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In den letzten Tagen wurde viel über den Termin für die vorgezogene Neuwahlen gestritten. Jetzt haben sich die Fraktionsführer auf ein Datum geeinigt: Am 23. Februar sollen die Deutschen einen neuen Bundestag wählen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will dazu noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stellen. Im Podcast analysieren wir, welchen Weg das Grundgesetz bis dahin vorschreibt.
Dann richten wir unseren Blick auf die USA: Wie geht es nach den Präsidentschaftswahlen mit Trumps Strafverfahren weiter? Könnte er sich selbst begnadigen?
Im „Juristischen Literaturtipp“ besprechen wir das Buch „Die Entscheidung. Deutschland 1929 bis 1934“ von Jens Bisky. Das „Gerechte Urteil“ kommt aus Karlsruhe. In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zur Abwehr von Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.
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Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
Themen der Sendung:
00:02:55 Der verfassungsrechtliche Weg zu Neuwahlen
00:24:39 Trumps Strafverfahren nach der US-Wahl
00:53:16 Literaturtipp: „Die Entscheidung. Deutschland 1929 bis 1934“ von Jens Bisky
01:19:46 Gerechtes Urteil: Das BVerfG zur BND-Überwachung
Gehen Sie nicht ins Gefängnis, gehen Sie ins Weiße Haus
Versuch, das Endspiel zu verstehen
Der Kanzler betritt Neuland
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By Frankfurter Allgemeine Zeitung3.8
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In den letzten Tagen wurde viel über den Termin für die vorgezogene Neuwahlen gestritten. Jetzt haben sich die Fraktionsführer auf ein Datum geeinigt: Am 23. Februar sollen die Deutschen einen neuen Bundestag wählen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will dazu noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stellen. Im Podcast analysieren wir, welchen Weg das Grundgesetz bis dahin vorschreibt.
Dann richten wir unseren Blick auf die USA: Wie geht es nach den Präsidentschaftswahlen mit Trumps Strafverfahren weiter? Könnte er sich selbst begnadigen?
Im „Juristischen Literaturtipp“ besprechen wir das Buch „Die Entscheidung. Deutschland 1929 bis 1934“ von Jens Bisky. Das „Gerechte Urteil“ kommt aus Karlsruhe. In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes zur Abwehr von Cybergefahren für teilweise verfassungswidrig erklärt.
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