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Es ist Sommer, es ist warm, da möchte sich jeder gern mal abkühlen. Viele haben einen Pool im Garten stehen. Aber geht das so ohne weiteres? Wie groß darf der Pool im Kleingarten sein, was passiert mit dem Wasser, wenn es nicht mehr so schön ist und darf der Pool über den Winter stehen bleiben? Diese und noch viel mehr Fragen hat Kleingärtnerin Nadine Witt mit Sven Wachtmann besprochen, er ist Diplom Ingenieur für Gartenbau und Landesgartenfachberater vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde.
Pools in Kleingartenanlagen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, schließlich werden sie relativ günstig angeboten. Laut Kleingartengesetz darf ein Pool nicht größer als 3,60 Meter im Durchmesser und maximal 90 Zentimeter hoch sein und darf nur aufgestellt, nicht eingegraben werden.
Bevor ein Pool aufgestellt wird, sollte man den Gartenvorstand fragen und im Unterpachtvertrag bezeihungsweise der Gartenordnung nachschauen. Die Regelungen können unterschiedlich von Kleingartenverein zu Kleingartenverein sein.
Ein großer Pool fasst bis zu 9.000 Liter Wasser. Das ist Trinkwasser, das bei Wasserknappheit nicht den Pflanzen zur Verfügung steht. In besonders trockenen Sommern können Wasserentnahmesperren angeordnet werden.
Gebrauchtest Poolwasser ist Abwasser und muss laut §54 Wasserhaushaltsgesetz entsorgt werden, sprich abgepumpt und abtransportiert werden. Das Wasser darf nicht einfach abgelassen werden, weil Chlor und andere Rückstände (unter anderem von Sonnencreme) im Wasser sind.
Es ist Sommer, es ist warm, da möchte sich jeder gern mal abkühlen. Viele haben einen Pool im Garten stehen. Aber geht das so ohne weiteres? Wie groß darf der Pool im Kleingarten sein, was passiert mit dem Wasser, wenn es nicht mehr so schön ist und darf der Pool über den Winter stehen bleiben? Diese und noch viel mehr Fragen hat Kleingärtnerin Nadine Witt mit Sven Wachtmann besprochen, er ist Diplom Ingenieur für Gartenbau und Landesgartenfachberater vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde.
Pools in Kleingartenanlagen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen, schließlich werden sie relativ günstig angeboten. Laut Kleingartengesetz darf ein Pool nicht größer als 3,60 Meter im Durchmesser und maximal 90 Zentimeter hoch sein und darf nur aufgestellt, nicht eingegraben werden.
Bevor ein Pool aufgestellt wird, sollte man den Gartenvorstand fragen und im Unterpachtvertrag bezeihungsweise der Gartenordnung nachschauen. Die Regelungen können unterschiedlich von Kleingartenverein zu Kleingartenverein sein.
Ein großer Pool fasst bis zu 9.000 Liter Wasser. Das ist Trinkwasser, das bei Wasserknappheit nicht den Pflanzen zur Verfügung steht. In besonders trockenen Sommern können Wasserentnahmesperren angeordnet werden.
Gebrauchtest Poolwasser ist Abwasser und muss laut §54 Wasserhaushaltsgesetz entsorgt werden, sprich abgepumpt und abtransportiert werden. Das Wasser darf nicht einfach abgelassen werden, weil Chlor und andere Rückstände (unter anderem von Sonnencreme) im Wasser sind.
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