 00:55:00 – Wie kann man gegen die gegen die Veröffentlichung von Prankvideos vorgehen?
                                              • 01:13:00 – Fallout und Game of Thrones
                                              • Links zu den diskutierten Themen und Folgen
                                                • „Datenschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt – Gerichte weisen Eilantrag zurück“ zur Bewerbung von Malte Engeler bei fragdenstaat.de.
                                                • „Für eine transparente Datenschutzaufsicht“ – Kampagne von Malte Engeler
                                                • „Lang­jäh­rige Daten­schutz­be­auf­tragte bekommt keine zweite Chance“ zum Fall der ehemaligen Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel bei der LTO.
                                                • Kostenloses Webinar von der Stiftung Datenschutz: „Im Wege eines transparenten Verfahrens„? – Auswahl- und Ernennungsverfahren von LfDI in Deutschland mit Dr. Carlo Piltz am 16. Mai 2024, 13:00 Uhr.
                                                • Der Beitrag Fallout und juristische Methodenlehre – Obiter Dictum 12 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                                                  1 hr 25 min
                                                • Grünes Licht für Cannabis: CanG erklärt – Rechtsbelehrung 124

                                                  „Es ist verboten, Cannabis zu besitzen“ – Das Cannabis-Verbot gilt laut § 2 Abs. 1 des Cannabisgesetzes (CanG) grundsätzlich weiterhin fort.

                                                  Ab dem 1. April treten jedoch nach einem umkämpften politischen Prozess Ausnahmen in Kraft, die wir gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf das Betäubungsmittelrecht, Patrick Welke, erläutern.

                                                  Rechtsanwalt Patrick Welke ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und auf Betäubungsmittelstrafsachen, insbesondere Cannabisdelikte, spezialisiert Website, LinkedIn, Instagram.

                                                  Rechtsanwalt Patrick Welke ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Fachanwalt für Strafrecht und auf Betäubungsmittelstrafsachen, insbesondere Cannabisdelikte, spezialisiert Website, LinkedIn, Instagram.

                                                  Das politische Hin und Her findet sich auch in dem Gesetz wieder, das an vielen Stellen halbherzig und zum Teil realitätsfern wirkt.

                                                  Dennoch findet auch unser Gast, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, und erläutert, welche Ausnahmen nun für den Besitz, die Aufzucht oder den gemeinsamen Anbau von Cannabis-Pflanzen in Anbauvereinen bestehen.

                                                  Ihr erfahrt u.a. wie hoch die zulässige Cannabisbesitzmenge ist, welche Zugangswege zu Cannabis bestehen, die anhaltenden Herausforderungen beim Autofahren, und ob Cannabisgeruch zu einer Hausdurchsuchung führen kann.

                                                  Wir danken Patrick Welke für seine Erläuterung und Ansichten aus der Sicht eines Strafpraktikers und wünschen euch viel Spaß beim Hören dieser Folge.

                                                  Zeitmarken
                                                  • 00:00:00 – Willkommen: Vorstellung unseres Gastes und Themenüberblick.
                                                  • 00:03:00 – Rückblick: Die bisherige Rechtslage zu Cannabis. 00:06:00 – Neuerungen: Erlaubte Cannabis-Mengen für Privatbesitz und Eigenbedarf.
                                                  • 00:10:30 – Bezugsquellen: Richtlinien für den legalen Erwerb von Cannabis.
                                                  • 00:18:30 – Verantwortungsvoller Umgang: Richtlinien zum Konsum von Cannabis.
                                                  • 00:20:40 – Fahrtüchtigkeit: Grenzwerte und Regeln für Cannabis und Autofahren.
                                                  • 00:30:00 – Rechtsfragen: Stellt Cannabisgeruch einen gültigen Grund für Hausdurchsuchungen.
                                                  • 00:48:30 – Zulässigkeit von Cannabis-Anbauvereinigungen (auch bekannt als „Cannabis Social Clubs“), Mitwirkungspflichten der Mitglieder und Grenzen der Cannabisabgabe.
                                                  • 00:54:00 – Wie sind die Pläne für die Zukunft des Cannabisvertriebs, ist eine gewerbliche Abgabe in Sicht?
                                                  • 01:00:00 – Senkung des Strafrahmens, Ordnungswidrigkeiten und Neuprüfung von laufenden Verfahren.
                                                  • 01:08:00 – Gibt es Änderungen bei medizinischem Cannabisgebrauch?
                                                  • 01:18:00 – Ist mit einer Rücknahme des Gesetzes zu rechnen?
                                                  • Links zur Folge
                                                    Erwähnte Podcasts
                                                    • „Grasland“ – Der VICE-Podcast über die Cannabis-Legalisierung (mit Marcus Richter).
                                                    • Cannabis – Rechtsbelehrung Folge 81 (Jura-Podcast) mit unserem Gast Patrick Welke.
                                                    • Der Beitrag Grünes Licht für Cannabis: CanG erklärt – Rechtsbelehrung 124 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                                                      1 hr 24 min
                                                    • AfD-Parteiverbot – Realistisch und ratsam? – Rechtsbelehrung 123

                                                      In dieser Rechtsbelehrung heißen wir Prof. Dr. Alexander Thiele willkommen, der ausführlich die verschiedenen Aspekte und Herausforderungen eines Parteiverbotsverfahrens erklärt.

                                                      Damit wollen wir Euch eine Hilfestellung in der Debatte um Parteiverbote geben und gleichzeitig die juristischen Grundlagen solcher Entscheidungen beleuchten.

                                                      Zu Gast begrüßen wir Prof. Dr. Alexander Thiele, Professor für Staatstheorie und Öffentliches Recht an der universitären Fakultät für Rechtswissenschaften der BSP Business and Law School in Berlin (LinkedIn). Er hat zuletzt hat zuletzt die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Schuldenbremse vertreten, ist associate editor des Verfassungsblogs mit Schwerpunkt auf EU-Recht und zu seinen aktuellen Veröffentlichungen zählen: „Das Grundgesetz. Verständlich erklärt„, Reclam 2023 sowie „Defekte Visionen – Eine Intervention zur Zukunft der Europäischen Union„, Campus 2024.

                                                      Was ist eine politische Partei juristisch betrachtet?

                                                      Wir leiten die Folge mit der juristischen Definition einer politischen Partei, ihrer notwendigen Voraussetzungen und Organisationsstrukturen ein, diskutieren anschließend über die finanziellen Aspekte und Vorteile, die Parteien genießen, einschließlich der Teilnahme an Wahlen und Zuteilung politischer Posten.

                                                      Besonders im Fokus steht dabei das Parteiprivileg gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und die Frage, wer einen Antrag auf Parteiverbot stellen kann, sowie die Bedingungen, unter denen ein solches Verbot gerechtfertigt sein könnte.

                                                      Voraussetzung, Ablauf und Dauer eines Parteiverbotsverfahrens

                                                      Ein zentrales Thema des Podcasts ist das Parteiverbotsverfahren selbst: Wie wird es initiiert, welche Rolle spielt die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ dabei, und welche Aussagen oder Verhaltensweisen von Parteianhängern können zu einem Verbot führen?

                                                      Wir betrachten dabei auch die Hürde einer notwendigen „Potentialität“, d.h. Relevanz einer Partei, sowohl nach nationalen Maßstäben als auch im Kontext der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

                                                      Ebenfalls beleuchten wir die Bedeutung der Ermittlungen und Berichte des Verfassungsschutzes und diskutieren die Distanzierungspflicht einer Partei von verfassungsfeindlichen Aussagen ihrer Mitglieder.

                                                      Verbot von Landesparteien und Grundrechtsverwirkung

                                                      Wir sprechen auch über die Auswirkungen, die ein Verbot einer politischen Partei haben könnte oder umgekehrt die Zurückweisung eines Verbotsantrags.

                                                      Außerdem überlegen wir uns andere Möglichkeiten, wie man mit verfassungsfeindlichen Parteien umgehen kann. Dazu zählt, dass man ihnen vielleicht die finanzielle Unterstützung streicht oder bestimmten Leuten in der Partei bestimmte Grundrechte nicht mehr zubilligt.

                                                      Umfassender Überblick

                                                      Trotz ihrer überdurchschnittlichen Länge liefert die Episode einen tiefgreifenden Einblick in die vielschichtigen rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Überlegungen, die bei der Frage nach einem Verbot politischer Parteien eine Rolle spielen.

                                                      Wir bedanken uns herzlichst bei Prof. Thiele und hoffen, Ihr findet Freude am Hören und seid genauso gespannt auf den Austausch mit uns über eure Kommentare, die wir in unserer nächsten Diskussionsrunde gerne aufnehmen und diskutieren werden.

                                                      Zeitmarken
                                                      • 00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung unseres Gastes (samt Bericht zum Verfahren als Vertreter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht).
                                                      • 00:06:30 – Vorstellung des Themas und der Correctiv-Recherche als Anlass.
                                                      • 00:08:50 – Was ist eine Partei juristisch betrachtet und was sind ihre Voraussetzungen und Organisationsstrukturen?
                                                      • 00:22:00 – Finanzierung, Teilnahme an Wahlen, Posten für Funktionäre und weitere Vorteile, die Parteien genießen.
                                                      • 00:29:00 – Das Parteiprivileg und das Parteiverbot entsprechend Art. 21 Grundgesetz und wer einen Verbotsantrag stellen kann.
                                                      • 00:38:00 – Kann bei evidenter Verfassungsfeindlichkeit eine Pflicht bestehen, einen Verbotsantrag zu stellen?
                                                      • 00:49:30 – Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab und wie lange dauert es, bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet? Ist ein Schnellverfahren möglich?
                                                      • 00:57:30 – Was ist die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“, auf deren Beeinträchtigung die zu verbietende Partei ausgehen muss?
                                                      • 01:06:00 – „Potentialität“ und die notwendige Relevanz einer Partei
                                                      • 01:08:00 – Welche Aussagen und welches Verhalten von Funktionären, Mitgliedern und Anhängern können der Partei zugerechnet werden? Gibt es eine Distanzierungspflicht der Partei?
                                                      • 01:18:00 – Welche Relevanz haben die Ermittlungen und Berichte des Verfassungsschutzes und warum schränkt ein Parteiverbotsverfahren die Möglichkeit ihrer Beobachtung ein?
                                                      • 01:21:00 – Ab wann wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet? Ist der Einsatz von Gewalt notwendig? Und hat die Größe der Wählerschaft eine Relevanz?
                                                      • 01:24:30 – Welche Folgen hätte die Zurückweisung eines Antrags auf ein Parteiverbot und kann nicht bereits ein Verbotsverfahren auf die geprüfte Partei demokratisierend wirken?
                                                      • 01:32:00 – Was passiert als Folge, nachdem eine Partei verboten wurde.
                                                      • 01:35:00 – „Potentialität“ und die notwendige Relevanz einer Partei als Maßstab des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
                                                      • 01:39:00 – Kann ein Parteiverbotsantrag erneut gestellt werden?
                                                      • 01:43:00 – Welche Relevanz haben die Feststellungen und Einstufungen des Verfassungsschutzes für das Bundesverfassungsgericht?
                                                      • 01:45:00 – Kann statt der Bundespartei nur ein evidenter verfassungsfeindlicher Landesverband verboten werden?
                                                      • 01:48:30 – Ist der Entzug der Parteifinanzierung eine einfachere Alternative zum Parteiverbot?
                                                      • 01:53:00 – Können alternativ Parteifunktionären die Bürgerrechte entzogen werden (sog. Grundrechtsverwirkung gem. Art. 21 GG)?
                                                      • Maßgebliche Artikel des Grundgesetzes

                                                        Art 21 GG
                                                        (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
                                                        (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
                                                        (3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
                                                        (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
                                                        (5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

                                                        Art 18
                                                        Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

                                                        Weiterführende Links
                                                        • „Grundrechtsverwirkung und Parteiverbote gegen radikale AfD-Landesverbände (Teil 1-3)“ von Mathias Hong beim Verfassungsblog.
                                                        • „Das kleine Parteiverbot – Lässt sich die Junge Alternative über das Vereinsrecht verbieten?“ von Kathrin Groh im Verfassungsblog.
                                                        • „Wehrhafte Demokratie – Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung“ von Lorenz Wielenga im Verfassungsblog.
                                                        • „Thüringen-AfD verbieten?“ von Gertrude Lübbe-Wolff im Verfassungsblog.
                                                        • „Wie rea­lis­tisch ist eine Ver­wir­kung von Grund­rechten für Höcke und Co.?“ von Dr. Max Kolter bei LTO.
                                                        • „Keine Grundrechtsverwirkung statt Parteiverbot“ von Christian von Coelln beim Verfassungsblog.
                                                        • Parteiverbote in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Wikipedia).
                                                        • VG Köln, 08.03.2022 – 13 K 326/21 (VG Köln erlaubt Beobachtung durch Verfassungsschutz).
                                                        • „BVerfG-Urteil gegen NPD könnte auch AfD betreffen – Breite Zustim­mung für NPD-Finan­zie­rungs­aus­schluss“ in der LTO zum Urteil BVerfG, 23.06.2021 – 2 BvB 1/19.
                                                        • „Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ – Pressemitteilung zum Urteil BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13.
                                                        • Der Beitrag AfD-Parteiverbot – Realistisch und ratsam? – Rechtsbelehrung 123 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                                                          2 hr 4 min

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                                                        KI verstehen by Deutschlandfunk

                                                        KI verstehen

                                                        13 Listeners

                                                        KI-Update – ein heise-Podcast by Isabel Grünewald, heise online

                                                        KI-Update – ein heise-Podcast

                                                        8 Listeners

                                                        Passwort - der Podcast von heise security by Dr. Christopher Kunz, Sylvester Tremmel

                                                        Passwort - der Podcast von heise security

                                                        3 Listeners