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Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist bereit, trotz des laufenden Kriegs Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abhalten zu lassen. Voraussetzung sei jedoch, dass die Verbündeten in den USA und in Europa während des Wahlprozesses für Sicherheit garantieren, sagte er. Zuvor hatte sich US-Präsident Donald Trump in einem Interview mit dem Nachrichtenportal Politico für Wahlen in der Ukraine ausgesprochen. Auch Russland fordert seit Langem Neuwahlen und begrüßte Trumps Aussagen. Regulär wäre die Amtszeit Selenskyjs im vergangenen Jahr abgelaufen, doch während des Kriegs sind Wahlen ausgesetzt. Was müsste rechtlich geschehen, damit es trotzdem zu Wahlen kommen kann? Denis Trubetskoy berichtet für die ZEIT aus Kyjiw. Im Podcast erklärt er, warum Selenskyj seine Bereitschaft zu Wahlen an Sicherheitsgarantien knüpft und warum Trump Russlands Argument übernommen hat.
Nach jahrelangem Streit hat der Bundesfinanzhof entschieden: Die Grundsteuerreform ist verfassungsgemäß. Die Änderung, die seit Anfang dieses Jahres gilt, erlaubt den Finanzämtern, Grundstücke nicht mehr einzeln neu zu bewerten, sondern auf pauschale Durchschnittswerte zurückzugreifen – ein System, das bei vielen Eigentümern zu höheren Steuerbescheiden führen kann. Zugleich betrifft das Grundsteuergesetz nicht nur Eigentümer: Vermieter legen üblicherweise die steigenden Kosten auf ihre Mieter um. Mehrere Immobilieneigentümer hatten gegen die Reform geklagt. Warum der Ärger so groß ist und welche Folgen das Urteil nun hat, ordnet Marcus Rohwetter, Redakteur im Wirtschaftsressort der ZEIT, im Podcast ein.
Außerdem im Update:
Und sonst so? Ein Escape-Room, der zeigt, wie es geflüchteten Menschen ergeht
Moderation und Produktion: Roland Jodin
Redaktion: Simone Gaul, Helena Schmidt
Mitarbeit: Konstantin Hadži-Vuković
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter [email protected].
Weitere Links zur Folge:
Ukrainekrieg: Wolodymyr Selenskyj erklärt sich zu Wahlen während des Kriegs bereit
Liveblog: Krieg gegen die Ukraine
Umstrittenes Gesetz: Bundesfinanzhof entscheidet über Grundsteuerreform
Nordafrika: Wohnhaus stürzt in Marokko ein – 19 Tote
Venezuela: Friedensnobelpreisträgerin Machado kommt nicht zur Preisverleihung
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By DIE ZEIT4.7
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Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj ist bereit, trotz des laufenden Kriegs Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abhalten zu lassen. Voraussetzung sei jedoch, dass die Verbündeten in den USA und in Europa während des Wahlprozesses für Sicherheit garantieren, sagte er. Zuvor hatte sich US-Präsident Donald Trump in einem Interview mit dem Nachrichtenportal Politico für Wahlen in der Ukraine ausgesprochen. Auch Russland fordert seit Langem Neuwahlen und begrüßte Trumps Aussagen. Regulär wäre die Amtszeit Selenskyjs im vergangenen Jahr abgelaufen, doch während des Kriegs sind Wahlen ausgesetzt. Was müsste rechtlich geschehen, damit es trotzdem zu Wahlen kommen kann? Denis Trubetskoy berichtet für die ZEIT aus Kyjiw. Im Podcast erklärt er, warum Selenskyj seine Bereitschaft zu Wahlen an Sicherheitsgarantien knüpft und warum Trump Russlands Argument übernommen hat.
Nach jahrelangem Streit hat der Bundesfinanzhof entschieden: Die Grundsteuerreform ist verfassungsgemäß. Die Änderung, die seit Anfang dieses Jahres gilt, erlaubt den Finanzämtern, Grundstücke nicht mehr einzeln neu zu bewerten, sondern auf pauschale Durchschnittswerte zurückzugreifen – ein System, das bei vielen Eigentümern zu höheren Steuerbescheiden führen kann. Zugleich betrifft das Grundsteuergesetz nicht nur Eigentümer: Vermieter legen üblicherweise die steigenden Kosten auf ihre Mieter um. Mehrere Immobilieneigentümer hatten gegen die Reform geklagt. Warum der Ärger so groß ist und welche Folgen das Urteil nun hat, ordnet Marcus Rohwetter, Redakteur im Wirtschaftsressort der ZEIT, im Podcast ein.
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