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Dass die Jubiläumsfolge des Podcasts mit dem Verfassungsjubiläum fast auf den Tag genau zusammenfällt, ist Zufall – wir nehmen ihn zum Anlass, unsere Sendung ausnahmsweise anders aufzubauen als sonst.
Zu Beginn der Sendung blicken wir im juristischen Literaturtipp auf den Beginn des Grundgesetzes. Mit dem Geschichtsprofessor Friedrich Kießling und dem Juraprofessor Christoph Safferling ergründen wir die Anfänge der Demokratie in Deutschland. Beide Professoren verraten uns auch, welche Impulse sie für die demokratische Kultur in der Zukunft erwarten.
Anschließend schauen wir mit F.A.Z.-Redakteur Alexander Haneke in die F.A.Z.-Sonderbeilage „Demokratie und Verfassung“. Anlässlich des Grundgesetzjubiläums beschreiben hochkarätige Gastautoren und F.A.Z.-Korrespondenten aus aller Welt, vor welchen Herausforderungen die Verfassungen in anderen Staaten stehen. Dabei entdecken wir Ähnlichkeiten und Unterschiede zum Grundgesetz.
„Gerechtes Urteil“ ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rolle der „Politischen Beamten“. Der Beschluss des Zweiten Senats zeigt, wie die Kontrolle der Politik in der Demokratie funktioniert.
Zur Teilnahme am Grundgesetzquiz: faz.net/einspruch-quiz
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Themen der Sendung:
04:50: Interview mit Prof. Dr. Friedrich Kießling und Prof. Dr. Christoph Safferling zum Grundgesetz
36:24: Gespräch mit Alexander Haneke zu Verfassungen weltweit
57:50: Gerechtes Urteil: Das Bundesverfassungsgericht zu „Politischen Beamten“
https://www.faz.net/einspruch/neue-studie-ostdeutsche-sehen-verfassung-kritischer-19702576.html
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/75-jahre-grundgesetz-warum-der-geburtstag-gefeiert-zu-werden-verdient-19731790.html
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/75-jahre-grundgesetz-das-system-der-rechte-hat-die-politik-entmachtet-19733803.html
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Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke am Dienstag zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Vor drei Jahren hatte Höcke eine Wahlkampfrede mit „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet. Das Gericht meint, Höcke habe damit den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwirklicht.
Ist das überzeugend? Wäre ein höheres Strafmaß angemessen? Und was droht dem AfD-Politiker in einem weiteren Verfahren? Diese Fragen beantwortet Bettina Weißer, Strafrechtsprofessorin an der Universität zu Köln.
Anschließend beschäftigen wir uns mit einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministers, der das missbräuchliche Anerkennen von Vaterschaften unterbinden will. Deutsche „Scheinväter“ verschaffen ausländischen Kindern und ihren Müttern auf diese Weise Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht. Wir erklären, welche Rolle künftig den Ausländerbehörden zukommen soll und welche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber beachten muss.
Mit Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt schauen wir danach nach Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof hat jüngst seine Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung neu ausgerichtet. Was bedeutet das für die Praxis der Ermittler?
Im „Gerechten Urteil“ beschäftigt uns die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. In einer Hörerfrage widmen wir uns dem Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten.
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Themen der Sendung:
00:02:47 Interview mit Prof. Dr. Bettina Weißer zur Verurteilung Björn Höckes
00:24:41 Gesetzesentwurf gegen „Scheinväter“
00:36:47 Interview mit Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause zur Vorratsdatenspeicherung
1:00:16 Gerechtes Urteil: Die AfD und der Verfassungsschutz
1:13:22 Hörerfrage zum Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten
https://www.faz.net/einspruch/wie-sich-regierungsmitglieder-zur-afd-aeussern-duerfen-19566205.html
https://www.faz.net/einspruch/ist-der-verfassungsschutz-gegenueber-der-jungen-alternative-eingeknickt-18994677.html
https://www.faz.net/einspruch/neue-studie-ostdeutsche-sehen-verfassung-kritischer-19702576.html
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Am 23. Mai wird das Grundgesetz 75 Jahre alt – F.A.Z. Einspruch wird sich deshalb in den kommenden Wochen unserer Verfassung aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln nähern. Beim „Podcast mit Publikum“ an der Universität Hamburg sprechen wir mit Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) und Christian Hillgruber, Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Wir fragen unsere Gäste, welches Ereignis sie als größte Bewährungsprobe unserer Verfassung empfunden haben – und ob das Grundgesetz fit für die Zukunft ist. Unser Gesprächspartner beantwortet auch Fragen des Publikums.
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In Folge 297 sprechen wir mit Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) über den KI-Einsatz von Ermittlungsbehörden. Die Völkerrechtsprofessorin Angelika Nußberger blickt auf das Klima-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Themen der Sendung:
3:52: Interview mit Innenminister Roman Poseck zum KI-Einsatz im Ermittlungsverfahren
24:09: Vorschlag zur Abtreibungsregelung
40:07: Interview mit Prof. Dr. Angelika Nußberger zur Klima-Entscheidung des EGMR
1:06:26: Gerechtes Urteil: Markenschutz für Pablo Escobar?
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Politiker aus Ampelkoalition und Union treten dafür ein, Regelungen aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz ins Grundgesetz zu übertragen. Sie begründen ihre Überlegungen auch damit, Einfluss der AfD auf die Karlsruher Richterbank ausschließen zu wollen. Wir fragen Doris König und Roland Koch, was sie davon halten und ob eine Grundgesetzänderung verfassungsfeindliche Kräfte nicht auch indirekt stärken könnte.
In unserer Sendung blicken wir zudem hinter die Kulissen der Karlsruher Richterwahl: Wir fragen die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts, wie sie ins Amt kam. Der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch erzählt uns, wie es ihm gelang, seinen einstigen Justizstaatssekretär zum Verfassungsrichter zu machen.
Diese und weitere Themen diskutieren wir auf der Jurakarrieremesse Juracon in Frankfurt. Unser Gesprächspartner beantwortet auch Fragen des Publikums.
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https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/das-bundesverfassungsgericht-vor-der-afd-schuetzen-19485321.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-wie-man-karlsruhe-vor-der-afd-schuetzt-19492807.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/union-will-grundgesetz-nicht-fuer-verfassungsgericht-aendern-19541247.html
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In Folge 295 des F.A.Z. Einspruch Podcasts analysieren wir mit dem Marburger Juraprofessor Tobias Helms das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung. Mit dem Völkerrechtsprofessor Kai Ambos sprechen wir über die Lage in Israel.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag seine langjährige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung aufgegeben und den Gesetzgeber aufgefordert, die BGB-Normen zur Vaterschaftsanfechtung neu zu formulieren. Leibliche Väter müssen mehr Rechte erhalten. Was bedeutet das konkret? Der Marburger Zivilrechtsprofessor Tobias Helms, der in Karlsruhe im Auftrag der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht eine Stellungnahme abgab, erklärt uns die Hintergründe.
Anschließend gibt es ein Update zur Lage in den Vereinigten Staaten: In wenigen Tagen steht der Beginn des ersten Strafprozesses gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump an. Wir analysieren die Prozesslage – und blicken auch auf die weiteren Verfahren Trumps.
„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit eines Klimaaktivisten. Im „Literarischen Gespräch“ interviewen wir den Göttinger Völkerrechtsprofessor Kai Ambos zu seinem Werk „Apartheid in Palästina?“. Dabei gehen wir auch auf die aktuelle Lage in Israel ein.
Themen der Sendung:
03:23: Interview mit Prof. Dr. Tobias Helms zur Vaterschaftsanfechtung
31:02: Beginn des ersten Strafprozesses gegen Trump
49:42: Gerechtes Urteil: Meinungsfreiheit eines Klimaaktivisten
58:53: Literarisches Interview mit Prof. Dr. Kai Ambos zu „Apartheid in Palästina?“
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit eines Klimaaktivisten
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In Folge 294 des F.A.Z Einspruch Podcasts rügt die hessische Digitalministerin Sinemus den Bund für seine fehlenden Prioritäten. Der Zivilrechtler Weller von der Universität Bonn erläutert den Wechsel von der Limbach-Kommission zu einem Schiedsgericht für NS-Raubkunst. Wir befassen uns mit dem Fall des spaßfreien Satirikers Böhmermann, der gegen einen satirischen Imker vor Gericht unterlag und mit einem Buch über die “Hexe von Buchenwald“, die Ehefrau des KZ-Kommandanten.
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Der RAF-Terroristin Daniela Klette, die Ende Februar nach Jahrzehnten im Untergrund in Berlin festgenommen wurde, ist in der vergangenen Woche in Karlsruhe der Haftbefehl eröffnet worden. Der langjährige F.A.Z.-Justizreporter Helmut Schwan erzählt von den Ursprüngen der RAF und von den Unterschieden zwischen den Generationen. Wir fragen ihn, welche Anklagen im Fall Klette zu erwarten sind und wie groß die Chancen auf Angaben auch zu anderen ungeklärten Anschlägen der Terroristen sind.
Anschließend gibt es ein Update zur Cannabislegalisierung: Nach unserem Überblick zu den geplanten gesetzlichen Regelungen (Folge 291) nehmen wir nun die konkreten Auswirkungen für die Justiz in den Blick. Insbesondere die geplante Amnestieregelung stößt bei Staatsanwälten und Richtern auf große Bedenken. Welche Details machen es ihnen schwer? Wie viele Akten müssen sie überprüfen? Und welchen Zeitaufwand bedeutet das wirklich?
Am Frankfurter Landgericht startete in der vergangenen Woche der „Sommermärchen-Prozess“ um eine Geldzahlung, die möglicherweise in Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM 2006 nach Deutschland steht. F.A.Z.-Sportredakteur Christoph Becker war an beiden Prozesstagen dabei und schildert seine Eindrücke. Er erklärt auch die Verteidigungsstrategie der angeklagten früheren DFB-Funktionäre.
„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung, die während der Corona-Pandemie stattfand. Das Wohnungseigentums- und das Infektionsschutzrecht standen damals zueinander im Widerspruch. Wie sind die Karlsruher Richter damit umgegangen?
Außerdem in der Sendung: Ein Aufruf an alle Hörer, zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes einen Gastbeitrag auf F.A.Z. Einspruch zu verfassen. Haben Sie eine Lieblingsverfassungsnorm? Beschäftigt Sie eine Reform des Grundgesetzes? Oder interessiert Sie die Entstehungsgeschichte der Verfassung? Dann schicken Sie Ihren Beitrag (10.000 Zeichen) bis zum 10. April an [email protected]! Alle Einsender erhalten F.A.Z. Einspruch für drei Monate kostenlos.
Themen der Sendung:
05:17: Gespräch mit Helmut Schwan zur RAF
33:24: Cannabislegalisierung II: Auswirkungen auf die Justiz
55:19: Gespräch mit Christoph Becker zum „Sommermärchen-Prozess“
1:22:42: Gerechtes Urteil: BGH zum Wohnungseigentumsgesetz
1:31:22: Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb
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Um die KI-Verordnung der EU ist lange gerungen worden. Professor Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht der TH Köln, erklärt uns, welche Vorgaben zum Einsatz künstlicher Intelligenz aus Brüssel zu erwarten sind und wie sich das deutsche Presse- und Urheberrecht infolgedessen verändern wird. Dabei besprechen wir auch konkrete Beispiele zum Einsatz von KI aus dem journalistischen Alltag.
Anschließend werfen wir einen Blick nach Karlsruhe: Dort hat das Bundesverfassungsgericht einen Antrag der „PARTEI“ und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden Martin Sonneborn gegen die deutsche Zustimmung zur Änderung des EU-Direktwahlakts zurückgewiesen. Beide hatten sich dagegen gewandt, dass ab der Europawahl 2029 voraussichtlich wieder eine Sperrklausel im deutschen Europawahlgesetz gelten soll. Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte.
„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München. Die Richter entschieden darüber, ob die TU München einen Bewerber für einen Masterstudiengang abweisen darf, weil er nach Überzeugung der Prüfer ein Essay mit KI-Einsatz geschrieben hatte.
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https://www.faz.net/einspruch/das-groesste-ki-risiko-19089786.html
https://www.faz.net/einspruch/wie-vertrauensschutz-die-ki-regulierung-praegen-kann-19355236.html
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Themen der Sendung:
00:02:53 Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann zur KI-Verordnung
00:35:44 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sperrklausel bei der Europawahl
00:53:26 Gerechtes Urteil: Das VG München zum KI-Einsatz bei einer Studienplatzbewerbung
01:04:33 Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch
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In der vergangenen Woche hatte der CDU/CSU-Fraktionsvorstand beschlossen, derzeit keine Änderung des Grundgesetzes anzustreben, um dort Regeln zur Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts zu verankern. Wie geht der Minister damit um? Buschmann äußert sich außerdem zu Genozid-Vorwürfen gegenüber Israel und zur Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette.
Anschließend beschäftigt uns die am Freitag im Bundestag beschlossene Cannabislegalisierung. Wir geben einen Überblick über die geplanten Regelungen und erklären, welche Einflussmöglichkeiten der Bundesrat in den kommenden Wochen hat. Zudem analysieren wir die Vereinbarkeit der Regelungen mit dem Völker- und Europarecht.
Unser Wiener Korrespondent Stephan Löwenstein schildert uns danach seine Eindrücke von der Urteilsverkündung gegen den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Den einstigen Shootingstar der österreichischen Politik hatte das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitag zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Kurz hat Revision angekündigt.
„Gerechtes Urteil“ ist diese Woche eine Entscheidung des Berliner Landgerichts II gegen die Künstlervereinigung „Zentrum für politische Schönheit“, die ein Fake-Video von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Umlauf gebracht hatte. In der Hörerfrage beschäftigen uns die juristischen Voraussetzungen für ein Parteiverbot.
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Themen der Sendung:
00:02:26 Interview mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
00:26:22 Cannabislegalisierung
00:34:25 Gespräch mit Stephan Löwenstein zum Urteil gegen Sebastian Kurz
01:03:51 Gerechtes Urteil: Das Landgericht Berlin II zu einem Fakevideo mit Olaf Scholz
01:08:47 Hörerfrage und Hinweis zum Grundgesetzwettbewerb von F.A.Z. Einspruch
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/union-will-grundgesetz-nicht-fuer-verfassungsgericht-aendern-19541247.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/cannabis-legalisierung-in-deutschland-ist-voelkerrechtlich-moeglich-18344622.html
https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html
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