Im sogenannten «Raser-Artikel» heisst es: Wer mit dem Auto viel zu schnell fährt, bekommt zwingend eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr und muss seinen Führerausweis für zwei Jahre abgeben. Doch jetzt soll der Artikel wieder entschärft werden. Im sogenannten «Raser-Artikel» heisst es: Wer mit dem Auto sehr viel zu schnell fährt, bekommt zwingend eine bedingte Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr und muss seinen Führerausweis für zwei Jahre abgeben. Doch jetzt soll er wieder entschärft werden. Weshalb? Fragen an Bundeshausredaktor Curdin Vincenz. Weitere Themen: Machtklüngel in der Stiftung Ethos? - Russland zieht Truppen aus Syrien ab - Syrischen Schulen in der Türkei müssen schliessen - Neo-Faschismus in Italien: Die Politik schaut weg - Schelfeis in der Antarktis wird dünner - «Wir glaubten einfach, was man uns sagte»