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Er war über 30 Jahre älter als sie und trainierte ihre Sportgruppe. Sie war gerade mal 13½ Jahre alt am Anfang der regelmässigen Treffen und wurde mit 14½ Jahren schwanger. Selbst nach dem Abbruch einer Schwangerschaft unterband ihre Mutter den Kontakt zum Trainer nicht – sondern unterstützte das Ganze noch.
Im Oktober befasste sich das Regionalgericht Bern-Mittelland mit diesem Fall, der auf mehreren Ebenen ungewöhnlich war: wegen des Ausmasses der Straftat, des absoluten Schutzes des Opfers, das zum Tatzeitpunkt noch ein Kind war, und wegen der öffentlichen Funktion der Mutter des Opfers. Dieser Umstand führte zu zusätzlichen Auflagen bei der Berichterstattung. Die Frau muss neutral als «Politikerin oder hohe Beamtin» bezeichnet werden.
Nebst dem Trainer, der eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren kassierte, wurde auch die Mutter zu einer bedingten Gefängnisstrafe wegen Gehilfenschaft von zwei Jahren verurteilt.
Was war zwischen der Minderjährigen und ihrem Trainer vorgefallen? Wie konnte es so weit kommen, dass die Mutter ihre Tochter nicht vor diesen Übergriffen schützte? Und wie gehen wir als Medium damit um, wenn wir über einen Fall nur eingeschränkt berichten dürfen?
Darüber spricht Hans Ulrich Schaad, langjähriger Gerichtsberichterstatter und Redaktor im Ressort Region, in einer neuen Folge des Podcasts «Gesprächsstoff». Auch zu Wort kommt Mischa Oesch, Psychotherapeutin und leitende Psychologin der Kinderschutzgruppe am Inselspital. Sie erklärt, wie man einen solchen Verdachtsfall als Drittperson melden kann.
Host: Sibylle Hartmann
Gast: Hans Urlich Schaad
Expertin: Mischa Oesch
Artikel zum Gerichtsfall:
Stellen für die Meldung von Verdachtsfällen:
3 für 1: Lesen Sie drei Monate, bezahlen Sie nur einen
Gefällt Ihnen unser «Gesprächsstoff» Podcast? Entdecken Sie dann die besten Recherchen und Hintergründe unserer Journalist:innen. Speziell für Sie haben wir das ‘3 für 1’ Angebot konzipiert: 3 Monate lesen, nur 1 Monat bezahlen. Gute Lektüre und viel Spass.
https://info.tamedia.ch/gespraechsstoff
Habt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Gesprächsstoff»? Schreibt uns an [email protected]
Hosted by Simplecast, an AdsWizz company. See pcm.adswizz.com for information about our collection and use of personal data for advertising.
By TamediaEr war über 30 Jahre älter als sie und trainierte ihre Sportgruppe. Sie war gerade mal 13½ Jahre alt am Anfang der regelmässigen Treffen und wurde mit 14½ Jahren schwanger. Selbst nach dem Abbruch einer Schwangerschaft unterband ihre Mutter den Kontakt zum Trainer nicht – sondern unterstützte das Ganze noch.
Im Oktober befasste sich das Regionalgericht Bern-Mittelland mit diesem Fall, der auf mehreren Ebenen ungewöhnlich war: wegen des Ausmasses der Straftat, des absoluten Schutzes des Opfers, das zum Tatzeitpunkt noch ein Kind war, und wegen der öffentlichen Funktion der Mutter des Opfers. Dieser Umstand führte zu zusätzlichen Auflagen bei der Berichterstattung. Die Frau muss neutral als «Politikerin oder hohe Beamtin» bezeichnet werden.
Nebst dem Trainer, der eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren kassierte, wurde auch die Mutter zu einer bedingten Gefängnisstrafe wegen Gehilfenschaft von zwei Jahren verurteilt.
Was war zwischen der Minderjährigen und ihrem Trainer vorgefallen? Wie konnte es so weit kommen, dass die Mutter ihre Tochter nicht vor diesen Übergriffen schützte? Und wie gehen wir als Medium damit um, wenn wir über einen Fall nur eingeschränkt berichten dürfen?
Darüber spricht Hans Ulrich Schaad, langjähriger Gerichtsberichterstatter und Redaktor im Ressort Region, in einer neuen Folge des Podcasts «Gesprächsstoff». Auch zu Wort kommt Mischa Oesch, Psychotherapeutin und leitende Psychologin der Kinderschutzgruppe am Inselspital. Sie erklärt, wie man einen solchen Verdachtsfall als Drittperson melden kann.
Host: Sibylle Hartmann
Gast: Hans Urlich Schaad
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