Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

By Marcus Richter & Thomas SchwenkeBusinessEducationHow To
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Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft episodes

  • Micky Maus‘ Abenteuer im Urheberland

    Gemeinsam mit unserem Gast, dem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks, begeben wir uns auf das Abenteuer, oder noch besser gesagt, in den Irrgarten des internationalen Urheberrechts.

    Anlass ist das Copyright, das Anfang des Jahres 2024 für den Film „Steamboat Willie“, den ersten Film mit Mickey Maus, ausgelaufen ist. In den Medien las man dazu zum einen, dass Mickey Maus nun vom Copyright befreit ist, zum anderen aber auch, dass das nicht für alle Mickey-Maus-Versionen zutrifft und in Deutschland eh nicht gilt.

    Dieses schutzrechtliche Durcheinander nahmen wir uns zum Anlass, es nicht nur zu entknoten, sondern euch darüber aufzuklären, wann die Nutzung fremder Werke erlaubt und wann sie verboten ist.

    Zu Gast begrüßen wir Stephan Dirks, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht in Hamburg, umtriebig in Netz (Website & Blog, LinkedIn) und auf Papier (Kommentar Schadenrecht).

    Dabei kommen wir auch zu der Frage, ob angesichts der Entwicklung im Bereich der „Künstlichen Intelligenz“ das Urheberrecht in der heutigen Konstellation noch sinnvoll ist und ob Werke oder die Gemeinfreiheit nicht erst nach 70 Jahren, sondern vielleicht schon viel eher gemeinfrei werden sollten. Was denkt ihr? Wie viele Jahre gebt ihr dem Urheberrecht in der heutigen Form?

    Wir bedanken uns bei Stephan für seine spannenden und unterhaltsamen Ausführungen und wünschen euch viel Spaß beim Hören!

    Zeitmarken
    • 00:00:00 – Vorstellung des Gastes und Einführung in das Thema
    • 00:10:00 – Schöpfungshöhe: Was genau schützt das Urheberrecht und welche Aspekte von Mickey Mouse sind geschützt?
    • 00:25:00 – Identifizierung des Urhebers: Wer gilt als Urheber eines geschützten Werks?
    • 00:35:00 – Besonderheiten bei Auftragsarbeiten im US-Recht
    • 00:38:00 – Die Kunst der Abwandlung: Wie stark muss ein Originalwerk verändert werden, um keinen Urheberrechtsverstoß zu begehen?
    • 00:46:00 – Urheberrechtsfristen: Nach welcher Zeit werden Werke gemeinfrei und was bedeutet „Public Domain“ genau?
    • 00:51:00 – Die „Flucht ins Markenrecht“: Wie Mickey Mouse auch als Marke Schutz findet.
    • 00:57:00 – Internationales Urheberrecht: Welches nationale Recht und welche Urheberrechtsfristen sind ausschlaggebend?
    • 01:10:00 – Schutz von Werktiteln: Wie werden Namen und Titel urheberrechtlich geschützter Werke, wie z.B. „Steamboat Willie“ oder „Mickey Mouse“, geschützt?
    • 01:20:00 – Die Zukunft des Urheberrechts: Ist mit einer Verlängerung der Urheberrechtsdauer zu rechnen, oder weist die Entwicklung der KI in die entgegengesetzte Richtung?
    • Vorhergehende Folgen mit Stephan Dirks
      • Jurafunk, Rechtsirrtümer und der verschwundene Glühweinbecher – Rechtsbelehrung Folge 49 (Jura-Podcast).
      • Weihnachten mit Juristen – Rechtsbelehrung Folge #71.
      • Links zur Folge
        • „Steamboat Willie“ auf YouTube.
        • „Plagiat statt Parodie“ – Rechts­st­reit um Asterix“ bei LTO.
        • Der Beitrag Micky Maus‘ Abenteuer im Urheberland erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

          1 hr 37 min
        • Jugendsünden – Obiter Dictum 11

          In unserem freien Format sprechen wir zum einen über (potentiell) strafrechtlich relevante Jugendsünden aus der Vergangenheit eurer Podcast-Hosts. Wenn Ihr übrigens mehr über uns erfahren möchtet, könnt Ihr das in diesen Video-Interviews:

          • Videointerview mit Marcus Richter.
          • Videointerview mit Thomas Schwenke.
          • Des Weiteren erläutern wir das Bezahlmodell von Meta, die Zulässigkeit der Anti-Adblocker-Maßnahmen von YouTube und Ihr könnt der einzigartigen Konstellation, bei der sich ein Meta- und ein YouTube-Premium-Abonnent in einem Podcast treffen, beiwohnen.

            Wir möchten abschließend bei unseren Hörerinnen und Hörern bedanken und wünschen euch entspannte Feiertage und ein großartiges Jahr 2024!

            Apropos Weihnachten: Den erwähnten Podcast „Indiefresse“ von Richter könnt Ihr hier abonnieren und bei Steady unterstützen! Dankeschön!

            Zeitmarken
            • 00:00:00 – Begrüßung, Schlittenfahren, Wombats und Unterbodenbeleuchtung für Aktenschränke.
            • 00:13:00 – Videointerviews mit den Hosts der Rechtsbelehrung mth-training.
            • 00:15:00 – Werbung für den besten Gaming-Podcast „Indiefresse“ von Marcus Richter und Denis Kogel.
            • 00:18:00 – Aufruf zu mehr Podcast-Liebe.
            • 00:23:00 – „Einwilligung oder Geld“ – das neue „freiwillige“ Bezahlmodell von Meta.
            • 00:33:00 – Verstößt der Adblocker-Blocker von YouTube gegen das Gesetz?
            • 00:36:45 – Jugendsünden: Hacking, Datenhehlerei, Ausspähen von Daten und die Strafbarkeitsverjährung bei Cybercrime.
            • 00:45:00 – Ausspähen von Daten als Wette.
            • 00:52:00 – Digitale Zutrittsverbote im Bundeswaldgesetz?
            • 00:58:00 – Klimagewissen als Kündigungsgrund?
            • Der Beitrag Jugendsünden – Obiter Dictum 11 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

              1 hr 12 min
            • Data Act: Revolution in der Datenwelt? – Rechtsbelehrung 121

              Der „Data Act“ (Deutsch: „Datengesetz“) ist der zentrale Bestandteil der digitalen Datenstrategie der Europäischen Union.

              Ihr Zweck ist es, den digitalen Wandel voranzutreiben und die digitale Wirtschaft zu stärken, indem Daten für Nutzer, Unternehmen oder öffentliche Stellen verfügbar gemacht werden.

              Recht auf Echtzeitzugriff auf Daten und Cloudswitching

              Gemäß den neuen Regelungen sollen Nutzer in Echtzeit auf ihre Daten zugreifen können, die bei der Nutzung vernetzter Produkte entstehen. Diese Daten entstehen beispielsweise bei der Nutzung von Smartphones, vernetzten Fahrzeugen, Smarthome-Applikationen usw.

              Nutzer sollen in der Lage sein, diese Daten auch anderen Unternehmen bereitzustellen, um so z.B. einfacher einen Anbieterwechsel vornehmen zu können.

              Gleiches gilt für bei Clouddiensten gespeicherte Daten. Diese sollen auf Grundlage des Data Acts ebenfalls einfach zu anderen Anbietern transferiert werden können (sog. „Cloud-Switching“).

              Recht von Unternehmen auf fremde Nutzerdaten

              Für den Datenfluss sind jedoch nicht nur die Nutzer verantwortlich. Auch Unternehmen können andere Unternehmen zur Bereitstellung dieser Nutzungsdaten vernetzter Geräte auffordern. Allerdings dürfen nur nicht-personenbezogene Daten bereitgestellt werden.

              Auswirkungen des Data Acts auf die Datenverfügbarkeit

              Der Data Act zielt darauf ab, umfassende Änderungen bei der Verfügbarkeit der Daten zu bewirken. Vor allem große Daten-Monopolisten wie Meta oder Google, die als sog. „Gatekeeper“ fungieren (s. dazu unsere Folge „Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten“ ), sind von diesen Änderungen betroffen. Sie müssen Daten bereitstellen, dürfen diese jedoch nicht für eigene Zwecke anfragen.

              Auch Hersteller smarter Produkte wie Apple, Bosch oder Samsung müssen die bisher selbst genutzten Daten ihrer Geräte Dritten zur Verfügung stellen.

              Datenschutz und der Data Act

              Die Pflicht, Nutzungsdaten bereitzustellen, steht zudem im Konflikt mit den Datenschutzvorgaben der DSGVO. Dateninhaber, werden sich so zwischen den Herausgabepflichten des Data Acts und den Herausgabeverbot der DSGVO finden.

              Der Data Act bietet jedoch keine Lösung für diesen Konflikt, sondern verweist lediglich darauf, dass die DSGVO eingehalten werden muss.

              Herausforderungen und Ausblick

              Die Frage, wie der Datenschutz umgesetzt werden soll, ist nur eine der Herausforderungen, die der Data Act mit sich bringt.

              Um alle relevanten Fragen des Data Acts zu beleuchten und zu erläutern, welche Änderungen auf uns zukommen, haben wir daher Dr. Kristina Schreiber, eine Expertin für das Recht der Daten und der digitalen Regulierung, eingeladen.


              Als Gästin begrüßen wir Dr. Kristina Schreiber, Rechtsanwältin für Digitalisierung und Regulierung, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei „Loschelder Rechtsanwälte“, Herausgeberin und Co-Autorin des Werkes “Digitale Angebote – Neuer Rechtsrahmen für ihre Entwicklung von der Idee bis zum Vertrieb”, das im Januar 2022 im im C.H.Beck Verlag erschienen ist, eines Einführungsbandes zum Data Governance Act, der Ende 2022 im Nomos-Verlag erschienen ist und Autorin im Blog „Digitalisierung & Recht„.(Webseite mit Anwaltsprofil, LinkedIn).

              Dr. Kristina Schreiber war bei uns bereits in der Folge „„Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht“ zu Gast.

              Wir bedanken uns bei Kristina für den Besuch und die sehr verständlichen und anschaulichen Erläuterungen zu den bevorstehenden gesetzlichen Veränderungen und auch Punkten, die bisher unklar sind.

              Wir wünschen euch viel Vergnügen beim Hören und freuen uns, wenn ihr unseren Podcast empfehlt oder auf den Plattformen eurer Wahl positiv bewertet!

              Zeitmarken

              • 00:00:00 – Einführung ins Thema und Vorstellung unserer Gästin.
              • 00:05:30 – Besteht ein „Eigentum an Daten“ und wem stehen die Rechte an Daten zu?
              • 00:11:00 – Was ist das Ziel des Gesetzgebers, was soll mit dem Data Act erreicht werden?
              • 00:12:00 – Welche Daten sind Gegenstand des Data Act?
              • 00:20:00 – Wie werden Geschäftsgeheimnisse geschützt?
              • 00:23:00 – Wie werden Nutzer über die Datenweitergabe informiert, welche Rechte stehen ihnen nach dem Data Act zu?
              • 00:28:00 – Wie vertragen sich die Rechte nach dem Data Act mit den Pflichten zum Schutz der Nutzer nach der DSGVO?
              • 00:32:00 – Ausnahmen für Klein- und Kleinstunternehmen und gibt es Schlupflöcher, um den Data Act auszuweichen?
              • 00:35:00 – Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wenn die Daten nicht, nicht in Echtzeit oder nicht lesbar vom Hersteller bereitgestellt werden?
              • 00:39:30 – Was darf für die Bereitstellung der Daten verlangt werden und dürfen sie von Wettbewerbern verwendet werden?
              • 00:45:30 – Wie werden die Verstöße gegen den Data Act geahndet, wie hoch sind die Strafen? 00:54:00 – Wann tritt der Data Act in Kraft und ab wann gilt er?
              • 00:55:00 – Können Unternehmen auf die Datenerhebung verzichten oder müssen sie gar Daten „auf Vorrat“ speichern?
              • 00:56:30 – Welche Funktion hat der Data Governance Act, was sind Datenplattformen und wie funktionieren „Datenspenden“?
              • 01:02:00 – Gibt es ein Recht auf Zugang von Daten für und bei Behörden?
              • 01:05:40 – Kommen noch mehr digitale und Datenregelungen auf uns zu?
              • 01:08:00 – Cloudswitching und faire Verbraucherklauseln.
              • Der Beitrag Data Act: Revolution in der Datenwelt? – Rechtsbelehrung 121 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                1 hr 18 min
              • Sexroboter, Ethik, Moral und Recht – Rechtsbelehrung 120

                In der heutigen Episode tauchen wir in die Welt der Sexroboter ein, ein Gebiet, das durch Innovationen in KI und Robotik zunehmend an Bedeutung gewinnt.

                Wir freuen uns, zu diesem Thema Iris Phan, eine Expertin auf dem Gebiet der Sexroboter, begrüßen zu dürfen. Mit einem Hintergrund in Recht und Philosophie forscht Iris zu den ethischen und rechtlichen Dimensionen von Sexrobotern und führt uns durch die vielschichtigen Aspekte dieses Themas.

                Iris Phan ist Volljuristin der Stabsstelle IT Recht, Lehrbeauftragte für Roboterethik am Institut für Philosophie der Leibniz Universität Hannover, promoviert und forscht im Bereich zur Künstlichen Intelligenz aus rechtlicher und ethischer Sicht am Beispiel des Sexroboters und Mitbegründerin der Datenschutztagung Privacy Ring (Webseite, LinkedIn, X, Instagram)

                Gemeinsam erörtern wir, was die ethischen und rechtlichen Fragestellungen bei Sexrobotern so einzigartig macht. Wir diskutieren, was genau unter dem Begriff „Sexroboter“ zu verstehen ist und ob es spezielle gesetzliche Regelungen für sie geben sollte. Sind die aktuellen Gesetze, beispielsweise in Bezug auf Gewährleistung, Produktsicherheit, Jugendschutz oder das strafrechtliche Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, ausreichend?

                Ein besonders sensibles Thema ist die Nachbildung real existierender Personen in Form von Sexrobotern und deren mögliche Verwendung in pornografischen Filmen. Hierbei beleuchten wir die damit verbundenen ethischen und rechtlichen Fragen.

                Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutz, insbesondere wenn KI-Systeme zum Einsatz kommen und Sexroboter Daten an die Server ihrer Hersteller senden.

                Zum Abschluss der Episode setzen wir uns kritisch damit auseinander, inwiefern Sexroboter unsere sozialen Beziehungen beeinflussen könnten – sowohl im negativen als auch im positiven Sinne.

                Ein großes Dankeschön geht an Iris für die spannenden Einblicke. Wir wünschen euch viel Spaß beim Hören und sind gespannt auf eure Kommentare und Gedanken zur Folge.

                Zeitmarken
                • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin, Iris Phan.
                • 00:03:00 – Wie stehen Moral, Ethik und Recht im Verhältnis zueinander?
                • 00:11:00 – Welche Aspekte machen die Forschung zu ethischen und rechtlichen Fragen bei Sexrobotern besonders interessant?
                • 00:15:30 – Was genau versteht man unter „Sexrobotern“, und inwiefern haben sie Gemeinsamkeiten mit „Tamagotchis“?
                • 00:27:00 – Benötigen Sexpuppen spezielle gesetzliche Regelungen oder genügen die regulären Bestimmungen zur Produktsicherheit und Gewährleistung?
                • 00:33:00 – Jugendschutz und die Strafbarkeit von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild („Child-like looking Sexdolls“) nach § 184l StGB und deren Einsatz zu Therapiezwecken.
                • 00:44:00 – Ist die Nachbildung von existierenden Personen als Sexroboter erlaubt und wie sieht es mit deren Einsatz in pornografischen Filmen aus?
                • 01:00:00 – Welche Datenschutzrisiken entstehen durch den Einsatz von KI und die Kommunikation von Sexrobotern mit den Servern der Hersteller?
                • 01:08:00 – Kann der Einsatz von Sexrobotern als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen werden?
                • 01:09:00 – Sollten Hersteller von Sexrobotern eine Diversität in den Erscheinungsformen ihrer Produkte gewährleisten?
                • 01:15:00 – Könnte die Verbreitung von Sexrobotern das zwischenmenschliche Verhalten beeinträchtigen oder im Gegenteil gegen soziale Isolation helfen?
                • Der Beitrag Sexroboter, Ethik, Moral und Recht – Rechtsbelehrung 120 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                  1 hr 45 min
                • Cybercrime und White-Hat-Hacking – Rechtsbelehrung 119

                  Die grundlegende rechtliche Prämisse ist vergleichsweise simpel: Hacker, die böswillig handeln, begehen strafbare Handlungen, während Hacker, die im Auftrag von Systeminhabern oder im Interesse der Systemsicherheit agieren, straffrei bleiben.

                  Bedauerlicherweise sind die Strafvorschriften zum Schutz vor Cyberkriminalität, also Straftaten im Zusammenhang mit Daten und Computern, nicht so klar formuliert wie die vermuteten Absichten dahinter.

                  Der Gesetzgeber hat bereits das Erstellen, Besitzen und den Umgang mit Computerprogrammen unter Strafe gestellt, wenn ihr Einsatz als Mittel zur unerlaubten Einmischung in fremde Systeme betrachtet wird. Dies soll potenzielle Risiken von vornherein minimieren. Doch viele dieser Computerprogramme werden auch für legitime Zwecke genutzt, wie etwa Penetrationstests zur Überprüfung der Sicherheitssysteme.

                  Das bedeutet, dass Hacker stets im Hinterkopf behalten müssen, dass sie keinen Anschein von böswilligen Absichten erwecken dürfen. Ob solche Absichten vorliegen, wird oft von Strafverfolgungsbehörden interpretiert, was dazu führt, dass Hacker-Tools, zumindest aus Sicht ihrer Nutzer, von Natur aus als potenziell gefährliche Werkzeuge betrachtet werden.

                  In der aktuellen Episode diskutieren wir daher die Frage der Strafbarkeit des White-, Grey- und Black-Hackings, wozu wir Johanna Voget, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster, als Gast eingeladen haben.

                  Zu Gast: Johanna Voget, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster. (Webseite, LinkedIn)

                  Johanna erläutert u.a., welche möglichen Anpassungen der Gesetzgeber vornehmen könnte und warum das White-Hat-Hacking trotz seiner anerkannten Vorteile nach wie vor Risiken birgt.

                  Wir bedanken uns herzlich für ihren Besuch und empfehlen Euch gerne den Podcast „Weggeforscht“ des ITM, in dem Ihr mehr von Jana hören könnt.

                  Viel Vergnügen beim Zuhören!

                  Teaser
                  Teaser für die Rechtsbelehrung 119 „Cybercrime und White-Hat-Hacking“
                  Zeitmarken
                  • 00:00:00 – Vorstellung der Gästin und Erklärung von White-, Grey- und Black Hat Hacking.
                  • 00:08:00 – Definition von Daten gemäß dem Strafgesetzbuch.
                  • 00:14:00 – Gesetzliche Verbote und Kriterien für unerlaubtes Hacking sowie Methoden zur Nachweisführung bei Daten-Ausspähung.
                  • 00:20:00 – Erlaubte Hacking-Szenarien und deren Unklarheiten sowie die sicherere strafrechtliche Route über das BSI.
                  • 00:27:00 – Penetrationstests und die Bedingungen, unter denen Daten nicht für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen.
                  • 00:34:00 – Cyberkriminalität und Berechtigung zur Anzeige,
                  • 00:40:00 – Strafbarkeit des Besitzes von Hacking-Software und die Problematik der zulässigen Mitnutzung (sog. Dual Use).
                  • 00:53:00 – Grey Hat Hacking, Wirksamkeit und Zeitpunkt von Einwilligungen in „Bounty“-Programme.
                  • 01:03:00 – Überwindung von Zugangshindernissen, Datenspende und die Offenlegung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen einer „Responsive Disclosure“.
                  • 01:14:00 – Meldung an das BSI, Staatstrojaner, das Beispiel Belgien und die Frage, ob weniger Strafverfolgung zu mehr digitaler Sicherheit beitragen könnte.
                  • 01:24:00 – Zusammenfassung: Konkrete Ratschläge für White Hat und Grey Hat Hacking.
                  • Weiterführende Links:
                    • „Der Zweck heiligt die Mittel? Zulässigkeit und Grenzen des White Hat Hackings“ im DFN-Infobrief Recht 07/2023 – Beitrag von Johanna Voget.
                    • „Hacks für mehr Cybersicherheit!“ – Podcast „Weggeforscht“ mit Jana Vogett.
                    • „Hackerparagrafen: Sicherheit für die Sicherheitsforschung“ bei Netzpolitik, von Anna Biselli.
                    • „36C3 – Hackerparagraph § 202c StGB // Reality Check“ – Vortrag von Rechtsanwalt Ulrich Kerner.
                    • „Einschüchterungsversuch : CDU blamiert sich mit Anzeige gegen IT-Expertin“ – SZ zum Fall Lilith Wittmann und CDU Connect.
                    • „Belgium legalises ethical hacking: a threat or an opportunity for cybersecurity?“ von By Charlotte Somers, Koen Vranckaert, and Laura Drechsler.
                    • „Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig“ – BVerfG zu Dual-Use-Tools im Verfahren BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2009, Az.: 2 BvR 2233/07.
                    • Besprochene Gesetze: Ausspähen von Daten, § 202a StGB, Abfangen von Daten § 202b StGB und Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten § 202c StGB und Datenhehlerei § 202d StGB.
                    • Hausdurchsuchung – Wenn die Polizei morgens klingelt – Rechtsbelehrung 98.
                    • Der Beitrag Cybercrime und White-Hat-Hacking – Rechtsbelehrung 119 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                      1 hr 29 min
                    • NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118

                      Die Tradition sperriger Abkürzungen setzen wir in dieser Episode mit der zweiten „Netz- und Informationssystemsicherheitsrichtlinie“, kurz NIS-2 fort.

                      Die Richtlinie NIS-2 definiert Mindest­standards für Cybersecurity, die Unternehmen und Einrichtungen, die als sog „kritische Infrastrukturen“ eingestuft werden, beachten müssen. Als Neuerung sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand etc.) für die Überwachung der Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen Sorge tragen sollen und mit eigenem Vermögen für Verstöße haften.

                      Zu Gast begrüßen wir Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die uns einen detaillierten Einblick in die NIS-2-Richtlinie gibt und erklärt, warum die Änderungen für die Cybersicherheit für Unternehmen und damit mittelbar auch für uns alle von Bedeutung sind.

                      Zu Gast: Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Dozentin der Nordakademie, Gründerin Rechtsanwaltskanzlei Sieling (IT / Datenschutz / Arbeitsrecht), Twitter: @carola_sieling, LinkedIn.

                      Wir bedanken uns bei Carola sehr für den unterhaltsamen Besuch und wünschen Euch viel Spaß beim Hören!

                      P.S. Hier das Foto von der Aufnahme, die erklärt, warum einer der Podcaster sich dank seiner Internetverbindung nur punktuell zum Gespräch dazuschalten könnte.

                      Kapitel
                      • 00:00:00 – Einführung in das Thema mit unserer Expertin Carola Sieling.
                      • 00:09:00 – Die Bedeutung kritischer Infrastrukturen und ihre Schutzbedürftigkeit.
                      • 00:18:00 – Notwendige Schritte zur Erhöhung der Cybersicherheit in Unternehmen und Institutionen.
                      • 00:34:00 – Die finanziellen Konsequenzen: Bußgelder und die erweiterte Haftung von Geschäftsführern.
                      • 00:44:00 – Welche Rolle spielen Subunternehmer und Dienstleister in kritischen Infrastrukturbereichen?
                      • 00:50:00 – Steht uns eine Welle von EU-Bürokratie bevor oder führt der Weg zu einer konsistenten Cybersicherheitsstrategie?
                      • Links zur Folge
                        • Homeoffice – Rechtsbelehrung Folge 86 mit Carola Sieling.
                        • Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS2-Richtlinie) – Informationsseite der EU.
                        • Volltext der RICHTLINIE (EU) 2022/2555 vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union.
                        • Die Umsetzung in Deutschland erfolgt mittels des „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“ (NIS2UmsuCG).
                        • Der Beitrag NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                          1 hr 6 min
                        • Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117

                          In dieser Folge tauchen wir zusammen mit unserem Gast, Dr. Sebastian Louven, tief in die Thematik des Digital Markets Act (DMA) ein.

                          Fairer Wettbewerb in digitaler Wirtschaft

                          Der DMA stellt einen Regulierungsrahmen der Europäischen Union dar, dessen Hauptziel es ist, einen fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft sicherzustellen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf sogenannten „Gatekeepern“ – dominierenden Unternehmen, die den Zugang zu entscheidenden Märkten kontrollieren.

                          Unter diesen noch zu bestimmenden „Gatekeepern“ finden sich nicht nur Anbieter sozialer Plattformen wie Meta, sondern auch Suchmaschinen- oder Webbrowser-Anbieter wie Google, Marketingplattformen wie Amazon oder verschiedene Messenger-Dienste.

                          Der DMA bringt auch Vorteile für Verbraucher mit sich, während gleichzeitig die Geschäftsmodelle von großen Technologieunternehmen aus den USA wie Amazon, Google oder Meta stark eingeschränkt werden.

                          Kein „Threads“ wegen DMA?

                          Eine erste Reaktion auf den DMA ist die Entscheidung von Meta, die gesamte EU vom Zugang zur neuen App Threads auszuschließen. Diese Alternative zu Twitter erfreut sich großer Beliebtheit, vor allem dank der sofort großen Nutzerbasis, die auf die Verknüpfung von Threads mit Instagram zurückzuführen ist. Nutzer mit einem vorhandenen Instagram-Konto müssen die beiden Konten unzertrennlich miteinander verknüpfen.

                          Diese Zusammenführung von personenbezogenen Daten wird jedoch durch den DMA erheblich begrenzt. Angesichts der drohenden Strafe von bis zu 20% des Umsatzes bei Verstößen gegen den DMA scheint Meta kein Risiko eingehen zu wollen.

                          Interoperabilität bei Messengern

                          Im Kontext der Messenger-Dienste führt der DMA eine weitere Verpflichtung für große Messenger-Anbieter ein: die Pflicht zur Interoperabilität. Wir werden diskutieren, ob und wann es möglich sein könnte, beispielsweise mit WhatsApp-Nutzern über Telegram, Signal oder Threema zu kommunizieren.

                          Unser Gast: Dr. Sebastian Louven
                          Dr. Sebastian Louven, Rechtsanwalt und Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, ist Partner bei der Louven Rechtsanwälte PartGmbB, einer auf Kartellrecht und Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei. Er ist Autor verschiedener Fachkommentare und war bereits in den Episoden 53 und 87 unser Gast. Mehr zu und von Dr. Louven: Webseite (https://louven.legal/), bei LinkedIn oder bei Twitter).

                          Wir bedanken uns herzlich bei Dr. Sebastian Louven für seinen lehrreichen und spannenden Einblick in den DMA und wünschen unserer Zuhörern und Zuhörerinnen viel Vergnügen beim Zuhören.

                          Zeitmarken
                          • 00:00:00 – Einführung in das Thema und Vorstellung unseres Gastes, Sebastian Louven.
                          • 00:04:40 – Was ist das DMA und welche Aufgaben erfüllt es?
                          • 00:17:00 – Was versteht man unter den „Gatekeepern“, auf die das DMA angewendet wird?
                          • 00:21:30 – „Wenn die Kommission ihre Zähne zeigt“ – wie hoch sind die Bußgelder im DMA?
                          • 00:34:00 – Verpflichtung zur Interoperabilität von Messenger-Diensten und die Aussichten auf eine tatsächliche Umsetzung.
                          • 00:45:00 – Werden Anbieter von Messenger-Diensten mit Hilfe des DMA enteignet?
                          • 00:51:30 – Verbot der Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Diensten (z.B. Instagram, Facebook und WhatsApp).
                          • 00:59:00 – Ist das DMA der Grund, warum es kein Threads in der EU gibt?
                          • 01:08:00 – Kein Geld für Meta wegen Mastodon?
                          • 01:12:00 – Einschränkungen des selbstbegünstigenden Verhaltens von Amazon, Google und anderen Handels- und Werbeplattformen.
                          • 01:19:00 – Kann das DMA gegenüber US-Unternehmen überhaupt durchgesetzt werden?
                          • 01:23:00 – Haben die Lobbyisten von Meta und Google versagt?
                          • 01:27:00 – Ab wann kommen die Vorteile des DMA zum Tragen?
                          • Weiterführende Links
                            • EuGH Urt. v. 04.07.2023, Az. C-252/21 – Entscheidung im Facebook-Verfahren – Der EuGH entschied, dass das Bundeskartellamt Datenschutzbestimmungen berücksichtigen und die Zusammenführung von Nutzerdaten untersagen durfte.
                            • „Erste Klage gegen Plattformgesetz: Zalando will kein „systemisches Risiko“ sein“ – bei heise online.
                            • „Was würde Karl Marx zur Datenschutz-Grundverordnung sagen?“ – Video des Vortrag von Dr. Malte Engeler bei der Digitalkonferenz re:publica 2023.
                            • Mastodon-Recht für Instanz-Admins – Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Digital Services Act – Rechtsbelehrung 112 mit Dr. Malte Engeler.
                            • TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101 mit Dr. Simon Assion.
                            • Der Beitrag Digital Markets Act: Zähmung der Tech-Giganten – Rechtsbelehrung 117 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                              1 hr 38 min
                            • Glück + Recht = Glücksspielrecht – Rechtsbelehrung 116

                              Als wir 2018 eine Episode über Gewinnspiele aufzeichneten, planten wir, eine Folge zum Thema Glücksspielrecht folgen zu lassen. Dem Plan kommen wir, mit einer kaum relevanten zeitlichen Verzögerung nun nach und Ihr erfahrt in dieser Episode alle relevanten rechtlichen Grundlagen von Gewinnspielen.

                              Der hauptsächliche Unterschied zu Gewinnspielen liegt dabei darin, dass Glücksspiele grundsätzlich verboten sind und eine staatliche Genehmigung benötigen. Sollte diese nicht vorhanden sein, kann sowohl die Veranstaltung von als auch die Teilnahme an solchen Glücksspielen strafbar sein.

                              Grenze zwischen erlaubten Gewinnspielen und verbotenen Glücksspielen

                              Die Grenze zum Glücksspiel kann dabei schnell überschritten werden. Beispielsweise, wenn bei einem Firmenfest eine Lotterie mit Einsatz organisiert wird oder Nachbarn sich zu einem Pokerabend mit Geldeinsatz treffen. Auch sogenannte „Lootboxen“ in Computerspielen könnten als unerlaubtes Glücksspiel angesehen werden.

                              Für Influencer, die Werbung für Glücksspiele machen, ist das Glücksspielrecht ebenfalls relevant, da zumindest die Behörden die Werbung für Gewinnspiele durch Influencer untersagen.

                              Zu Gast: Rechtsanwalt Marcus Röll

                              Glücksspiele sind jedoch nicht nur ein spannendes, sondern auch rechtlich komplexes Thema. Daher freuen wir uns, in dieser Episode als Experten zum Thema Glücksspielrecht, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Marcus Röll als Gast begrüßen zu dürfen.

                              Als Gast begrüßen wir Rechtsanwalt Marcus Röll, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei BENESCH Rechtsanwaltspartnerschaft mbB. Marcus Röll ist u.a. auf das Glücksspiel- und Gaststättenrecht spezialisiert und Herausgeber des bald erscheinenden Werks „Glücksspielrecht in Deutschland„. Links: Website, LinkedIn, Instagram, Twitter.

                              Wir wünschen Euch viel Vergnügen beim Zuhören!

                              Zeitmarken
                              • 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes und des Themas.
                              • 00:03:00 – Was genau ist Glücksspiel und müssen Glücksspielgewinne versteuert werden?
                              • 00:13:00 – Die Strafbarkeit der Teilnahme an verbotenen Glücksspielen und… Entschuldigung, ich bin zu spät ;).
                              • 00:29:00 – Ein Glücksspiel erfordert einen entgeltlichen Einsatz, aber wann liegt genau ein Entgelt vor?
                              • 00:39:00 – Sind Lootboxen in Computerspielen als verbotenes Glücksspiel anzusehen?
                              • 01:06:00 – Ist es möglich, das bei verbotenen Glücksspielen gewonnene Preisgeld zurückzufordern?
                              • 01:20:00 – Influencer und die Problematik der verbotenen Werbung für Glücksspiele.
                              • Weitere Informationen zum Thema:
                                • Link zum Aufsatz: Krainbring/Röll, “Zur glücksspielrechtlichen Bewertung von Beutekisten (Lootboxen)”, ZfWG 2018, 235-241: https://benesch.de/wp-content/uploads/2023/05/Beitrag_Krainbring_Roell_ZfWG_0304_18.pdf 
                                • Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Wetten aufs Wetter”, Pressemitteilung mit Link zum Urteil:: https://www.bverwg.de/090714U8C7.13.0
                                • Entscheidung Bundesverwaltungsgericht “Super-Manager”, Urteil: https://www.bverwg.de/161013U8C21.12.0
                                • Musternebenbestimmungen zur Werbung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zum Online-Poker: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/images/pdf/Musternebenbestimmungen_virtuelle_automatenspiele_online_poker.pdf.
                                • Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (erlaubte Glücksspielanbieter): https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/erlaubnisfaehigesgluecksspiel/whitelist
                                • Erwähnte Folge: Gewinnspiele & Recht – Rechtsbelehrung Folge #68.
                                • Der Beitrag Glück + Recht = Glücksspielrecht – Rechtsbelehrung 116 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                                  1 hr 32 min
                                • Abmahnung von Musiknutzung in Social Media und KI-Leid im Alltag – Obiter Dictum 10

                                  In unserem Format „Obiter Dictum“ werfen wir einen Blick zurück auf vergangene Episoden, gehen auf das Feedback unserer Zuhörer*innen ein und diskutieren Themen, die uns sowohl im rechtlichen Bereich als auch privat beschäftigen.

                                  Mit der aktuellen Podcast-Episode erfüllen wir zweifelsohne all diese Anforderungen. Es geht diesmal um Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Musik bei Tiktok und Instagram, Nutzung der Abkürzungen „i.V.“ sowie „i.A.“, Entstehung eines neuen Urheberrechtsmythos und Einblicke in unsere Schlaf- und Arbeitsgewohnheiten.

                                  Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören und freuen uns auf Ihre Kommentare, Empfehlungen und Bewertungen bei iTunes oder Spotify.

                                  Zeitmarken
                                  • 00:00:00 – KI in unserem Alltag und wie sie beinahe einen Wohnungsmietvertrag verhindert hat.
                                  • 00:17:00 – Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „i.A.“ und „i.V.“ und sollte man diese Namenszusätze im Alltag noch nutzen?
                                  • 00:28:00 – Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik bei TikTok sowie Instagram und rechtssichere Alternativen.
                                  • 00:51:45 – Ist es wirklich erlaubt, bis zu 15 Sekunden aus fremden Musikstücken ohne Erlaubnis zu nutzen? Wir betrachten, wie ein Copyright-Mythos entsteht.
                                  • 00:56:00 – Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Doppelgänger auf KI-generierten Bildern?
                                  • 01:00:00 – KI-Datenbanken und Urheberrechte an Software.
                                  • 01:08:00 – Unsere Tagesrhythmen, Wecker und können Anwält*innen auch weniger arbeiten?
                                  • Angesprochene Folgen und weiterführende Links
                                    • Wann verletzen KI-Portraits das allgemeine Persönlichkeitsrecht? – „Kreativ [ge]recht“-Podcast von Rechtsanwalt Sebastian Deubelli mit Alexander Karst.
                                    • Recht für Podcaster – Rechtsbelehrung Folge 40.
                                    • Was bringt eine Rechtsschutzversicherung? – Rechtsbelehrung Folge 29.
                                    • Die Angebots- und Buchungsseite, auf der Ihr Herrn Richter als Host und Berater für Radio- und Podcastsendungen oder als Moderator für Eure Veranstaltung buchen könnt (und solltet!).
                                    • Der Beitrag Abmahnung von Musiknutzung in Social Media und KI-Leid im Alltag – Obiter Dictum 10 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                                      1 hr 24 min
                                    • EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3 – Rechtsbelehrung 115

                                      In den letzten beiden Podcasts haben wir uns den Gefahren der „Künstlichen Intelligenz“ (KI) im Bereich des Urheberrechts und des Datenschutzes gewidmet.

                                      In dieser Folge befassen wir uns mit der Frage, wie gesetzliche Maßnahmen dazu beitragen können, die von KI-Technologien ausgehenden Risiken für die Gesellschaft und einzelne Menschen zu minimieren.

                                      Der „Artificial Intelligence Act“ der EU

                                      Im Mittelpunkt der gesetzlichen Entwicklung steht der „Artificial Intelligence Act“ der EU, der bereits seit 2021 als Gesetzesentwurf vorliegt und sich gegenwärtig im Gesetzgebungsprozess befindet.

                                      Es gibt schon viele Gesetze, die bei Intransparenz, Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten oder Diskriminierung einspringen und Unterlassungspflichten, Bußgelder, Strafen oder Schadensersatzansprüche für Betroffene begründen können.

                                      Doch in kritischen Bereichen wie medizinischer Versorgung, Bildung, Verkehr usw. könnte eine nachträgliche Regulierung von Verstößen zu spät kommen. Dies gilt auch für eine in einer KI angelegte Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Hautfarbe.

                                      Herausforderungen und Anpassungen im Gesetzgebungsprozess

                                      Der AI-Act soll bereits im Vorfeld durch Verbote, Auditierungs- oder Transparenzpflichten verhindern, dass die vorgenannten Risiken bereits in der KI-Software angelegt werden.

                                      Allerdings wurde der Gesetzgebungsprozess von der rasanten technologischen Entwicklung und universell einsetzbaren Tools wie ChatGPT überholt. Daher befindet sich der Gesetzgebungsprozess in einer Krise und muss neu justiert werden.

                                      Zu Gast: Prof. Philipp Hacker
                                      Als Gast begrüßen wir Prof. Dr. Philipp Hacker, Inhaber des Lehrstuhls für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft an der European New School of Digital Studies der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder), dessen aktueller Forschungsschwerpunkt in der Regulierung digitaler Technologien, insbesondere künstlicher Intelligenz liegt (Website, LinkedIn).

                                      Um diese grundlegenden Fragen zu erläutern, freuen wir uns, Prof. Philipp Hacker als Gast gewinnen zu können. Als Experte für EU- und KI-Recht berät er nationale und EU-Institutionen als Sachverständiger und kann nicht nur Einblicke in das Gesetzgebungsverfahren geben, sondern auch erklären, wann es sinnvoll ist, KI zu regulieren und wann übermäßige gesetzliche Regulierung sogar negative Auswirkungen haben könnte.

                                      Wir bedanken uns bei Prof. Philipp Hacker für seine Expertise und vor allem für die anschauliche und nachvollziehbare Erläuterung dieser gesetzlichen Entwicklung, die trotz ihrer Brisanz und zeitlichen Dringlichkeit noch in den Kinderschuhen steckt.

                                      Wir wünschen viel Vergnügen beim Zuhören und verweisen gerne auf die folgenden Linktipps zu Publikationen von Prof. Hacker sowie weiterführenden Links zum Podcast.

                                      Inhaltswarnung: Im Podcast wird im Zusammenhang mit den Risiken von KI auch das Thema Suizid und Kindesmissbrauch angesprochen.

                                      Unsere Podcast-Reihe zum KI-Recht
                                      • Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1
                                      • Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2
                                      • EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3
                                      • Kapitel
                                        • 00:00:00 – Einführung zum Thema.
                                        • 00:02:30 – Vorstellung unseres Gastes Prof. Philipp Hacker und seine Beratung im EU-Gesetzgebungsprozess.
                                        • 00:07:00 – Wie kam der Entwurf des AI-Acts zustande?
                                        • 00:10:00 – Autonomie, adaptive Systeme, maschinelles Lernen und was der AI-Act unter dem Begriff „Künstliche Intelligenz“ versteht.
                                        • 00:25:00 – An wen richtet sich der AI-Act? Gilt er auch für Privatpersonen?
                                        • 00:29:00 – Ist der AI-Act überhaupt notwendig? Es gibt bereits viele Gesetze, die Gefahren durch KI regeln.
                                        • 00:40:30 – Werden Regelungen nicht bereits durch das „Digitale Dienste Gesetz“ abgedeckt?
                                        • 00:54:30 – Gründe, warum ChatGPT auch ohne AI-Act bereits verboten werden könnte.
                                        • 00:58:30 – Der AI-Act soll für einen Compliance-Rahmen sorgen, indem bestimmte Risikoszenarien geregelt werden.
                                        • 01:04:00 – Was Schrauben für das Spaceshuttle mit KI-Regelungen und der Bedrohung des EU-Standorts zu tun haben.
                                        • 01:09:00 – „Die USA sind Weltmeister in KI, die EU ist Weltmeister in KI-Regulierung“ – Ein Ausblick auf internationale KI-Regulierung mit dem AI-Act als Goldstandard?
                                        • 01:14:00 – Wie hoch werden die Bußgelder sein und wird es eine „KI-Polizei“ geben?
                                        • 01:19:00 – Wann ist mit dem AI-Act zu rechnen und wird er auch für zukünftige Entwicklungen, wie AGIs oder gar technologische Singularität, anwendbar sein?
                                        • Publikationen von Prof. Hacker zum Thema KI-Regulierung
                                          • The European AI Liability Directives – Critique of a Half-Hearted Approach and Lessons for the Future – Der Artikel untersucht die Vorschläge der Europäischen Kommission zur KI-Haftung und zeigt, dass sie in Kombination mit dem EU-KI-Gesetz einen Brüssel-Effekt in der KI-Regulierung auslösen könnten, schlägt jedoch Verbesserungen vor und skizziert eine umfassende Zukunftsperspektive für KI-Haftung und Regulierung, einschließlich nachhaltiger KI (von Philipp Hacker; 01/2023).
                                          • Regulating ChatGPT and other Large Generative AI Models – Der Artikel untersucht die Regulierung von großen generativen KI-Modellen wie ChatGPT im Kontext der aktuellen Diskussion um vertrauenswürdige KI-Regulierung und schlägt eine neue Terminologie sowie vier Strategien vor, um sicherzustellen, dass solche Modelle vertrauenswürdig sind und zum Nutzen der Gesellschaft eingesetzt werden. Auf S. 12 geht der Artikel auch auf die Entscheidung der italienischen DPA zur Sperrung von ChatGPT ein (von Philipp Hacker, Andreas Engel, Marco Mauer; 04/2023).
                                          • Beyond Incompatibility à unser neuestes Paper mit einem neuen, diskriminierungsreduzierenden Algorithmus für KI-Systeme und DMA-Compliance – Der Artikel präsentiert einen neuen, diskriminierungsreduzierenden Algorithmus für KI-Systeme und DMA-Compliance (FAIM), der verschiedene Fairness-Kriterien verbindet, um unfaire Vorhersagen zu verbessern und rechtliche Anforderungen zu erfüllen (von Meike Zehlike, Alex Loosley, Håkan Jonsson, Emil Wiedemann, Philipp Hacker, 12/2022).
                                          • Regulating Gatekeeper AI and Data: Transparency, Access, and Fairness under the DMA, the GDPR, and beyond – Der Artikel argumentiert, dass die wirkungsvollsten EU-Regeln für KI-Anwendungen in der digitalen Wirtschaft im kürzlich verabschiedeten Digital Markets Act statt im vorgeschlagenen KI-Gesetz zu finden sind und untersucht dessen Auswirkungen auf KI-Modelle und zugrundeliegende Daten in vier Schlüsselbereichen (von Philipp Hacker, Johann Cordes, Janina Rochon; 12/2022).
                                          • Substantively smart cities – Participation, fundamental rights and temporality –
                                          • The European AI Liability Directives – Critique of a Half-Hearted Approach and Lessons for the Future – In diesem Artikel geht es um die Frage, wie man Technologie nachhaltig sowie zukunftssicher gestalten und dabei auf Bürgerbeteiligung, Achtung der Menschen- und Grundrechte sowie Anpassungsfähigkeit an technologische Veränderungen basiert Rücksicht nehmen sollte.
                                          • „Me, myself and AI – Regulierung künstlicher Intelligenz“ – Podcast mit Prof. Philipp Hacker bei Härting.fm.
                                          • Konferenztipp:

                                            „Legal and Technical Challenges of Large Generative AI Models“ in Genf, Schweiz mit Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme. Veranstaltet von Philipp Hacker (European New School of Digital Studies, European University Viadrina, Germany) und Sarah Hammer (University of Pennsylvania Law School, USA).

                                            Referenzierte Podcastfolgen und weiterführende Links
                                            • Datenschutz und Deepfakes – KI-Recht #2 – Rechtsbelehrung 114.
                                            • Chat GPT und KI vs. Urheberrecht – KI-Recht #1 – Rechtsbelehrung 113.
                                            • „Gratis“ und „ohne Gewähr“ gilt nicht mehr – Digitales Verbraucherrecht – Rechtsbelehrung 106.
                                            • Haftung für autonome Systeme, KIs und Bots – Rechtsbelehrung Folge 42.
                                            • ChatGPT: Italienische Datenschutzbehörde stellt Bedingungen für Betrieb – News bei heise online.
                                            • Amazon scraps secret AI recruiting tool that showed bias against women – News bei Reuters.
                                            • Belgian man dies by suicide following exchanges with chatbot – News bei The Brussels Times.
                                            • OpenAI ist jetzt ClosedAI – bei Netzpolitik.org.
                                            • „12 Millionen Bilder kopiert“: Getty klagt auch in den USA gegen Stability AI – News bei heise online.
                                            • Der Beitrag EU AI-Act: Bahnbrechende KI-Regulierung oder jetzt schon überholt? – KI-Recht #3 – Rechtsbelehrung 115 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

                                              1 hr 31 min

                                            About Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

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                                            F.A.Z. Einspruch by Frankfurter Allgemeine Zeitung

                                            F.A.Z. Einspruch

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                                            Sicherheitshalber by Der Podcast zur sicherheitspolitischen Lage in Deutschland, Europa und der Welt.

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                                            11KM Stories

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                                            Bit-Rauschen: Der Prozessor-Podcast von c’t by c't Magazin

                                            Bit-Rauschen: Der Prozessor-Podcast von c’t

                                            0 Listeners

                                            KI verstehen by Deutschlandfunk

                                            KI verstehen

                                            12 Listeners

                                            KI-Update – ein heise-Podcast by Isabel Grünewald, heise online

                                            KI-Update – ein heise-Podcast

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                                            Passwort - der Podcast von heise security by Dr. Christopher Kunz, Sylvester Tremmel

                                            Passwort - der Podcast von heise security

                                            3 Listeners