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Israel steht völkerrechtlich unter Druck: Zunächst beantragte Karim Khan, Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof, Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant – ebenso wie gegen drei Hamas-Führer. Am Freitag entschied dann der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, Israel solle umgehend seine Militäroffensive in Rafah beenden.
Wie begründen Chefankläger und IGH-Richter ihr Vorgehen? Welche Gegenargumente gibt es aus der Perspektive Israels? Und welche Relevanz hat es, ob Palästina völkerrechtlich als Staat einzustufen ist? Diese und weitere Fragen besprechen wir mit Kai Ambos, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag.
Anschließend beschäftigen wir uns mit dem Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, in einer Volksabstimmung das Grundgesetz „bestätigen“ zu lassen. Der Linken-Politiker stützt seinen Vorstoß auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Wir analysieren, wie diese Norm in der Staatsrechtslehre verstanden wird – und erklären, wie Ramelow mit seinem Vorschlag den „Reichsbürgern“ entgegentreten will.
Mit Tilman Winterling, Syndikusrechtsanwalt im Justiziariat der F.A.Z., blicken wir danach auf Praxisbeispiele aus dem Medienrecht. Er berichtet, welche Aufgaben Referendare bei der F.A.Z. haben – hier warten interessante Einblicke.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Verwaltungsgericht Berlin. Der zuständige Richter hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt die Protokolle des Corona-Expertenrates umfangreicher offenlegen muss als bisher erfolgt.
Themen der Sendung:
00:03:33 Interview mit Prof. Dr. Kai Ambos zu Israel
00:39:53 Volksabstimmung über das Grundgesetz?
00:50:07 Medienrecht im Justiziariat der F.A.Z.
01:04:40 Gerechtes Urteil: Verwaltungsgericht Berlin zu den Corona-Protokollen
Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz
Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch
Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
https://www.faz.net/einspruch/was-folgt-aus-75-jahren-grundgesetz-19727023.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/75-jahre-grundgesetz-kritik-an-bodo-ramelows-vorschlag-ueber-abstimmung-19735936.html
https://www.faz.net/einspruch/igh-apartheid-in-den-besetzten-palaestinensischen-gebieten-19590272.html
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Israel steht völkerrechtlich unter Druck: Zunächst beantragte Karim Khan, Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof, Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant – ebenso wie gegen drei Hamas-Führer. Am Freitag entschied dann der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, Israel solle umgehend seine Militäroffensive in Rafah beenden.
Wie begründen Chefankläger und IGH-Richter ihr Vorgehen? Welche Gegenargumente gibt es aus der Perspektive Israels? Und welche Relevanz hat es, ob Palästina völkerrechtlich als Staat einzustufen ist? Diese und weitere Fragen besprechen wir mit Kai Ambos, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag.
Anschließend beschäftigen wir uns mit dem Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, in einer Volksabstimmung das Grundgesetz „bestätigen“ zu lassen. Der Linken-Politiker stützt seinen Vorstoß auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Wir analysieren, wie diese Norm in der Staatsrechtslehre verstanden wird – und erklären, wie Ramelow mit seinem Vorschlag den „Reichsbürgern“ entgegentreten will.
Mit Tilman Winterling, Syndikusrechtsanwalt im Justiziariat der F.A.Z., blicken wir danach auf Praxisbeispiele aus dem Medienrecht. Er berichtet, welche Aufgaben Referendare bei der F.A.Z. haben – hier warten interessante Einblicke.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Verwaltungsgericht Berlin. Der zuständige Richter hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt die Protokolle des Corona-Expertenrates umfangreicher offenlegen muss als bisher erfolgt.
Themen der Sendung:
00:03:33 Interview mit Prof. Dr. Kai Ambos zu Israel
00:39:53 Volksabstimmung über das Grundgesetz?
00:50:07 Medienrecht im Justiziariat der F.A.Z.
01:04:40 Gerechtes Urteil: Verwaltungsgericht Berlin zu den Corona-Protokollen
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