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2021 wurde die AfD vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen klagte die Partei. Im März 2022 wurde die Einstufung dann vom Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. In einem Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster wird der Sachverhalt nun erneut überprüft. Die ersten Verhandlungstage fanden bereits im März statt, doch wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge der AfD konnte das Gericht das geplante Programm nicht fortführen. Bisher reichte die AfD 457 Beweisanträge ein. Was die AfD damit bezwecken will, weiß Christian Parth. Er ist Politikredakteur bei ZEIT ONLINE und in Münster. Im Podcast erklärt er, was der Verfassungsschutz der Partei konkret vorwirft.
Die SPD und die FDP haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf also auch weiterhin bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen. Der Eigentümerverband Haus & Grund will dagegen juristisch vorgehen.
Seit Beginn der Woche wird vor dem Internationalen Gerichtshof ein Prozess gegen Deutschland verhandelt. Der Vorwurf: Beihilfe zum Völkermord. Eingereicht wurde die Klage von Nicaragua Anfang März. Deutschland unterstütze durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid im Gazastreifen. Jetzt hat Nicaragua seine Botschaft in Berlin geschlossen. Die Dienstgeschäfte werden von der diplomatischen Vertretung in Wien weitergeführt.
Was noch? Ein Hund, der zu freundlich für die Polizeischule war, wird jetzt als Rettungshund zum Star.
Moderation und Produktion: Azadê Peşmen
Redaktion: Helena Schmidt
Mitarbeit: Lea Schüler
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter [email protected].
Weitere Links zur Folge:
AfD: Maximilian Krah soll den Volksbegriff der AfD erklären
OVG Münster: Verfassungsschutz und AfD streiten vor Gericht um Volksbegriff
Wohnungsnot: Eigentümerverband will gegen Verlängerung der Mietpreisbremse klagen
Ampelkoalition: SPD und FDP einigen sich zu Datenspeicherung und Mietpreisbremse
Nahostkrieg: Nicaragua schließt seine Botschaft in Deutschland
IGH-Klage Nicaraguas: Deutschland widerspricht Vorwürfen der Beihilfe zum Völkermord in Gaza
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By DIE ZEIT4.7
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2021 wurde die AfD vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen klagte die Partei. Im März 2022 wurde die Einstufung dann vom Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. In einem Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster wird der Sachverhalt nun erneut überprüft. Die ersten Verhandlungstage fanden bereits im März statt, doch wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge der AfD konnte das Gericht das geplante Programm nicht fortführen. Bisher reichte die AfD 457 Beweisanträge ein. Was die AfD damit bezwecken will, weiß Christian Parth. Er ist Politikredakteur bei ZEIT ONLINE und in Münster. Im Podcast erklärt er, was der Verfassungsschutz der Partei konkret vorwirft.
Die SPD und die FDP haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf also auch weiterhin bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen. Der Eigentümerverband Haus & Grund will dagegen juristisch vorgehen.
Seit Beginn der Woche wird vor dem Internationalen Gerichtshof ein Prozess gegen Deutschland verhandelt. Der Vorwurf: Beihilfe zum Völkermord. Eingereicht wurde die Klage von Nicaragua Anfang März. Deutschland unterstütze durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid im Gazastreifen. Jetzt hat Nicaragua seine Botschaft in Berlin geschlossen. Die Dienstgeschäfte werden von der diplomatischen Vertretung in Wien weitergeführt.
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