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Weil ein Mann den Gedanken äussert, sich und seine Tochter umzubringen, landet der Mann in Präventivhaft. So nennt man das Inhaftieren von Personen, wenn diese zwar noch keine Straftat begangen haben, aber die Polizei, die Staatsanwaltschaft und ein Untersuchungsgericht der Meinung sind, dass erhebliche Gefahr dazu besteht.
Die Präventivhaft soll mögliche Opfer schützen und gleichzeitig missachtet sie die Unschuldsvermutung. Denn wer einmal in Präventivhaft sitzt, kann nur dank eines Gutachtens entlassen werden. Diese Gutachten muss wiederlegen, dass eine Gefahr von der Person ausgeht.
Lisa Aeschlimann erzählt in «Apropos» von einem Fall aus Zürich und erklärt, welche Probleme die Präventivhaft mitsichbringen und wie es überhaupt so weit kam, dass sie eingeführt wurde. Host ist Philipp Loser.
Lesen Sie hier die ganze Recherche von Lisa Aeschlimann (ABO):
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Weil ein Mann den Gedanken äussert, sich und seine Tochter umzubringen, landet der Mann in Präventivhaft. So nennt man das Inhaftieren von Personen, wenn diese zwar noch keine Straftat begangen haben, aber die Polizei, die Staatsanwaltschaft und ein Untersuchungsgericht der Meinung sind, dass erhebliche Gefahr dazu besteht.
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