In Bauma im Zürcher Tösstal sind juristische Streitigkeiten wegen Kuh- und Kirchengeläut kein Thema mehr: Die Gemeindeversammlung hat entschieden, dass solches Geläut nicht mehr als «Lärm» gilt. Damit ist es auch nicht einklagbar. Ausserdem in der Sendung:
* CH Media zieht sich somit aus dem Sonntagsmarkt zurück und stellt die «Zentralschweiz am Sonntag» ein und auch die E-Paper-Ausgabe der «Ostschweiz am Sonntag»
* SVP Baselland macht mit Fotos Druck auf mutmassliche Plakatschänder
* Zu viele Anmeldungen für die Kantonssekundarschule «Flade»: Jetzt hat das Los entschieden über die St.Galler Schüler Weitere Themen: Gemeinde Bauma entscheidet: Glockengeläut gilt nicht als «Lärm»