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Markus Wehner berichtet im F.A.Z. Einspruch Podcast über den Strafprozess gegen Jian G., den früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah. Außerdem blicken wir auf die Entscheidung des Kölner Landesarbeitsgerichts zu Ulrike Guérot.
Das Oberlandesgericht Dresden hat in der vergangenen Woche Jian G., den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah, wegen Spionage in einem besonders schweren Fall zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Richter sind davon überzeugt, dass er jahrelang für das kommunistische Regime in China wichtige Dokumente aus dem Europaparlament organisiert hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
Über das Urteil sprechen wir in Folge 360 des F.A.Z. Einspruch Podcasts mit Markus Wehner, F.A.Z.- Korrespondent für Sachsen und Thüringen. Er war an mehreren Prozesstagen im Gerichtssaal dabei. Wir fragen ihn auch, wie er die Zeugenaussage von Maximilian Krah erlebt hat und welche Folgen die Entscheidung für die AfD haben könnte.
Anschließend blicken wir nach Köln: Dort hat das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz die Kündigung der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot bestätigt. Guérot war Professorin an der Universität Bonn und gilt als Gallionsfigur der sogenannten „Querdenkerszene“. Patrick Bahners war sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch bei der Urteilsverkündung dabei – und erklärt, wieso die Entscheidung der Kölner Richter aus unserer Sicht ein „Gerechtes Urteil“ ist.
Im „Juristischen Literaturtipp“ beschäftigen wir uns mit der Doktorarbeit von Sigrid Emmenegger. Die rheinland-pfälzische Juristin hat zur „Gesetzgebungskunst“ geforscht und wurde am Dienstag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur Bundesverfassungsrichterin ernannt.
Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 22. Oktober in Leipzig: iqb.de/einspruch
Themen der Sendung
04:21: Gespräch mit Markus Wehner zu Jian G.
26:54: Gerechtes Urteil: LAG Köln zu Ulrike Guérot
01:03:48: Juristischer Literaturtipp: „Gesetzgebungskunst“ von Sigrid Emmenegger
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Wir sprechen mit der scheidenden Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts über schwierige Entscheidungen, Richterwahlen und Parteiverbote. Mit dem Staatsrechtler Jörn Axel Kämmerer analysieren wir das Aus der Altersgrenze für Anwaltsnotare.
Anmeldung zum Podcast mit Publikum am 22. Oktober: iqb.de/einspruch
Themen der Sendung:
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Der Völkerrechtler Andreas Paulus spricht im Interview über die Anerkennung Palästinas. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) kritisiert den VGH in Kassel im Zusammenhang mit einem Eilantrag zur Beobachtung der AfD.
Der Göttinger Völkerrechtler und ehemalige Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus sagt im „Einspruch“-Podcast auf die Frage, ob Palästina ein Staat sei: „Das kommt darauf an, wen man fragt.“ Er hob hervor, dass es keine Pflicht zur Anerkennung von Staaten gebe. Auf der anderen Seite solle man die immer stärker werdende Anerkennung nicht unterschätzen. Es sei für Israel bisher gar nicht so einfach, auf diese Anerkennungswelle zu reagieren, außer mit ein paar Schikanen gegenüber Konsulaten und ähnlichem.
Außerdem hat der hessische Innenminister Roman Poseck Kritik am hessischen Verwaltungsgerichtshof geübt. Das Gericht hat auch nach zwei Jahren Prüfung noch immer nicht über einen Eilantrag entschieden, in dem es um die Beobachtung der AfD geht. Der Minister fordert „mehr Tempo“.
Im Gespräch mit F.A.Z.-Wirtschaftsredakteur Marcus Jung werfen wir einen kritischen Blick auf „10 Jahre Diesel-Skandal“. Noch immer gebe es keine rechtskräftige strafrechtliche Entscheidung. Er widersprach der Einschätzung, die Kleinen hänge man, die Großen lasse man laufen.
Das gerechte Urteil befasst sich mit Gewalt im Fußball. Vor dem Amtsgericht Frankfurt stehen derzeit Fans der Eintracht Frankfurt, die sich im November 2023 an den schweren Ausschreitungen im Frankfurter Waldstadion beteiligt haben.
Themen der Sendung:
2:27: Interview mit Andreas Paulus zur Anerkennung Palästinas
16:53:Gespräch mit Roman Poseck über seine Kritik am Verwaltungsgerichthof im Zusammenhang mit der AfD
36:25: Interview mit Marcus Jung über 10 Jahre Dieselskandal
53:33: Gerechtes Urteil: Eintracht-Fans müssen sich wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung verantworten
Eine Richterin ohne Risiko?
Wie viel Staat ist zu viel?
Warum die SPD „Catcalling“ bestrafen will
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Mit Sonja Eichwede (SPD) sprechen wir über den Vorschlag ihrer Partei, einen neuen Straftatbestand für sogenanntes „Catcalling“ einzuführen. Und es geht um die neue SPD-Richterkandidatin für Karlsruhe, Sigrid Emmenegger.
Die SPD sieht beim sogenannten „Catcalling“ eine Strafbarkeitslücke und fordert einen neuen Straftatbestand. Gemeint sind sexuell aufgeladene Bemerkungen im öffentlichen Raum. Doch wo verläuft die Grenze zwischen einem misslungenen Kompliment und strafwürdigem Verhalten? Der Vorstoß der Sozialdemokraten sorgt für kontroverse Debatten. Wir sprechen darüber mit der Juristin und stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Sonja Eichwede.
Außerdem: Die SPD hat ihre Ersatzkandidatin für Frauke Brosius-Gersdorf nominiert. Wir werfen einen Blick auf die Personalie – und auf den Zeitplan der anstehenden Richterwahl.
F.A.Z.-Kollege Jonas Wagner berichtet von einem aufschlussreichen Verhandlungstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen die mutmaßliche Führungsriege der Gruppe Reuß.
Das gerechte Urteil kommt aus dem Sauerland. Das Landgericht Arnsberg hat eine Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt. Der Fall ist nicht nur juristisch heikel, sondern politisch brisant.
Themen der Sendung
Interview mit Sonja Eichwede (SPD) zum “Catcalling“: 02:40
Wer ist die neue SPD-Richterkandidatin Sigrid Emmenegger: 16:53
Jonas Wagner über den Reuß-Prozess vor dem OLG Frankfurt: 24:34
Gerechtes Urteil: Rechtswidrige Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Graffiti: 39:26
Sind Frauen Katzen?
Hausdurchsuchung bei Juso-Politikerin war rechtswidrig
Sigrid wer?
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Warum einige Afghanen trotz Aufnahmezusage auf ein Visum warten. NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) spricht über das Leben seiner Mutter Jutta Limbach, der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts.
In Folge 356 sprechen wir über das Afghanistan-Aufnahmeprogramm der Bundesregierung. Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden zahlreichen gefährdeten Afghanen Aufnahmezusagen erteilt. Doch viele von ihnen warten bis heute auf ein deutsches Visum. Woran liegt das – und wie verlässlich ist das deutsche Aufnahmeversprechen?
Im juristischen Literaturtipp stellen wir eine Biografie über die erste und bislang einzige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, vor. Autorin ist die Historikerin Gunilla Budde. Patrick Bahners spricht darüber mit dem nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), dem Sohn von Jutta Limbach.
Anschließend ordnet unsere F.A.Z.-Kollegin Kim Maurus das Strafverfahren gegen Christina Block ein. Der Vorwurf: Sie soll die Entführung ihrer eigenen Kinder in Auftrag gegeben haben. Kim Maurus verfolgt den Prozess vor dem Hamburger Landgericht und berichtet über den aktuellen Stand.
Das Gerechte Urteil kommt dieses Mal vom Bundesverfassungsgericht. Der Berliner Galerist Johann König ist dort mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung von Christoph Peters’ Roman Innerstädtischer Tod gescheitert.
Themen der Sendung:
Das Afghanistan-Aufnahmeprogramm der Bundesregierung: 2:55
Juristischer Literaturtipp mit Benjamin Limbach 14:33
Der Block-Prozess vor dem LG Hamburg 43:16
Gerechtes Urteil: BVerfG zum Roman „Innerstädtischer Tod“ 1:01:33
Politische Bücher: Karlsruhes erste Präsidentin
Pakistan stellt der Bundesregierung eine Bedingung
Christina Block engagiert Ex-Regierungssprecher Anda
Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch
Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) war im F.A.Z.-Tower zu Gast. Sie sagt, welche Hürden sie für ein AfD-Verbot sieht und warum auch Sechs-Punkte-Juristen als Richter geeignet seien.
In acht Jahren sind über 350 Folgen des F.A.Z. Einspruch Podcasts erschienen. Seit einem Jahr gibt es zudem das F.A.Z. PRO Einspruch Briefing, das mittlerweile Woche für Woche mehr als 60.000 Leser erreicht. Beides gute Gründe, um Gastautoren und Podcast-Gäste der vergangenen Folgen in den F.A.Z.-Tower einzuladen – und mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ein Gespräch über die rechtspolitischen Fragen unserer Zeit zu führen.
Die SPD-Politikerin äußert sich zum Umgang mit der AfD in Parlamenten und Gerichten, zu Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen und zur Debatte über Frauke Brosius-Gersdorf. Sie nimmt auch zu der Frage Stellung, wie der Bund den Ländern mehr Richterstellen ermöglichen will – während diese bereits damit zu kämpfen haben, Nachfolger für pensionierte Richter aus den Babyboomer-Jahrgängen zu finden.
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AfD-Mitglieder als Beamte?](https://www.faz.net/einspruch/afd-mitglieder-als-beamte-ist-die-verfassungstreue-gegeben-oder-nicht-110475759.html))
Zum Umgang mit Verfassungsfeinden:](https://www.faz.net/einspruch/exklusiv/wie-sollte-mit-verfassungsfeinden-umgegangen-werden-110434061.html))
Patrick Bahners zur OB-Wahl in Ludwigshafen ohne AfD-Kandidat:](https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/ob-wahl-ohne-afd-der-testfall-von-ludwigshafen-110655722.html))
Wir blicken zurück auf die wichtigsten juristischen Ereignisse der Sommerpause. Mit dem Staatsrechtler Gerhard Robbers diskutieren wir ein mögliches Smartphone- und Social-Media-Verbot. Und es geht um Gendersprache im Handelsregister.
Auch in den Sommermonaten ist – trotz Ferienzeit und heißer Temperaturen – einiges in der Welt des Rechts passiert. In der ersten Podcast-Folge nach der Sommerpause fassen wir die wichtigsten Entwicklungen zusammen. Denn die Gerichte in Luxemburg, Den Haag und Karlsruhe waren alles andere als untätig. Es geht um Fragen zum Klimaschutz, zu Asylverfahren und zum Einsatz von Staatstrojanern.
Im Anschluss sprechen wir mit dem früheren Trierer Staatsrechtsprofessor und ehemaligen rheinland-pfälzischen Justizminister Gerhard Robbers (SPD) über mögliche Smartphone- und Social-Media-Verbote für Minderjährige. Zuletzt hatte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) dazu Vorschläge in einem F.A.Z.-Gastbeitrag gemacht. Wären solche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar?
Das Gerechte Urteil ist ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Ein Unternehmen hatte seine Satzung geändert, um genderneutral zu formulieren. Dabei verwendete es statt der Bezeichnung „Geschäftsführer“ die Bezeichnung „Geschäftsführung“. Darf es das?
Hinweise: An der Umfrage zum Einspruch-Briefing können Sie unter faz.net/umfrage-einspruch teilnehmen. Die Erklärung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Behauptungen Frauke Brosius-Gersdorfs finden Sie unter frankfurterallgemeine.de/presse.
Themen der Sendung:
3:05: Juristischer Rückblick auf die Sommerpause
37:08: Sind Smartphone- und Social-Media-Verbote zulässig?
54:57: Gerechtes Urteil: OLG Düsseldorf zum Gendern im Handelsregister
Kommentar von Jürgen Kaube zu Frauke Brosius-Gersdorf:
Zum IGH-Klimagutachten:
Mario Voigt zu Smartphone-Verboten:
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Union und SPD haben hohe Erwartungen an ihre Regierungsarbeit geweckt – und wurden bei Schuldenbremse, Kanzler- und Richterwahl mit der Realität des Rechts konfrontiert. Wie sieht unsere Zwischenbilanz vor der Sommerpause aus?
Folge 353 vor unserer Podcast-Sommerpause nutzen wir dazu, ausgeruht auf die ersten 78 Tage der neuen Bundesregierung zu blicken: Welche Gesetze hat die neue Regierung auf den Weg gebracht? Wo ruckelte es? Und welche möglichen Konfliktpunkte zwischen den Regierungsparteien sind bereits jetzt für die Zukunft absehbar?
Mittlerweile ist zumindest klar, dass die Wahl von drei Verfassungsrichtern im Bundestag nicht in der Sommerpause stattfinden wird: Union und SPD – aber auch die Linken – haben den Wunsch der Grünen nach einer Sondersitzung des Bundestags abgelehnt. Wir analysieren, welche Fristen es gibt, diskutieren Szenarien zur Richterwahl und erklären, warum der Menschenwürde-Diskurs in der Richterwahldebatte eine besondere Rolle spielt.
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns ein Jurastudent, der einen Betriebsrat gründen wollte – und deshalb gekündigt wurde.
Hinweis: Die nächste Folge des Einspruch-Podcasts erscheint wegen der Sommerpause am 27. August.
Themen der Sendung:
2:29: Schwarz-rote Zwischenbilanz
34:57: Update zur Verfassungsrichterwahl
55:47: Gerechtes Urteil: LAG München zur Kündigung wegen Betriebsratsgründung
Sommerpressekonferenz: Merz mit einer Prise Merkel
Prof. Dr. Christian Hillgruber zur Menschenwürde
Mehrere Landesminister gegen SPD-Richterkandidatin
Der Bundestag hat am Freitag die Wahl von drei Verfassungsrichtern von der Tagesordnung des Plenums genommen. In der Unionsfraktion hatten zuvor zahlreiche Abgeordnete erklärt, die SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nicht wählen zu wollen. Wie geht es jetzt weiter? Thorsten Frei, CDU-Bundesminister im Kanzleramt, wirbt für einen kühlen Kopf – und reagiert auf Äußerungen von Brosius-Gersdorf in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“.
Mit dem Bonner Staatsrechtsprofessor Heiko Sauer sprechen wir über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Drohneneinsatz unter Nutzung des US-Stützpunkts Ramstein in Rheinland-Pfalz. Die Karlsruher Richter haben am Dienstag die Verfassungsbeschwerde von zwei Jeminiten zurückgewiesen, deren Verwandte bei einem Einsatz der US-Armee ums Leben gekommen waren. Wir erklären, wie das Gericht sein Urteil begründet.
Anschließend analysieren wir den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Hochschulgesetz. Die Karlsruher Richter haben am Donnerstag einen Beschluss veröffentlicht, wonach die dort enthaltene Verpflichtung der Hochschulen, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen, die Wissenschaftsfreiheit der Berliner Humboldt-Universität verletzt. Was bedeutet die Entscheidung für Post-Docs?
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns der Kauf von Bahnfahrkarten – digital, aber auch analog im Reisezentrum.
Themen der Sendung:
3:10: Interview mit Thorsten Frei zur Richterwahl
17:47: Interview mit Prof. Dr. Heiko Sauer zum Drohneneinsatz Ramstein
45:34: Der Post-doc-Beschluss des BVerfG
51:38: Gerechtes Urteil: Bahnkartenkauf ohne Handynummer und Mailadresse
Digitalisierung und Ältere: Angst vor dem „Digitalzwang“
Verfassungsgericht: Wie es jetzt weitergeht
Brosius-Gersdorf hält sich Verzicht auf Kandidatur offen
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In Folge 351 analysieren wir, ob das Urteil gegen Sean „Diddy“ Combs ein Schlag gegen die MeToo-Bewegung ist und wir blicken auf die für Freitag terminierte Wahl von Verfassungsrichtern.
Eine New Yorker Jury hat den Rapper und Produzenten Sean Combs in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. Der Musiker, vielen auch bekannt unter seinem Künstlernamen „Puff Daddy“, „P. Diddy“ oder einfach nur „Diddy“, feiert die Entscheidung als einen Sieg. Mit unserem F.A.Z.-Kollegen Sebastian Eder sprechen wir darüber, was das Urteil für die MeToo Bewegung bedeutet.
Die personelle Nachbesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht hat eine lebendige und kontroverse Debatte ausgelöst. In den letzten Tagen gab es in der Angelegenheit einige interessante Wendungen, wir bringen Sie deshalb in dieser Folge auf den neuesten Stand.
Im juristischen Literaturtipp spricht Patrick Bahners mit dem Rechtsprofessor Christoph Möllers über sein Buch „Demokratie und Gewaltengliederung“. Das gerechte Urteil kommt aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters abgewiesen und damit die sogenannte “Weimarer Maskenaffäre“ endgültig beendet.
Themen der Sendung:
3:10: Interview mit Sebastian Eder zum Urteil gegen Sean “Diddy“ Combs
20:48: Studiogespräch zur Verfassungsrichterwahl
39:40: Literaturtipp: Demokratie und Gewaltengliederung mit Christoph Möllers
1:08:12: Gerechtes Urteil: BVerfG zur Weimarer Maskenaffäre
Ein Schlag gegen die MeToo-Bewegung
Verfassungsrichterwahl: Dafür steht Frauke Brosius-Gersdorf
Kaufhold soll statt Brosius-Gersdorf Vizepräsidentin werden
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