Die Stiftung Landschaftsschutz konnte vor Bundesgericht einen Sieg feiern. Das Gericht hat eine Beschwerde gegen einen Abriss eines St. Galler Bauernhauses gutgeheissen. Nun muss das Haus saniert werden. Es sei ein wegweisender Entscheid für das Bauen ausserhalb der Bauzone.
Weiter in der Sendung:
* SH: Die Fischereiaufseher sind für Kühlungsmassnahmen auf Abruf.
* VS: Ein Verein vermittelt Freiwillige für den Herdenschutz.
* BS: Ein Vari-Affe ist bereits zum zweiten Mal aus dem Zoo ausgerissen. Weitere Themen: SG: Bundesgericht verhindert Abriss von Bauernhaus