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Am heutigen Donnerstag soll im Bundestag über ein mögliches Verbot der AfD diskutiert werden. Ein fraktionsübergreifendes Bündnis aus mehr als 120 Abgeordneten will ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg bringen – doch der Plan ist umstritten. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte andererseits hält die Initiative für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. Eine politische Partei kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Einen Antrag dafür können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Was spricht für ein Verbot? Welche Risiken birgt es? Und könnte ein solcher Antrag der AfD am Ende sogar nutzen? Eva Lautsch, Rechtsexpertin und Politikredakteurin bei ZEIT ONLINE, spricht im Podcast über die juristischen und politischen Hintergründe und wie realistisch ein Verbot ist.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das soll sich nun ändern. Der Bundestag stimmt über einen Gesetzentwurf ab, der den betroffenen Frauen Zeit geben soll, um sich von den körperlichen und psychischen Folgen zu erholen. Vorgesehen sind zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. Woche und acht Wochen ab der 20. Woche. Bislang waren Frauen darauf angewiesen, dass Ärztinnen und Ärzte sie krankschreiben. Vertreter aller Fraktionen haben angekündigt, für diesen sogenannten gestaffelten Mutterschutz zu stimmen. Hanna Grabbe aus dem Wissensressort der ZEIT erklärt im Podcast, was sich noch ändern soll und warum dieser Schritt für viele Betroffene so wichtig ist.
Außerdem im Update: Die islamistische Terrororganisation Hamas hat acht weitere Geiseln freigelassen.
Was noch? Berg in Neuseeland erhält die gleichen Rechte wie eine Person.
Moderation und Produktion: Pia Rauschenberger
Redaktion: Moses Fendel
Mitarbeit: Konstantin Hadži-Vuković
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter [email protected].
Weitere Links zur Folge:
Parteienverbot: AfD-Verbotsverfahren soll nächste Woche im Bundestag diskutiert werden
AfD: Alternative für Deutschland im Wahlkampf
Parteiverbot: Menschenrechtsinstitut räumt AfD-Verbotsantrag gute Chancen ein
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Eine Fehlgeburt ist kein Gedöns
Nahost: Israel setzt Freilassung palästinensischer Gefangener aus
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Am heutigen Donnerstag soll im Bundestag über ein mögliches Verbot der AfD diskutiert werden. Ein fraktionsübergreifendes Bündnis aus mehr als 120 Abgeordneten will ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg bringen – doch der Plan ist umstritten. Kritiker warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig wäre. Zudem gibt es Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte andererseits hält die Initiative für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. Eine politische Partei kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Einen Antrag dafür können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Was spricht für ein Verbot? Welche Risiken birgt es? Und könnte ein solcher Antrag der AfD am Ende sogar nutzen? Eva Lautsch, Rechtsexpertin und Politikredakteurin bei ZEIT ONLINE, spricht im Podcast über die juristischen und politischen Hintergründe und wie realistisch ein Verbot ist.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das soll sich nun ändern. Der Bundestag stimmt über einen Gesetzentwurf ab, der den betroffenen Frauen Zeit geben soll, um sich von den körperlichen und psychischen Folgen zu erholen. Vorgesehen sind zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. Woche und acht Wochen ab der 20. Woche. Bislang waren Frauen darauf angewiesen, dass Ärztinnen und Ärzte sie krankschreiben. Vertreter aller Fraktionen haben angekündigt, für diesen sogenannten gestaffelten Mutterschutz zu stimmen. Hanna Grabbe aus dem Wissensressort der ZEIT erklärt im Podcast, was sich noch ändern soll und warum dieser Schritt für viele Betroffene so wichtig ist.
Außerdem im Update: Die islamistische Terrororganisation Hamas hat acht weitere Geiseln freigelassen.
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