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Selbst konservative Männer änderten im Verlauf einer langen und emotionalen parlamentarischen Diskussion ihre Meinung zur Revision des Sexualstrafrechts. Das alte Sexualstrafrecht wies in der Praxis einige Mängel auf, daher sollte es reformiert werden. Politikerinnen und Politiker aus dem linken Lager forderten eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung, bei der Sexualpartnerinnen und -partner ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen müssen.
Der Kompromiss basiert nun auf «Nein heisst Nein», also auf der Ablehnung: Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vornimmt. Trotzdem ist das andere «Ja heisst Ja»-Lager zufrieden, denn der Ständerat hat zentrale Anliegen aufgenommen: Kann das Opfer seinen Willen nicht zum Ausdruck bringen, weil es in einem Schockzustand ist, schützt das den Täter nicht vor Strafe.
Was bedeutet die neue Rechtssprechung nun konkret? Und wie kam eine Lösung zustande, der am Anfang viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier skeptisch gegenüberstanden? Darüber spricht Bundeshaus-Redaktorin Charlotte Walser in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeber ist Philipp Loser.
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Habt ihr Feedback, Ideen oder Kritik zu «Apropos»? Schreibt uns an [email protected]
By Tamedia4.7
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Selbst konservative Männer änderten im Verlauf einer langen und emotionalen parlamentarischen Diskussion ihre Meinung zur Revision des Sexualstrafrechts. Das alte Sexualstrafrecht wies in der Praxis einige Mängel auf, daher sollte es reformiert werden. Politikerinnen und Politiker aus dem linken Lager forderten eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung, bei der Sexualpartnerinnen und -partner ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen müssen.
Der Kompromiss basiert nun auf «Nein heisst Nein», also auf der Ablehnung: Strafbar macht sich, wer sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vornimmt. Trotzdem ist das andere «Ja heisst Ja»-Lager zufrieden, denn der Ständerat hat zentrale Anliegen aufgenommen: Kann das Opfer seinen Willen nicht zum Ausdruck bringen, weil es in einem Schockzustand ist, schützt das den Täter nicht vor Strafe.
Was bedeutet die neue Rechtssprechung nun konkret? Und wie kam eine Lösung zustande, der am Anfang viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier skeptisch gegenüberstanden? Darüber spricht Bundeshaus-Redaktorin Charlotte Walser in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeber ist Philipp Loser.
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