Die beiden Seenachtsfester Kreuzlingen und Romanshorn haben vom Kanton Thurgau eine Ausnahmebewilligung für ihre Feuerwerke bekommen. Die Begründung: Die Feuerwerke werden von Fachleuten auf dem See gezündet. Es gibt aber Auflagen. So müssen Wiesen zum Teil bewässert und Abstände eingehalten werden.
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