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Die Ermittler begründeten die Einstellung des Verfahrens mit fehlenden Beweistatsachen. Sie fanden keine ausreichenden Anhaltspunkte, die eine Anklage gegen Till Lindemann gerechtfertigt hätten. Presserechtlich hat der Rammstein-Sänger hingegen Niederlagen hinnehmen müssen – aber auch juristische Erfolge errungen. Wir geben einen Überblick.
Anschließend beschäftigt uns die Rechtslage in der Ukraine und in Georgien: Mit der Kölner Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger analysieren wir, wie beide Staaten juristisch gegen die Macht der Oligarchen vorgehen. Dabei gehen wir auch der Frage nach, ob die Gefahr besteht, dass die dortigen Regierungen die Gesetze unangemessen gegen die Opposition anwenden. Zudem blicken wir auf die Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union zu den EU-Sanktionen gegen Oligarchen.
Danach schauen wir nach Karlsruhe: Wir fragen die Münchener Juraprofessorin Kathrin Groh, ob die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Anspruch auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Cum-ex-Geschäften der Hamburger Warburg-Bank hat. Die größte Oppositionsfraktion hat ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragt, nachdem die Ampel-Mehrheit im Bundestag die Einsetzung eines solchen Ausschusses abgelehnt hatte.
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns eine Leitentscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zum „Facebook-Scraping“. Zudem beantworten wir Hörerfragen zu Rechtsproblemen der bayerischen Politiker Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Andreas Schauer (CSU).
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
Informationen zum „Podcast mit Publikum“ in Heidelberg: iqb.de/einspruch-live
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
Themen der Sendung
00:02:22 Juristische Bilanz zu den Vorwürfen gegen Till Lindemann
00:15:38 Interview mit Prof. Dr. Angelika Nußberger zum Recht gegen Oligarchen
00:34:59 Interview mit Prof. Dr. Kathrin Groh zum Untersuchungsausschussrecht
00:57:37 „Gerechtes Urteil“: OLG Hamm zum Facebook-Scraping
01:04:00 Hörerfrage und Hinweise zum Podcast mit Publikum in Heidelberg
OLG Hamm zum Facebook-Scraping:
"Einspruch Exklusiv" zu Andreas Scheuer:
3.8
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Die Ermittler begründeten die Einstellung des Verfahrens mit fehlenden Beweistatsachen. Sie fanden keine ausreichenden Anhaltspunkte, die eine Anklage gegen Till Lindemann gerechtfertigt hätten. Presserechtlich hat der Rammstein-Sänger hingegen Niederlagen hinnehmen müssen – aber auch juristische Erfolge errungen. Wir geben einen Überblick.
Anschließend beschäftigt uns die Rechtslage in der Ukraine und in Georgien: Mit der Kölner Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger analysieren wir, wie beide Staaten juristisch gegen die Macht der Oligarchen vorgehen. Dabei gehen wir auch der Frage nach, ob die Gefahr besteht, dass die dortigen Regierungen die Gesetze unangemessen gegen die Opposition anwenden. Zudem blicken wir auf die Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union zu den EU-Sanktionen gegen Oligarchen.
Danach schauen wir nach Karlsruhe: Wir fragen die Münchener Juraprofessorin Kathrin Groh, ob die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen Anspruch auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den Cum-ex-Geschäften der Hamburger Warburg-Bank hat. Die größte Oppositionsfraktion hat ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragt, nachdem die Ampel-Mehrheit im Bundestag die Einsetzung eines solchen Ausschusses abgelehnt hatte.
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns eine Leitentscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zum „Facebook-Scraping“. Zudem beantworten wir Hörerfragen zu Rechtsproblemen der bayerischen Politiker Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Andreas Schauer (CSU).
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00:02:22 Juristische Bilanz zu den Vorwürfen gegen Till Lindemann
00:15:38 Interview mit Prof. Dr. Angelika Nußberger zum Recht gegen Oligarchen
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00:57:37 „Gerechtes Urteil“: OLG Hamm zum Facebook-Scraping
01:04:00 Hörerfrage und Hinweise zum Podcast mit Publikum in Heidelberg
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