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In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Informationsrechte des Bundestages gestärkt. In dem Organstreitverfahren ging es um zwei konkrete Fälle im Zusammenhang mit der europäischen Flüchtlingspolitik im Jahr 2015. Wir analysieren, welche Bedeutung die Entscheidung darüber hinaus hat.
Seit Februar geht es am Landgericht Frankfurt um die bundesweite Drohbriefserie des „NSU 2.0“. Der Absender suchte sich vor allem Frauen, linke Politikerinnen, Menschen mit Migrationshintergrund, Journalisten und Strafverfolger aus und drohte teils auch deren Kindern mit übelster Gewalt. Auch der hessische Polizeiskandal nahm in dem Verfahren seinen Ursprung: Manche Daten aus den Drohbriefen wurden davor auf Polizeicomputern abgefragt. Nun steht das Urteil an – wir schildern Eindrücke aus dem Gerichtssaal.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechter Vergleich“ – anstelle des „Gerechten Urteils“.
Informationen zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft finden Sie hier.
Sehen Sie hier das gesamte Angebot von F.A.Z. Einspruch – Alles was Recht ist. Und schließen Sie hier ein kostenloses, vierwöchiges Probeabonnement ab.
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
Themen der Sendung:
3:27: Interview mit Anke Deike Riewe zum Insolvenzrecht
34:57: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Informationsrechten des Bundestags
47:17: Eindrücke aus dem NSU 2.0-Prozess
1:03:14: Gerechter Vergleich
1:12:38: Infos zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
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In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht die Informationsrechte des Bundestages gestärkt. In dem Organstreitverfahren ging es um zwei konkrete Fälle im Zusammenhang mit der europäischen Flüchtlingspolitik im Jahr 2015. Wir analysieren, welche Bedeutung die Entscheidung darüber hinaus hat.
Seit Februar geht es am Landgericht Frankfurt um die bundesweite Drohbriefserie des „NSU 2.0“. Der Absender suchte sich vor allem Frauen, linke Politikerinnen, Menschen mit Migrationshintergrund, Journalisten und Strafverfolger aus und drohte teils auch deren Kindern mit übelster Gewalt. Auch der hessische Polizeiskandal nahm in dem Verfahren seinen Ursprung: Manche Daten aus den Drohbriefen wurden davor auf Polizeicomputern abgefragt. Nun steht das Urteil an – wir schildern Eindrücke aus dem Gerichtssaal.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechter Vergleich“ – anstelle des „Gerechten Urteils“.
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