Das Freiburger Kantonsgericht het in einem Grundsatzentscheid festgelegt, dass eine Woche Handyentzug, den eine Freiburger Schule verhängt hatte, eine unverhältnismässige Strafe sei. Nun wurden die Regeln angepasst. Konfiszierte Geräte müssen nach Schulschluss zurückgegeben werden.
Weiter in der Sendung:
* ZH: Ein ehemaliger Bundesrichter untersucht die überdurchschnittlich vielen Todesfälle an der Herzklinik des Unispitals.
* GR: Auch ein Jahr nach dem Felssturz in Brienz leben die Leute immer noch in Sorge.
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- FR: Schulen haben Regeln im Umgang mit Mobiltelefonen präzisiert