Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reicht, springt der Staat ein mit Ergänzungsleistungen. Wer ein Vermögen von 100'000 Franken hat, soll künftig keine mehr erhalten. Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reicht, springt der Staat ein mit Ergänzungsleistungen. Wer ein Vermögen von 100'000 Franken hat, soll keine EL mehr erhalten. Weitere Themen: Protest ohne Schweiz gegen Saudi-Arabien - Nationalrat verzichtet auf «Lex Heimatschutz» - Britische Nordirlandministerin sorgt für Empörung - WWF leitet Untersuchung ein - Oyub Titiev droht mehrjährige Haftstrafe - Reorganisation nach Postautoskandal kommt voran - Tech-Giganten als Autobauer