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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag gleich über drei Klimaklagen geurteilt. Rund 2.000 Seniorinnen aus der Schweiz, ein ehemaliger französischer Bürgermeister und sechs portugiesische Jugendliche hatten getrennt voneinander Beschwerde gegen diverse europäische Länder eingereicht. Alle argumentierten, dass fehlender Klimaschutz eine Gefahr für die Menschenrechte sei. Die Schweizer Seniorinnen bekamen jetzt teilweise recht. Die Wissensredakteurin Viola Kiel von ZEIT ONLINE erläutert im Podcast die Begründungen der Urteile.
"Es gibt eine gestiegene Gewaltkriminalität, es gibt mehr Jugend- und es gibt mehr Ausländerkriminalität", konstatierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag, als sie offiziell die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 vorstellte. Das Bundeskriminalamt sieht verschiedene Ursachen für den scheinbaren Anstieg: wirtschaftliche und soziale Belastungen, erhöhte Mobilität nach der Pandemie und eine hohe Zuwanderungsrate. Bereits im Vorhinein hatten erste Zahlen zu einer erneuten Migrationsdebatte geführt. Doch die Auslegung der Zahlen wird auch kritisiert. Welche Rückschlüsse die Statistik wirklich hergibt, weiß Christian Endt. Er ist Leiter des Ressorts Daten und Visualisierung bei ZEIT ONLINE. Im Podcast ordnet der die aktuellen Zahlen ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Position leiblicher Väter gestärkt. Wenn ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft für ein Kind hat, dürfen leibliche Väter das künftig anfechten. Spätestens bis Ende Juni 2025 muss es nun eine Neuregelung geben, bis dahin bleibt das aktuelle Gesetz längstens in Kraft. Wie die aussehen könnte, weiß Heinrich Wefing. Er ist Leiter des Politikressorts bei DIE ZEIT und erklärt im Podcast, was das Urteil für Familien künftig ändern könnte.
Und sonst so? Experiment an baden-württembergischer Schule: nicht mehr zu müde für die erste Stunde sein.
Moderation und Produktion: Jannis Carmesin
Redaktion: Constanze Kainz
Mitarbeit: Lea Schüler
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter [email protected].
Weitere Links zur Folge:
Klimaklagen vor dem EGMR: Dieses Urteil könnte alles ändern
Klimakrise: Erste Klimaklage vor EU-Menschenrechtsgericht erfolgreich
Kriminalstatistik: Mehr Straftaten in Deutschland – Nancy Faeser fordert härteres Durchgreifen
Polizeiliche Kriminalstatistik: Polizei registriert 2023 mehr Gewaltkriminalität in Deutschland
Kriminalstatistik: "Es ist bizarr, wie die Zahlen überinterpretiert werden"
Vaterschaftsanerkennung: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte biologischer Väter
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By DIE ZEIT4.7
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag gleich über drei Klimaklagen geurteilt. Rund 2.000 Seniorinnen aus der Schweiz, ein ehemaliger französischer Bürgermeister und sechs portugiesische Jugendliche hatten getrennt voneinander Beschwerde gegen diverse europäische Länder eingereicht. Alle argumentierten, dass fehlender Klimaschutz eine Gefahr für die Menschenrechte sei. Die Schweizer Seniorinnen bekamen jetzt teilweise recht. Die Wissensredakteurin Viola Kiel von ZEIT ONLINE erläutert im Podcast die Begründungen der Urteile.
"Es gibt eine gestiegene Gewaltkriminalität, es gibt mehr Jugend- und es gibt mehr Ausländerkriminalität", konstatierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag, als sie offiziell die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 vorstellte. Das Bundeskriminalamt sieht verschiedene Ursachen für den scheinbaren Anstieg: wirtschaftliche und soziale Belastungen, erhöhte Mobilität nach der Pandemie und eine hohe Zuwanderungsrate. Bereits im Vorhinein hatten erste Zahlen zu einer erneuten Migrationsdebatte geführt. Doch die Auslegung der Zahlen wird auch kritisiert. Welche Rückschlüsse die Statistik wirklich hergibt, weiß Christian Endt. Er ist Leiter des Ressorts Daten und Visualisierung bei ZEIT ONLINE. Im Podcast ordnet der die aktuellen Zahlen ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Position leiblicher Väter gestärkt. Wenn ein anderer Mann die rechtliche Vaterschaft für ein Kind hat, dürfen leibliche Väter das künftig anfechten. Spätestens bis Ende Juni 2025 muss es nun eine Neuregelung geben, bis dahin bleibt das aktuelle Gesetz längstens in Kraft. Wie die aussehen könnte, weiß Heinrich Wefing. Er ist Leiter des Politikressorts bei DIE ZEIT und erklärt im Podcast, was das Urteil für Familien künftig ändern könnte.
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