
Sign up to save your podcasts
Or


Based on Podcast App listening data
Trotz Sommerlochs war in den letzten Tagen (juristisch) wieder viel los. Zum einen hat der BGH am Dienstag sein Urteil im Revisionsverfahren gegen Irmgard F. verkündet. Irmgard F. war vom Landgericht Itzehoe im Jahr 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und Beihilfe zum versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Hiergegen hatte sie Revision zum BGH eingelegt, die dieser jetzt verworfen hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Über dieses historische Urteil sprechen wir mit Heiner Alwart. Er ist emeritierter Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des „Compact“-Magazins vorläufig außer Vollzug gesetzt. Bis zu einer Entscheidung im parallel laufenden Hauptsacheverfahren darf das Magazin weiter betrieben werden. Wir werfen einen genaueren Blick auf die juristischen Hintergründe.
Im „Literarischen Interview“ sprechen wir mit dem Philosophen Tim Henning über sein Buch “Wissenschaftsfreiheit und Moral“.
Und im “Gerechten Urteil“ geht es in dieser Woche um das besonders praxis- und prüfungsrelevante Thema der negativen Bewertungen von Rechtsanwälten auf Online-Plattformen. Hierzu hat das OLG Oldenburg eine interessante Entscheidung gefällt.
Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch
Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
Themen der Sendung:
00:01:52 Interview mit Prof. Dr. Heiner Alwart zum BGH-Urteil gegen Irmgard F.
00:18:39 Aufhebung des „Compact“-Verbots durch das BVerwG
00:35:25 Interview mit Tim Henning zu Wissenschaftsfreiheit und Moral
00:57:14 Gerechtes Urteil: OLG Oldenburg zu negativen Bewertungen von Anwälten
„Compact“-Verbot vorläufig außer Kraft gesetzt
Ein Exempel: Wo führt das hin?
Droht im Fall der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. eine „dritte Schuld“?
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Zwischen Russland und dem Westen erfolgte am 1. August der größte Gefangenenaustausch seit Ende des Kalten Krieges. Der sogenannte Tiergartenmörder Wadim Krassikow wurde von der Bundesregierung nach Russland ausgewiesen – obwohl ihn ein deutsches Gericht wegen Mordes an einem Tschetschenen im Berliner Tiergarten zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Wie kann ein verurteilter Verbrecher so einfach freikommen? Das klären wir mit Nina Nestler, Strafrechtsprofessorin an der Universität Bayreuth. Sie kommentiert im Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung jene Norm, die die Bundesregierung für Krassikows Freilassung genutzt hat.
Anschließend sprechen wir mit Matthias Friehe, Qualifikationsprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der EBS Universität Wiesbaden, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht. Die Karlsruher Richter haben die von der Ampelkoalition eingeführte Zweitstimmendeckung gebilligt, gleichzeitig aber eine Fünfprozenthürde ohne Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt. Bei der kommenden Bundestagswahl wird die Regel, dass eine Partei mit drei gewonnenen Wahlkreisen auch bei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einzieht, deshalb wieder gelten.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand im Zivilprozess – praxisrelevant vor allem für Anwälte und Referendare.
Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch
Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
Themen der Sendung:
02:28 Interview mit Prof. Dr. Nina Nester zur Freilassung des Tiergartenmörders
26:15 Interview mir Prof. Dr. Matthias Friehe zum Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts
56:44 Gerechtes Urteil: Der BGH zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Wie soll der Bundestag verkleinert werden?
Das Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Gefangenenaustausch: Wie kann ein Mörder freikommen?
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 wirksam ist. Vor zwei Jahren hatte die Gesellschafterversammlung der Hannover 96 Management GmbH beschlossen, Kind abzuberufen. Der Fußballfunktionär wehrte sich dagegen zunächst erfolgreich vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle – vor dem Bundesgerichtshof hat er nun verloren. Wie konnte es dazu kommen, obwohl die Abberufung mittels Satzungsverstoß erfolgte? Und welche Konsequenzen ergeben sich für die 50-plus-1-Regel der Deutschen Fußball Liga? Darüber sprechen wir mit Lars Leuschner, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück.
Anschließend berichtet F.A.Z. Einspruch-Redakteur Finn Hohenschwert von seinen Eindrücken in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Grundsätzlich darf niemand gegen den eigenen Willen ärztlich behandelt werden. Manche Menschen sind aber nicht in der Lage, den Sinn und Zweck der Behandlung zu verstehen und darauf aufbauend eine Entscheidung zu treffen. Behandlungen dürfen dann ausnahmsweise auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht dazu Fachleute gehört.
Danach beschäftigt uns die Aufarbeitung von NS-Unrecht. Vor dem Landgericht Hanau sollte demnächst ein Prozess gegen einen 99 Jahre alten Mann beginnen, der als 18jähriger im Konzentrationslager Sachsenhausen gearbeitet haben soll. Zur Hauptverhandlung kam es aber nicht – wegen Verhandlungsunfähigkeit des Mannes. Wir erklären die Hintergründe.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zum Mietrecht – es geht um die Aufrechnung von verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch.
Sommerpause: Die nächste Folge des F.A.Z. Einspruch Podcasts erscheint am 14. August.
Themen der Sendung:
3:11: Interview mit Prof. Dr. Lars Leuschner zum BGH-Urteil zu Martin Kind
24:36: Gespräch mit Finn Hohenschwert zur Karlsruher Verhandlung zu Zwangsbehandlungen
36:28: Aufarbeitung von NS-Verbrechen
46:38: BGH zum Mietrecht
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass für amerikanische Präsidenten ein dreistufiges Immunitätsmodell gilt. Wir erklären, wie es funktioniert. Außerdem schauen wir uns an, welche Handlungen Donald Trumps rund um die Kapitolerstürmung am 6. Januar 2021 davon tangiert sein könnten. Ferner gehen wir der Frage nach, ob der jetzige US-Präsident Joe Biden von dem Urteil profitieren könnte.
Anschließend sprechen wir mit Kai von Lewinski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und Informationsrecht an der Universität Passau, über Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht, die der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. Die Versammlungen der Anwalts- und Notarkammern werden künftig wohl vermehrt digital abgehalten. Noch spannender ist, was in letzter Minute nicht beschlossen wurde: Anders als zunächst angekündigt, verzichtete die Ampelkoalition auf strengere Regeln für Sammelanderkonten von Anwälten – wir klären, weshalb.
Außerdem in der Sendung: Ein „Gerechtes Urteil“ zum Umgang der Stadt Köln mit einer Teilnehmerin des sogenannten „Potsdamer Treffens“, auf dem im November 2023 der Rechtsextremist Martin Sellner einen Vortrag hielt. Im Juristischen Literaturtipp beschäftigen wir uns mit dem Werk „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde“ von Philip Manow.
Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz
Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch
Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/remigration-afd-reichsbuerger-und-voelkermordverfahren-19455155.html
https://www.faz.net/einspruch/warum-trumps-sieg-vor-dem-supreme-court-wahrscheinlich-ist-19522049.html
https://www.faz.net/einspruch/the-last-great-american-constitutional-export-19739289.html
Themen der Sendung:
00:03:10 Immunität für Donald Trump?
00:31:43 Interview mit Prof. Dr. Kai von Lewinski zum anwaltlichen Berufsrecht
00:55:33 Gerechtes Urteil: Das AG Köln zur Kündigung einer Teilnehmerin des „Potsdamer Treffens“
01:05:29 Juristischer Literaturtipp: „Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde“ (Philip Manow)
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Der Schriftsteller Daniel Kehlmann spricht in einer Sonderfolge des F.A.Z. Einspruch Podcasts im Berliner Ensemble über die Gefahren für die freiheitliche Demokratie, über die Lage in Amerika, wo er auch lebte, sowie über die deutschen Erfahren mit der Diktatur.
Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz
Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch
Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
https://www.faz.net/einspruch/justizministerkonferenz-vorschlag-zur-aenderung-des-grundgesetzes-19773524.html
https://www.faz.net/einspruch/grundgesetz-jubilaeum-wie-die-demokratie-nach-deutschland-kam-19735962.html
https://www.faz.net/einspruch/75-jahre-grundgesetz-wie-steht-es-um-deutschlands-verfassung-19701140.html
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Am Montag ist das Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Warburg Bank aus gesundheitlichen Gründen eingestellt worden. Über diese und weitere Entwicklungen im Cum-Ex-Skandal sprechen wir mit unserem Kollegen Marcus Jung.
Mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, sprechen wir anschließend über die Zunahme von Messergewalt in Deutschland und die Frage, ob und wie wir das Waffengesetz ändern sollten.
Vergangene Woche startete zudem der dritte und vorerst letzte Strafprozess gegen die mutmaßliche Verschwörergruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Wir nehmen den Prozessauftakt zum Anlass, um die bisherigen Ereignisse zusammenzufassen. Wir diskutieren außerdem, ob die vielfach zu hörende Bezeichnung „größter Anti-Terror-Prozess der deutschen Nachkriegsgeschichte“ angemessen ist.
Unser Kollege Timo Steppat hat den Prozess gegen die „Rädelsführer“ der Gruppe vor dem OLG Frankfurt beobachtet und berichtet im Podcast über seine Eindrücke aus dem Gerichtssaal.
Im „Gerechten Urteil“ sprechen wir über ein besonders klausur- und examensrelevantes Thema für alle Juristen: Pferde. In einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt haben sich die Richter mit der sogenannten „Hengstigkeit“ eines Pferdes beschäftigt.
Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz
Themen der Sendung:
2:04: Einstellungsurteil im Cum-Ex-Verfahren gegen Christian Olearius
22:09: Interview mit Dirk Peglow zur Messergewalt
50:00: Dritter Reichsbürger-Prozess um Prinz Reuß gestartet
1:17:35: Gerechtes Urteil: OLG Frankfurt zur “Hengstigkeit“ von Pferden
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Rund 13 Jahre nach der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 hat Verteidigungsminister Boris Pistorius seinen Vorschlag für einen „Neuen Wehrdienst“ vorgestellt. Angesichts der sicherheitspolitischen Entwicklungen will er die Bundeswehr „kriegstüchtig“ machen. Sein neues Wehrdienstmodell diskutieren wir mit dem Staatsrechtler Rupert Scholz, der von 1988 bis 1989 selbst Bundesminister der Verteidigung war.
Anschließend sprechen wir über den jüngsten Erfolg der deutschen Strafverfolgungsbehörden im internationalen Kampf gegen Cyberkriminalität. Über die als „Operation Endgame“ bekannte Aktion des Bundeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt klärt uns Staatsanwältin Linda Bertram auf. Sie koordiniert bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität die internationale Rechtshilfe.
Außerdem in der Sendung: Der Rechtsstreit zwischen der AfD und der Stadt Essen um den Zugang zur Messehalle für den Bundesparteitag. Die Stadt Essen hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, weil diese sich weigerte, eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung abzugeben. Hiergegen zog die AfD vor Gericht – sowohl vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als auch vor dem Landgericht Essen. Wir diskutieren, was rechtlich dahintersteckt.
Im „Gerechten Urteil“ sprechen wir über eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts München I. Es geht um das bekannte „Sylt-Video“ und die Frage, ob die Bild-Zeitung das Video unverpixelt verbreiten darf.
Themen der Sendung:
1:39: Interview mit Rupert Scholz zum “Neuen Wehrdienst“
20:10: Interview mit Linda Bertram zur Cyberkriminalität
47:55: Streit zwischen der AfD und der Stadt Essen
54:05: Gerechtes Urteil: Unverpixelte Verbreitung des “Sylt-Videos“
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei (CDU), plädiert für Abschiebungen von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan. Das Thema wird seit der tödlichen Messerattacke eines Afghanen in Mannheim kontrovers diskutiert. Zuletzt hatten sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für ein solches Vorgehen ausgesprochen.
Anschließend sprechen wir mit dem Präsidenten der Bucerius Law School, Michael Grünberger, über Reformvorschläge zum Jurastudium. Aktueller Anlass ist ein Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizminister vergangene Woche in Hannover. Die Minister sind sich einig, dass „grundlegender Reformbedarf nicht besteht“. Michael Grünberger hatte zuletzt einen Arbeitskreis zu dem Thema einberufen und konkrete Reformvorschläge erarbeitet, die wir im Podcast diskutieren.
„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die weitreichende Folgen für Autofahrer hat. Anwohner können in bestimmten Fällen gegen Falschparker auf Gehwegen vorgehen.
Themen der Sendung:
3:52 Interview mit Thorsten Frei zur Abschiebedebatte
27:11 Interview mit Michael Grünberger zur Reform des Jurastudiums
1:02:16 Gerechtes Urteil: BVerwG zum Gehwegparken
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
In Folge 302 widmen wir uns der Europawahl und der Verurteilung von Donald Trump. Der frühere Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof macht einen Vorschlag, wie die EU-Mitgliedstaaten gegenüber dem Europäischen Gerichtshof gestärkt werden könnten.
Themen der Sendung:
02:52: Interview mit Prof. Dr. Paul Kirchhof zum Europarecht
32:09: Verurteilung von Donald Trump
47:50: Gerechtes Urteil: Das VG Köln zur ARD-Wahlarena
57:10: Juristischer Literaturtipp: „Reading the Constitution“ (Stephen Breyer)
Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
Israel steht völkerrechtlich unter Druck: Zunächst beantragte Karim Khan, Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof, Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Netanjahu und Verteidigungsminister Galant – ebenso wie gegen drei Hamas-Führer. Am Freitag entschied dann der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen, Israel solle umgehend seine Militäroffensive in Rafah beenden.
Wie begründen Chefankläger und IGH-Richter ihr Vorgehen? Welche Gegenargumente gibt es aus der Perspektive Israels? Und welche Relevanz hat es, ob Palästina völkerrechtlich als Staat einzustufen ist? Diese und weitere Fragen besprechen wir mit Kai Ambos, Professor für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag.
Anschließend beschäftigen wir uns mit dem Vorschlag des Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, in einer Volksabstimmung das Grundgesetz „bestätigen“ zu lassen. Der Linken-Politiker stützt seinen Vorstoß auf Artikel 146 des Grundgesetzes. Wir analysieren, wie diese Norm in der Staatsrechtslehre verstanden wird – und erklären, wie Ramelow mit seinem Vorschlag den „Reichsbürgern“ entgegentreten will.
Mit Tilman Winterling, Syndikusrechtsanwalt im Justiziariat der F.A.Z., blicken wir danach auf Praxisbeispiele aus dem Medienrecht. Er berichtet, welche Aufgaben Referendare bei der F.A.Z. haben – hier warten interessante Einblicke.
Das „Gerechte Urteil“ kommt vom Verwaltungsgericht Berlin. Der zuständige Richter hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt die Protokolle des Corona-Expertenrates umfangreicher offenlegen muss als bisher erfolgt.
Themen der Sendung:
00:03:33 Interview mit Prof. Dr. Kai Ambos zu Israel
00:39:53 Volksabstimmung über das Grundgesetz?
00:50:07 Medienrecht im Justiziariat der F.A.Z.
01:04:40 Gerechtes Urteil: Verwaltungsgericht Berlin zu den Corona-Protokollen
Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz
Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch
Infos zum Probeabo von F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruchtest
Feedback zum Podcast bitte unter: [email protected]
F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch
https://www.faz.net/einspruch/was-folgt-aus-75-jahren-grundgesetz-19727023.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/75-jahre-grundgesetz-kritik-an-bodo-ramelows-vorschlag-ueber-abstimmung-19735936.html
https://www.faz.net/einspruch/igh-apartheid-in-den-besetzten-palaestinensischen-gebieten-19590272.html
Mehr über die Angebote unserer Werbepartner finden Sie HIER
From the publisher's feed
Ranked by our users in the last 21 days

63 Listeners

226 Listeners

103 Listeners

4 Listeners

36 Listeners

123 Listeners

45 Listeners

3 Listeners

14 Listeners

42 Listeners

2 Listeners

0 Listeners

7 Listeners

6 Listeners

61 Listeners

61 Listeners

10 Listeners

6 Listeners

0 Listeners

116 Listeners

0 Listeners

34 Listeners

13 Listeners

22 Listeners

143 Listeners

6 Listeners

2 Listeners

2 Listeners