Ab dem 1. Dezember gilt im Tessin ein Mindestlohn von 19 Franken pro Stunde. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen den entsprechenden Volksbeschluss abgelehnt. Tessiner Firmen befürchten, dass sie wegen des Mindestlohns finanziell unter Druk geraten.
Weiter in der Sendung:
* VS: Das kantonale Ausweiszentrum in Visp ist nicht barrierefrei gebaut – der Kanton gelobt Besserung.
* ZH: Immer mehr Gläubige spenden nach dem Gottesdienst digital.
* AG: Rund 80 Möwenpaare brüten auf einem Flachdach in Mägenwil – auch eine neu installierte Solaranlage konnte sie nicht davon abhalten. Weitere Themen: Das Bundesgericht stützt den Mindestlohn im Tessin