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In der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ sprechen wir über eine private Photovoltaikanlage, deren Stromertrag ein Solarunternehmen übernehmen will. Die komplette Anlage ist installiert, es fehlt jedoch ein Zähler für die Inbetriebnahme. Deshalb produziert die Anlage über Monate keinen der Strom, auch nicht für den Dachbesitzer. Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis klären dazu folgende Fragen:
Worauf sollte man bei Verträgen mit Stromabnehmern für die eigene PV-Anlage unbedingt achten? Welche Rolle spielt der Stromzähler bei der Inbetriebnahme? Welche Fristen sind angemessen, falls der Anlagenbau in zeitlichen Verzug gerät? Wie lassen sich diese Fristen durchsetzen und welche rechtlichen Möglichkeiten bieten sich an, wenn es gar nicht mehr voran geht?
Wer seine Photovoltaikanlage von einem Solarunternehmen installieren lässt, um diesem später den produzierten Strom zu verkaufen, sollte vor Vertragsabschluss unbedingt ins Kleingedruckte schauen. Die darin versprochenen Leistungen sollten auch Vorarbeiten wie die Kontrolle des Dachs, den möglichen Aufstellort des Speichers oder die Führung der elektrischen Leitungen sowie den Zeitpunkt der Fertigstellung beinhalten. Denn nur Aufgaben, die darin aufgeführt sind, könnt ihr als nicht erbrachte Leistung einfordern. Wie ihr dabei vorgeht und welche rechtlichen Möglichkeiten ihr bei verzögerter Inbetriebnahme habt, klären wir im Podcast.
Der Fall Hermann E.: Anbieter Sonnen lässt Kunden auf Solarvergütung warten https://heise.de/-9668654
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“: https://ct.de/vorsicht-kunde
Grundlegende Gesetze:
Ausschluss der Leistungspflicht / Unmöglichkeit der Leistung
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
Verzug des Schuldners
In der sechsten Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ geht es um überraschende Preiserhöhungen während eines laufenden Vertrags. Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis klären dazu folgende Fragen:
Welche Rechte habt ihr als Kunden bei einer außerplanmäßigen Preiserhöhung? Wie könnt ihr euch gegen solche Preiserhöhungen wehren? Und wie solltet ihr reagieren, wenn der Vertragspartner die zusätzlichen Gebühren einfach abbucht.
Etwaige Vertragsänderungen hat das Telekommunikationsgesetz klar umrissen. Da jede Preiserhöhung zugleich eine Vertragsänderung ist, haben Kunden das sofortige Kündigungsrecht des Vertrags. Möchte ihr das beispielsweise bei guten Verträgen nicht wahrnehmen, bleibt der Widerspruch. Im Podcast erfahrt ihr, wie ihr vorgehen solltet, wenn ihr den kostspieligen Weg zum Anwalt vermeiden wollt. Warum ihr trotz zu viel abgebuchter Gebühren nicht einfach die Einzugsermächtigung stornieren solltet, besprechen wir ebenfalls im Podcast.
Der Fall Ulrich K.: Fragwürdige Preiserhöhungen bei 1&1: https://heise.de/-9668628
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“: https://ct.de/vorsicht-kunde
§ 57 Telekommunikationsgesetz (TKG): Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung
In dieser Episode des Podcast „Vorsicht, Kunde! geht es um einen Gutschein, der nicht eingelöst wird, obwohl er noch gültig ist. Wir klären dazu folgende Fragen:
Wie lange ist ein Gutschein normalerweise gültig? Wer ist der Vertragspartner und damit der richtige Ansprechpartner bei Problemen? Darf man Gutscheine schrittweise einlösen oder das Geld zurückverlangen? Und was passiert bei einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Vertragspartners?
Der Fall Christoph H.: Netto will gültiges Guthaben nicht einlösen
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
In dieser Episode des Podcast „Vorsicht, Kunde!“ geht es um ein Balkonkraftwerk, das mit seinem defekten Wechselrichter keinen Strom produzieren kann. Dazu klären wir folgende Fragen:
Welche Aufgabe hat der Wechselrichter am Balkonkraftwerk? Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und was bedeutet die Beweislastumkehr? Wann kann man Nachbesserung oder Austausch eines defekten Teils verlangen? Und wie unterscheidet sich der Widerruf des Kaufvertrags von einem Rücktritt?
Der Fall Torsten P.: Netto-Balkonkraftwerk liefert keine Energie
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Vordrucke der Verbraucherzentrale
Rücktritt vom Kaufvertrag bei fehlerhafter Ware:
Rücktritt vom Kaufvertrag bei nicht erfolgter Lieferung:
In dieser Episode des Podcast „Vorsicht, Kunde!“ geht es um Glasfasernetze, die erst angekündigt und dann doch nicht verlegt werden. Dazu klären Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion zusammen mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis folgende Fragen:
Welche Vorteile bringt ein Glasfaseranschluss? Dürfen Mieter frei über ihren Internetanschluss bestimmen? Welche Fallstricke drohen bei der Umstellung und was tun, wenn währenddessen der Internetzugang weg ist?
Außerdem diskutieren die drei über das Nebenkostenprivileg, also das Ende des Kabel-TV-Zwangs für Mieter, und über IPTV als Alternative zum herkömmlichen DVB-Empfang.
Der Fall Stefan B.: Immobilienkonzern verhindert Glasfaseranschluss
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Duldungspflichten bei Erneuerung von Telekommunikationslinien (§ 134) und zur Verlegung und Nutzung einer Netzinfrastruktur (§ 145)
§ 134 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden
§ 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden
c't-Artikel zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs und der Empfangsalternative IPTV:
FAQ zum Nebenkostenprivileg und Kabel-TV-Alternativen
Wahlfreiheit beim TV-Empfang: Was der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bedeutet
So klappt der Fernsehempfang ohne Kabel oder Schüssel
Vier TV-Streamingdienste im Test
Ältere Fernseher unkompliziert fürs Streaming nachrüsten
Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis sprechen in dieser Episode des Podcast „Vorsicht, Kunde!“ über Geräte, die während der Reparatureinsendung verloren gehen. Sie klären dazu folgende Fragen:
Was sollte man beim Einschicken von Geräten beachten? Wer bezahlt die Rücksendung und wer haftet für Schäden beim Transport? Welcher Ersatz steht Kunden zu, wenn ihr Gerät beschädigt wird oder gar verloren geht? Und was ist von Zusatzversicherungen und Garantieverlängerungen zu halten?
Der Fall Florian T.: Lenovo lässt Kunden-Notebook verschwinden: https://heise.de/-9653954
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“: https://ct.de/vorsicht-kunde
§ 433ff BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
§ 439 BGB Nacherfüllung: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Mit c’t-WIMage bestehende Windows-Installationen sichern und auf beliebiger Hardware wieder herstellen: https://ct.de/wimage
FAQ zum Daten-Backup: https://www.heise.de/select/ct/2022/19/2200714242877717437
Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Rechtsanwalt Niklas Mühleis sprechen in dieser Episode des Podcast Vorsicht-Kunde über Vertragstücken beim Mobilfunk. Sie klären dazu folgende Fragen:
Gelten mündliche Zusagen oder braucht es immer der Schriftform, damit ein Vertrag wirksam wird? Wie lange darf mich ein Mobilfunkprovider maximal binden und wie löse ich am einfachsten bestehende Verträge? Welche Folgen haben Vertragsänderungen im rechtlichen Sinn und was können Kunden tun, wenn Zusagen nicht eingehalten werden?
Der Fall Tobias A..: Freenet ignoriert vertragliche Zusagen: https://heise.de/-9653942
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“: https://ct.de/vorsicht-kunde
Was ist eine Multi-SIM bzw. Dual-SIM: https://heise.de/-7341716
Was sich mit der eSIM alles ändert: https://heise.de/-4276602
Musterbriefe der Verbraucherzentrale NRW zum Thema Verträge & Reklamation: https://www.verbraucherzentrale.nrw/musterbriefe/vertraege-reklamation
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