
Sign up to save your podcasts
Or


Akute und chronische Alkoholfolgeerkrankungen aus psychiatrischer Sicht
Alkoholintoxikationen spielen in Notfall-Ambulanzen eine große Rolle.
Chronische Alkoholfolge-Erkrankungen wie das vielbekannte Korsakow-Syndrom, die Wernicke-Enzephalopathie und die äthyltoxische Polyneuropathie sind ebenfalls jedem klinisch tätigen Kollegen bekannt und haben große sozioökonomische Auswirkungen für die Gesellschaft.
Dr. Jan Dreher ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Chefarzt der Klinik Königshof in Krefeld. Darüber hinaus ist er aber auch Host des "Psychcast" und des "Psychiatrie to go"-Blogs, um nur 2 seiner Projekte zu erwähnen.
In dieser Podcaster-Co-Produktion von PsychCast und dem Klinisch Relevant Podcast haben Jan und Kai anhand eines fiktiven alkoholisierten Patienten, der in unsere Klinik kommt die wichtigsten akuten und chronischen Alkoholassoziierten Erkrankungen besprochen.
Ein paar wichtige Fakten haben wir Dir hier noch einmal zusammengestellt:
Alkoholentzugsdelir
der regelmäßige Konsum von Alkohol führt zur Aktivierung von GABA- und Benzodiazepin-Rezeptoren und somit zu einer Hemmung von noradregenen Zielgruppen (v.a. im Lotus coeruleus des ZNS)
das plötzliche Ende der andauernden Inhibition durch einen Alkoholentzug führt zu einem "Noradrenalin-Sturm" und somit zu einer Überaktivität des Sympathikus bei gleichzeitig hochregulierten Noradrenalin-Rezeptoren
Folge Symptome können daher im Alkoholentzugsdelir durch die exitatorischen Mechanismen der Katecholamine auftreten:
Therapie:
Thiamin = Vitamin B1
Wernicke-Enzephalopathie
Korsakow-Syndrom
Andere Alkoholfolgeerkrankungen
Der Beruf des Hausarztes hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt und steht mittlerweile vor einem Image- und Nachwuchsproblem.
Insbesondere in ländlichen Gebieten gibt es in Deutschland immer wieder hausärztliche Versorgungslücken. Von Seiten der Politik und den Kassenärztlichen Vereinigungen wird versucht dem Nachwuchsmangel mit Förderungsprogrammen zu begegnen.
**Dr. Ulrich Kozianka **ist Hausarzt mit Herz und Seele und führt eine Praxis im Herzen des Ruhrgebietes, die bereits sein Vater aufgebaut hat.
Falls Du nach Alternativen zum Klinikalltag mit all seinen Vor- und Nachteilen suchst oder falls Du schon einmal über eine Niederlassung als Hausarzt nachgedacht haben solltest, dann wirst Du hier viele spannende Details erfahren.
Wir sprechen über den Berufs-Alltag, die Arbeitszeiten, die finanziellen Möglichkeiten und die Vorteile, die Ulrich in einer eigenen Praxis sieht.
Auch sprechen wir über die Auswirkungen der Digitalisierung für die Arbeit in der Niederlassung und Lösungsvorschläge für typische Schnittstellenprobleme zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor.
Viel Spaß beim Hören
Wundmanagement bei chronischen Wunden
Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronische venöse Insuffizienz
Die Leitlinie „Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den Risiken periphere arterielle Verschlusskrankheit, Diabetes mellitus, chronische venöse Insuffizienz“, Entwicklungsstufe S3, wurde initiiert von der Deutschen Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V. (DGfW). Sie wurde unter Einbeziehung der Mandatsträger aller für das Thema relevanten wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften (siehe Mitglieder der Steuergruppe) und den am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen entwickelt. Hinweis: Leitlinie befindet sich in Überarbeitung!
Expertenstandard: Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
Visitrak Digital: Digital-Pad
https://www.smith-nephew.com/osterreiche/produkte/infektionsbek-mpfung-prophylaxe/visitrak-/
DRACO® Wundversorgungshilfe
Smart Hospital - Digitalisierung einer Uniklinik
Prof. Jochen Werner ist ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Uniklinik Essen und treibende Kraft hinter dem "Smart Hospital"-Projekt, bei dem es um die Digitalisierung, Modernisierung und Optimierung der Abläufe in der Klinik geht. In diesem Podcast-Interview erklärt Professor Werner, um was es bei diesen Veränderungen eigentlich geht:
Ärzte und medizinisches Personal sollen wieder mehr Zeit für Ihre eigentlichen Kompetenzen haben, nämlich die Arbeit am Patienten.
Informationen zum Smart-Hospital findest Du hier verlinkt:
Artikel über das Smart-Hospital auf der Internet-Seite des Bundesverbandes Deutscher Chirurgen
Hier findest Du einen Link zu dem Buch "Smart Hospital" u.a. von Prof. Werner:
Smart-Hospital: Digitale und emphatische Zukunftsmedizin
Weitere Informationen zu Prof. Werner findest Du aus seiner Internetseite www.medical-influencer.de
Human Factors: Der Faktor Mensch in der Medizin
Johanna Ludwig arbeitet als Unfallchirurgin in einer Klinik in Berlin und hat zusätzlich in Oxford Surgical Science and Practice studiert. In diesem Zusammenhang ist sie auch mit dem Thema "Human factors" und dem SEIPS-Modell in Berührung gekommen.
Johanna erklärt diese Begriffe anhand der Ereignisse um Dr. Bawa-Garba im Jahr 2011 in England, die zunächst der fahrlässigen Tötung eines ihrer Patienten für schuldig gesprochen worden war. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit darf sie wieder praktizieren.
Auch wenn man in Deutschland nur relativ wenig über diesen Fall gehört hat, veranschaulicht er doch sehr eindrücklich, welche unterschiedlichen Faktoren in einer Klinik vor allem in einer Notfallsituation zusammenkommen und das Schicksal unserer Patienten beeinflussen können.
So gibt es eine eigene Wissenschaft, die sich mit der Interaktion von Menschen mit Elementen eines Systems auseinandersetzt und hier versucht den "Faktor Mensch" besonders zu berücksichtigen.
Daraus entstanden ist das sog. SEIPS-Modell (Systems Engineering Initiative for Patient Safety)
Hier findet Ihr noch weitere interessante Links zum Thema SEIPS und Human Factors und den Kontakt zu Johanna:
2.
**Freiheitsentziehende / Freiheitsreduzierende Maßnahmen (FEM) **
Im heutigen Beitrag geht es um das Thema freiheitsentziehende Maßnahmen, ihre Arten, rechtliche Regelungen, Entscheidungspfade und Alternativen.
Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA):
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind alle Handlungen und Vorrichtungen, die einen Menschen an der Ausübung seines natürlichen oder auch potentiellen Fortbewegungswillens hindern und gegen seinen Willen durchgeführt werden. Die Broschüre stellt die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung freiheitsentziehender Maßnahmen in der stationären und ambulanten Versorgung dar, und erläutert überblickartig die Fragen der Haftung des Pflegepersonals.
Verfügbar unter: https://www.biva.de/dokumente/broschueren/Freiheitsentziehende-Massnahmen.pdf
Deutsches Ärzteblatt: Freiheitsentziehende Maßnahmen Rechtliche Perspektiven von Fixierungen
Ein Freiheitsentzug durch Fixierung kann als medizinisch notwendig gelten, er hat aber stets auch eine juristische Seite, die es zu bewerten gilt. Dazu gehört unter anderem die ordnungsgemäße Genehmigung der Maßnahme.
Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/210887/Freiheitsentziehende-Massnahmen-Rechtliche-Perspektiven-von-Fixierungen
ReduFix: Vermeidung von körpernahen Fixierungen in Einrichtungen der stationären Altenpflege
Das Projekt mit dem Ziel, durch gezielte Interventionen freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei demenzerkrankten Heimbewohner/-innen zu verhindern oder zu reduzieren, ohne dass es dabei zu negativen Konsequenzen für die Bewohnerin oder den Bewohner kommt.
Verfügbar unter: https://agp-freiburg.de/downloads/ReduFix_Leitfaden_Vermeidung_koerpernaher_Fixierungen_2010.pdf
Leitlinie FEM Initiative zur Vermeidung freiheitseinschränkender Maßnahmen in der beruflichen Altenpflege
Da sich freiheitseinschränkende Maßnahmen ohne unerwünschte Wirkungen wie vermehrte Stürze und sturzbedingte Verletzungen reduzieren lassen, erscheinen Maßnahmen zum nachhaltigen Verzicht von freiheitseinschränkenden Maßnahmen dringend geboten. Evidenzbasierte Praxisleitlinien können wirkungsvolle Mittel sein, um Unterschiede zwischen Einrichtungen zu überwinden und somit eine Versorgung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern. Die Leitlinie stellt Studienergebnisse zu FEM auf der Basis von 120 Pflegeheimen vor und diskutiert Maßnahmen für die Praxis.
Verfügbar unter: http://www.leitlinie-fem.de
Heute hörst Du mit Folge #63 den 2. Teil des Interviews mit dem Psychiater Peer Scholz. Gleichzeitig ist dies der letzte Podcast vor unserer kleinen Sommerpause.
In diesem Podcast fokussieren wir uns auf das Betreuungsgesetz, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fixierungen und psychiatrische Notfallmedikamente.
1. Betreuungsgesetz (BTG):
Findet sich im bürgerlichen Gesetzbuch und soll dem Schutz von Menschen, die aufgrund von bestimmten Erkrankungen nicht mehr für sich sorgen können, dienen.
2. Fixierungen:
Nur zulässig, wenn die Gefahr für den Patienten oder Dritte nicht anders anwendbar ist (z.B. durch deeskalierende Maßnahmen) und zwar immer nur so kurz wie möglich.
3. psychiatrische Notfallmedikation:
hier gilt natürlich auch, dass alle anderen Mittel, z.B. der Versuch der Deeskalation, keinen Erfolg gebracht haben. Zuvor müssen auch "Sicherungsmaßnahmen" wie Fixierungen als weniger invasives Mittel ausprobiert worden sein.
Bei älteren Patienten sind Dosierungen von 0,5 bis 2mg Haloperidol häufig ausreichend (alternativ z.B. Risperidon 0,5-2mg), bei jungen Patienten maximal 10 mg Haloperidol (in seltenen Fällen mehr)
Hier findest Du den aktuellen Gesetzestext des PsychKG für das Land NRW:
Zum Schluss noch Peers Buch-Empfehlung für die Kitteltasche:
Kompendium der Psychiatrischen Pharmakotherapie
Viel Spaß bei Hören und Lernen!
Psychiatrische Notfälle und rechtliche Rahmenbedingungen
Situationen, in denen Patienten gegen Ihren Willen behandelt und in einer Klinik untergebracht werden müssen sind für alle Beteiligten herausfordernd.
Kompliziert wird es dann zusätzlich, wenn Unsicherheiten bei den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und dem konkreten Ablauf der Unterbringung besteht.
In diesem Interview habe ich mit dem Psychiater Peer Scholz gesprochen, der viele Jahre eine Akut-Station in einer Psychiatrischen Klinik in Düsseldorf geleitet und somit viel Erfahrung mit den oben genannten Themen hat.
Trotz der ernsten Thematik ist das Interview zu einem lockeren Gespräch beim Tee geworden, das die Bereiche PsychKG, Betreuungsgesetz, Fixierungen und psychiatrische Notfall-Medikamente umfasst.
Es finden sich also sicherlich viele wichtige Details für jeden klinisch tätigen Kollegen.
Aufgrund der Länge haben wir das Interview in 2 Teile unterteilt.
PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz):
Landesgesetze, die die Unterbringung und Behandlung von Patienten mit psychischen Erkrankungen in einer psychiatrischen Klinik regeln, bei denen eine akute Fremd- oder Eigengefährdung besteht (z.B. Suizidalität, Fremdaggressivität bei Wahnvorstellung). Voraussetzung für die Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses zur Unterbringung nach PsychKG ist in NRW (theoretisch) eine mindestens 6 monatige Berufserfahrung in der Psychiatrie.
Aus dem ärztlichen Zeugnis muss die psychische Erkrankung des Patienten und die akute Fremd- oder Eigengefährdung hervorgehen.
Es bestehen hohe gesetzliche Hürden für die Einrichtung eines PsychKGs (insbesondere seit der Gesetztes-Novelle in NRW Anfang 2017). Die akuten Gefährdungsmomente der Fremd- oder Eigengefährdung dürfen nicht anders abwendbar sein, d.h. alle anderen Mittel müssen vorher ausgeschöpft worden sein.
In der psychiatrischen Klinik:
Richterliche Anhörung des Patienten bis zum Ende des Folgetages nach Ausstellung des ärztlichen Zeugnisses.
Ein rechtlicher Vertreter und eine Vertrauensperson des Patienten muss vor der Anhörung informiert werden,
Der betroffene Patient muss mündlich und schriftlich über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt werden,
Alle am Verfahren beteiligten müssen über den Beschluss der Anhörung schriftlich informiert werden. Im Beschluss muss auch der Zeitraum der Unterbringung nach PsychKG definiert sein (längstens 6 Wochen).
Von Seiten der Klinik muss täglich die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung überprüft und dokumentiert werden. Die Unterbringung muss aufgehoben werden, sobald die Kriterien nicht mehr erfüllt werden.
Zwangsbehandlungen von Patienten sind seit der Gesetzesnovelle 2017 in NRW prinzipiell nur nach vorheriger richterlicher Anordnung unter hohen Auflagen möglich, wenn der Betroffene krankheitsbedingt nicht in der Lage ist gesundheitliche Schäden abzusehen. Zuvor muss dokumentiert werden, dass mit allen zulässigen Mitteln versucht wurde, den Patienten von der Behandlung zu überzeugen.
Viel Spaß beim Hören!
Antidekubitussysteme
Druckverteilende Unterlagen
Einführung:
Risikofaktoren für einen Dekubitus sind von Person zu Person unterschiedlich. Druckverteilende Unterlagen sind „spezielle Hilfsmittel zur Druckverteilung, die für das Management von Gewebebelastungen, des Mikroklimas und/oder anderer Therapiefunktionen ausgestaltet sind (d.h. alle Matratzen, integrierte Bettsysteme, der Ersatz für Matratzen, Auflagen oder Sitzkissen oder Sitzkissenauflagen)“.
Druckverteilende Unterlagen sollten auf einer Einzelfallgrundlage abhängig von den Bedürfnissen der Person zur Druckverteilung und für andere therapeutische Funktionen ausgewählt werden. In allen Fällen sollten die Empfehlungen des Her-stellers für die Verwendung und Pflege beachtet werden.
Expertenstandard:
Dekubitusprophylaxe in der Pflege
Instrumente die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung z. B. Dekubitusentstehung, Mangelernährung) (Quelle: MDS unter www.mds-ev.de)
Erhältlich unter: https://www.dnqp.de
Hilfsmittelverzeichnis des GKV
Der GKV-Spitzenverband erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelver-zeichnis und (gleichzeitig handelnd als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen) als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis. In dem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. Das Hilfsmittelverzeichnis gliedert sich in Anlehnung an das jeweilige Therapieziel in 37 unterschiedliche Produktgruppen.
Myasthenia gravis: eine seltene aber sehr spannende Autoimmunerkrankung
Bei einer Myasthenie handelt es sich- das wißt Ihr alle- um eine seltene Autoimmunerkrankungen, bei der der Körper Autoantikörper gegen Acetylcholin-Rezeptoren, eine muskelspezifische Kinase (MuSK) oder andere Strukturen der neuromuskulären Endplatte produziert.
Unterteilt werden kann die Myasthenie nach folgenden Aspekten:
Die meisten Patienten mit MG habe eine gute Lebensqualität und eine normale Lebenserwartung, wenn Sie konsequent behandelt werden.
Die Mortalität im Rahmen einer myasthenen Krise liegt bei ca. 2 %
Risikofaktoren für einen ungünstigen Verlauf stellen
dar.
Symptome
Bei okulären Formen tritt typischerweise eine Schwäche der Augenmuskeln und der Lidheber auf.
Häufig kommt es beim Vorliegen einer okulären Form einer MG im Verlauf zu einer Generalisierung.
Myasthene Krisen werden insbesondere durch Medikamente, Infekte und Operationen getriggert.
Diagnostik
Ice-Pack-Test: Besserung der Ptose/Doppelbilder nach lokaler Anwendung eines Ice-Packs im Bereich der Augenmuskeln
"Tensilon"-Test: Gabe von 2mg Edrophonium oder 0,5-1mg Neostigmin i.v. führen zu einer sofortigen Besserung der Symptomatik (Cave: Bradykardie, Speichelfluss, Tenesmen) oder Gabe von 60mg Pyridostigmin mit klinischer Kontrolle der myasthenen Symptomatik nach 30 Minuten
MG-Score nach Basinger und Toyka: Armvorhalteversuch, Beinvorhalteversuch, Kopfhalteversuch, Ballonvigorimetrie, Vitalkapazität, Lidschluss, Kauen, Schlucken, Doppelbilder (Simpson-Test), Ptose
Eine vollständige tabellarische Darstellung des Scores findet Ihr auf der Seite des Neurologie-Netzes.
Elektrophysiologie
Die 3/s Serienreizung, z.B. im Bereich des N. facialis, des N. axillaris und N.accessorius führen zu einem typische Dekrement der Fläche und der Amplitude der Muskel-Aktions-Potentiale.
AK-Diagnostik
Am häufigsten kommen die Acetylcholin-Rezeptor-Antikörper vor. Sollten diese negativ sein, sollten auch die Anti-MuSK-AK bestimmt werden (Treten bei ca. 10 % der Patienten auf und finden sich so gut wie nie bei Okularen MG-Formen).
Die Höhe der AK-Titer korreliert nicht mit der Schwere der Erkrankung. Der Titer-Verlauf eignet sich aber als Erfolgs-Marker für die laufende Therapie.
Bei rein okulärer MG finden sich nur bei 50% der Patienten Ach-Rezeptor-AK.
Titin- und Ryanodin-AK können bei positivem Ach-Repzeptor-Ak-Status auf das Vorliegen eines Thymoms hinweisen.
Bei allen MG-Patienten muss mittels CT oder MRT das Vorliegen eines Thymoms ausgeschlossen werden!
Bei ca. 15 % der MG Patienten liegen auch weitere Autoimmunerkrankungen vor.
Therapie
Symptomatische Therapie mit Acetylcholin-Esterase-Hemmern: z.B. Pyridostigmin (Beginn z.B. mit 60mg 1-1-1), retardierte Formen zur Nacht
bei MuSK-positiver MG ist die Wirkung von Pyridostigmin häufig deutlich schlechter
bei Patienten mit Acetylcholin-Rezeptor-AK und generalisierten MG sollte eine Thymektomie durchgeführt werden.
eine Immunsuppression (Glucocorticoide und v.a. Azathioprin) ist häufig erst bei generalisierten Formen notwendig.
Viel Spaß bei Hören und Lernen!
From the publisher's feed

45 Listeners

22 Listeners

5 Listeners

17 Listeners

5 Listeners

12 Listeners

35 Listeners

14 Listeners

4 Listeners

8 Listeners

29 Listeners

19 Listeners

7 Listeners

9 Listeners

1 Listeners