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Mächtige Technologieunternehmen? Hass im Netz? Verschlüsselte Kommunikation im Netz, in die man nicht reinschauen kann? Dagegen muss man doch was tun! Solche Impulse führen manchmal zu seltsamen gesetzlichen Auswüchsen. Denn die gut gemeinten Versuche, das Internet irgendwie zu regulieren, verfehlen oft ihren Effekt.
Warum es so kompliziert ist, Probleme im Internet gesetzlich zu lösen, erklärt der Jurist, Netzaktivist und Podcaster Ulf Buermeyer in einer neuen Folge des ZEIT-ONLINE-Digitalpodcasts Wird das was? – am Beispiel von Regulierungsversuchen wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), der europäischen Urheberrechtsreform und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Buermeyer ist Richter am Landgericht in Berlin und engagiert sich für digitale Grundrechte, etwa als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Im Podcast erklärt er, was die Versuche, Hasskriminalität nun wirklich einmal beizukommen, mit Vorratsdatenspeicherung zu tun haben, warum die Datenschutz-Grundverordnung ein historisches Glück ist – und was ihr dennoch fehlt.
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By ZEIT ONLINEMächtige Technologieunternehmen? Hass im Netz? Verschlüsselte Kommunikation im Netz, in die man nicht reinschauen kann? Dagegen muss man doch was tun! Solche Impulse führen manchmal zu seltsamen gesetzlichen Auswüchsen. Denn die gut gemeinten Versuche, das Internet irgendwie zu regulieren, verfehlen oft ihren Effekt.
Warum es so kompliziert ist, Probleme im Internet gesetzlich zu lösen, erklärt der Jurist, Netzaktivist und Podcaster Ulf Buermeyer in einer neuen Folge des ZEIT-ONLINE-Digitalpodcasts Wird das was? – am Beispiel von Regulierungsversuchen wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), der europäischen Urheberrechtsreform und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Buermeyer ist Richter am Landgericht in Berlin und engagiert sich für digitale Grundrechte, etwa als Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Im Podcast erklärt er, was die Versuche, Hasskriminalität nun wirklich einmal beizukommen, mit Vorratsdatenspeicherung zu tun haben, warum die Datenschutz-Grundverordnung ein historisches Glück ist – und was ihr dennoch fehlt.
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