Im Prozess um das Tötungsdelikt am Bruggerberg plädierte der Verteidiger am Dienstag für 12 Jahre Freiheitsentzug und eine Therapie. Dass es sich bei der Tat um Mord handelte, sei unbestritten, räumte er ein. Es sei eine schreckliche Tat gewesen, die der Beschuldigte auch eingestanden habe.
Weiter in der Sendung:
* Das Solothurner Obergericht muss einen Fall nochmals verhandeln. Es geht um den Mann, der 2013 in Zuchwil seinen Stiefvater mit dem Auto überfahren hat. Das Obergericht hatte ihn freigesprochen, es sei ein tragischer Unfall gewesen. Das Bundesgericht ist nicht überzeugt und verlangt eine erneute Prüfung. War es vielleicht doch fahrlässige Tötung?
* Am Standort für das Notkraftwerk Birr wird nicht mehr gerüttelt, obwohl die Aargauer Regierung eine Prüfung verlangt hatte. Dafür werden die Lärmschutzwände nicht acht, sondern zwölf Meter hoch.