Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021 hat neue Maßstäbe zur verfassungsrechtlichen Bewertung von Klima- und damit auch Energiepolitik geschaffen und damit auch die vormalige Regierungskoalition dazu gezwungen, die gesetzlich definierten Klimaziele deutlich zu verschärfen. Der Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, ordnet den aktuellen Stand im Gespräch mit Luca und Stefan ein.
Die gerade neu gestartete Ampel-Koalition nimmt für sich in Anspruch, deutlich ambitionierter als die Vorgängerregierung zu sein, was auch im Koalitionsvertrag zu Ausdruck kommt. Doch wird die Ampel diesem Anspruch auch gerecht? Beobachter stimmen jedenfalls darin überein, dass auch die vorgesehenen Maßnahmen der neuen Koalition nicht ausreichen, das 1,5°-Ziel für Deutschland einzuhalten.
Mit Thorsten Müller haben wir darüber gesprochen, was aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Verschärfung der Ziele des Klimaschutzgesetzes einerseits sowie aus dem Koalitionsvertrag anderseits für die Entwicklung des Klimaschutz- und Energierechts folgt. Zu klären wird auch sein, welche Rolle dabei das Europarecht spielen wird, das gerade ebenfalls überarbeitet und auf die neuen europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet wird.
Thorsten Müller leitet die Stiftung Umweltenergierecht, die seit nunmehr mehr als zehn Jahren als führende Forschungseinrichtung in dem Bereich die bundes- und landesrechtlichen Aspekte ebenso wie die europa- und völkerrechtlichen Fragestellungen des Transformationsprozesses der Energieversorgung und -nutzung untersucht.