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In Folge 323 fragen wir den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zurückweisungen an deutschen Grenzen zulässig sind, warum das Zensurverbot für das „Compact“-Magazin gilt und was die Justiz aus der Corona-Zeit lernen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein breites Aufgabenfeld: Es entscheidet über Verkehrsprojekte, extremistische Vereine und legt Asylgesetze aus. Es hat die Corona-Verordnungen in Bayern und Sachsen beanstandet und kürzlich dafür gesorgt, dass das rechtsextreme „Compact“-Magazin vorläufig weiter erscheinen darf. An der Humboldt-Universität zu Berlin diskutierten wir mit Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, über all diese Themen.
Wir fragen Korbmacher, was er von Bürgerräten hält, wie er neue Extremismuskategorien des Verfassungsschutzes einschätzt und ob er das Verbandsklagerecht für Umweltorganisationen einschränken möchte. Der Gerichtspräsident beantwortet außerdem Fragen des Publikums.
Der Verfassungsschutz sollte politische Vereinigungen nicht diskriminieren (faz.net)
Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde (faz.net)
Wie der Verfassungsschutz bei der Kulturförderung helfen kann (faz.net)
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