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In Folge 320 analysieren wir mit Medienrechtsprofessor Hubertus Gersdorf die von den Ministerpräsidenten beschlossene Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir beschäftigen uns außerdem mit Studienplatzklagen von Medizinstudenten.
Die Ministerpräsidenten haben eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen: Fernsehsender müssen stärker kooperieren, die Zahl der Hörfunkwellen wird von 69 auf 53 reduziert und die Intendantengehälter bekommen einen Deckel. Ist das mit der Rundfunkrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar? Könnten die Bundesländer noch mehr einsparen? Und was passiert, wenn sich die Ministerpräsidenten weiterhin nicht auf eine Beitragserhöhung einigen können? Das besprechen wir mit Hubertus Gersdorf, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig.
Die Philipps-Universität Marburg hat nach einem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs kürzlich 22 Medizinstudenten exmatrikuliert, nachdem diesen das Gießener Verwaltungsgericht zuvor einen Studienplatz zugesprochen hatte. Wir erklären, worauf es bei Studienplatzklagen ankommt und warum beide Gerichte unterschiedlich entschieden haben.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Bundesgerichtshof: Die Karlsruher Richter haben einem niedersächsischen Landkreis verboten, kostenlose Stellenanzeigen zu veröffentlichen – wegen der Staatsferne der Presse. Im „Juristischen Literaturtipp“ blicken wir auf die Frankfurter Buchmesse zurück: Reinhard Müller spricht mit der Kölner Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger über ein von ihr verfasstes Jugendbuch zu Menschenrechten.
Themen der Sendung:
2:24: Interview mit Prof. Dr. Hubertus Gersdorf zur Rundfunkreform
29:39: Studienplatzklagen von Medizinstudenten
37:49: Gerechtes Urteil: Der BGH zum Anzeigenportal eines Landkreises
46:33: Literaturtipp: „Frei und gleich – die Menschenrechte“ (Prof. Dr. Angelika Nußberger)
1:06:03: Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Erhöhung der Rundfunkgebühren – Ein bedenkliches Zeichen (faz.net)
Eine neue Verfassung für Russland? (faz.net)
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In Folge 319 analysieren wir das Urteil gegen den Journalisten Arne Semsrott wegen der Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen. Zudem sprechen wir mit dem Völkerrechtler Andreas Paulus über die anstehende Antisemitismus-Resolution des Bundestags und führen ein Interview mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck über eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze.
Themen der Sendung:
3:50: Interview mit Prof. Andreas Paulus zur Antisemitismus-Resolution
27:19: Das Urteil im Fall Arne Semsrott zur Veröffentlichung von Gerichtsbeschlüssen
43:29: Literaturkritik „The Green Bag. An Entertaining Journal of Law“
1:08:17: Interview mit dem hessischen Innenminister Roman Poseck zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze
1:30:27: Gerechtes Urteil: Das OLG Oldenburg über die Eigentumsverhältnisse von Fohlen bei Leihstuten
Antisemitismus in Deutschland – Debatte um Bundestagsresolution (faz.net)
Organisierte Ohnmacht gegen Schwerverbrecher (faz.net)
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Thomas von Danwitz ist seit 18 Jahren Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In der vergangenen Woche wurde er zu dessen Vizepräsidenten gewählt – als erster Deutscher in der Geschichte. Wir fragen ihn, welche neuen Aufgaben mit seinem Amt verbunden sind, ob die EU die Wahl der EuGH-Richter reformieren sollte und ob es einen Konflikt zwischen östlichen EU-Mitgliedstaaten und EuGH gibt.
Anschließend sprechen wir über die Vorschläge der Ampel zur Modernisierung des Familienrechts. Das Bundesjustizministerium hat dazu drei Referentenentwürfe ausgearbeitet und den Bundesländern zur Stellungnahme übermittelt. Uns liegen die Entwürfe vor und wir diskutieren sie mit dem Notar und Honorarprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, Christoph Moes.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche gebilligt, dass der Rechtsextremist Matthias B. in Bayern nicht zum Referendardienst zugelassen wurde. Er ist trotzdem mittlerweile Rechtsanwalt – weil der sächsische Verfassungsgerichtshof zu einer anderen Wertung kam. Wir analysieren die entgegengesetzten Gerichtsentscheidungen und gehen der Frage nach, welches Maß an Verfassungstreue der Staat von einem Rechtsreferendar verlangen darf, ohne dessen Berufs- und Ausbildungsfreiheit zu verletzen.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Landgericht Berlin. Die dortigen Richter haben erstmals in der deutschen Geschichte einen Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an der innerdeutschen Grenze verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber bereits jetzt von zeithistorischer Bedeutung.
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Themen der Sendung:
00:03:24 Interview mit EuGH-Vizepräsident Prof. Dr. Thomas von Danwitz
00:36:12 Interview mit Notar Prof. Dr. Christoph Moes zum Familienrecht
01:01:22 Das BVerwG zur Verfassungstreue von Rechtsreferendaren
01:11:08 Gerechtes Urteil: Das LG Berlin zu einem Mord an der innerdeutschen Grenze
01:20:02 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Die Aufnahme von 20 Millionen Afghaninnen ist ethisch nicht geboten
Wie heteronormativ ist unser Familienrecht?
Ein Schuldspruch nach mehr als 50 Jahren
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Der Europäische Gerichtshof hat am vergangenen Freitag entschieden, dass einige Regelungen des Fußballweltverbands FIFA zum Transfer von Profifußballern nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Auslöser war eine Klage des früheren französischen Nationalspielers Lassana Diarra. Sein Transfer zum belgischen Club Sporting Charleroi kam 2013 aufgrund der FIFA-Regularien nicht zustande. Rechtsanwalt Dr. Martin Stopper erklärt die rechtlichen Hintergründe und mögliche Auswirkungen auf die Welt des Profifußballs.
Mit unserem Kollegen Marcus Jung aus der Wirtschaftsredaktion besprechen wir den ausgesetzten Strafprozess gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn in der Diesel-Abgasaffäre. Aus medizinischen Gründen fängt sein Verfahren im kommenden Jahr wieder von vorne an. Außerdem geht es um Neuigkeiten im Cum-ex-Skandal rund um den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius.
Im “Gerechten Urteil“ beschäftigen wir uns mit der Besoldung von Beamten. Die einschlägigen Besoldungsregeln in Rheinland-Pfalz stehen nach einem Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz nun beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.
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Themen der Sendung:
00:02:59 Interview mit Dr. Martin Stopper zum EuGH-Urteil
00:31:58 Gespräch mit Marcus Jung zu Winterkorn und Olearius
01:02:21 Gerechtes Urteil: Vorlagebeschluss beim BVerfG zur Beamtenbesoldung
01:12:05 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Prozess gegen Martin Winterkorn wird ausgesetzt
Die Ampel verhält sich nicht verfassungstreu
Warum die FIFA jetzt ihre Transferregeln ändern muss
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Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag Teile des Bundeskriminalamtgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Beschwerdeführer waren Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Fußballfans. Sie hatten die Sorge, dass ihre Daten in Polizeidatenbanken landen, ohne dass sie sich strafbar gemacht haben. Markus Thiel, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, erklärt uns, welche Hausaufgaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber aufgegeben haben.
Anschließend blicken wir abermals nach Thüringen: Die Wahl eines Landtagspräsidenten erfolgte am Samstag in Erfurt erst nach einem Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Wie konnte es dazu kommen? Gibt es ein Gewohnheitsrecht der stärksten Fraktion, den Landtagspräsidenten zu stellen? Und ist es ein Problem, dass ein Landesverfassungsrichter der Vater eines CDU-Landtagsabgeordneten ist? Wir geben Antworten.
Unsere Gerichtsreporterin Elena Zompi erläutert uns im Anschluss, wie die „spanische Fußfessel“ nach Vorstellung der hessischen Landesregierung künftig auch in Deutschland Partnerschaftsgewalt verhindern soll. Opferverbände beklagen, dass Täter gerichtlich angeordnete Annäherungsverbote oft nicht einhalten. Die „spanische Fußfessel“ soll Abhilfe schaffen.
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigen wir uns mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu irreführender Werbung von Aldi Süd.
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Themen der Sendung:
02:23 Interview mit Prof. Dr. Dr. Markus Thiel zum BKA-Gesetz
26:40 Der Thüringer Verfassungsgerichtshof zur konstituierenden Landtagssitzung
40:20 Gespräch mit Elena Zompi zur „spanischen Fußfessel“
51:51 Gerechtes Urteil: Der EuGH zu Preisreduzierungen im Aldi-Prospekt
57:54 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Sachsens Landtag basiert auf einem verfassungswidrigen Wahlrecht
Nicht jede Beziehungstat ist ein Femizid
Harald Schmidt über Thüringen, Söders Bart, Cem und das Ländle
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In der vergangenen Woche haben die Karlsruher Verfassungsrichter gleich drei Entscheidungen bekanntgegeben: Zum einen steht seit Mittwoch fest, dass die AfD-Fraktion keinen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz im Deutschen Bundestag hat. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses war nach Überzeugung der Richter rechtmäßig. Über das Urteil sprechen wir mit Prof. Dr. Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr in München.
Zum anderen hat das Verfassungsgericht bekanntgegeben, dass das hessische Verfassungsschutzgesetz in Teilen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die hessische Landesregierung hatte das Gesetz noch im vergangenen Jahr als Reaktion auf das Karlsruher-Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz aus dem Jahr 2022 nachgebessert. Unzureichend, wie das Bundesverfassungsgericht nun befand. Wir erklären, warum.
Außerdem: Im Libanon sind in zwei Wellen zahlreiche Pager und Walkie-Talkies von Mitgliedern der Hizbullah explodiert. Hinter der Militäraktion steckt mutmaßlich der israelische Geheimdienst. Mit unserem Kollegen Alexander Haneke gehen wir der Frage nach, ob dieses Vorgehen völkerrechtlich zulässig war.
Im Gerechten Urteil geht es dann wieder zurück nach Karlsruhe: Das Gericht hat im Eilverfahren entschieden, dass der RBB die Tierschutzpartei bei seiner Präsentation der Ergebnisse der Landtagswahl in Brandenburg nicht gesondert ausweisen muss.
Themen der Sendung:
3:16: Interview Prof. Dr. Kathrin Groh zu AfD-Ausschussvorsitzen
31:02: Gespräch mit Alexander Haneke zu explodierten Pagern im Libanon
49:49: Gespräch zum hessischen Verfassungsschutzgesetz
1:03:21: Gerechtes Urteil: Karlsruhe zum RBB und der Tierschutzpartei
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Kapitalverbrechen, die Jahrzehnte zurückliegen und nicht aufgeklärt werden konnten, beschäftigen die Angehörigen der Opfer oft ein ganzes Leben. Sie haben ein großes Interesse daran, dass die Staatsanwaltschaften zu „Cold Cases“ abermals ermitteln. Wann ist das erfolgversprechend? Welche rechtlichen Hürden gibt es? Und welche Hoffnungen setzen die Ermittler in die private Ahnenforschung? Diese Fragen besprechen wir mit dem Gießener Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger. Er ist auf „Cold Cases“ spezialisiert.
Anschließend fragen wir den nordrhein-westfälischen Justizminister Benjamin Limbach, warum er die Freilassung des Berliner Tiergartenmörders auf die Tagesordnung der nächsten Justizministerkonferenz setzen will. Der Grünen-Politiker sagt uns außerdem, was er von Bundesjustizminister Marco Buschmanns (FDP) Position zur Vorratsdatenspeicherung hält und warum er die Zahl der Referendarstellen in seinem Bundesland reduziert. Auch zur umstrittenen Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Münster nimmt Limbach Stellung.
F.A.Z.-Korrespondent Timo Steppat bringt uns zum Reichsbürger-Prozess in Frankfurt auf einen neuen Sachstand. In den vergangenen Wochen gab es mehrere Zeugenaussagen, die interessante Einblicke in die Gedankenwelt des Angeklagten Heinrich XIII. Prinz Reuß gewähren. Im „Gerechten Urteil“ beschäftigen wir uns mit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Urheberrecht an einer Fototapete.
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Themen der Sendung:
00:03:58 Interview mit Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger zu „Cold Cases“
00:36:26 Interview mit NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne)
1:05:40 Gespräch mit Timo Steppat zum Reichsbürgerprozess
1:19:19 Gerechtes Urteil: Der BGH zur Fototapete
1:27:19 Hinweis zum Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft
Wie sich das Rechtsreferendiat erfolgreich planen lässt
Schwarz und Grün - Antipoden der Rechtspolitik
Die Freilassung des Tiergartenmörders und das Wahlrechtsurteil
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Die Bundesregierung hat neue Beschlüsse zur Migrationspolitik verkündet – wir wollen von Christian Lindner wissen, was ihm dabei fehlt. In seiner Antwort spricht er offen über die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Ampel und CDU/CSU-Opposition. Wir fragen den Bundesfinanzminister außerdem, welche Teile des Bundeshaushalts verfassungsrechtlich problematisch sind. In seiner Funktion als FDP-Vorsitzender sagt Lindner, welche Koalitionsoptionen er in zunehmend fragmentierten Parlamenten für vertretbar hält.
Anschließend blicken wir auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden. Die dortigen Richter haben entschieden, dass die frühere Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium, Sabine Döring, keinen Anspruch darauf hat, im Bildungsausschuss des Bundestages zur Fördergeldaffäre auszusagen. Das Verwaltungsgericht lehnte auch ihren Antrag ab, eine Pressemitteilung von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) zur Fördergeldaffäre zu korrigieren. Wir analysieren die Eilentscheidung und klären, warum Döring trotz ihrer juristischen Niederlage politisch profitieren könnte.
Mit Marcus Jung, Mitglied der F.A.Z.-Wirtschaftsredaktion, betrachten wir anschließend den Strafprozess gegen Martin Winterkorn. Der frühere Volkswagen-Chef muss sich vor dem Landgericht Braunschweig wegen des Dieselabgasskandals verantworten – wir sprechen über die Vorwürfe der Anklage, diskutieren die Verteidigungsstrategie Winterkorns und gehen auch der Frage nach, ob sich der Prozess auf die aktuelle Krise des Wolfsburger Autobauers auswirkt.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs. Die Luxemburger Richter haben am Dienstag eine Geldbuße der EU-Kommission gegen Google bestätigt.
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Themen der Sendung:
02:12 Interview mit Bundesfinanzminister Christian Lindner
21:11 Gespräch zur Fördergeldaffäre
32:48 Gespräch mit Marcus Jung zum Prozessauftakt gegen Martin Winterkorn
55:22 Gerechtes Urteil: Der EuGH zu Google
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Was folgt aus dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse?
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In Podcast-Folge 312 fragen wir den Herausgeber des Kommentars zur Thüringer Landesverfassung, was nach der Landtagswahl juristisch wichtig ist. Carl-Christian Dressel erklärt uns, wo die AfD-Abgeordneten Beschlüsse blockieren können.
Die AfD ist in Thüringen erstmals stärkste Fraktion in einem Landesparlament geworden. Die Partei von Björn Höcke stellt künftig mehr als ein Drittel der Landtagsabgeordneten – und kann damit wichtige Beschlüsse blockieren. Welche Landesregierung ins Amt kommt, ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse völlig unklar. Welche Regeln sieht die Thüringer Verfassung für diese Situation vor? Mit dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Carl-Christian Dressel, Herausgeber des Kommentars zur Thüringer Landesverfassung, diskutieren wir alle möglichen Szenarien.
Anschließend blicken wir auf die Berufungsverhandlung von Rammstein-Sänger Till Lindemann gegen die „Süddeutsche Zeitung“. Unsere Rechtsreferendare Till Doyen und Jan Stumper waren im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt dabei und schildern ihre Eindrücke.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Neuigkeiten aus der Einspruch-Redaktion und ein humoristischer Blick mit Entertainer Harald Schmidt auf die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen.
Themen der Sendung:
2:46: Neuigkeiten aus der Einspruch-Redaktion
9:01: Interview mit Dr. Carl-Christian Dressel zur Rechtslage nach der Thüringer Landtagswahl
39:00: Gespräch mit Till Doyen und Jan Stumper zum Lindemann-Prozess
46:17: Gerechtes Urteil: Karlsruhe zum OVG-Streit in Nordrhein-Westfalen
54:21: Interview mit Harald Schmidt zu den Landtagswahlen
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Der tragische Vorfall in Solingen hat die Debatte zum Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern und strengere Asylregeln angeheizt. In Folge 311 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir die rechtlichen Grundlagen mit Kay Hailbronner, emeritierter Professor der Universität Konstanz und Leiter des dortigen Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht.
Dann gehen wir der Frage nach, ob und wie der Westen auf eingefrorenes russisches Staatsvermögen zugreifen darf. Die Ampel hat angekündigt, keine neuen Militärhilfen für die Ukraine mit Geldern aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Stattdessen soll ein 50-Milliarden-Euro-Kredit aus beschlagnahmtem russischen Zentralbankguthaben gestrickt werden. Wir schauen uns an, wie das Vorhaben umgesetzt werden soll, ob es rechtlich zulässig ist und welche Folgen daraus resultieren könnten.
Wie immer gibt es am Ende der Folge ein „Gerechtes Urteil“. Das stammt in dieser Woche vom Verwaltungsgericht Köln und befasst sich mit der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019. Die Festlegung der Rahmenbedingungen für die milliardenschwere 5G-Mobilfunkaution war nach Ansicht der Kölner Verwaltungsrichter rechtswidrig. Der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte bei der Vergabe unzulässigen politischen Druck auf die Bundesnetzagentur ausgeübt. Das Urteil analysieren wir mit Jonas Jansen, unserem Wirtschaftskorrespondenten aus Nordrhein-Westfalen, der über die Entscheidung in der F.A.Z. berichtet hat.
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Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
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Themen der Sendung:
01:42 Interview mit Prof. Dr. Kay Hailbronner zum Asylrecht
32:02 Völkerrechtliche Fragen zum eingefrorenen russischen Zentralbankguthaben
42:11 Gerechtes Urteil: VG Köln zur Vergabe von 5G-Mobilfunkfrequenzen
Darf russisches Geld an die Ukraine überwiesen werden?
Scholz kündigt Gespräche mit Union und Ländern an
Wie die Ampel die Asylpolitik bereits verschärft hat
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