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Nur die Hälfte aller angezeigten Sexualstraftaten landet vor Gericht, viele Betroffene wenden sich gar nicht erst an die Polizei. Etwa aus Scham oder Angst davor, was danach passieren könnte. Die Traumatherapeutin Ingrid Wild-Lüffe und die ehemalige Staatsanwältin Kirsten Böök beraten Polizei und Justiz: Was braucht es für sensible Vernehmungen, wie beeinflusst das Erlebte die Aussage und das Verhalten der Betroffenen – und wie schützt man sie davor, erneut traumatisiert zu werden?
"Betroffene müssen wissen: Anzeigen haben Risiken und Nebenwirkungen", sagt Wild-Lüffe. Eine gute Vorbereitung sei wichtig, sagt auch Böök. Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, ein faires Verfahren zu ermöglichen. Über allem stehe dabei die Unschuldsvermutung des Angeklagten, der auch fälschlich beschuldigt worden sein könne. Damit das Gericht Schuld oder Unschuld feststellen kann, brauche es stichhaltige Beweise, detaillierte Aussagen und die Unterstützung aller Beteiligten. Und das kann im Zweifel lange Zeit dauern und für mutmaßliche Opfer und Täter schwer belastend sein. Im Gespräch mit den Sexpodcasthost Melanie Büttner und Sven Stockrahm erklären sie, was es für ein Strafverfahren braucht und wann es Betroffenen zu viel werden kann.
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Nur die Hälfte aller angezeigten Sexualstraftaten landet vor Gericht, viele Betroffene wenden sich gar nicht erst an die Polizei. Etwa aus Scham oder Angst davor, was danach passieren könnte. Die Traumatherapeutin Ingrid Wild-Lüffe und die ehemalige Staatsanwältin Kirsten Böök beraten Polizei und Justiz: Was braucht es für sensible Vernehmungen, wie beeinflusst das Erlebte die Aussage und das Verhalten der Betroffenen – und wie schützt man sie davor, erneut traumatisiert zu werden?
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