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Anika ist vor ein paar Jahren ins Eigenheim gezogen. Das Haus aus den 35er Jahren sah von außen top aus. Aber es war dann doch noch einiges zu machen. Zum Beispiel an den Heizungsrohren.
Das Wichtigste im Überblick
Gute Gründe für eine energetische Sanierung Deines Hauses gibt es einige:
Eine Studie von der Deutschen Energieagentur (DENA) hat gezeigt, dass 97 Prozent der Befragten nach der Sanierung mit ihrem Haus zufrieden sind und die Maßnahmen auch wieder ausführen würden.
Wie viel Energie Du durch die Sanierung einsparst, hängt vom Zustand Deines Hauses ab. Wenn es komplett unsaniert war und du dann gut sanierst, dann kannst du massiv Energie sparen. Eine Auswertung von 22.000 Gebäudedaten von der Beratungsgesellschaft CO2 Online hat zum Beispiel ergeben, dass man allein mit einer Fassadendämmung durchschnittlich 19 Prozent Energie sparen kann.
Wenn Du ein Haus kaufst oder erbst und die erste neue Eigentümerin seit 2002 bist, dann werden Sanierungspflichten ausgelöst. Aber nur, wenn der Wärmeschutz nicht schon gegeben ist. Das betrifft die oberste Geschossdecke oder das Dach, für den Fall, dass dein Dachboden ausgebaut und beheizt ist, und die Rohrleitungen. Das muss alles gedämmt werden.
Tipp unserer Finanztip-Expertin Sandra: Am besten lässt Du Dich von Energieeffizienzexperten:innen beraten. Eine Liste findest Du bei der Deutschen Energieagentur. Dann am besten einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Den kann man sich übrigens auch fördern lassen.
Dann hast Du eine ungefähre Idee, was an Deinem Haus gemacht werden muss, welche Reihenfolge sinnvoll ist und mit welchen Kosten Du rechnen musst.
Noch mehr Infos zum energetischen Sanieren findest Du in Sandras Finanztip Ratgeber und in ihrem Buch „Energetisches Sanieren: Einfach erklärt.“ Gemeinsam mit Ines Rutschmann hat Sandra da jede Menge gute Tipps aufgeschrieben, wie man das Projekt wuppen kann.
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Vergangenes Jahr spielte der Energiemarkt regelrecht verrückt: Gasknappheit, hohe Gas- und Strompreise, noch höhere Nachzahlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wird es diesen Winter wieder so knapp mit den Gasreserven? Lässt sich überhaupt noch was sparen, wenn zum Jahreswechsel die Mehrwertsteuer auf Gas wieder auf 19 Prozent ansteigt, sich die Co2-Preise erhöhen und die Gaspreisbremse voraussichtlich im März 2024 ausläuft? Mit welcher finanziellen Belastung Du in der bevorstehenden Heizperiode rechnen musst und wie Du Dir günstigere Konditionen sicherst, auch wenn Dein Gasvertrag noch sechs Monate läuft, verraten wir Dir im Finanztip-Podcast Auf Geldreise.
Lohnt sich der Gasanbieterwechsel?
Seit ein paar Monaten sind die Gaspreise wieder deutlich gefallen. Der Arbeitspreis der Finanztip-Empfehlungen liegt im Schnitt zwischen 9 und 10 Cent je Kilowattstunde. In den nächsten Monaten werden die Preise wohl nicht noch günstiger werden.
Aktuell ist also ein guter Zeitpunkt, um den Gasanbieter zu wechseln. Besonders lohnt es sich, wenn Du mehr als 10,57 Cent je Kilowattstunde zahlst.
Wegen der Mehrwertsteuererhöhung und des gestiegenen Co2-Preises wirst Du ab dem neuen Jahr für Gas mehr ausgeben müssen. Bei dem von Finanztip errechneten Arbeitspreis von etwas mehr als 10,5 Cent bleibst Du allerdings unterhalb der 12 Cent des Gaspreisbremse.
Auf die Kündigungsfrist achten
Was aber tun, wenn Du noch an Deinen alten Vertrag gebunden bist? Musst Du dann auf die aktuell günstigen Konditionen verzichten?
Die gute Nachricht vorweg: Auch wenn Dein Vertrag noch bis Februar laufen sollte, kannst Du jetzt schon Deinen Anbieter für nach Februar wechseln – und Dir so bereits jetzt den günstigeren Preis sichern. Das geht bis zu sechs Monate im Voraus.
Wenn Dein Vertrag kurz vorm Auslaufen ist, kannst Du Dich direkt um einen günstigeren Anbieter kümmern. Am besten lässt Du Dir vom Finanztip-Gasrechner die günstigsten Tarife anzeigen.
Steckst Du in der Grundversorgung, kannst Du innerhalb von zwei Wochen kündigen.
Du hast nach März 2022 zuletzt Deinen Gasanbieter gewechselt? Dann profierst Du vom Faire-Verträge-Gesetz. Danach verlängert sich Dein Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit nicht mehr um ein Jahr, sondern nur noch um einen Monat.
Ist es hingegen schon ein paar Jährchen her, dass Du Dir einen neuen Anbieter gesucht hast, und verpasst Du dann auch noch die Kündigungsfrist, verlängert sich Dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Mach vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch
Außerordentlich kündigen kannst Du, wenn Dein Gasanbieter die Preise erhöht, aber auch, wenn er sie senkt. Meistens ist der neue, vermeintlich günstigere Preis nämlich gar nicht so günstig im Vergleich zu den anderen.
Sonderkündigen kannst Du unter Umständen auch, wenn die Bundesregierung höhere Umlagen oder Abgaben beschließt. Einzige Ausnahme: Hat sich Dein Anbieter in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verpflichtet, veränderte Kosten direkt und automatisch weiterzugeben – sowohl, wenn sie steigen, als auch, wenn sie sinken – dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Steht dazu nichts in den AGB, kannst Du bei Preisanpassungen immer sonderkündigen. Das gilt auch, wenn der Co2-Preis zum Jahreswechsel steigt.
Wenn es schnell und einfach gehen soll, nutze die Finanztip-Mustervorlage zum Sonderkündigen.
So findest Du einen günstigen Gasanbieter
Der günstigste Preis ist nicht immer entscheidend. Trotzdem bieten Dir Arbeitspreis und Grundpreis eine Richtlinie. Je günstiger der Arbeitspreis, desto besser. Der Grundpreis liegt zwischen 5 und 12 Euro. Verbrauchst Du wenig Gas, zum Beispiel unter 5.000 kWh, dann wirkt sich der Grundpreis verhältnismäßig stärker aus, bei einem deutlich höheren Verbrauch hingegen der Arbeitspreis.
Neben dem Preis berücksichtigt Finanztip für Dich weitere verbraucherfreundliche Kriterien wie die Preisgarantie und Vertragslaufzeit. Anbieter, die mit Vorkasse, Kaution oder Pakettarifen arbeiten, schließen wir im Finanztip-Gaspreisrechner genauso aus wie Anbieter, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind.
Übrigens geht Wechseln oft einfacher als gedacht. Mittlerweile kündigt in vielen Fällen der neue Anbieter für Dich. Du musst Dich also nur um einen neuen Vertrag kümmern. Ausnahme: Sonderkündigen kann der neue Anbieter für Dich nicht.
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Während der Mittagspause an der Mittelmeer-Küste entlang schlendern, nach Feierabend in einem süßen kleinen Pariser Café Un Café Crème genießen oder nach einer arbeitsintensiven Woche für einen Kurztrip in den Yellowstone-Nationalpark aufbrechen: Der neue Arbeitstrend Workation macht’s möglich.
Immer mehr Angestellte begeistern sich dafür, Arbeit und Urlaub miteinander zu kombinieren. Das geht aus der ADAC-Tourismus-Studie 2023 hervor. Danach interessieren sich zwei Drittel der Befragten sehr für das flexible Arbeitsmodell. Knapp jeder und jede Zehnte hat schon mal eine Workation gemacht oder sie von der Chefin zugesagt bekommen.
Workation: So überzeugst Du Deine Chefin
Auch immer mehr Unternehmen bieten Workation als Benefit an. Sie sehen darin die Möglichkeit, die Zufriedenheit und Motivation ihrer Mitarbeitenden zu stärken, sie besser an sich zu binden und können sich so als attraktive Arbeitgeber-Marke positionieren.
Da kein rechtlicher Anspruch auf eine Workation besteht, kannst Du nicht einfach mit Arbeitslaptop im Gepäck in den nächstbesten Flieger steigen. Du brauchst zwingend die Erlaubnis Deiner Arbeitgeberin. Bevor Du das Gespräch suchst, solltest Du Dich gut informieren und Argumente sammeln:
Je konkreter der Plan, desto schwerer wird es für Deine Vorgesetzte, Deinen Wunsch abzulehnen.
Workation: Das gilt es zu organisieren
Bevor Du auf Deine Arbeitgeberin zugehst, solltest Du ausgiebig recherchieren. Wo stellst Du den Antrag auf Workation? Brauchst Du ein Visum in Deinem Wunschland? Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll? Spielt der Vermieter mit, wenn Du Deine Wohnung während der Workation untervermietest? Flüge und Unterkunft raussuchen. Und wie sieht es mit Reiseimpfungen aus?
Das Workationziel mag schnell gefunden sein und ein Flug unkompliziert gebucht. Mit Deinem Versicherungsschutz solltest Du Dich jedoch ausführlich befassen. Informationen findest Du unter anderem auf der Seite des Dachverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung, genauer bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Oft können auch Deine Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.
Entsendung und Visum
Bei der DVKA stellst Du übrigens gemeinsam mit Deiner Arbeitgeberin einen Antrag auf „Entsendung“. Denn nur wenn Du auch offiziell zum Arbeiten ins Ausland entsandt wurdest, bist Du weiterhin über das Heimatland sozial- und rentenversichert. Als Nachweis darüber gilt die sognannte A1-Bescheinigung. Die beantragt Deine Chefin für Dich.
Als nächstes solltest Du Dich um ein Visum kümmern. Ob Du in Deinem jeweiligen Wunsch-Workation-Land eines benötigst, kannst Du der Liste des Auswärtigen Amts entnehmen.
An den Versicherungsschutz denken
Vergiss Deinen Krankenversicherungsschutz nicht. In der Theorie reicht Deine normale Krankenversicherung im EU-Raum aus, sofern Du entsandt wurdest. Trotzdem kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Deine Arbeitgeberin geht nämlich in Vorkasse, bezahlt die anfallenden Krankheitskosten und holt sich das Geld anschließend von Deiner Krankenkasse zurück. Unter Umständen kann es jedoch passieren, dass Deine Chefin auf den Kosten sitzen bleibt, etwa wenn eine Therapieform in Deutschland nicht anerkannt ist.
Eine Auslandskrankenversicherung gilt meist für nur 50 – 60 Tage. Planst Du eine längere Workation, brauchst Du einen speziellen Tarif, der Dich darüber hinaus entsprechend versichert im jeweiligen Land. So ein Tarif kostet Dich etwa 250 Euro im Jahr. Die Kosten variieren je nach Anbieter.
Neben einer Auslandskrankenversicherung solltest Du Dir auch noch eine private Haftpflichtversicherung zulegen und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern Du noch keine hast. Beide gehören zu den Pflichtversicherungen, die Du zwingend haben solltest, und gelten weltweit.
183-Tage-Frist beachten
Deutschland hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, nach dem Du nicht doppelt besteuert wirst, auch wenn Du in zwei Ländern arbeitest. Solltest Du Dich jedoch 183 Tage oder länger im Ausland aufhalten, wirst Du auch im Workation-Land steuerpflichtig. Übrigens werden auch alle Wochenenden, Feiertage und der Urlaub, den Du nach Deiner Workation vor Ort dranhängst, mitgezählt.
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Frauen sind bei der Geldanlage sicherheitsliebend. Das hat ihnen in der Vergangenheit sogar ein bisschen mehr Rendite eingebracht als Männern.
Wer Vermögen aufbauen will und auf einen Mix bestehend aus sicheren Bausteinen wie Tagesgeld und Festgeld und risikoreicheren, aber renditestärkeren Aktien-ETFs setzt, mildert Schwankungen im Depot ab.
Geldmarkt-ETFs gelten als solch eine Alternative. Was genau sich dahinter verbirgt, wie viel Rendite drin ist und ob sie besser als Tagesgeld sind, erfährst Du in dieser Podcast-Folge.
Geldmarkt-ETFs haben Anlegern und Anlegerinnen in den letzten Jahren vor allem eines beschert: Verluste. Mittlerweile hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen deutlich nach oben geschraubt – und Geldmarkt-ETFs sind seitdem wieder attraktiv. Ihre Rendite ist nämlich sehr eng an die Leitzinsen geknüpft.
Geldmarkt-ETFs sind günstige Fonds, die besonders risikoarm sind und dabei meist eine Rendite versprechen, die etwas oberhalb der Sparzinsen von gutem Tagesgeld liegen. Ein gut verzinstes Tagesgeldkonto liegt aktuell bei rund 4 Prozent Zinsen pro Jahr.
Finanztip unterscheidet bei den Geldmarkt-ETFs zwei Varianten: Euro-Short-Term-Rate-ETFs (ESTR) und kurzlaufende Staatsanleihen-ETFs.
Tagesgeld und Geldmarkt-ETFs sind zwei sehr sichere, risikoarme Geldanlagen. Beim Tagesgeld bist Du deutlich flexibler. Denn Du hast ein Konto, auf das Du zu jeder Tages- und Nachtzeit zugreifen kannst.
Geldmarkt-ETFs werden an den Börsen gehandelt. Anders als beim Tagesgeld brauchst Du ein Wertpapierdepot, über das Du Anteile am Geldmarkt-ETF kaufen oder verkaufen kannst.
Sicherheit
Tagesgeldkonten unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Danach ist Dein Gespartes von bis zu 100.000 Euro geschützt, sollte die Bank pleitegehen.
Rendite
Die Rendite von Tagesgeld und Geldmarkt-ETFs fällt ziemlich ähnlich aus. Seit der Zinswende im Juni 2022 konntest Du mit einem Geldmarkt-ETF eine Rendite von durchschnittlich 1,7 Prozent erzielen. Im selben Zeitraum hättest Du mit Tagesgeld eine Rendite von etwa 1,4 Prozent erreicht. Allerdings hättest Du dafür ständig zum bestverzinsten Angebot wechseln müssen.
Kosten
Anders als ein Tagesgeldkonto kostet ein Geldmarkt-ETF. Du hast zum einen die laufenden Kosten. Sie liegen in etwa bei 0,1 Prozent pro Jahr. Außerdem zahlst Du für den Kauf und Verkauf Deiner Geldmarkt-Anteile. Achte darauf, dass Dein Depot so günstig wie möglich ist, denn die Ordergebühren schmälern Deine Rendite.
Du bist es leid, ständig zu einem besser verzinsten Tagesgeld zu springen, nur für ein Prozentpünktchen mehr hinter dem Komma? Dann sind Geldmarkt-ETFs die bequemere Variante für Dich. Durch den Geldmarkt-ETF bist Du nämlich immer an der aktuellen Zinsentwicklung dran. Steigende Kurse nimmt er automatisch mit, ohne dass Du die Bank wechseln musst. Sollte es wieder zu einer Niedrigzinsphase kommen, solltest Du unbedingt umschichten und Dein Geld auf einem Tagesgeldkonto parken. Dort kannst Du wenigstens nicht ins Negative rutschen.
Hast Du in ein paar Jahren eine etwas größere Ausgabe, willst beispielsweise Dein Haus sanieren, sind Geldmarkt-ETFs ebenfalls gut geeignet, da sie sehr risikoarm sind und eine gute Rendite nahe am aktuellen Zinsniveau abwerfen.
Mit Geldmarkt-ETFs gehst Du weniger Risiko ein. Daher sind sie auch eine gute Alternative, wenn Du bis zur Rente nur noch fünf Jahre haben solltest und nicht mehr in Aktien-ETFs investieren willst. Solltest Du das ganze Geld nicht schon in fünf Jahren brauchen, kannst Du natürlich trotzdem einen kleinen Teil in Aktienindexfonds anlegen und zehn bis 15 Jahre liegen lassen.
Als sicheren Baustein kannst Du Geldmarkt-ETFs auch gut nutzen, um Dein durch Aktien-ETFs aufgebautes Vermögen umzuschichten.
Übrigens: Dein Notgroschen von drei bis sechs Monatsnettogehältern gehört weiterhin aufs gut verzinste Tagesgeldkonto. Damit bist Du deutlich flexibler.
Geldmarkt-ETFs sind nicht zu verwechseln mit Aktien-ETFs. Bei Letzteren rät Dir Finanztip: bitte 15 Jahre oder länger mitbringen. Mit Geldmarkt-ETFs bist Du zeitlich flexibler. Bereits ab mehreren Monaten kann es eine gute Alternative sein, Dein Geld darin zu investieren.
Geldmarkt-ETFs kannst Du aber auch gut nutzen für die langfristige Geldanlage und einen Teil darin anlegen und einen anderen Teil in Aktien-ETFs. Wie Du Dein Vermögen auf beide Bausteine aufteilst, hängt von Deiner Risikoneigung ab und Deinen persönlichen Verhältnissen. Als selbstständige Frau mit zwei Kindern fühlst Du Dich vielleicht mit je 50 Prozent aufgeteilt auf Aktien-ETFs und Geldmarkt-ETFs wohler. Als sehr gut verdienende, ungebundene Frau willst Du eher eine Quote von 75 Prozent in Aktien-ETFs und 25 Prozent in den sicheren Baustein.
Auch wenn die Auswahl an Geldmarkt-ETFs nicht so umfangreich ist, bieten so gut wie alle Depotanbieter Geldmarkt-ETFs an. Achte dabei auf die Depotgebühren: Bei Online-Brokern und Direktbanken wirst Du günstiger wegkommen als bei Filialbanken.
Beim Kauf und Verkauf gelten übrigens die gleichen Regeln wie bei Aktien-ETFs auch:
Finanztip hat sich für Dich die Mühe gemacht und 113 Geldmarkt-ETFs und -Fonds genauer angeschaut. Herausgekommen sind drei ESTR-ETF-Empfehlungen und zwei weitere Empfehlungen, die in deutsche Staatsanleihen investieren. Welche wir aktuell empfehlen und warum, kannst Du hier nachlesen.
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Es soll ja Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen geben, die von sich das Gehalt ihrer Angestellten erhöhen. Für alle anderen in der Arbeitswelt heißt es: Regelmäßig mehr Geld vom Chef oder der Chefin fordern.
Manchmal ist aber einfach keine Lohnerhöhung drin. Was dann? Einfach frustriert abziehen?
Wie wäre es denn mit einer Alternative, zum Beispiel mit Gehaltsextras. Viele davon sind steuer- und sozialversicherungsfrei oder werden zumindest steuerbegünstigt. Das heißt: Auch ohne Gehaltserhöhung kann für Dich mehr netto drin sein.
Welche Möglichkeiten Du hast und worauf Du bei den Gehaltsextras achten solltest, hörst Du in dieser Folge.
Mehr Gehalt bedeutet nicht immer mehr Geld
2022 verdienten weibliche Angestellte hierzulande im Schnitt 18 Prozent weniger brutto pro Stunde als Männer. Die Ungleichbezahlung wirkt sich spürbar auf die spätere Rente von Frauen aus. Noch immer beziehen sie bis zu 400 Euro weniger gesetzliche Rente im Monat als Männer. Daher ist es vor allem für Frauen wichtig, regelmäßig Gehalt zu verhandeln.
Wie Du erfolgreich Gehalt verhandelst, hat uns Verhandlungsexpertin Ljubow Chaikevitch in der Podcast-Folge 34 verraten.
Eine Gehaltserhöhung führt nicht immer zu deutlich mehr Geld im Portemonnaie. Denn: Je mehr Du verdienst, desto mehr Steuern zahlst Du im Verhältnis. Der Steuersatz steigt nämlich mit dem Lohn. Rechne unbedingt durch, ob sich eine Gehaltserhöhung tatsächlich für Dich auszahlt, bevor Du das Gespräch mit Deiner Chefin suchst. Im Internet findest Du Gehaltserhöhungsrechner, die Dich dabei unterstützen.
Beziehst Du Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag, verlierst Du durch eine Gehaltserhöhung unter Umständen den Anspruch darauf und stellst Dich finanziell schlechter. Lass Dich am besten vorab bei den Kommunen beraten, zum Beispiel bei der Wohngeldstelle oder der Familienkasse, wie sich mehr brutto darauf auswirkt.
Gehaltsextras als Alternative
Statt mehr Geld könntest Du auch attraktive Gehaltsextras für Dich raushandeln. Wie wäre es beispielsweise mit einem Jobrad, einem Zuschuss zu Deinem Pilateskurs oder vielleicht beteiligt sich Dein Chef finanziell an der Kinderbetreuung?
Sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber und Arbeitgeberin haben etwas von solchen steuer- und sozialversicherungsfreien Gehaltsextras. Dein Boss spart beispielsweise bei den Gesamtkosten und freut sich über eine motivierte und zufriedene Angestellte. Und Du freust Dich, neben dem eigentlichen Extra, dass Du Steuern und Sozialabgaben sparst. Unterm Strich gehst Du bestenfalls mit mehr Netto nach Hause.
Woran Du aber denken solltest: Tauschst Du ein bisschen Deines Lohnes ein, zum Beispiel gegen ein Jobticket, hast Du weniger Geld auf dem Konto, zahlst weniger in die Rentenkasse ein und bekommst auch weniger Kranken- oder Arbeitslosengeld.
7 Gehaltsextras, mit denen Du Steuern sparst
Gehaltsextra Nummer 1: Der Gutschein
Du pendelst regelmäßig mit dem Auto zwischen Arbeit und zuhause? Wie wäre es, wenn Dich Deine Firma finanziell mit einem Tankgutschein unterstützt?
Gutscheine bis zu 50 Euro monatlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Achte darauf, dass Du den Betrag nicht übersteigst, sonst bist Du sofort abgabepflichtig – und zwar auf die gesamte Summe. Außerdem darf Dir ein mögliches Restguthaben nicht ausgezahlt werden. Das Finanzamt verbucht es dann als Geldleistung. Und auf solche zahlst Du ab dem ersten Euro Steuern.
Bekommst Du Konzertkarten, einen Kochgutschein oder Kinotickets zum Geburtstag oder Firmenjubiläum, dann dürfen diese einen Wert von bis zu 60 Euro haben. Solche anlassbezogenen Aufmerksamkeiten darfst Du im Übrigen zusätzlich zu einer Sachzuwendung wie dem Tankgutschein bekommen. Es dürfen in einem Jahr auch mehrere Geschenke sein: So ein Geburtstag, Firmenjubiläum oder Geburt eines Kindes fallen ja auch so manches Mal zusammen.
Gehaltsextra Nummer 2: Der Sportkurs
Lässt Du Dir Deine Mitgliedschaft im Fitnessstudio vom Arbeitgeber mitfinanzieren, dürfen es auch hier nicht mehr als 50 Euro im Monat sein.
Zertifizierte Kurse wie autogenes Training, Rückenschule oder Yoga kannst Du Dir mit bis zu 600 Euro im Jahr bezuschussen lassen. Ist Deine Chefin besonders spendabel und finanziert Dir die Rückenschule für 1.000 Euro, dann zahlst Du auch nur Abgaben auf den Betrag, der die 600 Euro übersteigt. In diesem Beispiel also auf 400 Euro. Das gilt allerdings nur für zertifizierte Kurse. Bei allen anderen zahlst Du auf die gesamte Summe Steuern und Sozialversicherung, sofern der Arbeitgeberzuschuss die 50-Euro-Grenze übersteigt.
Gehaltsextra Nummer 3: Das Jobticket
Egal ob Einzelfahrschein, Mehrfahrtenkarte, Monats-, Jahreskarte oder Bahncard: Gibt es das Jobticket als extra zum Lohn obendrauf, ist es steuer- und beitragsfrei. Du solltest nur daran denken, dass das bei der späteren Steuererklärung Deine Werbungskosten mindert. Denn den Wert des Jobtickets musst Du mit der {Entfernungspauschale](https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/) gegenrechnen.
Alternativ kann Dir Deine Chefin auch das Jobticket überlassen und pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abführen. In dem Fall könntest Du die Entfernungspauschale voll anrechnen.
Gehaltsextra Nummer 4: Das Jobrad
Sich nicht in die überfüllten Öffis quetschen müssen oder einfach am Stau vorbeiradeln – dank Jobrad kein Problem. Und dabei kann Dich Dein Arbeitgeber finanziell unterstützen. Egal ob mit Motor oder ohne, bekommst Du das Dienstrad zum Lohn dazu, musst Du nicht einmal den sogenannten „geldwerten Vorteil“ versteuern.
Sicherst Du Dir ein Jobrad über eine Gehaltsumwandlung, sind immerhin Steuervergünstigungen drin.
Gehaltsextra Nummer 5: Kinderbetreuungskosten
Kita, Krippe oder Kindergarten – die Betreuungskosten für das eigene Kind können ganz schön ins Geld gehen. Wie wäre es denn, wenn Du Dich dabei finanziell von Deiner Firma unterstützen lässt?
Der Vorteil: Übernimmt sie die Kosten für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder, dann sind die Zuschüsse in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Wichtigste Voraussetzungen: Das Kind darf noch nicht in der Schule sein und Du bekommst den Zuschuss aufs Gehalt obendrauf.
Gehaltsextra Nummer 6: Weiterbildungen
Sponsert Dir Dein Unternehmen Weiterbildungen, ist das steuerfrei. Sind sie hingegen als Belohnung angedacht, etwa nach einem erfolgreichen Projektabschluss, ist sie wiederum steuerpflichtig.
Wenn Du Dir ein jährliches Budget für Weiterbildungen sicherst, vergiss nicht, das in Deinen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Da gehören grundsätzlich alle Änderungen rein – egal ob Gehaltsextra, Teilzeitregelung oder Gehaltserhöhung.
Gehaltsextra Nummer 7: Inflationsausgleichsprämie
Der Tipp von Finanztips Steuerexperten Jörg Leine: Frag Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin nach der Inflationsausgleichsprämie. Noch bis zum 31. Dezember 2024 kann er oder sie Dir nämlich einmalig und zusätzlich zum regulären Lohn bis zu 3.000 Euro ausbezahlen – und das steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung kann auch in Teilbeträgen erfolgen.
Was Du sonst noch verhandeln kannst
Es gibt noch einige weitere steuerfreie Sachzuwendungen, nach denen Du Deinen Chef oder Deine Chefin fragen kannst. Wenn Steuern sparen nicht zu sehr im Fokus steht, könnten Dir auch folgende Extras einen wirklichen Mehrwert liefern:
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Immer wieder hört man, dass Menschen aus steuerlichen Gründen heiraten. Bei Anika waren es eher emotionale Gründe. Doch als nach der Hochzeit das erste Mal die Steuererklärung anstand, kamen die ersten Steuerfragen auf: Machen wir eine gemeinsame oder doch lieber eine getrennte Erklärung? Wie ist das genau mit dem Ehegattensplitting? In dieser Podcast-Folge klären wir, wie Paare am meisten für sich aus der Steuererklärung rausholen. Mit dabei: Zahlreiche Fragen aus unserer Geldreise-Community und Finanztip-Steuerexperte Jörg Leine.
Das Wichtigste im Überblick
Das Meinungsinstitut YouGov hat 2021 im Auftrag der Steuer-App Taxfix eine Umfrage erstellt. Das Ergebnis: Etwas mehr als die Hälfte der befragten Frauen fühlen „sich bei der Steuererklärung überfordert und hilflos”. Bei den befragten Männern stimmen dem ebenfalls 41 Prozent zu.
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Das Wichtigste für Dich zusammengefasst:
Wusstest Du, dass wir Dir all unsere fundiert recherchierten Inhalte kostenfrei zur Verfügung stellen? Wir, das ist Finanztip.
Als Teil der Finanztip Stiftung setzen wir uns deutschlandweit für finanzielle Bildung ein. Das machen wir über unsere Online-Texte auf finanztip.de und über unseren wöchentlich erscheinenden Newsletter. Wir bringen mit Finanztip Schule Finanzwissen in die Klassenzimmer und versorgen Dich mit allem Spannenden und Wissenswerten rund um Geldthemen über YouTube, TikTok und natürlich über unsere Podcasts. Unterstütz uns dabei doch gern. Wie genau das geht, liest Du hier!
Aus Versehen schon bei Teil des Interviews mit Rentenexpertin Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gelandet ohne Teil eins gehört zu haben? Kein Problem: Hier findest Du die Folge und Shownotes vom ersten Teil.
Spätestens mit Anfang 40 zur Kontenklärung
Blickst Du auf ein relativ gradliniges Leben zurück – Schule, Ausbildung, Job –, dann reicht’s, wenn Du Dich mit Anfang 40 bei der Rentenkasse blicken lässt zur Kontenklärung. Hast Du hingegen ein bewegtes Leben – länger studiert, vielleicht auch im Ausland, eine Umschulung hier, Teilzeitarbeit da, wieder zurück in Vollzeit oder Du bist häufig umgezogen –, dann schau gern schon früher vorbei.
Das brauchst Du für die Kontenklärung
Hast Du einen Termin für die Kontenklärung gemacht, heißt es Unterlagen durchstöbern und Nachweise zusammensuchen. Du brauchst unter anderem:
Was genau die Rentenversicherung von Dir braucht, sagt sie Dir im eigentlichen Termin. Je nachdem, ob Du vor Ort bist, die Kontenklärung telefonisch machst oder online, kannst Du die Unterlagen entweder direkt mitnehmen, per Post nachschicken oder online hochladen und elektronisch zusenden.
Hast Du ein Semester im Ausland studiert, kannst Du Dir das auch anrechnen lassen. Voraussetzung: Deine Ausbildung hat mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Und Du musst das Auslandssemester nachweisen können.
Wenn Dir wichtige Nachweise fehlen
Nach sieben Umzügen oder 30 Jahren Erwerbsleben findet man nicht immer sofort den einen oder anderen Nachweis. Sollte etwa Dein Abizeugnis abhandengekommen sein, kannst Du immer noch Deine ehemalige Oberschule kontaktieren. Sie muss Zeugnisse nämlich 50 Jahre aufbewahren. Sollte es Deine Schule nicht mehr geben, versuch es bei der Stadtverwaltung oder Schulbehörde der jeweiligen Stadt.
Diejenigen, die in der ehemaligen DDR gearbeitet und darüber keine Nachweise mehr haben wie den Sozialversicherungsausweis, Arbeitszeugnisse oder Arbeitsverträge, können bei früheren Arbeitskolleg:innen anfragen, ob sie eine Zeugenerklärung abgeben. Das ist kostenlos und erfolgt per Formular im Rathaus oder einer anderen Behörde.
Nach der Kontenklärung Versicherungsverlauf überprüfen
Die Bearbeitung der Kontenklärung dauert ein wenig. Nach ein paar Monaten bekommst Du einen Bescheid von der Rentenkasse zugeschickt, der Deinen Versicherungsverlauf beinhaltet, chronologisch Deine Arbeitsjahre auflistet und Schulstationen. Außerdem listet die DRV für Dich auf, was sie warum berücksichtigt und was nicht.
Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob wirklich alles berücksichtigt wurde, einfach mal bei der Auskunfts- und Beratungsstelle anrufen und nachfragen. Alternativ kannst Du Dich auch vor Ort an eine oder einen der über 2.600 ehrenamtlich beschäftigten Versicherungsberater und -beraterinnen wenden.
Übrigens: Sollten Dir einige Begriffe unklar sein oder willst Du noch mal nachlesen, wie die Deutsche Rentenversicherung beitragsfreie Zeiten definiert, Wartezeiten oder was sich hinter den Kindererziehungszeiten verbirgt – im Glossar der DRV wirst Du fündig.
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Das Wichtigste für Dich zusammengefasst:
Grundsätzlich gilt: Je mehr Rentenentgeltpunkte Du sammelst, desto höher fällt Deine gesetzliche Rente aus. Aktuell gibt es einen Rentenpunkt von der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben, wenn Du im Jahr knapp 43.150 Euro brutto verdienst in den alten Bundesländern beziehungsweise rund 42.000 Euro in den neuen.
In Geld gesprochen bedeutet ein Rentenpunkt 37,60 Euro gesetzliche Rente pro Monat ab Juli 2023.
Du sammelst zwar über die Erwerbsarbeit die meisten Punkte ein. Es gibt aber auch noch andere Stellschrauben, die die Rentenhöhe beeinflussen.
Das beeinflusst die Höhe Deiner Rente
In den Beitragszeiten sind tatsächlich Beiträge geflossen – durch Dich, Deinen Arbeitgeber oder den Staat. Der Staat finanziert etwa Kindererziehungszeiten oder berücksichtigt den Wehrdienst. Verschiedene Sozialleistungsträger zahlen unter Umständen auch Beiträge für Dich, beispielsweise wenn Du Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehst. Solltest Du einen Angehörigen pflegen, zahlt dessen Pflegekasse für Dich in die DRV ein.
Du hast aber auch die Möglichkeit, freiwillig einzuzahlen.
Auch die beitragsfreien Zeiten beeinflussen die Rentenhöhe – wenn auch auf unterschiedliche Weise. Für einige beitragsfreien Zeiten werden Punkte gutgeschrieben, für andere werden Wartezeiten angerechnet. Wichtig sind sie trotzdem. Auch wenn sie sich nicht immer direkt auf die Rentenpunkte auswirken, beeinflussen sie doch die Mindestversicherungszeit. Zweiter Pluspunkt: Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten wirken sich auch auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus.
Wenn Du noch mal nachhören willst, was es mit der Mindestversicherungszeit auf sich hat und ab wann Du voraussichtlich Deinen Ruhestand samt gesetzlicher Rente genießen darfst, empfehlen wir Dir, in Folge 90 reinzuhören. Dort beantworten wir Dir diese Fragen und noch viel mehr rund um Deine Renteninformation.
Zu den beitragsfreien Zeiten zählen unter anderem Schul- und Ausbildungszeiten oder Mutterschutzzeiten. Solltest Du arbeitslos sein und keine Sozialleistungen beziehen oder ALG II bekommen, wird auch das als beitragsfreie Zeit berücksichtigt.
Einige Zeiten werden automatisch gemeldet. Dein Chef oder Deine Chefin etwa meldet der Rentenkasse Deine Beschäftigungszeiten. Andere musst Du selbst beantragen wie Schul- und Studienzeiten oder Kindererziehungszeiten.
Schau wenigstens einmal bei der DRV vorbei
Kombiniere das doch direkt mit einem Check Deines Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung. Dann lässt Du Dir auch keine wichtigen Wartezeiten oder sogar Rentenpunkte entgehen.
Das Versicherungskonto ist das Arbeitsmittel der DRV und listet alle wichtigen Daten auf, wie Schul- oder Pflegezeiten, und ob Du Kinder hast. Anhand der dort hinterlegten Informationen berechnen sie Deine spätere Rente. Ob Dein Versicherungsverlauf vollständig ist oder ob es noch einige Lücken zu schließen gilt, lässt sich mit der sogenannten Kontenklärung feststellen.
Hier kannst Du direkt einen Termin dafür vereinbaren.
Alternativ schreibt Dich die Rentenkasse ab dem 46. Lebensjahr an und schickt Dir Deinen Versicherungsverlauf samt Antrag auf Kontenklärung zu. Alle sechs Jahre bekommst Du aufs Neue ein Erinnerungsschreiben.
Warte nicht zu lange mit der Kontenklärung. Sonst lässt Du unter Umständen den einen oder anderen Euro Rente liegen. Zwar kannst Du auch als Rentnerin oder Rentner noch bei der DRV verbeischauen, etwa weil Du beim Aufräumen des Dachbodens noch relevante Unterlagen gefunden hast. Allerdings solltest Du bedenken, dass Deine Rente lediglich für maximal vier Jahre rückwirkend neu berechnet wird.
Übrigens: Sollten Dir einige Begriffe unklar sein oder willst Du noch mal nachlesen, wie die Deutsche Rentenversicherung beitragsfreie Zeiten definiert, Wartezeiten oder was sich hinter den Kindererziehungszeiten verbirgt – im Glossar der DRV wirst Du fündig.
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Das Wichtigste im Überblick
Trotzdem werden Frauen hierzulande noch immer viel zu oft schlechter bezahlt als Männer. Selbst bei gleicher Qualifikation, Arbeitszeit oder Verantwortung. Das verdeutlichen auch die Zahlen. Frauen verdienten 2022 in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer laut Statistischem Bundesamt. Lässt man strukturelle Ursachen außen vor – Frauen arbeiten häufiger in Teilzeitarbeit, haben öfter Jobs in schlechter bezahlten Branchen, unterbrechen der Familie wegen häufiger ihren Beruf –, beträgt die Lohnlücke immer noch 7 Prozent. Der sogenannte unerklärliche Rest gilt als Obergrenze für Lohndiskriminierung.
Schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen wurde auch Birte Meier. Deswegen entschied sie sich, ihren damaligen Arbeitgeber, das ZDF, zu verklagen. Unterstützt wurde sie dabei von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., einem gemeinnützigen Verein, der die Grund- und Menschenrechte mit strategischen Gerichtsverfahren und juristischen Interventionen verteidigt.
Das Unterfangen wurde zu einer regelrechten Odyssee: Das Entgelttransparenzgesetz, von Birte Meier liebevoll „Frauenveräppelungsgesetz“ getauft, entpuppte sich schnell als zahnloser Tiger. Denn das Gesetz kann von den meisten Betroffenen in der Realität nicht genutzt werden. Darüber sprachen Anika und Anja vom Female Finance Podcast „Auf Geldreise“ erst kürzlich mit der Bundesfrauenministerin Lisa Paus.
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