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Die Bundesregierung prüft derzeit, ob das Schwarzfahren in Bus und Bahn wie bisher als Erschleichung von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch strafbar sein soll. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, hält eine Änderung der geltenden Rechtslage für sinnvoll. Wolfgang Böhm, Strafrichter am Amtsgericht Zossen und Lehrbeauftragter an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, möchte die Strafbarkeit des Schwarzfahrens hingegen beibehalten. Wir haben beide zum Streitgespräch eingeladen.
Mit Matthias Jahn, Strafrechtsprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, erörtern wir die Pläne des Bundesjustizministers zur Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafprozess. Insbesondere Rechtsanwälte kritisieren das Fehlen einer solchen Regelung in Deutschland seit langem. Richter befürchten hingegen noch langwierigere Verfahren und fühlen sich an den Pranger gestellt.
Außerdem in der Sendung: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz zum EU-Wiederaufbaufonds, ein „Gerechtes Urteil“ zur Kinderpornoplattform „Boystown“ und die Auswertung unserer Hörerumfrage zur Maskenpflicht in Bus und Bahn.
Informationen zur Aufzeichnung der nächsten Podcast-Folge am 8. Dezember in München finden Sie hier: www.juracon.de
Sehen Sie hier das gesamte Angebot von F.A.Z. Einspruch – Alles was Recht ist. Und schließen Sie hier ein kostenloses, vierwöchiges Probeabonnement ab.
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
Themen der Sendung:
3:31: Streitgespräch mit Wolfgang Böhm und Helge Limburg zum Schwarzfahren
33:45: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Wiederaufbaufonds
45:08: Interview mit Prof. Dr. Matthias Jahn zur Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung
1:09:44: Gerechtes Urteil zu „Boystown“
1:18:52: Auswertung der Hörerumfrage und Informationen zum Podcast in München
By Frankfurter Allgemeine Zeitung3.8
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Die Bundesregierung prüft derzeit, ob das Schwarzfahren in Bus und Bahn wie bisher als Erschleichung von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch strafbar sein soll. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, hält eine Änderung der geltenden Rechtslage für sinnvoll. Wolfgang Böhm, Strafrichter am Amtsgericht Zossen und Lehrbeauftragter an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, möchte die Strafbarkeit des Schwarzfahrens hingegen beibehalten. Wir haben beide zum Streitgespräch eingeladen.
Mit Matthias Jahn, Strafrechtsprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt und Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, erörtern wir die Pläne des Bundesjustizministers zur Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung im Strafprozess. Insbesondere Rechtsanwälte kritisieren das Fehlen einer solchen Regelung in Deutschland seit langem. Richter befürchten hingegen noch langwierigere Verfahren und fühlen sich an den Pranger gestellt.
Außerdem in der Sendung: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz zum EU-Wiederaufbaufonds, ein „Gerechtes Urteil“ zur Kinderpornoplattform „Boystown“ und die Auswertung unserer Hörerumfrage zur Maskenpflicht in Bus und Bahn.
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