Mitglieder des Regierungsrates im Kanton Thurgau sollen künftig nach Rücktritt oder Abwahl kein Ruhegehalt mehr erhalten, das hat der Grosse Rat einstimmig entschieden. Über den Vorschlag der Regierung einer dreijährigen Übergangsentschädigung entscheidet das Parlament zu einem späteren Zeitpunkt.
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