Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

By Marcus Richter & Thomas SchwenkeBusinessEducationHow To
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Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft episodes

  • Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2 – Rechtsbelehrung 114
    Bild: Mindjourney und Marcus Richter, 2023 (mehr zum Bild im Podcast)

    In unserer vorangegangenen Folge haben wir uns mit dem Urheberrecht im Zusammenhang mit KI beschäftigt (#113). Diesmal stehen der Schutz von Daten und Persönlichkeitsrechten im Vordergrund.

    Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte

    Nicht nur im geschäftlichen, sondern auch im privaten Bereich könnte der Einsatz von KI-Generatoren zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führen. Wer beispielsweise personenbezogene Daten oder Fotos von Personen einer KI zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, gegen die Vorgaben des Datenschutzes und des Rechts am eigenen Bild der betroffenen Person zu verstoßen.

    Zudem wäre die Erfüllung von Auskunfts- oder Löschungsrechten der betroffenen Personen nach derzeitigem Stand kaum möglich. Es ist unklar, ob und in welchem Umfang die jeweiligen Daten verarbeitet werden und in welchem Umfang die Anbieter zur Löschung verpflichtet sind oder ob diese überhaupt möglich ist.

    Deepfakes

    Im Entwurf des AI-Acts, einem auf EU-Ebene verhandelten und unmittelbar geltenden Gesetz zur Regulierung von KI, werden „Deepfakes“ definiert:

    Nutzer eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder anderen Einrichtungen oder Ereignissen merklich ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrhaftig erscheinen würden („Deepfake“), müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden.

    Art. 52 Abs. 3 AI-Act-Entwurf vom 21.04.2021

    Sollte das Gesetz in Kraft treten (worauf ab ca. 2025 gerechnet wird), müssten Deepfakes als solche gekennzeichnet werden.

    Wir stellen uns jedoch die Frage, ob der AI-Act zusammen mit der DSGVO, dem KUG (§§ 22, 33) und den Persönlichkeits– sowie Urheberrechten ausreichend Schutz bietet, insbesondere bei Verbreitung und Veröffentlichung von Deepfakes.

    Sollte es zu einem Anstieg von Verletzungen dieser Rechte durch Deepfakes kommen, könnte ein Verbot der Herstellung von Deepfakes in Betracht gezogen werden. Ähnlich wurde bereits zuvor die Herstellung von Bildaufnahmen von Personen, beispielsweise im Fall von „Unfall-Gaffern“, unter Strafe gestellt (§ 201a StGB).

    Außerdem fragen wir uns, ob Deepfakes im Geschäftsleben als virtuelle Influencer oder als Ersatz für Schauspieler eingesetzt werden dürfen.

    Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
    • Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
    • Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
    • EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
    • Kapitel
      • 00:00:00 – Einführung in das Thema.
      • 00:04:00 – Anwendbarkeit der DSGVO auch bei Privatpersonen?
      • 00:10:30 – Wer ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich?
      • 00:22:00 – Gemeinsame Verantwortlichkeit und Haftung mit KI-Anbietern?
      • 00:28:00 – Wie kann KI rechtssicher eingesetzt werden?
      • 00:49:30 – Definition und Kennzeichnungspflichten von Deepfakes nach dem AI-Act.
      • 00:53:00 – Schutz der Rechte betroffener Personen bei Deepfakes.
      • 01:01:00 – Recht am eigenen Bild und Stimme bei Deepfakes von öffentlichen Personen.
      • 00:09:00 – Akzeptanz von Deepfakes bei Prominenten, StreamerInnen, YouTuberInnen oder InfluencerInnen.
      • 01:12:00 – Verbot von Herstellung von Deepfakes?
      • 01:17:45 – Postmortales Persönlichkeitsrecht und Nachbildung von SchauspielerInnen.
      • 01:22:00 – Einsatz von Deepfakes im Geschäftsleben.
      • 01:35:00 – Schutz von Geschäftsgeheimnissen, virtuelle Influencer und Wettbewerbsrecht.
      • 00:40:00 – Kennzeichnungspflichten für Deepfakes und Chatbots.
      • Erwähnte Folgen

        • Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113.
        • Wann gilt die DSGVO für Privatpersonen? – Rechtsbelehrung Folge 82.
        • Was dürfen Satire und Parodie? – Rechtsbelehrung Folge 21.
        • Der Beitrag Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2 – Rechtsbelehrung 114 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

          1 hr 45 min
        • Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113
          Ein neuer Podcast als RIECKVUMIISIS MECHIS oder nur eine Grafik, die von der KI-Software DALL·E 2 von unserem eigentlichen Logo abgeleitet wurde?

          KI-Assistenten und -Generatoren wie Chat-GPT und Dall-E von OpenAI werden immer mehr zu einem Teil unseres täglichen Lebens.

          Noch vor eineinhalb Jahren haben wir die rechtlichen Fragen rund um KI auf theoretischer Ebene diskutiert (#95). In dieser Folge hingegen können wir bereits auf unsere eigenen Erfahrungen mit KI im Rahmen unserer Arbeit und unseres Alltags zurückgreifen. Sei es beim Konzipieren von Podcast-Themen, beim Schreiben von E-Mails oder Artikeln und bei deren Illustration (wobei die KI-Illustration in dieser Folge noch die Grenzen der KI aufzeigt).

          Auch wenn die Qualität von KI-Ergebnissen weiter rasant zunehmen dürfte, stellen sich nicht nur Haftungsfragen, sondern u.a. auch viele andere rechtliche Fragen, z.B. zu Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Verbraucher- oder Arbeitsrechten.

          In dieser Folge möchten wir mit dem Urheberrecht bzw. den Urheberrechten beginnen, deren Verletzung bereits in ersten Klagen gegen KI-Anbieter angeprangert wird.

          Wir diskutieren unter anderem, ob KI-generierte Werke oder Inputs von „Prompt Engineers“ urheberrechtlich geschützt sind, sie ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen und wie man sich gegen Data-Mining schützen kann. Ebenso sprechen wir darüber, ob der Einsatz von KI im Rahmen der Erfüllung von Aufträgen oder Arbeitsaufgaben zu einem Vertragsbruch führt.

          In den nächsten Folgen wollen wir weitere Themen behandeln, wie z.B. Deepfakes oder Haftungsfragen. Wie immer freuen wir uns auf Eure Anregungen, Fragen und Ideen. Das Gleiche gilt für diese Folge, und wenn Sie Kommentare, Ergänzungen oder Fragen haben, werden wir sie gerne in die nächsten Folgen aufnehmen.

          Viel Vergnügen beim Zuhören und wir freuen uns auf Eure Kommentare.

          Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
          • Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
          • Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
          • EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
          • Kapitel
            • 00:00:00 – Worüber sprechen wir? Vorstellung von KI-Generatoren, wie z.B. Chat GPT, DALL-E oder Midjourney.
            • 00:05:00 – Vom Affen über den Menschen bis hin zu KI-Schöpfern – wessen Werke sind urheberrechtlich geschützt?
            • 00:17:00 – Bloß neue Abnahmemodelle dank KI?
            • 00:21:45 – Wer haftet für KI-Fehler?
            • 00:23:30 – Dürfen Arbeitnehmer und Freiberufler KI-Tools einsetzen?
            • 00:35:00 – KI-Werke als doppelte Schöpfung?
            • 00:41:30 – „Prompt Engineers“ und der urheberrechtliche Schutz von Prompts.
            • 00:59:00 – Ist Data Mining, d.h. das Trainieren von KI anhand von Büchern, Bildern und anderen Werken Dritter, ohne deren Erlaubnis erlaubt?
            • 01:06:00 – „Enteignung“ von Künstlern, Data Laundering und wie kann ich mich davor schützen?
            • 01:15:00 – Können die Nutzer von KI-Werken verklagt werden?
            • 01:19:00 – Ausblick auf Deep Fakes und KI-Haftung.
            • Der Beitrag Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

              1 hr 26 min
            • Alles, außer Recht – Zehn Jahre Rechtsbelehrung

              Rund 10 Jahre ist es nun her, dass der Jurist Thomas Schwenke und der Journalist Marcus Richter beschlossen ein Podcastexperiment zu wagen.

              Aus dem Experiment sind 100 Folgen „Rechtsbelehrung“ geworden. Ging es anfangs vor allem um Datenschutz, Online-Urheberrecht und andere Digitalthemen, wagten sich die Podcaster bald auch mit Gästen ins Straf-, Patent– oder das Weltraumrecht vor.

              Diese Vielfalt und die Tiefe der Themen hätten wir ohne unsere Gäste nie vermitteln können. Daher möchten wir uns bei unseren Gästinnen und Gästen aufs herzlichste bedanken und sind schon auf die nächsten Besuche gespannt!

              Natürlich wäre ein Podcast nichts ohne die Hörerinnen und Hörer, denen unser größter Dank gehört. Der Podcast ist für Euch und wir freuen uns nicht nur, dass Ihr so zahlreich zuhört, sondern auch über Eure Kommentare und Vorschläge für die nächsten Folgen.

              In dieser Jubiläumsfolge geht es aber ausnahmsweise nicht um das Recht. Ganz im Gegenteil, nutzen wir den Anlass über die Entstehung der Rechtsbelehrung zu sprechen und die uns von Euch gestellten Fragen zu beantworten. Alles außer Recht!

              Viel Vergnügen beim Zuhören und auf die nächsten 10 Jahre!

              Diese Episode gibt es mit Vor und Nachspann auf den Videokanälen von Herrn Richter: Angespielt.tv bei Twitch und bei YouTube

              Kapitel

              • 00:00:00 – Warum eine RBL ohne Recht?
              • 00:05:00 – Käsekuchen oder was anderes an Kuchen?
              • 00:09:00 – Was würde der Welt ohne die RBL fehlen.
              • 00:13:40 – „7 vs. wild“ oder habt Ihr vor den Podcast größer zu machen oder gar ins Fernsehen zu kommen?
              • 00:21:00 – Was gibt uns der Podcast persönlich?
              • 00:24:00 – Musstet Ihr schon einmal eine Folge abbrechen?
              • 00:26:00 – Wie sah Eure Technik damals auch und wie ist der Stand heute?
              • 00:32:00 – Wie seid Ihr zusammen gekommen (Link zum Blog-Beitrag mit Verweis auf die Trackbackfolge, die leider nicht mehr auffindbar ist)?
              • 00:38:00 – Erstes Foto (s. Bild unten).
              • 00:42:45 – Interne Zahlenvorgaben und aktuelle Zahlen (10-13k Abrufe pro Folge, am höchsten 150k der Folge zur DSGVO)
              • 00:45:00 – Hatten wir mal zwischendurch keine Lust mehr?
              • 00:49:00 – Habt Ihr Euch verändert und entwickelt Ihr Euch weiter?
              • 00:51:00 – Wie funktionieren Motivation und Dramaturgie (Beispiel unserer Redaktionspläne, Folge 104 oder Folge 109)?
              • 00:56:00 – Fahrrad oder Auto?
              • 00:58:40 – Wie sorgt Ihr für Eure Gesundheit und was macht Ihr in der Freizeit (Fertiggerichte = Tiefkühlgerichte).
              • 01:08:00 – Erfahrung in einem Floating-Tank.
              • 01:10:00 – Rechtsbelehrung live (und spontan).
              • 01:11:00 – Was habt selbst aus der Rechtsbelehrung gelernt?
              • 01:15:00 – Seid Ihr politisch aktiv?
              • Die älteste Aufnahme der Podcast-Hosts aus dem Jahr 2012.

                Der Beitrag Alles, außer Recht – Zehn Jahre Rechtsbelehrung erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                32 min
              • Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112

                Mit dieser Episode möchten wir den Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen einen Überblick der für sie geltenden Rechte und Pflichten geben und zu ihrer Rechtssicherheit beitragen.

                Dabei blicken wir auch auf die Zukunft, wenn ab Februar 2024 einige nationalen Regeln für soziale Netzwerke (insbesondere das NetzDG) durch den europäischen Digital Service Act (DSA) ersetzt werden. Das Gesetz bringt neue Moderations-, Melde- und Begründungspflichten mit sich. Ob und inwieweit diese Vorgaben auch Betreiber*innen von Mastodon-Instanzen erfassen, ist bisher noch offen. Wir versuchen uns an einer Einschätzung.

                Als Ergebnis dieser Folgen mussten wir insgesamt feststellen, dass die geltenden Gesetze leider eher nicht für nicht-kommerzielle, dezentrale soziale Netzwerke gemacht wurden. Was jedoch nicht heißt, dass sie dem Betrieb von Mastodon-Instanzen kategorisch entgegenstehen.

                Als Gast begrüßen wir Dr. Malte Engeler, der nicht nur Jurist, sondern auch selbst Betreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Da auch Herr Richter mit podcasts.social eine Mastodon-Instanz betreibt, ist dafür gesorgt, dass diese Folge einen hohen praktischen Bezug aufweist.

                Als Gast begrüßen wird Dr. Malte Engeler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, zuvor als stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein und derzeit im Rahmen einer Abordnung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz tätig. Twitter, Mastodon, Web.

                Wir danken Dr. Engeler für den Besuch sowie die großartigen Unterstützung und wünschen Euch allen viel Vergnügen beim Zuhören!

                P.S. Die Mastodon-Profile der Podcaster – Malte Engeler / Marcus Richter / Thomas Schwenke / Rechtsbelehrung.

                Hinweis: Diese Episode beinhaltet keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Hinweise und Rechtsansichten der Teilnehmer.

                Kapitel
                • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Malte Engeler.
                • 00:05:00 – Darf die Mastodon-Software von allen genutzt werden (Copyleft und Beibehaltung von Lizenzen und offenem Quellcode)?
                • 00:11:00 – Kurze Einführung zu Mastodon und zum Fediverse.
                • 00:16:00 – Impressumspflicht bei Mastodon?
                • 00:26:00 – DSGVO, Datenschutzerklärung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitungsvertrag.
                • 00:43:45 – Zutrittsbeschränkungen, AGG und Hausrechtsvorteile bei dezentralen Netzwerken.
                • 01:07:00 – Nutzungsbedingungen, Inhaltsbeschränkungen und nachträgliche Änderungen.
                • 01:18:00 – Wird mit den Nutzenden ein Vertrag samt Leistungspflichten und Haftungsfolgen abgeschlossen?
                • 01:26:00 – Kommt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Anwendung?
                • 01:30:00 – Haftung für rechtswidrige Inhalte der eigenen und instanzfremden Nutzer.
                • 01:40:00 – Anwendbarkeit des Digital Services Act (DSA) und seiner Ausnahmen auf Mastodon-Instanzen.
                • 01:56:00 – Besteht ein Risiko für Unternehmen, die Mastodon nebenbei betreiben?
                • 02:03:00 – Welche Pflichten und Bußgelder bringt der DSA mit sich?
                • 02:16:45 – Steuerpflichten und Besteuerung von „Spenden“.
                • 02:20:00 – Schützt die Gründung von Vereinen, UGs und GmbH vor Haftung?
                • 02:26:00 – Als Erwähnung: UrhDAG / Interpersonelle Kommunikationsdienste / Digitales Verbraucherrecht.
                • Links zu weiteren Quellen
                  • „Zwischen Katzen-GIFs, politischem Diskurs und gelebter Utopie – Rechtliche Fragen rund ums Fediverse„, Rebecca Sieber, Tagungsband der Telemedicus Sommerkonferenz 2022, S. 141 bis 155.
                  • „Mastodon statt Twitter? Was Musk-Flüchtige in dem alternativen Sozialen Medium erwartet“ Einführung in Mastodon von Eva Wolfangel bei RiffReporter.
                  • „Über das Betreiben einer Mastodon-Instanz“ von rixx.
                  • „Virtuelles“ Hausrecht – Rechtsbelehrung Folge 59 (Jura-Podcast).
                  • AGB – Rechtsbelehrung Folge 62 (Jura-Podcast).
                  • Impressum – Das große Update – Rechtsbelehrung 94.
                  • Der Beitrag Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                    2 hr 30 min
                  • Kunst, Kleber und Sitzblockaden – Rechtsbelehrung 111

                    Kaum etwas polarisiert derzeit mehr als Aktionen der Klimaaktivisten, die sich in Museen oder auf Straßen festkleben. Während manch ein Politiker Klimaaktivisten mit Terroristen gleich setzt, finden diese, dass die Klimakrise ihr Handeln rechtfertigt.

                    Wie immer nähern wir uns in der Rechtsbelehrung den heiß umstrittenen Sachverhalten aus juristischer Perspektive und haben daher die Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht Alexandra Braun eingeladen. Gemeinsam prüfen wir die Straftatbestände des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung, Nötigung sowie Totschlags und stellen fest, dass deren Vorliegen gar nicht so eindeutig ist.

                    Ebenso schauen wir uns an, ob eine Klimakrise tatsächlich ein Recht zu Protestaktionen begründet oder es sich um klassischen zivilen Ungehorsam handelt, bei dem Straftaten aus Gewissensgründen in Kauf genommen werden.

                    Die Strafverteidigerin Alexandra Braun ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht (Website, Twitter und Mastodon)

                    Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass jede/r von uns eigene Rechtsansichten vertritt und andere Meinungen durchaus vertretbar sind. Was jedoch am Ende der Folge klar werden dürfte, dass die Rechtslage keineswegs so klar ist, wie es von manchen PolitikerInnen, JournalistInnen, aber auch KlimaaktivistInnen behauptet wird.

                    Wir bedanken uns bei Alexandra herzlichst für Ihren Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!

                    P.S. Zum Jahresabschluss wird es wieder eine Folge Obiter-Dictum geben, in der wir in weihnachtlicher Runde Eure Fragen beantworten werden (die auch unrechtlich und privat sein können). Wir freuen uns über Eure Einreichungen, entweder via Kontaktformular, per E-Mail an [email protected] via Twitter oder Mastodon.

                    Kapitel
                    • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin.
                    • 00:04:00 – Hausfriedensbruch durch Klimaproteste im Museum .
                    • 00:14:00 – Sachbeschädigung an Gemälden durch Bewerfen mit Lebensmitteln.
                    • 00:24:00 – Berechnung von Geldstrafen und Grenze zur Vorbestrafung.
                    • 00:30:00 – Sind die Klimaaktivisten durch die Klimakrise als Notwehr- oder Notstandsgrund gerechtfertigt, bzw. entschuldigt?
                    • 00:49:00 – Begehen Personen, die sich auf den Asphalt kleben, eine verwerfliche Nötigung oder aufgrund eines klimaschädlichen Verhaltens von den Reisende hinzunehmen?
                    • 01:18:00 – Darf man die Klimaaktivisten von der Straße zerren oder sonst tätlich angreifen?
                    • 01:23:00 – Liegt Körperverletzung oder ein Totschlag vor, wenn Ambulanzen aufgehalten werden und Personen zu Schaden kommen?
                    • 01:34:00 – Verstößt vorsorgliches Wegsperren von Klimaaktivisten für mehrere Wochen gegen die Versammlungsfreiheit?
                    Erwähnte Urteile Und Folgen
                    • BVerfG, 07.03.2011 – 1 BvR 388/05 – Sog. „Zweite-Reihe-Rechtsprechung“ zur Nötigung und Einstufung von Sitzblockaden als friedliche Versammlung.
                    • BVerfG, 14.05.1985 – 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 – Sog. „Brokdorf-Entscheidung“, in der sich das BVerfG erstmalig und eingehend mit der Versammlungsfreiheit befasste.
                    • Hausdurchsuchung – Wenn die Polizei morgens klingelt – Rechtsbelehrung 98.
                    • Verschärfung des Polizeirechts – Rechtsbelehrung Folge #67 mit Katharina Nocun.

                    Der Beitrag Kunst, Kleber und Sitzblockaden – Rechtsbelehrung 111 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                    1 hr 45 min
                  • Drohszenario Insolvenz – Rechtsbelehrung 110

                    Wann bin ich insolvent? Eine Frage, die sich weder Unternehmen noch Verbraucher gerne stellen. Geht sie doch stets mit gravierende wirtschaftlichen Problemen einher.

                    Allerdings kann die Nichtbeachtung dieser sog. „Insolvenzreife“ zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Sie kann mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden (z.B. bei Insolvenzverschleppung durch Geschäftsführer oder dem Straftatbestand des Bankrotts, der auch Privatpersonen umfasst und maximal eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen kann).

                    Aber auch umgekehrt müssen Kunden oder Geschäftspartner von insolventen Unternehmen wissen, wie sie agieren müssen. Denn von ihren nächsten Schritten hängt es ab, ob und wie sie zumindest noch einen Teil ihrer Forderungen erhalten.

                    Aufgrund dieser Bedeutung des Insolvenzrechts, möchten wir heute dessen Grundlagen vorstellen. Dazu freuen wir uns mit der Rechtsanwältin Judith Schmid, eine Expertin im Insolvenzrecht als Gästin begrüßen zu können. Dank ihrer anschaulichen Erläuterungen erfahren wir, wann eine Insolvenz droht, welche Ziele sowie Folgen sie hat und wie sie wieder endet.

                    Als Gästin begrüßen wir Judith Schmid, die als Rechtsanwältin und Counsel bei Dentons Unternehmen in Bereichen des Insolvenzrechtes, insbesondere bei insolvenzrechtlichen und außergerichtlichen Restrukturierungen sowie Transaktionen in wirtschaftlichen Krisenfällen sowie JuristInnen im Insolvenzrecht schult (LinkedIn).

                    Wir bedanken uns herzlich für den Besuch, wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen und über Kommentare und positive Bewertungen.

                    Kapitel
                    • 00:00:00 – Vorstellung unserer Gästin und des Insolvenzrechts.
                    • 00:13:00 – Wie weit im Voraus müssen Unternehmen planen?
                    • 00:17:00 – Welche Motivation besteht für eine Insolvenzverschleppung?
                    • 00:23:00 – Ablauf eines Insolvenzverfahrens vom Antrag, über die Bestellung eines Insolvenzverwalters und Verteilung der Insolvenzmasse oder Unternehmenssanierung bis zu dessen Abschluss.
                    • 00:29:30 – Was sind die Ziele der Insolvenzordnung?
                    • 00:35:00 – Bestellung von Insolvenzverwaltern und -verwalterinnen.
                    • 00:40:30 – Verteilung der Insolvenzmasse.
                    • 00:48:00 – Rückgabe von Geschenke an die Familie und andere Fälle die Anfechtung von Geschäften oder Vermögensverfügungen durch den Insolvenzverwalter.
                    • 00:57:00 – Insolvenzplan und Unternehmenssanierung,
                    • 01:14:00 – Die Privatinsolvenz von Verbrauchern und Selbständigen.

                    Der Beitrag Drohszenario Insolvenz – Rechtsbelehrung 110 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                    1 hr 30 min
                  • DSGVO-Auskunftsrecht – Foltermittel oder Menschenrecht? – Rechtsbelehrung 109

                    Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten […]

                    Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)

                    Ob Arbeitgeber, Webseitenbetreiber, Schulen oder die SCHUFA – alle Unternehmen, Organisationen und nicht rein privat handelnde Personen müssen ihrer Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO nachkommen.

                    Den Auskunftswünschen nachzukommen kann indes sehr aufwendig werden, z.B. wenn Webseitenbetreiber Kopien von Log- und Google-Analytics-Daten oder Unternehmen alle mitarbeiterbezogene Daten bereitstellen sollen. Nicht umsonst wird das Auskunftsrecht von Unternehmen häufig mit einem Folterinstrument verglichen (s. Framstags freundlichem Folterfragebogen in seinen Variationen).

                    Auf der anderen Seite ist das einleitend zitierte Auskunftsrecht ein in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankertes Menschenrecht, das jedermann zusteht.

                    Dieses Spannungsfeld zwischen geringen Auskunftshürden und hohen Auskunftspflichten bietet nicht nur viel Raum für juristische Diskussionen, sondern kann ernsthafte Folgen für die Praxis haben. Z.B., wenn ein Mitarbeiter die Kopie aller E-Mails mit seinen personenbezogenen Daten fordert oder der Fahrer eines „Connected Car“ alle Daten zu seinem Fahrzeug und dessen Bewegung.

                    Angesichts der vielen Fragen haben wir uns daher ganz besonders über den Besuch von Philipp Quiel gefreut, der uns die Voraussetzungen und Grenzen des Auskunftsrechts anschaulich und verständlich erläutert.

                    Philipp Quiel, LL.M. (Europäisches Wirtschaftsrecht) ist Counsel bei Piltz Legal mit Fachbereichen Datenschutz und IT-Recht, Schriftleiter bei der Fachzeitschrift „Datenschutz-Berater„ und Dozent für Datenschutzrecht an der Fachhochschule Westküste.
                    Website, Twitter: @philippquiel, LinkedIn

                    Wir bedanken uns herzlich bei Philipp für den Besuch und wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören.

                    Kapitel
                    • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Philipp Quiel.
                    • 00:04:00 – Dateneigentum und wer bestimmt über die „eigenen“ Daten?
                    • 00:10:00 – Darf man der Auskunft mit der Löschung zuvorkommen?
                    • 00:12:40 – Zusammenspiel der Datenschutzhinweise mit dem Auskunftsrecht.
                    • 00:17:00 – An wen darf eine Auskunft gerichtet werden, z.B. an Polizei, Vermieter, Nachbar, SCHUFA?
                    • 00:25:00 – Wer darf Auskunftsersuchen stellen, auch Kinder und alle Menschen weltweit?
                    • 00:31:00 – Wie stellt man eine Auskunft?
                    • 00:33:00 – Welche Zeiträume werden vom Auskunftsrecht erfasst?
                    • 00:35:45 – Wie kann die Identität der Auskunftssteller sichergestellt werden?
                    • 00:41:00 – Was darf eine Auskunft kosten?
                    • 00:45:00 – Müssen Auskunftsanfragen aus dem Ausland beantwortet werden?
                    • 00:49:30 – Innerhalb welcher Fristen muss ein Auskunftsersuchen beantwortet werden?
                    • 00:52:00 – In welchem Umfang müssen Webseitenbetreiber Auskunftsanfragen der Webseitenbesucher beantworten, z.B. im Hinblick auf Google Analytics?
                    • 01:00:00 – In welcher Form müssen die Auskunft erteilt und die Kopie der Daten zur Verfügung gestellt werden?
                    • 01:11:30 – Auskunftsansprüche im Arbeitsverhältnis und zur Gewinnung von Beweisen in Zivilverfahren.
                    • 01:14:00 – Recht zur Einschränkung des Auskunftsrechts durch Vertraulichkeitsinteressen anderer Personen (z.B. von Whistleblowern).
                    • 01:17:30 – Welche Bußgelder und Schadenersatz drohen, wenn die Auskunft nicht oder nicht fristgerecht gestellt wurde.
                    • 01:19:00 – Wann sind Auskunftsanfragen missbräuchlich?
                    • 01:21:30 – Beantwortung von Auskunftsanfragen in einem abgestuften Verfahren.

                    Der Beitrag DSGVO-Auskunftsrecht – Foltermittel oder Menschenrecht? – Rechtsbelehrung 109 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                    1 hr 25 min
                  • TikTok, Google Fonts, Moral und Berufsklischees – Obiter Dictum 8

                    In unserem freien Format merken wir zunächst, dass unser 10-jähriges Jubiläum vor der Tür steht, wir aber noch nichts geplant haben (Vorschläge sind in den Kommentaren oder per Kontaktformular willkommen).

                    Daher widmen wir uns lieber den Datenschutzvorwürfen gegenüber TikTok, erörtern den Begriff des „Grundsatzurteils“ und sprechen über die Abmahnungen wegen Google Fonts.

                    Anschließend folgt der Kommentare-kommentier-Block, gefolgt von den Antworten auf Eure Fragen. Wir beantworten, ob die Rechtsbelehrung uns im Berufsleben hilft und welche Berufsklischees wir erfüllen.

                    Viel Vergnügen beim Zuhören und neue Fragen sind auf den o.g. Wegen ebenfalls herzlichst willkommen.

                    Kapitel
                    • 00:06:30 – TikTok kennt uns besser, aber anscheinend noch nicht gut genug.
                    • 00:19:30 – Was ist unter Grundsatzurteilen und Präzedenzfällen zu verstehen?
                    • 00:29:50 – Themenplanung, Filmaufnahmen von Polizisten und Vorteile von Gedächtnisprotokollen.
                    • 00:37:00 – Abmahnungen wegen Google Fonts, US-Datentransfers und das Wirken der Datenschutzaufsicht über die Nutzer.
                    • 00:45:00 – Kommentar-Feedback (Werbemailings, Updatepflicht, Airtagversagen, Privates Tracking, Konservierungsstoffrechtsprosa und Cookie-Walls ).
                    • 01:14:20 – Fragerunde: Wirkt sich die Rechtsbelehrung positiv auf unser Berufsleben aus und welche Berufsklischees erfüllen wir?

                    Links zur Folge

                    • Erste OLG-Entscheidung: Wann Filmauf­nahmen von Poli­zei­ein­sätzen strafbar sind – LTO.de.
                    • Alle Beweise und Gegenmaßnahmen Google Fonts Abmahnungen – von RA Peter Harlander Harlander.
                    • Erste Hilfe bei Abmahnungen wegen Google Fonts – von Kremer Rechtsanwälte.
                    • AIRGUARD IM TEST : Die beste Android-App gegen Airtag-Stalking – Golem.

                    Der Beitrag TikTok, Google Fonts, Moral und Berufsklischees – Obiter Dictum 8 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                    1 hr 34 min
                  • Greenwashing – Rechtsbelehrung 108

                    „Greenwashing“ bezeichnet den Versuch von Organisationen, durch Kommunikation, Marketing und Einzelmaßnahmen ein „grünes Image“ zu erlangen. So lautet die Definition des Greenwashings durch unseren Gast Sebastian Laoutoumai LL.M., der als Rechtsanwalt Unternehmen, bei der Nutzung sog. „Green Claims“ berät.

                    Unser Gast ist Sebastian Laoutoumai, LL.M. der als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei Löffel Abrar in den Bereichen Werbung, Influencer, Marketing, Datenschutz, Medienrecht und Urheberrecht berät (Website, Twitter, LinkedIn)

                    Die Anzahl der Green Claims ist groß und dazu gehören neben Umweltsiegeln viele Begriffe, wie z.B.

                    • klimaneutral,
                    • nachhaltig,
                    • grün,
                    • bio,
                    • fair,
                    • emissionsfrei,
                    • schadstofffrei oder
                    • recycelt.

                    Das Gesetz gibt (noch) nicht vor, welche Anforderungen von Unternehmen erfüllt müssen, um diese Begriffe nutzen zu dürfen. Stattdessen legen Gerichte in einer zunehmenden Zahl an Urteilen und Entscheidungen fest, ob, in welchem Kontext oder mit welchen Zusatzhinweisen Green Claims verwendet werden dürfen.

                    Bei Verstößen gegen die Transparenz- und Informationspflichten drohen den Unternehmen dabei Abmahnungen seitens der Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsschützer als auch Gewährleistungs- sowie neuerdings Schadensersatzansprüche der Verbraucher.

                    In der Zukunft plant die EU im Rahmen des sog. „Green Deals“ zudem weitere Gesetze, Richtlinien und Maßnahmen, die dem Greenwashing Einhalt und den Umweltschutz fördern sollen. Wie diese Regelungen dann tatsächlich ausfallen, müssen wir abwarten. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass in der EU Erdgas und Atomkraft künftig auch als nachhaltig gelten sollen.

                    Viel Vergnügen beim Zuhören, wie das Recht dem Greenwashing entgegentritt (oder sich zumindest darum bemüht).

                    P.S. Die vielzitierte Brötchentüte:

                    Kapitel
                    • 00:00:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas Greenwashing sowie dessen rechtlicher Relevanz.
                    • 00:08:30 – Folgen unerlaubten Greenwashings und Rechte der Verbraucher auf Gewährleistung sowie Schadensersatz.
                    • 00:00:00 – Begrifflichkeiten und Nachhaltigkeitssiegel.
                    • 00:00:00 – Beispiele und Urteile (z.B. Weglassen des Netzteils als „Umweltschutzmaßnahme“ von Apple, „klimaneutrale“ Müllbeutel oder „emissionsfreie“ Teslafahrzeuge) .
                    • 00:40:00 – Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
                    • 00:48:00 – Reklamehafte Übertreibung.
                    • 00:52:00 – Green Deal der EU und künftige Entwicklung des Umweltschutzes auf Rechtsbasis.
                    Weiterführende Links
                    • Die (Un-) Zulässigkeit von sog. Green Claims und Greenwashing von Sebastian Laoutoumai (Mit Checkliste für zulässige Green Claims).
                    • Landgericht Kleve sieht kein Greenwashing bei der Werbung mit „klimaneutral“ von Sebastian Laoutoumai.
                    • LG Kiel, 02.07.2021 – 14 HK O 99/20 “klimaneutrale” Müllbeutel, aber Begriff “klimaneutrale” zu nah am Logo.
                    • OLG Stuttgart, 25.10.2018 – 2 U 48/18 – Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Plastikflasche mit der Bezeichnung „Ocean bottle“ mit der Aussage 50% aus „Plastikmüll aus dem Meer“.
                    • LG Düsseldorf, 19.07.2013 – 38 O 123/12 U  Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung mit „klimaneutralen Kerzen“ – Tats. nicht klimaneutral produziert, aber CO2-Zertifikate erworben – “CO2-Zertifikate sind kein gleichwertiger Umweltschutz”.
                    • vzbv verklagt Tesla – bei vzbv.de.

                    Der Beitrag Greenwashing – Rechtsbelehrung 108 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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