Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung ab. Die BNO weiche zwar etwas vom Richtplan des Kantons ab, das sei aber gut begründet, urteilt das Bundesgericht.Trotzdem kann nach dem neusten Entscheid noch nicht gebaut werden.
Weiter in der Sendung:
* BS: Die Kinderwunschklinik des Unispitals wird immer häufiger kontaktiert.
* BE: Eine Gemeindeinitiative verlangt eine Zwischennutzung für das Expo02-Areal in Nidau und Biel.
* ZH: Das Wasser im Zürichsee ist derzeit so warm wie noch nie anfangs November. Weitere Themen: Bundesgericht weist Beschwerde gegen Aarauer Stadion ab